…
wobei es doch eigentlich die Vorverurteilung eines Opfers heißen sollte …
»… Kann es sein, dass du dich fragst, wie ich es
geschafft haben könnte, zu viel Rente zu erhalten. Beziehungsweise, dass meine
Rente über dem liegt, was Personen erhalten, die Kosten von den sozialen
Bereichen erhalten. Früher sagte man dazu »Sozialamt«. Egal, wie diese
Institution heute genannt wird, das kam und kommt für mich nicht in Frage. In
meinen »früheren Zeiten« kam es auch auf die einfache Grundeinstellung an:
Gehalt/Lohn bedeutet zuerst Brutto und dann Netto, eben das, was letztendlich
ausgezahlt wird. Vorab Lohnsteuer, Krankenkasse, aber auch Geld das was in die
Rentenkasse gezahlt wurde. Kirchensteuer und so weiter nicht vergessen. Diese
Abzüge waren für mich ärgerlich, aber letztendlich hatte ich doch noch Glück,
obwohl ich weit vor meiner eigentlichen Zeit in Rente kam.
Wenn ich auf das Desaster zurückgehe, so traf mich die
Mitteilung dieser Gerichtsangestellte zu tief, die vermutlich eben als Angestellte
im öffentlichen Dienst auch für das Berechnen von Kosten zuständig war und
bestimmt noch ist. Irgendwo müssen schließlich Einkünfte eine Grenze haben. Da
haben der Kinderschänder und seine Frau irgendwie andere Voraussetzungen. Die
konnten sich einen Anwalt leisten, beziehungsweise wurde denen der Anwalt gestellt, mir nicht. Also irgendwie dumm gelaufen –
für mich.
Nach diesem Angriff des Kinderschänders, das habe ich dir
ja schon beschrieben, erreichte mich irgendwann dieses Schreiben vom Gericht. Dieser
Anwalt beschrieb mich als eine hochgradig aggressive Nachbarin seines
Mandantenehepaares. Schon lange vor dem Ereignis sei ich auch schriftlich
unangenehm aufgefallen. So begann er halt schriftlich mit seinem
»Anfangsgeplänkel«, was dann ganz schnell auf das sogenannte »juristische
Scharmützel« überging. So beschrieb er die Situation aus seiner Sicht der
Dinge.
Der Anwalt führte auf, dass das Ehepaar zurückkam, die
Wohnungstür war geöffnet, die Frau bereits im Wohnungsflur, der Kinderschänder
befand sich noch im Türbereich. Plötzlich tauchte ich quasi von hinten auf,
vermutlich kam ich aus meiner Wohnung, und sei sofort auf den Kinderschänder
losgegangen, der aber als »Antragssteller« beschrieben wird. Dabei habe ich
geschrien: »Ich bring dich um.« Gleichzeitig erhob ich einen Arm und sprühte
eine rötliche Substanz in Richtung der Beiden. Es handelte sich offensichtlich
um eine Farbspraydose und dieses Spray sei in die Wohnung eingedrungen.
Daraufhin wurde von ihnen die Wohnungstür verschlossen.
Natürlich wird anschließend schwere Verletzungen
beschrieben. Aber dann führt der Anwalt des Kinderschänders und seiner Frau
folgende Forderungen auf: »… Die
Antragsgegnerin (also ich) hat aufgrund des Angriffes mit der Spraydose gegen
über den Antragsstellern eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 2233 a StGB begannen
…«. Natürlich auch inklusiv einer Fotokopie der Bescheinigung der Strafanzeige.
Jetzt war das doch alles ganz anders gewesen. Auch war
die Schänderin, also die Frau des Kinderschänders, überhaupt nicht zuhause, als
das passierte. Nun hatte ich vorher der Polizei eine Stellungnahme zugeschickt.
Zu dem Zeitpunkt war ich, zumindest schriftlich, etwas besser zurecht. Eine
mündliche Aussage wäre mir nicht möglich gewesen. Das ist halt so, nach einer
überlebten Hirnblutung braucht man länger, um wieder mitreden zu können.
So schrieb ich umgehend der Polizei. Das, was ich dorthin schickte, führte tatsächlich zu
einer Einstellung dieses Verfahrens gegen mich. Darum fühlte ich mich irgendwie
schon sicher, dass mir bei diesem Gerichtsversuch auch nichts passieren könnte.
So habe ich mein Schreiben an die Polizei, natürlich auch zu den weiteren
Vorwürfen, mit entsprechenden Kopien von Beweiszettel etc. als Stellungnahme an
das Gericht erstellt.
Natürlich habe ich mich irgendwann gefragt, wieso wertet das
die Staatsanwaltschaft, die in der Sache zuerst für die Polizei tätig wird
anders als das Gericht und dann deren Staatsanwaltschaft. Lese Dir mal bitte
durch, was ich da falsch geschrieben habe. Natürlich lasse ich den Namen weg
und ersetze ihn durch »Kinderschänder«.
»… Der
Kinderschänder hat wieder in den vergangenen Wochen im Haus und auch vor dem
Haus furchtbar herumgeschrien. Was ich bisher nicht erwähnte war, dass er
bereits längere Zeit benutzt, seinen Hund auf mich zu hetzen. Ein guter Freund,
wohnhaft in Berlin, schickte mir darum aus Berlin Pfeffer KO Jet. Nicht nur er
war der Ansicht, mich vor dem Hund in Acht zu nehmen. In Deutschland zählt Pfefferspray zu den
Tierabwehrsprays, darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen
einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit dem Spray in einer Hand verlasse
und betrete ich das Haus. Das dürften die Schänder erkannt haben.
In der Woche vorher nahm das Geschrei im Treppenhaus durch ihn wieder zu. Als ich von einem
Training zurück kam musste ich feststellen, dass meine Atmung und auch meine
Augen stark tränten, obwohl ich schnell die Wohnung betreten habe. Mir war klar,
dass der Bereich vor meiner Wohnung mit Pfefferspray besprüht worden ist. Einem
weiteren Mieter ist das auch aufgefallen. Der Baumarkt im Nachbarort bietet der
Firma xxx Pfefferspray reduziert 4,49 Euro an. Das könnten die beiden Schänder dort
gekauft haben.
In einem Geschäft
vor Ort habe ich mir eine Schutzbrille mit Bügeln erworben. Zusammen einer
starken Maske verlasse ich normalerweise das Haus schnell, ebenso, wenn ich zurückkomme.
An dem beschriebenen Tag habe ich die Maske vergessen. So verließ ich am Vormittag schnell das Haus. Beim Innenhof
bemerkte ich, dass ich wieder etwas vergessen habe. Also bin ich schnell zurück.
Als ich die Haustür
öffnete, befand sich das Pfefferspray in meiner linken Hand. Mit der
rechten Hand öffnete ich meine Wohnungstür und konnte direkt auf meine Tasche
greifen. Die Türe habe ich geschlossen und wollte schnell nach draußen. Der
Schänder stand vor seiner Wohnung, hatte die Tür ca. 20 cm geöffnet. Dann
schrie er, für mich klar zu erkennen, dass er seinen Hund auf mich hetzen wird. Die Tür öffnete sich weiter. In diesem Moment habe ich einen Sprühstrahl gezielt
auf diese geöffnete Tür gerichtet. Den Hund dürfte ich erwischt haben. Darauf
schwieg der Kinderschänder und die Tür wurde von ihm geschlossen.
Direkt mag ich
jetzt nicht in den Flur zu gehen, um genau zu messen. Aber in etwa war ich ungefähr
2 m von der Tür dieser Nachbarn entfernt. Die Höhe meiner linken Hand befand
sich ca. 1,00 m bis 1,20 m in der Höhe vom Boden entfernt. Bei der Wohnungstür
befand sich ca. 30 cm ein Strich des Sprays quasi von links nach rechts und
knapp über dem Schlossbereich der Tür. Das konnte ich in dem kurzen Moment
sehen. Wobei dieser Strich des Sprays in der Farbe sehr dunkel erschien.
Nach ca. 2-3
Stunden kam ich zurück. Ruhig war es im Haus. Allerdings konnte
ich den Strich auf der Wohnungstür der Schänder nicht mehr sehen. Das dürfte
entfernt worden sein. Dafür war Spray an der Seite der Tür an der Wand zu erkennen. Auf den Fotos 1 und 2 Tür ist das zu
erkennen. Wesentlich heller als Pfeffer KO Jet. Dabei gehe ich auch, dass Firmen
grundsätzlich versuchen, flüssige Dinge entsprechend in den unterschiedlichen
Farben zu erstellen. Als Beispiel bei Sprit ist das ebenfalls normal, Aral
blau, BP grün, Esso rot. An der Wand befindet sich auch eine große Menge Spray.
Zu erklären sei, dass weder
die beiden Mieter aus dem 1. Stock, so wie ich auch, nicht Besitzer von
einem Hund sind. Die einzigen, die einen Hund im Haus besitzen, sind die
Kinderschänder. Das bedeutet, dass die Mieter XX, YY und ich dürfen im Besitz
eines Pfeffersprays sein, weil mit einem Angriff des Hundes von Schänders durchaus
zu rechnen sein kann. Kinderschänder dürfen gegen keinen von uns ein
Pfefferspray im Haus und gegen uns zu benutzen, denn hier wiederhole ich, in
Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen
Menschen nicht verwendet werden darf.
Das wurde aber
bereits von den Kinderschändern gegen mich und vermutlich gegen die weiteren
Mieter hier benutzt ...«
Direkt wollte ich nicht
als »Überschlaue« wirken. Es müsste klar sein, dass es große Probleme geben
kann, wenn Pfefferspray in quasi geschlossenen Bereichen, was so ein
Treppenflur durchaus betrachtet werden darf, angewendet wird. Wäre das Pfefferspray
in diesem Umfang noch zusätzlich an die Wand gesprayt worden, hätte ich
vermutlich selber meine Tränen trocknen müssen. Dass der Kinderschänder das
vorher selber eingesetzt hat, dürfte auch klar gewesen sein. Dieser Mensch war
und ist schon wesentlich bedrohlicher, als ich ihn bei diesem Abschnitt des
Schreibens erklärt habe. Wobei ich meine, seine Frau war doch mit dem Taxi
unterwegs, als das passierte. Das hätte ich wirklich noch einbringen müssen.
Wie ich ja schon schrieb, für die Polizei und deren Staatsanwaltschaft war das
durchaus glaubhaft erklärt …«
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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.
2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind
3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind
4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt
5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte
6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder
7. Leseprobe: Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt
8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche
9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder
10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders
12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …
13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …
14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt
15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder
16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …
17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind
»Der Mörder und der Kinderschänder«
Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …
Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder