Montag, 26. August 2013

Die Klatsche einer Tinnitusbetroffenen – oder: »So nicht Herr Leipziger!«

Liebe Leserinnen und Leser.

Auf Seite 12 des
»FORENSISCH-PSYCHIATRISCHEN GUTACHTENS vom  25.07.2005, erstellt von Chefarzt Dr. med. Klaus Leipziger« über Gustl Mollath, finde ich folgende Sätze - Zitat: »Mit Schreiben vom 08.08.02 an Ehefrau mit dem Vermerk -persönlich-vertraulich erklärte der Angeklagte u.a.: … Vor über 5 Jahren führten meine Belastungen zu einem Hörsturz. 
Bis heute, in steigendem Maße, teilweise nicht aushaltbaren, Tinnitus (Ohrgeräusche). …« Zitatende

Damit Sie sich, liebe Leserinnen und Leser, ein ungefähre Vorstellung von einem Tinnitus machen können, habe ich eine kleine Hörprobe herausgesucht. Sie ist auf den Seiten der Deutschen Tinnitus-Liga e.V. (DTL) zu finden. Bitte beachten Sie den Regler auf der rechten Seite und reduzieren Sie die Lautstärke, bevor Sie auf Start klicken. Hörprobe

Falls Sie den Ton nicht abrufen können, finden Sie auf dieser Seite eine Nummer, die der Telefonservice anbietet. Mein Tinnitus, der mich seit Mitte der 1980 Jahre begleitet, ist etwas dumpfer, einem Rauschen ähnlich. Leider gibt es keine Taste, auf die ein Betroffener drücken könnte, um diesen Ton abzustellen. Die Schulmedizin hat für Leidtragende nicht viel anzubieten. Soll ich sogar sagen: sie hat kläglich versagt. Mit diesen Geräuschen, die nur ich höre, muss ich also leben, wie viele andere auch. Wenn Ihnen das Symptom Tinnitus nicht bekannt ist, was einem medizinischen Laien nicht übel genommen werden kann, darf ich Ihnen diese Erklärung der Deutschen Tinnitus-Liga ans Herz legen. 

Wie ich bereits an anderer Stelle ausführte, hat mir meine Erkrankung an Morbus Menière den Grad der Unanscheißbarkeit verliehen. Außerdem bin ich eine Saupreußin, schreibe also aus einer Distanz zur Weißwurstgrenze. Wie Sie vielleicht auch wissen, wurde die Diagnose Morbus Menière bei mir erst nach 20 Jahren gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt galt ich als Simulant. Mein Tinnitus trat als Begleiterscheinung auf. Er stellt für mich, gemessen an weiteren Beeinträchtigungen, das kleinste Übel dar. Mir ist in diesen 20 Jahren viel Ignoranz begegnet. Auch medizinisches Quacksalbertum, das an Körperverletzung grenzte. Aber auch Verständnis und Mitgefühl.

An dieser Stelle danke ich Herrn RA Strate dafür, dass er das Gutachten auf seiner Seite on gestellt, damit mir, und auch einer breiten Öffentlichkeit, Zugang dazu verschafft werden konnte. Herrn Gustl Mollath möchte ich danken, dass er Herrn Dr. Strate dafür seine Zustimmung gab. Es legte den Grundstein für meine folgenden Betrachtungen. 

Dieses »FORENSISCH-PSYCHIATRISCHE GUTACHTEN vom  25.07.2005, erstellt von Chefarzt Dr. med. Klaus Leipziger« stellt für mich als Tinnitusbetroffene eine unglaubliche Provokation dar. Das kann und werde ich begründen und es wird mir einen Lustgewinn bereiten, dieses »Gutachten« aus meiner Sicht der Dinge, die auf meinen eigenen Erfahrungsschatz gründet, nach allen Regeln meiner Kunstfertigkeit zu sezieren.


Möge meine Übung gelingen …

Zitat: »Mit Schreiben vom 08.08.02 an Ehefrau mit dem Vermerk •persönlich-vertraulich erklärte der Angeklagte u.a.: … Vor über 5 Jahren führten meine Belastungen zu einem Hörsturz.« Zitatende

Es wird Bezug genommen auf ein Ereignis, das sich im Jahre 1997 ereignet haben muss. Im Gutachten auf Seite 11 finde ich in den chronologischen Ausführungen, die dem Ordner »Was mich prägte« entnommen worden sind. Zitat: »Von Anfang 1993 bis Ende 1998 hätte er prozessieren müssen, bis er ,,Recht" bekam. Über eine Viertelmillion DM an Aufwand sei gebunden gewesen, kein neues Geschäft machbar. „Wahnsinn von diesem „Anschlag des Rechtsstaates" habe ich mich nie mehr erholt.“«

Jetzt darf man mir alles vorwerfen, aber keine Oberflächlichkeit. Zitat NürnbergWiki: »Bislang ist unbekannt, wo Klaus Leipziger das Abitur bestand, an welchen Universitäten er Medizin und Psychologie studierte, wo er das Examen mit welcher Examensarbeit bestand und wo und wann ihm die Approbation erteilt wurde. Seine Promotion an der Universität Ulm erfolgte extern während seiner Berufstätigkeit.«

Zitat NürnbergWiki: »Klaus Leipziger war nach eigenen Angaben seit 1984 im Bereich der Forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth zunächst als Stationsarzt und seit 1985 als Leiter der Abteilung tätig.«

Mehr lässt sich leider nicht in Erfahrung bringen. So kann ich nur spekulieren: Klaus Leipziger als Angehöriger des Öffentlichen Dienstes wird nicht nachvollziehen können, was ein derartiger Tiefschlag für Herrn Mollath bedeutet haben muss. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Betrachten wir diese Vita völlig wertfrei, kommen wir zu dem Ergebnis, dass es einem Klaus Leipziger nicht möglich war, einen solchen Einschnitt, wie ihn Gustl Mollath beschrieben hatte, in der ganzen Tragweite zu erkennen.

Ich bin in der »Sozialen Marktwirtschaft« aufgewachsen, eine Aussage wie Zitat: »Über eine Viertelmillion DM an Aufwand sei gebunden gewesen, kein neues Geschäft machbar.«, ist darum für mich als eine existenzielle Bedrohung klar auszumachen. Das ist eine Stresssituation, die über einen sehr langen Zeitraum anhielt und durchaus geeignet war, die Ursache für einen Hörsturz zu bieten.

Wie gesagt, ich würde es gerne so sehen, weil ich auch fair bin und aus diesem Grunde etwas aufführen möchte, was die Aussagen des Gutachters erklären könnten. Aber das ist schwierig. Auf der einen Seite gibt Herr Leipziger Interviews, wie im FOCUS, hat sich also zu einer »Öffentlichen Person« gemacht, auf der anderen Seite verschließt er sich der Öffentlichkeit zu Fragen über seine Person. Da besteht Erklärungsbedarf. Aber mein guter Wille, etwas zu finden, was für ihn spricht, dürfte zu erkennen gewesen sein.


Der Hörsturz 

Kommen wir zu dem Hörsturz. Der wird von Klaus Leipziger weiter nicht gewürdigt, er wird von ihm völlig ausgeblendet. 

Ein Hörsturz wird auch »Infarkt des Ohres« genannt und kann unterschiedliche Ursachen haben. Neben den Menièreanfällen hatte ich zwei Hörstürze. Nun ist sich die Schulmedizin einig, dass beim Morbus Menière typischerweise ein dramatischer Drehschwindelanfall im Vordergrund steht. Dem kann ich allerdings widersprechen. Meine Hörstürze ereilten mich in großer zeitlicher Distanz zu Menièreanfällen. 

Die Ursache lag in beiden Fällen in einer vorausgehenden, durch Stress belasteten, Zeit. Dieser Stress gipfelte dann in einem Umstand, der von mir als »Paradoxe Situation« beschrieben werden kann, in dem Sinne, das es mir unmöglich erschien, der Kampfzone zu entfliehen. So hat sich die Dauerbelastung mein Innenohr als Ventil gesucht. 

Nach dem ersten Hörsturz habe ich erst Tage später einen HNO aufgesucht. Merkwürdigerweise erlebte ich bei ihm Betroffenheit und auch Mitgefühl. Er trug mir inständig auf, mein Leben in ruhigere Bahnen zu bringen, was leichter gesagt als getan war. Als ich den zweiten Hörsturz bekam, habe ich mich umgehend in ein Krankenhaus begeben. Dort war Ruhe angesagt und bei meiner Entlassung erhielt ich eine ganz klare Ansage: »Ändern Sie Ihre Lebenssituation, ich will Sie nicht in drei Wochen wieder hier liegen haben!«

Was sagt uns das? Meinen Hörsturz konnte ich als Reaktion auf eine Stresssituation werten. Wenn Klaus Leipziger den Hörsturz von Herrn Mollath thematisiert hätte, wäre er unter Umständen auf ein ähnliches Ergebnis gekommen. Dass er das nicht getan hat, lässt für mich nur zwei Rückschlüsse zu: entweder konnte er mit dem Begriff »Hörsturz« nichts anfangen, oder er wollte es nicht. 

Jetzt kommen die berechtigten Einwände: Warum erwähnt Klaus Leipziger den Hörsturz dann in seinem Gutachten? Wäre es nicht, unterstellen wir die Absicht, klüger gewesen, diesen Hörsturz nicht anzusprechen? Darauf kann ich mit zwei Antworten dienen. 1. Er brauchte den Tinnitus und dafür war eine Ursache vonnöten. 2. Klaus Leipziger konnte in 2005 nicht ahnen, dass Dr. Strate dieses Gutachten in 2013 der Öffentlichkeit zugängig macht und es mir darum heute den Bildschirm erhellt.


Der Tinnitus

Begleiten Sie mich, liebe Leserinnen und Leser, ein weiteres Mal zur Hörprobe der Tinnitus-Liga. Der Lautsprecherregler ist Ihnen ja schon vertraut. Korrigieren Sie ihn bitte auf ca. 25%. Dann haben Sie eine Vorstellung davon, wie ich meinen Tinnitus als »normal« empfinde. Wenn Sie die Lautsprechereinstellung auf ca. 50% erhöhen, gewinnen Sie einen Eindruck von meiner Wahrnehmung in dem Moment, wo ungünstige Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass mein Tinnitus für mich lauter wird. Hier der Link zu der Hörprobe.

Jetzt darf ich froh verkünden, dass, bedingt durch eine krasse Umstellung meiner Lebensumstände, der Pegel auf »erträglich«, d.h. zwischen 10 und 20% des Reglers eingestellt werden kann. Wie habe ich das geschafft? Durch eine Umstellung der Ernährung auf überwiegend basische Kost. Ich kann, bedingt durch meine ländliche Umgebung, auf Frischprodukte von Biohöfen zurückgreifen. Dann bin ich zu einem Ingwerjunkie geworden (ich werde nicht müde, Ingwer in höchsten Tönen zu loben). Meine Terrasse ist, wenn es die Witterung erlaubt, zu meinem zweiten Wohnzimmer geworden, was bedeutet, ich verbringe viel Zeit an der frischen Luft. Integriert in meinen Tagesablauf habe ich gymnastische Übungen, nehme mir Zeit für Meditation und längere Spaziergänge. Menschen, die mir nicht gut tun, gehe ich aus dem Weg (jetzt beneiden Sie mich vermutlich).

Kurzum, eine große Veränderung meiner Lebensgestaltung hat zu einem Gewinn an Lebensqualität geführt. Stichworte sind: Konsequenz und Disziplin. Das fühlt sich ätzend an und das ist es auch. Aber der Wunsch nach Lebensqualität setzt sich zumeist gegen meinen inneren Schweinehund durch. Siegt der allerdings, in dem er mich z.B. von meinen Spaziergängen abhält,was besonders bei miesen Wetterverhältnissen der Fall ist, hebt sich der Regler durchaus auf 25% und sogar noch mehr. Dann wird der Tinnitus immer noch von mir ignoriert. Es kann aber durchaus passieren, dass mich liebe Freunde ansprechen: »Quält dich dein Tinnitus? Du sprichst wieder lauter!«

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie unterhalten sich in einer normalen Tonlage mit einer Person. Plötzlich wirft jemand in der unmittelbaren Nachbarschaft seinen Rasenmäher an. Sie werden sinnvoll reagieren und Ihre Lautstärke erhöhen, um diesen Geräuschpegel zu übertönen. Nichts anderes mache ich, wenn mein Tinnitus, aus welchen Gründen auch immer, lauter wird. Nur, dass nur ich diesen Rasenmäher im Innenohr wahrnehme und ihn übertönen muss, um auch meine eigene Stimme zu hören. Ein solches Verhalten mag unbedarft Außenstehenden dann befremdlich erscheinen. Wer sich allerdings mit dem Symptom Tinnitus vertraut gemacht hat, dürfte damit umgehen können.


Die innere Stimme

Eine »innere Stimme« hat mich vor einiger Zeit veranlasst, zum Telefonhörer zu greifen. Ich informierte eine Mitarbeiterin über ein Ereignis, dessen unfreiwillige Zeugin ich geworden war: Ein Kind wurde von seinen Pflegeeltern misshandelt. Postwendend erreichte mich eine Strafanzeige der von mir Beschuldigten, mir wurde Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen. Daraufhin habe ich fünf Seiten A4 ordentlich beschrieben, habe aber wohlweislich verzichtet, die innere Stimme dabei zu erwähnen, mir war die Causa Mollath bereits bekannt. Die Strafanzeige wurde vom Tisch  gefegt und das Jugendamt hat auch sinnvoll reagiert.

Oft führt eine »innere Stimme« in einen Gewissenskonflikt. Im beschriebenen Fall musste ich abwägen, musste mögliche Konsequenzen, die ich durch das Telefonat zu erwarten habe, abwägen mit meinem Mitteilungsbedürfnis. Es zu tun, also den Anruf zu tätigen, war meine Gewissensentscheidung. Ich bin mir selbst die höchste Instanz.

Ist es nicht schön, dass ich jetzt dieses Zitat einfügen kann, entnommen Wikipedia: »Der bundesdeutsche Gesetzgeber gesteht dem individuellen Gewissen eine hohe Bedeutung zu, beispielsweise indem er seinen Bürgern die Freiheit zur Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen einräumt (so Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.).
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Begriff in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 Konturen verliehen. Als eine Gewissensentscheidung gilt danach „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung […], die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“« Zitatende

Auf dieser verlinkten Seite wird auch Sokrates zitiert: »Der Gewissensbegriff ist bereits im Daimonion des Sokrates angelegt: Eine innere Stimme warnt vor falschen Handlungen.«

Auf Seite 12 des »FORENSISCH-PSYCHIATRISCHEN GUTACHTENS vom  25.07.2005, erstellt von Chefarzt Dr. med. Klaus Leipziger«, finde ich ab Seite 24 die Zusammenfassung und Beurteilung und dort folgende Sätze. Zitat Seite 25: »Es werde ein paranoides Umdenken des Angeklagten vermutet in Bezug auf die „Schwarzgeldaffäre" und die gegen ihn laufende Verschwörung. Es werden Größenphantasien beim Angeklagten festgestellt. Auf Frage hätte er auch angegeben, eine innere Stimme zu hören, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen.« Zitatende

Zitat Seite 28: »Differentialdiagnostisch käme beim Angeklagten auch die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie (ICD 10: F 20.0) in Betracht. Für diese Diagnose würden neben den paranoiden Inhalten des Angeklagten dessen affektive seine bizarren Verhaltensmuster und vor allem - so sie bei ihm mit hinreichender Sicherheit angenommen werden können – die sein Handeln kommentierenden Stimmen sprechen.«

»Der Gewissensbegriff ist bereits im Daimonion des Sokrates angelegt: Eine innere Stimme warnt vor falschen Handlungen.« siehe oben. Soll ich jetzt noch Immanuel Kants kategorischen Imperativ zitieren?: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.«

Wie kann es einem Menschen zum Verhängnis werden, wenn er genau nach dieser Maxime handelt? Wie kann es sein, dass das Bundesverfassungsgericht dem individuellen Gewissen einen großen Stellenwert einräumt, und Klaus Leipziger das in seinem »Gutachten« einfach so aushebelt? Diese »innere Stimme« als »paranoide Schizophrenie« wertet? Dabei wurde er doch explizit von Herrn Mollath darauf hingewiesen, wie Sie der Seite 16 unten, entnehmen können. Zitat: »Paralogisch meine er der Stationsarzt solle erst einmal das Grundgesetz lesen und sich über grundlegende Menschenrechte informieren.« Warum hat er es nicht getan?

»Wenn ich schreibe, habe ich immer das Gefühl, jemand steht hinter mir und schneidet Grimassen. Deshalb hüte ich mich, so gut ich kann, vor großen Worten.« Was würde ein Klaus Leipziger aus diesem Zitat machen? Wir wissen es nicht. Aber ich kann Ihnen, liebe Leserinnen und Leser sagen, was der Suhrkamp Verlag daraus gemacht hat: den Klappentext zu dem lyrischen Vermächtnis »Glückliche Liebe und andere Gedichte« der polnischen Nobelpreisträgerin Wistawa Szymborska.


Die innere Stimme und der Tinnitus

Seite 12 des »FORENSISCH-PSYCHIATRISCHEN GUTACHTENS vom  25.07.2005, erstellt von Chefarzt Dr. med. Klaus Leipziger« Zitat: »Mit Schreiben vom 08.08.02 an Ehefrau mit dem Vermerk -persönlich-vertraulich erklärte der Angeklagte u.a.: … Vor über 5 Jahren führten meine Belastungen zu einem Hörsturz. 
Bis heute, in steigendem Maße, teilweise nicht aushaltbaren, Tinnitus (Ohrgeräusche). …« Zitatende

Wie ich oben schrieb, geht es mir den Umständen entsprechend gut. Stellen wir uns jetzt vor, ich würde aus meinem gewohnten Umfeld herausgerissen und mich in der Forensischen Psychiatrie wiederfinden. Alleine eine solche Situation dürfte dazu führen, dass Sie den Regler des Lautsprechers auf mindestens 50% stellen dürfen. Übrigens ab diesem Pegel wird der normale, von mir wahrgenommene Ton tatsächlich von einem solchen schrillen Ton überdeckt. Ab diesem inneren Schallpegel, den mein Tinnitus erzeugt, bin ich nicht mehr in der Lage, ihn zu ignorieren. Hörprobe 

Zitat Seite 21: »Inhaltlich war sein Denken, das von einer misstrauischen Grundhaltung geprägt war, durch eine starke Körperbezogenheit und Rigidität auffällig, indem der Angeklagte massiv darauf beharrte, ,,natürliche“ Körperpflegemittel ausschließlich benutzen zu können und sich nur anhand von Lebensmitteln aus biologisch-dynamischen Anbau ernähren zu können, die hier nicht ohne Weiteres verfügbar bzw. für ihn beschaffbar waren.« Zitatende

Stelle ich mir eine unter großem Kostendruck hergestellte forensisch-psychiatrische Großküchennahrung vor, so fällt mir spontan der Begriff »Schweinefraß« ein. Berücksichtige ich jetzt auch, dass diese Anstalt noch nicht einmal in der Lage war, Kernseife zu organisieren, muss ich davon ausgehen, dass ich dann auch auf meinen Ingwer verzichten müsste. Der Regler dürfe vermutlich auf 60% gestellt werden. 

Zitat Seite 23: »In Konfrontation mit Dritten waren heftige Erregungszustände des Angeklagten zu beobachten, die jedoch nicht in tätliche Auseinandersetzungen mündeten.« und Seite 23: »In verschiedenen, aus dem Verhalten des Angeklagten erforderlichen Konfrontationen zeigte er sich gegenüber Mitarbeitern hocherregt, schreiend und verbal aggressiv.« Zitatende

Zitat Seite 25: »Bis heute, in steigendem Maße, teilweise nicht aushaltbar, leide er an Tinnitus.« Zitatende

Wie sind bei 60% des Reglers angekommen. Machen Sie bitte folgenden Selbstversuch: Sofern es Ihnen technisch möglich ist, setzen Sie diesen Tinnituston in eine Dauerschleife. Bleiben Sie ruhig bei 60%, schonen Sie Ihre Ohren. Versuchen Sie dann, einen Satz auszusprechen, sprechen Sie ruhig übers Wetter. Sie werden bemerken, dass es Ihnen schwer fallen wird, Ihre Sätze in ruhiger Art und Weise zu formulieren. Stellen Sie sich jetzt vor, Sie hätten keine Möglichkeit, diesen Ton abzustellen. Wie lange meinen Sie, können Sie das aushalten, ohne aggressiv zu werden? Quälen Sie sich bitte nicht unnötig weiter, brechen Sie das Experiment ab.

Ich könnte das in einer solchen Situation leider nicht.

Zitat Seite 25: »Bis heute, in steigendem Maße, teilweise nicht aushaltbar, leide er an Tinnitus.« Zitatende

Wie kann es sein, dass ein Klaus Leipziger, als Dr.med. und auch seine Mitarbeiter als medizinisches Fachpersonal, das so völlig im Klinikalltag ignoriert haben? An keiner Stelle des »Gutachtens« finde ich einen Vermerk, der ungefähr so hätte aussehen können: »Herr Mollath wurde gefragt, ob ihn sein Tinnitus quälen würde.«

Und können Sie mir die Frage beantworten, liebe Leserinnen und Leser, ob Sie beim Anhören des Tones irgendwelche Stimmen gehört haben, oder ob es sich wirklich nur um einen Ton gehandelt hat? Haben Sie, wenn auch nur ganz leise, Stimmen gehört? Ich kann mich jetzt brüsten, durch langjährige Tinnituserfahrung, da ist einiges drin an Variationen, ein Menièreanfall kündigt sich z.B. durch einen starken Brummton an, aber Stimmen habe ich zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen.

Jetzt schauen wir uns noch ein besonderes Zitat aus dem Gutachten an, das Sie auf Seite 26 finden: »Im Rahmen der Begutachtung nicht geklärt werden kann die Wertigkeit des vom Angeklagten in einem Schreiben beschriebenen Symptom des Tinnitus und der hier in der Klinik gemachten Angabe, er würde eine innere Stimme hören, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl... Es muss dabei durchaus als möglich angesehen werden, dass der Angeklagte unter Halluzinationen leidet, unter sein Tun und Handeln kommentierenden Stimmen, ohne dass diese Annahme konkret belegt werden könnte.«

Wer ist dieser Klaus Leipziger? Zitat NürnbergWiki:  »Bislang ist unbekannt, wo Klaus Leipziger das Abitur bestand, an welchen Universitäten er Medizin und Psychologie studierte, wo er das Examen mit welcher Examensarbeit bestand und wo und wann ihm die Approbation erteilt wurde. Seine Promotion an der Universität Ulm erfolgte extern während seiner Berufstätigkeit.«

Ein Mann, der in einem »Gutachten« Grundgesetze aushebelt, der die »innere Stimme« als »paranoide Schizophrenie« wertet, der einen Tinnitus ignoriert, der einen Tinnitus für ein Gutachten benutzt, das einen Menschen für Jahre seiner Lebensqualität beraubt, der auf eine, wie mir erscheint, sadistische Art und Weise einen Tinnitusbetroffenen mit diesem »Gutachten« über Jahre der Freiheit beraubt hat? 

Was soll mit einem solchen »Gutachter« geschehen? Sollte er für Stunden in einem engen Raum festgehalten werden und mit dieser Hörprobe auf Stufe 60% (wie wollen es doch nicht übertreiben) dauerbeschallt werden? Oder sollte vielleicht besser der Versuch unternommen werden diese Lücke auf NürnbergWiki zu schließen: »Bislang ist unbekannt, wo Klaus Leipziger das Abitur bestand, an welchen Universitäten er Medizin und Psychologie studierte, wo er das Examen mit welcher Examensarbeit bestand und wo und wann ihm die Approbation erteilt wurde. Seine Promotion an der Universität Ulm erfolgte extern während seiner Berufstätigkeit.«

Das würde mich wirklich interessieren, wo dieser Klaus Leipziger herkommt. Sie auch?

Bleiben Sie mir gewogen!

Ihre

Sylvia B.

Anmerkung: Bitte lesen Sie auch den Beitrag von Oliver García: Fall Mollath: Der Schleier ist gelüftet

Dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Audioeinstellung an meinem Rechner 100% Leistung beträgt. 


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13 Kommentare:

  1. Das sind interessante Details, die es unbedingt Wert sind, nicht nur am Rande diskutiert zu werden. Denn hier zeigt sich, wie einfach es bei Vernachlässigung der Fakten passieren kann, dass irgendwo ein Mittelfingeramputierter (beidseitig versteht sich) beschuldigt wird, jemandem mit Rang und Namen den Stinkefinger gezeigt zu haben, nur weil er mit dem Zeigefinger auf eine Floh an dessen Haaransatz gedeutet hat. Eine mögliche gewollte Auslegung wäre: „Hätten Sie einen Mittelfinger gehabt, hätten sie ihn benutzt.“ (Wir erinnern uns an die Psychotherapeuting Frau Hanna Ziegler in der Sendung Beckmann, die bestätigte, dass es durchaus Praxis bei Gericht ist, den Gutachter so auszusuchen, dass man sicher gehen kann, dass seine Einschätzung das erwünschte Urteil untermauert).

    Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass etliche Individuen unter uns Menschen offensichtlich keine innere Stimme haben, die ihnen sagt, was richtig und was falsch ist, was man übersehen darf und was nicht. Für gewöhnlich sitzen jene allerdings als Schwerverbrecher in Haftanstalten und nicht davor. Dass jetzt die Menschen, die ein gutes Gewissen haben und auf ihre innere Stimme vertrauen, weggesperrt werden, ist mehr als alarmierend. Gewissen ist out.

    Von Fachleuten kann man erwarten, dass sie bei einem Gutachten in der Lage sind, die Konsequenzen aus einem Tinnitus mit einzubeziehen und die Auswirkungen (Stimme wird lauter, wenn der Tinnitus lauter wird) richtig einzuordnen.

    Ebenso die Verzweiflung (die den Tinnitus begünstigt), die entsteht, wenn einem Unrecht zugefügt wird und einem gleichzeitig jede Chance genommen wird, dieses richtig zu stellen. Ich kenne keinen einzigen Menschen, der zum erlittenen Unrecht freundlich nickt und leise säuselt: „Vielen Dank für diese herrliche Ungerechtigkeit. Ich freue mich, dass Sie mich wegsperren und dafür sorgen, dass ich keinerlei Möglichkeit habe, mich zu den Dingen öffentlich zu äußern.“

    Es berichteten doch übrigens mehrere Prozesszeugen, dass Herr Mollath im Gerichtssaal vom Richter angebrüllt wurde. Kann es sein, dass auch der Richter einen Tinnitus hat? Möglicherweise gar einen Hörschaden?

    Meiner Ansicht nach ist der ganze furchtbare Vorgang einfach nur mit völlig fehlendem Unrechtsbewusstsein der Verantwortlichen zu erklären. Ich glaube übrigens nicht an eine abgegrenzte Verschwörung, sondern schlicht daran, dass Moral, Anstand und Menschlichkeit vieler einflussreicher Machtinhaber ganz tief unten im Keller sind, dort wo die Leichen der Gier sich stapeln und wo man sich zwangsläufig trifft, denn: Gleiches zieht Gleiches an.


    Marten S.

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  2. Korrektur:
    Im ersten Absatz sollte es natürlich Hanna Ziegert heißen und nicht Ziegler. Die Dame möge mir bitte verzeihen.

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  3. Lieber Marten, vielen Dank für Ihren Kommentar.

    Zitat: »Es berichteten doch übrigens mehrere Prozesszeugen, dass Herr Mollath im Gerichtssaal vom Richter angebrüllt wurde. Kann es sein, dass auch der Richter einen Tinnitus hat? Möglicherweise gar einen Hörschaden?« Zitatende

    Das vermute ich weniger. Mir bekannt ist, dass dieser Richter auch Handballtrainer ist. Mir ist noch kein Trainer begegnet, der nicht in der Lage wäre, eine Sporthalle mit seiner Stimme zu beschallen. Meine Wenigkeit übrigens eingeschlossen :-) Allerdings war ich durchaus in der Lage, meine Stimme den Gegebenheiten anzupassen, was ich bis heute schaffe, solange mein Tinnitus mir nicht einen Streich spielt.

    Das Beispiel mit dem Stinkefinger gefällt mir gut :-)

    Einen lieben Gruß aus dem Münsterland

    Sylvia B.

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    1. Verehrte Autorin Sylvia B.

      Danke für den Hinweis, dank Google weiß ich jetzt, dass der Herr Brixner den Ehemann (Martin Maske) von Petra Mollath, die jetzt Maske heißt, trainiert hat. Wie klein die Welt doch ist und voller lustiger Zufälle.
      Selbst am Verhandlungstag im Gerichtssaal konnten die beiden Sportlerherzen wohl nicht ohne einander sein, wie beobachtet wurde. Vielleicht hat er deshalb den Gerichtssaal mit einem Spielfeld verwechselt. Dort muss ein Trainer ja laut brüllen, damit seine Spieler wissen, wann sie den Ball abgeben müssen und wohin er geworfen werden soll. Man kennt das aus den Sportsendungen. Da reißt der Stress so manchen Trainer wutschnaubend von der Bank, vor allem, wenn er fürchten muss, dass das Spiel verloren gehen könnte.

      Also eher kein Tinnitus beim Richter Brixner?
      Dann wird es halt schwierig mit einer haltbaren Erklärung. Vielleicht wäre eine innere Stimme da hilfreich.


      Und der Herr Leipziger (als öffentliche Person) legt keinen Wert darauf der Öffentlichkeit zu erzählen, woher er kommt und wie und wo er so hart an seinen gutachterlichen Kompetenzen gearbeitet hat? Ist er derart bescheiden?

      Schade, so eine transparente Karriere mit fundierter Ausbildung an namhaften Bildungsstätten, mit dem Ziel Doktor der Medizin und der Psychologie, ist doch ein klasse Aushängeschild in unserer Gesellschaft.

      Wenn ich nach fleißigem, entbehrungsreichem Studium einen ehrenwerten Doktortitel erhalten hätte, ich tät’s jedem lang und breit erzählen.

      Habe ich aber nicht,
      so grüßt sie einfach nur
      Marten S.

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  4. Liebe Autorin (Sylvia B.),
    in einem Punkt muss ich Ihnen diesmal etwas widersprechen: Die Praxis des Art. 4(3) GG, wie sie tatsächlich allgemein gehandhabt wurde, war eine einzige Verhöhnung der Gewissensfreiheit und wurde oft mit Kafkas "Prozess" verglichen. - Ein Beispiel für besondere Achtung der Gewissensfreiheit ist das "also gerade nicht". (Oh, ich liiieeebe diese Wortschöpfung der bayrischen Ms. Ratched!)

    Wie es Gustl Mollath mit Brixner ergangen ist, kann ich sehr gut nachvollziehen, weil ich es (vor 40+ Jahren) im Prüfungsausschuss "für" (d.h. gegen!) Kriegsdienstverweigerer mit so einem pensionierten Richter dieses Formats als Vorsitzenden zu tun hatte. Ein widerlicher Erzlump und Eisenfresser mit Weltkriegserfahrung, bei dem niemand auch nur den Hauch einer Chance hatte.
    Natürlich kam auch die unvermeidliche Standardfrage, was ich täte, wenn ich mit umgehängter Maschinenpistole mit der Freundin nachts im Park spazieren ginge und es spränge dann ein Unhold aus dem Gebüsch hervor... Diese Schote war schon damals so strunzblöd und abgedroschen, dass ich für einen Moment echt glaubte, ich wär im Wald, als er das wirklich auch noch brachte. - Aber "Wald" ist natürlich nicht Stadtpark. ;-)

    Wie gesagt, wenn man die Sorte kennt, versteht man auch, dass Reserveoffizier Brixner völlig durchdreht, wenn er einen Öko-Pazifisten vor sich hat. (Und all das andere kam noch dazu: "Kameraden rauspauken", "Einer muss Ordnung schaffen", "Feind vernichten!" ... So ungefär ist dort das Oberstübchen möbliert.)

    Herzliche Grüße
    A.B.

    PS: In zweiter Instanz kam ich dann endlich durch und erfreue mich seither ganz amtlich eines doppelt staatlich geprüften Gewissens, ist ja auch was Schönes...
    Übrigens ist anzumerken, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schon 1949 in der Ursprungsfassung des GG war, also lange vor der Wiederbewaffnung und Einführung der Wehrpflicht.

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  5. Lieber A.B.

    ich danke Ihnen für den Kommentar.

    Zitat: »in einem Punkt muss ich Ihnen diesmal etwas widersprechen: Die Praxis des Art. 4(3) GG, wie sie tatsächlich allgemein gehandhabt wurde, war eine einzige Verhöhnung der Gewissensfreiheit und wurde oft mit Kafkas "Prozess" verglichen.« Zitatende

    Sie widersprechen mir nicht, sie bestätigen meine Aussage, die ich an anderer Stelle getätigt habe. Dass es immer wieder Personen gibt, die ihre Macht nutzen, um Grundgesetze auszuhebeln. Das ist halt das Problem, denn es ist eigentlich vorgesehen, dass diese Menschen Verantwortung tragen. Das heißt, aus meiner Sicht der Dinge, Richter, Staatsanwälte, Gutachter sollten ihr Handeln immer auf der Ebene der Verantwortung vollziehen. Sich auch nie dazu verleiten lassen, diese Ebene zu verlassen, um auf die Ebene der Macht zu agieren.

    Ihr Beispiel über Ihre Erfahrungen im Prüfungsausschuss macht klar deutlich, dass es durchaus möglich ist, Immanuel Kants kategorischen Imperativ: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.«, sehr eigenwillig zu interpretieren. Zu Ihrem damaligen Nachteil.

    So stehen, meiner Meinung nach, hinter solchen Entscheidungen die mit dem Aushebeln der Grundgesetze einhergehen, immer auch persönliche Motivationen der entsprechenden Entscheidungsträger. Der Schritt von der Ebene der Verantwortung zur Machtebene ist nur ein kleiner. Zurück wird es dann immer schwierig.

    Liebe Grüße Ihre

    Sylvia B.

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    1. Liebe Autorin (Sylvia B.),
      es stimmt, die alte Bitterkeit hatte mir etwas den Blick verengt. Genau um die schöne philosophische Definition des BVerfG musste man recht einsam machtlos kämpfen...
      * * *

      Was in den Dokumenten zu lesen ist, die Dr. Strate nun online gestellt hat, ist dermaßen unmenschlich, dass ich mir ein Zeitlimit gesetzt habe, wieviel ich davon auf einmal verkrafte.

      Unglaublich, wie dieser Kröber - ausgerechnet in Straubing(!!!) - Herrn Mollath den nahen Weg zur Freiheit abgeschnitten hat. Was für ein Abgrund von Infamie und Menschenverachtung (auch gegen Dr. Simmerl)! Einfach nur bösartig, im vollen Wortsinn diabolisch!

      Man sollte in Berlin (und zwar genau zur gleichen Zeit, in der Kröber und Spießgesellen ihr mieses "Unser Gustl"-Spielchen aufführen wollten) ein öffentliches Experten-Hearing über deren Praktiken abhalten.

      Herr Mollath hat recht, jetzt ganz konkrete Schritte und verläßliche Kontrollen einzufordern. Es kann nun wirklich niemand mehr behaupten, er hätte nichts gewußt. Mit oberflächlichen Reförmchen ist es nicht getan.

      Wenn man sich durch die ganzen Dokumente gegraben hat, kann man in dieser Sache nicht mehr locker lassen. Es wird sehr vielen so gehen. Das stimmt mich letztlich zuversichtlich.

      Herzliche Grüße
      A.B.

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  6. Lieber A.B.
    Zitat: »Genau um die schöne philosophische Definition des BVerfG musste man recht einsam machtlos kämpfen...« Zitatende

    Aber sie haben gekämpft und schließlich gewonnen. So wie Gustl Mollath auch. Ja, auch für mich tun sich Abgründe auf, wenn ich diese sogenannten »Gutachten« vor Augen habe. Der Server von Dr. Strate ist in die Knie gegangen. Es ist für mich auch ein Zeichen, dass vielen Menschen der gesunde Menschenverstand nicht abhanden gekommen ist. Dass sich viele Menschen selbst ein Bild machen wollen, von dem, was »Gutachter«, die im »Namen des Volkes« diesem diese »Gutachten« in Rechnung stellen konnten(!), was dazu führte, dass im »Namen des Volkes« Unrecht gesprochen wurde.

    Wie ich dem Blog von Gabriele Wolf entnehmen konnte, hat sich bereits einer dieser »Gutachter« durch seinen Anwalt bei Dr.Strate gemeldet. Vermutlich wird über die »Urheberrechtschiene« versucht, Konsequenzen anzudrohen. Diese »Gutachten« wurden vom »Volk« bezahlt. Dieses Volk, dem ich mich auch zugehörig fühle, hat ein Recht darauf, auch lesen zu können, was es bezahlt hat.

    Und das will ich auch geklärt sehen: »Bislang ist unbekannt, wo Klaus Leipziger das Abitur bestand, an welchen Universitäten er Medizin und Psychologie studierte, wo er das Examen mit welcher Examensarbeit bestand und wo und wann ihm die Approbation erteilt wurde. Seine Promotion an der Universität Ulm erfolgte extern während seiner Berufstätigkeit.«

    Seine Stelle wird vom »Volk« bezahlt! Sein »Gutachten« wurde vom »Volk« bezahlt, ich denke, es ist legitim, wenn dieses »Volk« auch eine Antwort erhält, wer dieser Klaus Leipziger ist!

    Liebe Grüße

    Sylvia B.

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  7. Alle haben eine Meinung und das ist auch gut so, doch was letztendlich zählt, auch im Fall von Herrn Mollath, sind die gesetzlichen Fakten, doch um die kümmern sich die Meinungsmacher kaum bis gar nicht. Deutsche Ärzte leisten keinen hippokratischen Eid und sind auch nicht der Genfer Deklaration verpflichtet. Die Bundesärzteordnung beinhaltet keine irgendwie geartete Eidesleistung, anders dagegen die Bundesanwaltsordnung, die im § 1.3 den Anwalt verpflichtet, alles zu tun, um seinen Mandanten z.B. vor verfassungswidrigen Übergriffen des Staates zu schützen.

    Eine weitere Besonderheit kommt hinzu, dass nämlich die Bundesärzteordnung Freiheitsstrafen vorsieht, wenn ein Arzt... Das bedeutet, dass gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Bundesärzteordnung zitierpflichtig ist, weil Grundrechte eingeschränkt werden. Im Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG heißt, "Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels nennen". Bei Freiheitsstrafen sind es Art.2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG, nämlich die Freiheit und die Unversehrtheit der Person. Wird das Zitiergebot nicht beachtet, ist ein solches Gesetz ungültig.

    Darüber wird sich in Kreisen der Meinungsmacher leider seit 64 Jahren total ausgeschwiegen und die es angeht, interessieren sich nicht dafür, denn wen interessiert schon wirklich der Inhalt des Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland?

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  8. Ich halte meinen Text auch an dieser Stelle für passend zum Thema:

    Wenn sich ein Proband einer Exploration entzieht, das heißt, obwohl das Gericht es angeordnet hat, sich untersuchen zu lassen, diesem Termin mit dem Psychiater fern bleibt, dann macht der Psychiater sein Gutachten eben aus der Ferne, nach Aktenlage, denn die stellt ihm das Gericht ja zur Verfügung.

    Dann bemüht sich der Psychiater z.B. aus den Schriftsätzen, die der Proband vielleicht schon selbst produziert hat, entsprechend der gerichtlichen Fragestellung die psychische Störung dingfest zu machen. Z.B. F99 = Psychische Störung ohne nähere Angabe mit Größenwahn kombiniert und daher stationär dringend zu behandeln, weil gemeingefährlich für alles auf zwei Beinen.

    Hier mal ein tatsächliches Beispiel aus einem Gutachten, dass einen Rechtsanwalt zu Fall bringen soll:

    "Die Vorgutachter stellten seine Äußerung, er besitze „die Befähigung zum Ri­chter­amt“ (S. XX d. A.), ins „großartig Anmutende“ eines manischen Syn­droms. Die Äuße­rung ist aber, bei einem Juristen, der, auf einen anderen Richter gestützt, an dem ihn tref­fenden richter­lichen Pro­zedere formale Mängel zu erkennen glaubt, gewiß nicht als verstiegen in Richtung eines Größenwahns zu werten.

    Obige Äußerung tritt gerade einmal in seinen o.g. Schriftsätzen auf. Sie ist offensichtlich bei ihm keine feste, tragende Überzeugung."

    Fakt ist, dass Rechtsanwälte kraft Gesetzes die Befähigung zum Richteramt tatsächlich haben, ob das einem Weißkittel gefällt oder nicht. Hier einen Größenwahn zu diagnostizieren ist schlicht kriminell. Die Nummer spielte sich dieses Jahr ebenfalls in Bayern ab und betrifft als ersten Gutachter in dem Fall den Gutachter Professor Dr.N. Nedopil. In diesem Kontext ist denn auch sein jüngstes Elaborat im Spiegel Ausgabe 35, "Die Freude am Wegsperren" zu lesen. Nedopil faselt da etwas von Beweislast und Beweislastumkehr. Besonders viel Ahnung scheint diesem Menschen nicht beschert zu sein bzw. er sucht die Seite der Justiz mit seinem "Schwachsinn" anzuhübschen.

    Drei Gutachter haben sich an der gesetzlichen Weisheit "Rechtsanwälte haben die Befähigung zum Richteramt" zu schaffen gemacht, keiner ist auf die Lösung "weil es im Gesetz steht" gekommen.

    Zitat:

    »Was (…) zählte, war nicht die Wahrheit, sondern die Ehre einer Psychiatrie, die sich der Scharlatanerie schuldig gemacht hat. (…) Die Kommentare (…) zeigen deutlich, dass Psychiater, wie andere Despoten auch, keinen Widerspruch dulden. Wenn die Person, die ihnen widerspricht, ein Psychiatriepatient ist, dann bestrafen sie ihn mit immer erniedrigenderen Diagnosen und zerstörerischeren Behandlungen. Wenn die Person ein Kollege ist, der im Gerichtssaal aussagt, wo er vor einer unmittelbaren Vergeltung geschützt ist, dann bestrafen sie ihn mit Verleumdungen und damit, sein Verhalten als ›unprofessionell‹ und ›schädlich für Patienten‹ zu bezeichnen.« Thomas S. Szasz, Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit, 2007

    beste Grüße

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  9. Liebe Autorin (Sylvia B.),
    eigentlich hätte es Ihr Text verdient, etwas genauer auf die Empathie und das ärztliche Ethos einzugehen, das Sie ja anmahnen.

    Nun haben uns die Zeitläufte überholt, und das, was ich in etwa sagen wollte, finden Sie hier:

    http://www.ein-buch-lesen.de/2013/08/gustl-mollath-leipzigers-allerlei-die.html?showComment=1378377236916#c4001853527932019739

    Allerdings ziemlich vergröbert, weil mir da der Zorn über die Gemeinheiten des Dr. L. doch sehr hochkam. - Bitte sehen Sie mir das nach.

    Über dessen Schulzeit weiss ich nichts. Mit meiner Bemerkung über Unterstufenschulzeit wollte ich nur darauf anspielen, dass das einzige Stilmittel, das er halbwegs beherrscht, die seitenlange Übertragung von Texten in die indirekte Rede ist. (Das wurde ihm ja auch von den Plagiatsjägern angekreidet, weil er daran scheitern mußte, ein Zitat, das im Original schon indirekte Rede war, nochmals in "noch indirektere Rede" umzuschreiben.)
    *gg*

    Ihnen alles Liebe und ganz herzliche Grüße
    A.B.

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    1. PS: Ihre Antwort dort habe ich gelesen.
      Ihnen auch noch einen schönen sonnigen Nachmittag
      A.B.

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    2. Lieber A.B.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Mein Interesse an der Vita des Klaus Leipziger, ich vermute, da werden mir viele Leserinnen und Leser zustimmen, ist nicht mit profaner Neugierde zu begründen. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass jemand, der sich in einer solchen, auch Macht-, Position befindet, einen makellosen Lebenslauf vorweisen kann. Aber seit Gert Postel sollten die Uhren eigentlich anders gehen.

      Es gibt Leute, die behaupten, dass sie irgendwo als Meister eingestellt sind. Dabei ist bekannt, dass sie noch nicht einmal über einen Gesellenbrief verfügen. Diese Leute machen sich automatisch selbst zu Dorftrotteln, mehr aber auch nicht. Klaus Leipziger wäre gut beraten, Transparenz in seine Vita zu bringen, schließlich erhält er sein Gehalt aus »Öffentlichen Töpfen«, sprich, der Steuerzahler finanziert ihn. Ich frage mich, wo das Problem liegt. Mir ist kein Akademiker bekannt, der nicht ohne zu zögern Auskunft geben würde, wo er seine Ausbildungen gemacht hat. Alleine auch, um Zweifel an der Kompetenz auszuräumen.

      Warten wir es ab. Vielleicht klärt sich ja alles noch.

      Liebe Grüße

      Sylvia B.

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