… Eigentlich ist es auch bekannt, dass es für Zeugen kritisch werden könnte, wenn sie meinen, gegen Kriminelle aussagen zu wollen oder sogar müssen. Sylvia sollte auf jeden Fall daran gehindert werden, bei Gericht als Zeugin aussagen zu können ...
Es war diese »Eidesstattliche Versicherung«, die Sylvia erklärte, nachdem sie durch den Rechtsanwalt von Viola auf die Bedeutung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufmerksam gemacht worden ist und auf die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung hingewiesen wurde. So schrieb sie seinerzeit folgendes an Eides Statt:
Vorausschicken erklärte Sylvia, dass sie von den streitigen Unterhaltsauseinandersetzungen zwischen Viola und ihrer 2012 verstorbenen Mutter gegenüber ihrem Vater Wolf im Groben erst später erfuhr.
Seit 2010 hatte Eva ihr von einem Verhältnis mit Wolf berichtet. So erfuhr Sylvia peu à peu auch über die finanziellen Hintergründe der Elektro Firma, die auf dem Namen der zweiten Ehefrau von ihm lief, da Wolf aufgrund angeblich überhöhter Unterhaltsansprüche seiner ersten Ehefrau »offiziell nichts mehr haben dürfe«. Der Titel sei zustande gekommen, weil der Anwalt von Wolf Fristen versäumt habe. Die Ehe mit seiner zweiten Ehefrau, der später von ihm Getöteten (und nennen wir sie hier einfach »Doris«), liege im Argen.
Sylvia war damals noch selber besorgt um Eva, weil sich ihr Ehemann selbst in der Insolvenz befand. Sowohl war ihr das entsprechende Amtsgericht, auch das entsprechende Aktenzeichen bekannt ist. Darum fürchtete sie um die finanzielle Zukunft von Eva, die selbst durch ihre Tätigkeit als Fußpflegerin Einkünfte nur im bescheidenen Umfang erzielte.
Während der Beziehung zwischen Eva und Wolf wurde Sylvia von denen oft besucht, später würde sie sagen »benutzt«, um für Eva ein Alibi gegenüber ihrem Ehemann zu haben. Wolf zeigte sich stets großzügig gegenüber Eva, so dass Sylvia ihre Erkenntnisse über sein finanzielles Desaster schon bald korrigieren musste.
heraus, dass die zweite Ehefrau, eben hier Doris, eine höhere Tierarztrechnung über die Firma abbuchen ließ und Wolf die Sekretärin beauftragte, diese Abbuchung zu stornieren. So erkannte Sylvia, dass Chef der Elektrofirma nicht seine Ehefrau Doris, sondern Wolf selber war.
Zeitnah zu diesem Ereignis erfuhr Sylvia auch von Wolf, dass Doris den Steuerberater gewechselt hatte, was zu erheblichen Spannungen zwischen den Eheleuten führte. Sodann wurde Sylvia von beiden in deren Planung der Gründung einer neuen Elektrofirma einbezogen, diesmal mit Eva an der Spitze als Geschäftsführerin. Dies stellte sich durchaus als quasi feindliche Übernahme dar. Die Anfänge wurden dann auch gleich umgesetzt, wie Sylvia anhand einer von Eva mitgeteilten Schufa-Auskunft erkennen konnte. Diese war ihrem Ehemann in die Hände gefallen, der allerdings irrtümlich glaubte, Eva wolle Wolf Geld leihen, (was ja eigentlich wegen dieser »Insolvenz« bei beiden nicht vorhanden war).
Doris verschob Hausratsgegenstände nach Holland, ihrem neuen Zuhause, bevor sie von Wolf getötet wurde. Im Gegenzug verwahrte Eva bestimmte Wertgegenstände, eine Briefmarkensammlung, Madonnen, teure Pferdegeschirre, für Wolf. Eva erzählte Sylvia, dass sie die Gegenstände verwahre, um sie dem Zugriff durch Doris zu entziehen.
Später erfuhr Sylvia in einer Pause bei dem Prozess gegen Wolf von dem Zeugen eines Mitarbeiters, im Beisein der damaligen Sekretärin, dass Doris angeblich 250.000 € aus der Firma gezogen und die Firma damit in den Ruin getrieben habe. Sylvia kamen Zweifel an dieser Aussage, da sie ja wusste, dass Wolf schon keine Tierarztrechnung seiner Ehefrau Doris durchgehen ließ. Wie sollte das möglich sein, wo er doch die Konten fest im Blick hatte? Sodann kam es zu der Bluttat, angeblich, weil Doris als Geschäftsführerin kein Geld für den Ausgleich dringender Firmenausgaben zur Verfügung stellte.
In der Folgezeit verfügte Eva über erhebliche finanzielle Möglichkeiten. So bot sie Sylvia an, als ihr PC defekt war, dass sie am liebsten das Geld geben würde, um ihr einen neuen zu kaufen, und teilte Sylvia auch mit, dass sie das aus dem Geld bestreiten würde, welches sie für Wolf erhalten habe. Das aber hatte Sylvia abgelehnt, denn mit der Herkunft des Blutgeldes hatte sie ein Problem.
In der ersten Zeit nach der Bluttat rief der Ehemann von Eva (nennen wir ihn hier D.) täglich an. Zuerst hatte Sylvia sogar Mitleid mit ihm, später wurden seine Anrufe zur Belastung für sie. Die Eheleute wollten sich trennen. Bei einem Telefonat sprach Sylvia D. direkt darauf an und fragte ihn, ob er nicht vor hatte auszuziehen und warum er diesbezüglich untätig sei. Er antwortete ihr, dass, wenn er am nächsten Tag zu einem Makler gehen würde, er umgehend eine Wohnung haben könnte. Darauf antwortete sie ihm, dass er in einer Insolvenz sei, wie er denn einen Makler bezahlen wolle. Er konterte, dass sie das seine Sorge sein lassen sollte.
Kurz darauf teilte ihr Eva mit, dass D. eine Wohnung im alten Turm in einer anderen Stadt bezogen habe. Das war noch vor dem Prozess, also noch in 2011. Dort blieb er nicht lange wohnen, er bezog noch eine weitere andere Wohnung. Da er aber Courtage mit Kaution verwechselt habe, war die Courtage verloren, so teilte es ihr Eva mit.
Irgendwann nach dem Prozess erfuhr Sylvia dann, dass D. wieder bei Eva eingezogen sei. Materiell hat Eva keine Not gelitten. Das Haus blieb ihr über die Insolvenz ihres Mannes im Eigentum, zwei Fahrzeuge standen zur Verfügung, der gemeinsame Sohn spielte Tennis, machte seinen Segelschein und segelte 2013 bei einer Seenregatta auf den 20. Rang. D. war zu diesem Zeitpunkt noch immer bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Das mag sich mathematisch erklären lassen, rein rechnerisch funktioniert das nicht.
Noch während der U-Haft, bat Eva die Briefmarkensammlung des Wolf per Ebay zu vermarkten. Sylvia lehnte dies ab.
So schrieb Sylvia diese Eidesstattliche Versicherung und unterschrieb sie bei dem Anwalt von Viola. Der schickte das zum Landgericht. Dort sollte zeitnah im Dezember 2020 eine Verhandlung stattfinden. Eigentlich, aus ihrer jetzigen Sicht, ging es um andere Verteilung von Blutgeld ...
… Zeitnah mit der Übersendung der Erklärung an das Gericht, brachte Mitte Dezember Corona das öffentliche Leben in einen Lockdown. Es gab noch keine Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Massenquarantäne galt auch für Gerichte. So erhielt Sylvia das Schreiben, dass der Gerichtstermin auf Mitte April verlegt worden sei.
Viola und ihr Anwalt teilten mit, dass man da nichts machen könnte. Das sah Sylvia natürlich anders, da es für Wolf diese »Endlösungen« gab. Eva und ihm ging es nur um Geld. Viola eben auch.
Außerdem brauchte Wolf diesmal kein Knastergebnis. Er brauchte einen perfekten Mord, dafür geübt dürfte er seinerzeit noch im Knast, gehörte zu seinem Training, das er dort machen konnte. Den Krebs hatte er überstanden. Im Prinzip simpel, aber effektiv. Eigentlich ist es auch bekannt, dass es für Zeugen kritisch werden könnte, wenn sie meinen, gegen Kriminelle aussagen zu wollen oder sogar müssen. Sylvia sollte auf jeden Fall daran gehindert werden, bei Gericht als Zeugin aussagen zu können. Das war ihr auch klar ...
»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.
»Der Tote im Zwillbrocker Venn« 2010
»Der hässliche Zwilling« 2011
»Mord in Genf« 2012
»Blauregenmord« 2013
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