Freitag, 12. Juli 2013

Gustl Mollath: Im falschen Film - die Freitagskolumne von Ursula Prem

Schon im November vergangenen Jahres machte Justizministerin Merk mit ihren Bemerkungen zu Gustl Mollath Furore: »Herr Mollath ist gefährlich«, konstatierte sie in ihrem inzwischen schon legendär peinlichen Interview mit Report Mainz. Zur Erinnerung: Es war dasselbe Gespräch, in welchem sie mehrfach behauptet hatte, der Revisionsbericht der HypoVereinsbank habe die Vorwürfe Mollaths bezüglich der Schwarzgeldgeschäfte eben nicht bestätigt, obwohl sie von Reporterin Monika Anthes vor laufender Kamera mit einem zentralen Satz aus eben diesem Bericht konfrontiert wurde, wo es heißt: »Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt

Zwei Wiederaufnahmeanträge, einen Untersuchungsausschuss, eine Verfassungsbeschwerde und zahllose Medienberichte später sucht Beate Merk nun einen Ausweg aus ihrem persönlichen Desaster, indem sie sich an ein in diesem Fall völlig unpassendes Prinzip klammert: Nach nunmehr sieben Jahren nähere man sich »Schritt für Schritt einer möglichen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung«, so Merk. Mit der damaligen Unterbringungsentscheidung seien keine Grundrechte verletzt worden, führt sie in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht aus. Wie abgrundtief lernresistent die bayerische Justizministerin tatsächlich ist, ergibt sich aus ihrem Vorschlag, Mollath nun auch noch »einen Betreuer seines Vertrauens« zur Seite zu stellen, der ihn auf die Freiheit vorbereiten und »gemeinsame Perspektiven für ein Leben außerhalb des Bezirkskrankenhauses erarbeiten« solle. Mithilfe von Lockerungen solle es Mollath nun ermöglicht werden, wieder »ein soziales Umfeld aufbauen« zu können.


»Betreuung« statt Aufklärung?


Gustl Mollath, so viel ist klar, braucht keine erneute Demütigung durch »Betreuung«, sondern wird als freier, voll rehabilitierter Mitbürger aus diesem Albtraum hervorgehen. Was er hingegen bräuchte, wäre die handfeste Hilfe genau der Behörden, die sich in seinem Fall bisher immer durch Arbeitsverweigerung und Ignoranz hervorgetan haben: Schon seit langer Zeit bittet er inständig um Aufklärung darüber, was aus seiner Habe geworden ist. Sicher hätte das Justizministerium Einflussmöglichkeiten, um auf entsprechende Ermittlungen zu drängen. Warum liest man dazu kein Wort von Beate Merk? Findet sie es völlig normal, dass ein Mensch nur noch die Kleider besitzt, die er am Leib trägt, wenn die bayerische Justiz mit ihm fertig ist? Ist es hinzunehmen, dass persönliche Papiere, Familienfotos, Fahrzeuge, Kleidung, ja selbst das Haus einfach weg sind? Keine Auskunft, von nirgendwo. Selbst »Stadtvater« Ulrich Maly verwies Mollath lapidar auf das Einwohnermeldeamt, als dieser die Frage an ihn richtete, wer ihn eigentlich von seinem früheren Wohnsitz abgemeldet habe. Ergebnis der Anfrage beim Amt: selbstverständlich keines, wie Mollath einem Unterstützer brieflich am 27. Oktober 2011 mitteilte. Er schrieb:

»Ich konnte nicht einmal aufklären, wer mich einfach, schon Anfang 2006, aus meinem Haus in Nürnberg abgemeldet hat. Vor Jahren bat ich auch dazu schon OB Dr. Maly um Hilfe. Er verwies mich ans Einwohnermeldeamt, –> ohne Ergebnis.«

Aus einem Schreiben Gustl Mollaths an einen Unterstützer,
27. Oktober 2011

Was also soll ein Bürger tun, dessen Leben sich in Luft auflöst? An wen genau soll er sich wenden, Frau Merk?


Klar: Die Errichtung einer neuen »Betreuung« ist sicherlich unaufwendiger und verweist den nach wie vor durch unsägliche psychiatrische Gutachten Belasteten auf den ihm zugedachten Platz einer randständigen Unperson. Klar ist aber auch: Die Verweigerung jeglicher echter Aufklärung, wie sie zu Lasten Gustl Mollaths seit Monaten vor den Augen der Öffentlichkeit abläuft, wird den hierfür Verantwortlichen niemals vergessen werden.



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13 Kommentare:

  1. Danke. Interessantes Detail mit der Abmeldung. Muesste sowohl beim Buergermeister wie beim Einwohnermeldeamt nachgehakt werden.
    Frau Mollath hat ja nun noch Einiges bei Verwandten "gefunden"!?!
    Da sollte Mollath m.E. jemanden benennen, dem das uebergeben werden soll.
    Ansonsten: dieses Ausloeschen einer Identitaet und damit eines Menschen, ohne Worte!
    Guter Text.

    P.S.: Wieviele Menschen offenbar ohne Moral ihre Arbeit verrichten, durch ihr Leben gehen!?!

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    1. @Anonym: Aufzuklären, was tatsächlich noch vorhanden ist, kann nicht Sache der Presse oder eines geheuchelten "Good Will" von Frau Ex-Mollath sein, sondern es wäre Sache von Behörden, Licht in die Angelegenheit zu bringen. Beate Merk könnte Boden gutmachen, wenn sie derartige praktische Hilfe nun endlich aktiv anregen würde. Stattdessen versucht sie sich in unglaubwürdigem Gutmenschensprech, redet von "Betreuung" und zementiert damit erneut das gegen Gustl Mollath begangene Unrecht.

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  2. Liebe Ursula Prem,

    vielen Dank für diese Kolumne.

    War es nicht gerade ein sogenannter »Betreuer« der seinerzeit zum Handlanger wurde? Hat nicht gerade dieser »Betreuer« Gustl Ferdinand Mollath um sein Hab und Gut gebracht? Und als Mollaths Habe dann verteilt und aus seinem Haus geworfen war, das danach auch noch unter den Hammer kam, wurde dann nicht diese »Betreuung« wieder aufgehoben?

    Ich kann nur für Saupreußenland schreiben, meine aber, dass bestellte Betreuer einen Stundensatz von 44 Euro plus Märchensteuer in Rechnung stellen. Das würde bedeuten, dass Gustl Mollath hoch verschuldet sein wird, sollte er den »gelockerten Bedingungen« endlich entronnen sein. Das ist eine ganz böse Falle, in die ihn Frau Merk da schliddern lassen will.

    Liebe Grüße

    Sylvia B.

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  3. Zunächst meinen Dank an Sie, Frau Prem.

    Laut der auf der homepage "Gustl-for help" vorhandenen Zeitaufstellung, hat das Amtsgericht Bayreuth mit Datum vom 07.04.2006 im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine befristete Betreuung bis zum 06.10.2006 beschlossen.

    Am 21.09.2007 heißt es:"Ein vom Amtsgericht Straubing beauftragtes Gutachten von Dr. Simmel (Oberarzt am Bezirksklinikum Mainkofen)spricht sich gegen eine rechtliche (früher Vormundschaft/Entmündigung)von Gustl Mollath aus. Die zwangsweise rechtliche Betreuung wird daraufhin aufgehoben....."

    So weit mir bekannt, ist es erste Aufgabe eines Betreuers, dem die Vermögenssorge gerichtlich übertragen wurde, das Vermögen zu sichern und IM SINNE des Betreuten zu verwalten. Die Vormundschaftsgerichte Bayreuth, später Straubing, sowie die Betreuungsstelle Straubing sind damit die Stellen, die über den Zeitraum der Betreuung genau Auskunft geben können. Ich verstehe nicht, warum Herr Mollath von diesen Stellen keine Auskunft erhält und zwar detailliert mit einer konkreten Vermögensaufstellung und Nachweisen, was in den nahezu 1 1/2 Jahren der Betreuung passiert ist.

    Der Betreuer muss doch auch irgendwann mit Herrn Mollath gesprochen haben und die Verwendung des Vermögens mit ihm abgesprochen haben.

    Wenn wir die gestzliche Betreuung positiv sehen wollen, so frage ich mich, wie man einen Menschen über Jahre hinter psychiatrischen Mauern verschwinden lassen kann, ohne die Regelungen seiner Angelegenheiten außen sicher zu stellen. Dies wäre durchaus im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung möglich gewesen, deren Auftrag es übrigens ebenfalls ist, mit dem Betreuten ZUSAMMENZUARBEITEN. Aber die Gutachten widersprachen sich, und da Richter augenscheinlich nicht in der Lage sind, Gesamtzusammenhänge zu betrachten, wurde das positive Gutachten von dem einen Gericht zur Aufhebung der Betreuung benutzt und das negative von dem anderen Gericht zur weiteren Unterbringung.

    Wirklich interessant, ein "psychisch kranker, fremdgefährdender" Mensch muss aus richterlicher Sicht über Jahre in der Psychiatrie weggeschlossen werden, ist aber zugleich voll geschäftsfähig, so dass er seine persönlichen Angelegenheiten alle selber regeln kann. Ist nur die Frage, wie er das machen soll, da er sich nicht mehr frei bewegen kann, um z.B.sein Haus zu verkaufen oder zu bewirtschaften.





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  4. Hallo Frau Prem, Ihr beharrliches Engagement für Herrn Mollath ehrt Sie. Nur: so theoriearm können weder Sie noch wer sonst auch immer gar nicht auf den Kernpunkt kommen. Wenn man jedoch von der (soweit ich verstanden habe) bisher nur vom Sozialwissenschaftler Richard Albrecht vertretenen These des fiktiven bzw. fingierten Freispruchs Landgericht Nürnberg-Fürth 8. 8. 2006 ausgeht
    http://filmundbuch.wordpress.com/2013/06/14/die-affare-mollath-eine-film-und-buchvorstellung-von-richard-albrecht/
    – macht auch das bis heute anhaltende ständige Täuschen und Trixen, Verzögern und Lügen wie auch im Minderheitenbericht aus bayrischen Ausschusses veranschaulicht
    http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/2013_07_10_minderheitenbericht.pdf
    zur Verhinderung der lange schon anstehenden Freilassung von Herrn Mollath rechten Sinn: “Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, immer Böses muß gebären.” (Friedrich Schiller, Piccolomini, V/1)

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    1. Hallo Anonym, in Gustl Mollaths Sache gibt es sehr viele Kernpunkte und Ebenen, von denen aus man sich schreibend der Wurzel des Problems annähern kann. Genau das macht die Vielschichtigkeit des ganzen Geflechts aus. Die universelle Gültigkeit des Schillerzitats jedoch kann ich ohne Vorbehalt bestätigen.

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    2. @Anonym:
      "Theoriearm"? - Entschuldigung, das verstehe ich nicht...

      Ich bin beim Lesen der Artikel von U.P. immer wieder so tief erschüttert, dass ich einige Stunden brauche, um wieder einigermaßen ins Lot zu kommen. - Selbstverständlich verfolge ich den Wolff-Blog, lese jedes zugängliche Dokument, überhaupt alles über dieses beispiellose Verbrechen an Gustl Mollath. Dabei mag man sich in seinem Kämmerlein noch sicher fühlen und kann einigermaßen die Distanz wahren, was ja sicher nötig ist, um seine analytischen Fähigkeiten zum guten Zwecke einzusetzen.

      Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber über mich selbst sage ich mal ungeschützt, dass mir hier diese Distanz zusammenbricht: Es geht um Leid und Unmenschlichkeit. Und es geht um die eigentlichen Gründe, warum man sich einsetzt: Dass all dies endlich einmal aufhört.

      Wie gesagt, ich halte Frau Prems Berichte über das, was dem Menschen Gustl Mollath angetan wird, gerade deshalb für hochwichtig und unverzichtbar.

      In diesem Sinne - nicht in die Theorie flüchten, in die Arbeit stürzen, jeder wo er kann.
      Grüße
      A.B.

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    3. Natürlich kann man theoretisieren, welche Mechanismen dazu geführt haben, dass Gustl Mollath, ja, wie formuliert man da richtig..., eingesperrt, verwahrt, entmündigt.. wurde. Aber zunächst einmal geht es ganz konkret um das Leid, das Gustl Mollath nun schon seit über sieben Jahren zugefügt wird. Genau das machen die wertvollen Beiträge von Ursula Prem in erschütternder Weise deutlich. So verschwindet der Mensch Gustl Mollath nicht hinter theoretischen Erörterungen und grundsätzlichen Diskussionen.

      Damit ich nicht falsch verstanden werde: Die Mechanismen des Geschehens müssen aufgedeckt werden, aber nicht um des Theoretisierens willen.

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  5. Ein naheliegender Gedanke

    Das mit dem "Betreuer" ist eine großartige Idee, FRAU MERK!
    Natürlich braucht Herr Mollath keinen "Betreuer" im juristischen Sinne. Er ist in jeder Hinsicht seelisch sehr viel gesünder als Sie. Aber ich sehe schon, wo Sie das Gewissen zwickt - oder die spärlichen Reste davon. Sie können halt leider nur den elenden Justizjargon, und so ist es Ihnen schief aus dem Mund gekommen und wieder mal missverstanden worden. Sehr verständlich.
    Nun denn, dann machen Sie mal den Betreuer, also denjenigen, der überall auf die Ämter läuft, die Anträge stellt, die Entschädigung organisiert, überhaupt alles wieder herbeischafft und wieder gut macht. All diese lästigen Sachen. Da gibt es reichlich zu tun. Natürlich alles ohne Bevormundung, völlig unentgeltlich und ehrenamtlich.
    Das wäre für den Anfang das mindeste. Eine Anschlussverwendung die Ihrer Amtsführung würdig wäre und entspräche. Frisch ans Werk, gleich morgen nach Ihrem Rücktritt!

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  6. @Frau Prem, weil ich Ihr beharrliches Engagement schätze - hier ein Zitat des Begründers der Soziologie in Deutschland, das ich mit dem aktuellen "Fall Mollath" verbinde, es zielt, zugegeben, auf praktische Theorie:

    „Im Strafrecht setzt sich die Zwangsgewalt des Staates, um den bestehenden öffentlichen und privatrechtlichen Zustand aufrecht zu erhalten, am unmittelbarsten der Freiheit des einzelnen entgegen.“
    (Ferdinand Tönnies, 1855-1936. Zitiert nach: Probleme des Verbrechens und der Strafe [1903]. In: Ferdinand Tönnies, Soziologische Schriften (1889-1905). Hgg. von Rolf Fechner. Wien/München 2008, p. 200)

    Besten Gruß, Z.

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    1. @Anonym: Ein zweifellos sehr schönes Zitat, danke! Soweit es mich betrifft, sehe ich die Zeit des umfassenden Theoretisierens über die Ursachen des an Gustl Mollath begangenen Unrechts dann als gekommen an, wenn er seine Freiheit wiedererlangt hat sowie rehabilitiert und entschädigt wurde. Ihn bereits zu einer Zeit in einem großangelegten rechtstheoretischen Kontext zu verwursten, da er nach wie vor den alltäglichen Schikanen ausgesetzt ist, die seine Gefangenschaft mit sich bringt, würde ich als grandiose Kapitulation vor den Erfordernissen des Faktischen empfinden.

      Viele Grüße

      Ursula Prem

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  7. Hallo Frau Prem, mit dem folgenden Zitat des Freiburger Mollath-Anwalts Dr. Michael Kleine-Cosack (Ergänzung zu seiner Verfassungsbeschwerde vom 11. Januar 2012 am 1. Juli 2013) verabschiede ich mich aus der Debatte:

    „Gemeingefährlich sind … eher Richter, welche wegen eigener Wahnvorstellungen im Hinblick auf eine angebliche Gemeingefährlichkeit unschuldige Bürger jahrelang ihrer Freiheit berauben durch Einweisung in die Forensische Psychiatrie und selbst dann nicht von ihrem Fehlverhalten Abstand nehmen, wenn alle Verdächtigungen sich als unhaltbar erweisen.“ http://www.gustl-for-help.de/download/2013-07-01-Ergaenzung-VerfB-Kleine-Cosack.pdf

    Besten Gruß, M.

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  8. Liebe Frau Prem!
    Ich finde es sehr erfreulich, dass Gustl Mollath bei Ihnen regelmaessig selbst zu Wort und ins Bild kommt. Auch seine Schrift. Das ist der notwendig erste Schritt um den Menschen, den Gefangenen, den des angeblichen Wahns Bezichtigten wieder Subjekt statt Objekt werden zu lassen.

    Das Subjekt, der Mann, vielleicht auch der erfreulich "eigenwillige Kauz" Mollath (be)ruehrt, bezieht Position, macht Kontakt, erlaubt Identifikation, vermittelt seine Wahrheit, schafft Gefuehle und Glaubwuerdigkeit.

    Das Objektivieren muss sich immer vor dem Verdacht bewahren, das Objekt fuer das eigene Subjekt, eigene Interessen, Vorteile, Schuld, vermeintliche Wahrheiten und eigene Aengste zu missbrauchen. Hilfreiche Objektivitaet beginnt - wie bei ihnen - beim und am Subjekt, dem ganzen Menschen.

    Die "Objektivitaet" und Kraft des bisherigen politischen, justitiaren, psychiatrischen, medialen "Ver"-"fahrens" im Dienste von Banken und Steuerhinterziehern gegen Mollath bestand gerade darin, dass Subjekt Mollath als Objekt, durch angeblich "objektive" "Objektivierung" zum Schweigen zu bringen, seine Existenz zu vernichten, seine Stimme verstummen zu lassen, sein Bild in Fesseln zu legen, ihn selbst nach der Freilassung aus rein "objektiven" Gruenden noch weiter zum Objekt zu machen: in einen cul-de-sac zu manoevrieren.
    Die furchtsamen Subjekte hinter dieser gewaltsamen "Objektivierung" verstecken sich bis heute mit allen ihnen zur Verfuegung stehenden und z.T. bewußt irrefuehrend und fuer "objektiv" deklarierten Mitteln.
    Der eigentliche Mollath, das eigenstaendige und "unabhaengige" Subjekt, sein Hirn, Wort, Gefuehle, "seine" Wahrheiten und anzunehmende Glaubwuerdigkeit, seine Stimme wird offenbar von einigen verhuschten Subjekten und langsam eingekreisten "Kreisen" am allermeisten gefuerchtet. Sie drehen schon am Rad.
    Wahrscheinlich "subjektiv" und auch "objektiv" zu Recht. An dieser Stelle haben sie wohl endlich einmal sowohl objektiv wie subjektiv "Recht". Diese armen Subjekte.
    Daher das ganze objektive UnRecht.

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