Sonntag, 23. August 2026

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

 … wobei es für mich wirklich eine Vorverurteilung war

»… Eigentlich hätte ich dir auch schon längst den ganzen Zettel erklären müssen, den ich vorab der Schänderin geschrieben habe. Das ergänze ich jetzt. Zitat: »… leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen … und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …«.

Oder muss ich dir das nicht erklären? Wenn du krank bist, aus welchen Gründen auch immer, bekommst du in der Regel Medikamente verschrieben, damit es dir dann auch wieder besser geht. Was dann auch klappen könnte, wenn du das auch vorgeschrieben einnimmst. Da gibt es ja auch immer einen Zettel, der neben den Pillen in der Verpackung liegt. Dort befindet sich ein Absatz mit dem Hinweis auf Nebenwirkungen. Zumeist hat es dieser Absatz durchaus in sich und ist meistens dröge sehr lang beschrieben. Aber was durchaus auch zu finden ist, was folglich vor der Einnahme zu beachten ist. Es kann dort durchaus stehen, dass man vorher keine Grapefruit isst oder auch nicht schwanger sein soll. Vor allem soll kein Alkohol getrunken werden, am besten nicht nur vorher oder nachher, eben bei der täglichen Einnahme des Medikamentes.

Auch ein Rechtsanwalt sollte das wissen, oder sehe ich das falsch? Zumal er auch hätte wissen müssten, dass seine Mandanten, der Kinderschänder und seine Frau, bei dem Lesen und Schreiben Probleme haben. Damals, also in deren frühen Zeiten, wurde von ihnen bereits der Grundstein instabiler Strukturen gelegt. Um das genauer jetzt zu beschreiben, er kann nicht lesen und schreiben, sie schafft es knapp. Sie haben beide auf einer Sonderschule, heute sagt man meist Förderschule, keinen Abschluss erhalten und dann auch keine Ausbildung gemacht. Das werden die nicht unbedingt dem Rechtsanwalt erzählt haben, aber als Akademiker sollte er das doch merken müssen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob er auch das zweites Staatsexamen gemacht hat. Aber er musste schon ein Volljurist gewesen sein, denn er hat ja mich, im Namen seiner Mandanten, verklagt, sogar einen Strafbefehl gegen mich durchgesetzt.

Vorab musste er böse Briefe an mich schicken. Die er bei seinem Klageantrag gegen mich nicht erwähnte. Da zitiere ich mal aus einem Schreiben, das ich von dem Rechtsanwalt bekommen habe: »… Insofern besteht für Sie (da meinte er mich) keinerlei Veranlassung, die Polizei in Kenntnis zu setzen, sollte unsere Mandantschaft (da meinte er den Kinderschänder und dessen Frau) unter Alkoholeinfluss eine Taxifahrt durchführen … Soweit Alkohol konsumiert wird, geschieht dies selbstverständlich nur in der Freizeit und nicht während der Arbeitszeit …« Zitatende

Das war natürlich irgendwie komisch argumentiert, denn eine normale »Arbeitszeit« gab und gibt es nicht. Beide (sie fahren übrigens nach wie vor) setzen sich jeweils in eines der Taxis, bringen Leute von A nach B und kommen zumeist nach einer Stunde zurück. Dann ist erstmal Freizeit für die Beiden. Irgendwann gegen Mittag geht es wieder los. Wieder eine Stunde Arbeitszeit, danach wieder Freizeit. Wer normalerweise berufstätig ist, wird das nicht verstehen können, besonders nicht bei 38,5 Stunden/Woche oder als richtiger Arbeiter, mindestens 40 Stunden aber auch am Stück. Was ich seinerzeit aber auch dem Rechtsanwalt mitgeteilt habe: »… Denn wie wir alle wissen: Busfahrer, Fahranfänger und auch Taxifahrer null Promille und das aus gutem Grund. Wenn Kinder morgens per Taxi transportiert werden sollen, können die Eltern auch erwarten, dass alles seine Ordnung hat! …« Wobei die Antwort von ihm war, dass meine Wortwahl primitiv, vulgär und insgesamt unkultiviert sei.

Die Schänderin teilte mir kurz nach ihrem Einzug mit, dass ihr Mann, also der Kinderschänder, schon einen Herzinfarkt hatte. Er müsste natürlich entsprechende Medikamente einnehmen. Außerdem sei er schon verrentet. Dann erzählte sie mir völlig entspannt, dass seine Rente bei 250 Euro liegt, aus meiner Sicht also eher niedrig ist. Nun war es so, dass meine damaligen Nachbarn, deren Wohnungen über meiner war, mir ständig Neuigkeiten mitteilten. Meistens machten sie auch mit den Handys Fotos, die sie mir auch schickten. In der Papiertonne wurden ständig leere Packungen von Medikamenten gefunden. Selber habe ich damals auch das entdeckt.

Normalerweise verlangt die Führerscheinstelle, jetzt zitiere ich wieder: »… Bescheinigung ärztliche Untersuchung … ab 60 Jahren: Bescheinigung zur Psychometrie … Sie beschäftigt sich mit der Messung psychologischer Eigenschaften wie Intelligenz, Persönlichkeit oder Fähigkeiten. Durch standardisierte Tests und Fragebögen macht sie das Innenleben von Menschen objektiv und vergleichbar ... Hinweis: wichtige Informationen. Allein die Psychometrie dauert etwa 30-40 Minuten. Sie müssen sich gut konzentrieren und ausgeruht sein. Zu jedem Test werden Ihnen Instruktionen auf dem Bildschirm angezeigt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch. Im Anschluss an die Instruktionen wird ein Probelauf durchgeführt, in dem Sie bei falscher Durchführung Hinweise zum korrekten Ablauf erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Testbedingungen festgelegt sind. Wir müssen den Test nach mehreren Fehlversuchen oder nach einer Testdauer von 45 Minuten als nicht bestanden beenden …«

Woanders werden halt andere Ansprüche gestellt ...«


Info dazu

ERVICES Untersuchungen Verkehrsmedizin

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …


»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

Sonntag, 16. August 2026

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

diese Klage war und ist für andere Menschen nicht nachvollziehbar

»… Es war diese furchtbare Klage gegen mich, am Anfang diese Beantragung der einstweiligen Anordnung nach § 1 GEWSchG. Dazu zitiere ich dir das mal: »… ist eine gerichtliche Schutzmaßnahme zum Schutz vor Körperverletzung, Bedrohung, Stalking oder Freiheitsberaubung. Das zuständige Familiengericht kann dem Täter verbieten, die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich ihr zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen …« Zitatende

Normalerweise bedeutet das keine reine Zivilsache, sondern es geht um eine Straftat, die in Folge bei dem Gericht durchgesetzt wird. Das scheint durchaus auch ohne Unterstützung der Polizei möglich zu sein. Der Anwalt des Kinderschänders forderte in der Anordnung die Verhängung 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft 6 Monate in der Androhung, für den Fall, dass ich mich näher als 10m dem Kinderschänder und seiner Frau näher. In dem Haus wohnten wir und die Wohnungstüren lagen um 3m gegenüber.

Ausgerechnet dieser Text wurde von dem Anwalt benutzt, den ich der Schänderin bestimmt vier Jahre vorher schrieb, gegen mich doch verwendet, dabei wurde ich von ihm wieder »diffamierend und herablassend« bezeichnet. Nun muss ich dir dazu schreiben, dass ich diesen Text wirklich erstellte, dass ich den Kinderschänder beschrieben und damit auch nur einen Bruchteil der Dinge erwähnte, die er sich auch als Nachbar erlaubte. Manchmal kann ich wirklich heftig reagieren, aber nur, wenn ich auch Gründe dafür habe. In meiner Konsequenz bedeutet das allerdings für mich, dass es wirklich Sinn gibt, egal, was solche Menschen machen, dann einfach wegzuschauen. Denn es kann sein, dass diese Leute einen Anwalt haben. Was soll ich machen, denn ich mag Pädophile überhaupt nicht.

Aber jetzt meinen Text, leicht stellenweise gekürzt, gerichtet an die Schänderin: »… Dein Gatte hat fremdgewichst und das nicht im gegenseitigen Einvernehmen! Glaub mir: Den Schniepel deines Mannes will hier niemand, noch nicht einmal im Ansatz, sehen! Im Herbst lag ein fetter Haufen Scheiße auf der Wiese. Dieser ist sehr wohl zur Kenntnis genommen worden, aber wurde scheinbar nicht gebührend beklatscht. Dein Gatte hat eine besondere Beziehung zu dem Scheißhaufen. Er ließ sich dabei erwischen, wie er diesen im Hauseigang verschmierte. Zwar flüchtete er umgehend in den Keller. Aber er trat dabei in seine Scheiße und hat seinen Schuhabdruck hinterlassen … leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen. Und einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …  Dann hat dein Mann endlich freie Bahn und er kann die Pillen mit Bier kräftig runterspülen. Vielleicht schafft er es noch nach Xyz, dann kannst du dir einmal im Monat ein Busticket kaufen, ihn durch den Park rollen und ihm den Sabber vom Mund wischen. Wenn er es nicht schafft, kannst du sein Grab pflegen, das ist auch eine dankbare Aufgabe

Der Anwalt muss absolut sicher gewesen sein, dass ich die Termine bei Gericht nicht wahrnehmen konnte. Zudem, dass ich mir keinen Rechtsanwalt/in leisten kann, dass ich körperlich stark geschädigt war. Bei meiner Hirnblutung war die Überlebenschance eher gering. So denke ich, denn ich kann mir schon vorstellen, dass eine Richterin/ein Richter, bei solchen Verhandlungen dazu durchaus Fragen stellt, die ich dann sogar mit Unterlagen hätte nachweisen können. Denn angeschrieben habe ich diesen Anwalt bereits weit vorher, ihn auch darauf hingewiesen, dass der Kinderschänder auch wirklich einer ist, dass er auch mich stalkte, ebenso wie sie seine Schänderin das tat, dass es dafür auch im Strafgesetzbuch entsprechende Paragraphen gibt. Vielleicht wollte er darum schneller sein als ich.

Das habe ich dir ja schon beschrieben, dass ich den Kinderschänder erwischt habe. Er hat sich den Jungen der Nachbarn gepackt, ihn befummelt und von dem Knaben »Geheimnisse« gefordert. Am Abend danach hat er sich an dem Sichtschutzzaun gestellt, bis der Junge scheinbar zu Bett gebracht wurde, also für ihn nicht mehr zu sehen war.  Es war die Mittsommernacht, die Sicht war gut. Darum konnte ich auch den Kinderschänder klar erkennen. Er stand an der Tür des Schuppens. Er schwitzte sehr stark, hatte einen hochroten Kopf. Seine rechte Hand führte ausgestreckt leicht diagonal in Richtung seines Schrittes und er führte mit diesem Arm rhythmische Bewegungen aus. Es bestand für mich kein Zweifel: er masturbierte!

Trotzdem schrie ich ihn an und fragte, was er da machen würde. Er antwortete: »Ich lache doch nur« und wiederholte das. Wahrheitsgemäß habe ich auch den Polizeibeamten gegenüber erklärt, dass ich mich nicht erinnern könne, was ich ihm verbal noch entgegenschleuderte. Er ließ nicht ab von seinem Tun und wiederholte dabei weiter diesen Satz. An seinem Gesichtsausdruck konnte ich erkennen, dass er einem Höhepunkt entgegenfieberte. Dann wandte er sich unvermittelt, tauchte regelrecht ab und verschwand aus meinem Blickfeld. Zeitnah schrie ich: »Du Spanner!«, was die Situation auch nicht richtig beschrieben hat. Aber ich stand unter Schock und kurz vor dem Erbrechen. Die Buchsbaumhecke versperrte zum Glück die Sicht auf seinen Unterleib. Darum konnte ich auch keine näheren Angaben machen, ob seine Hose auf war oder zu.

Der Polizei gegenüber räumte er ein, dass er sich dort aufgehalten, aber seine Hände in der Tasche gehabt habe. Dass er sexuelle Handlungen an sich vollzog, wurde von ihm bestritten. Aber der Kinderschänder hat zu dieser Zeit an diesem Ort nichts zu suchen. Das ist ihm auch erklärt worden, auch dem Anwalt.

Darum ist er, bis zum Schluss seiner Selbstbefriedigung, für mich sichtbar im Innenhof geblieben. Darauf habe ich ihn angezeigt. Das Ergebnis kannst du hier nachlesen. Vielleicht verstehst du meinen Text an sie etwas besser. Es ist nicht so, dass der Anwalt davon nichts wusste. Da gab es schon eine entsprechende Kommunikation. Wobei er von mir nur Mails erhielt. Für den wollte ich keinen Cent für Briefmarken ausgeben. So eine Einstellung habe ich auch für diese Klage gegen mich gehabt ...«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

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 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

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16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

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18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder



»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
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Samstag, 15. August 2026

UNTIEFEN im Flachland: Ostfriesischer Küstenkrimi

Endlich ist es so weit! Ein neuer Küstenkrimi!


Allen gesundheitlichen Schikanen zum Trotze, deshalb auch fast ein Jahr später als geplant, kann ich endlich die Veröffentlichung meines neuen Regionalkrimis

„UNTIEFEN im Flachland 
Korruption und Drogen“,

Band 1 aus der Serie: *„Smillas Kladde“*, bekanntgeben.

Die Geschichte spielt in der fiktiven ostfriesischen Küstenstadt Amthen. Nach außen wirkt alles ruhig und beschaulich. Doch hinter der vertrauten Fassade geraten die Grenzen zwischen Recht und Unrecht zunehmend ins Wanken.

Mittendrin steckt die Lokaljournalistin Smilla Börg. Mit ihrem kleinen roten Twingo ist sie ständig unterwegs, verfolgt jede noch so unscheinbare Spur und gibt sich erst zufrieden, wenn sie Antworten gefunden hat. Hartnäckigkeit gehört zu ihren größten Stärken – bringt sie aber auch immer wieder in Situationen, aus denen sie besser die Finger gelassen hätte.

An ihrer Seite steht Melissa, eine angehende Polizistin und ihre beste Freundin. Zwischen Freundschaft und Pflichtgefühl gerät sie jedoch immer häufiger in einen Gewissenskonflikt. Denn während Smilla Regeln gern einmal großzügig auslegt, muss Melissa sich an sie halten. Und je tiefer beide in die Ereignisse hineingeraten, desto deutlicher wird, dass auch innerhalb der Polizei nicht jeder eine weiße Weste trägt.

Hinter der Ruhe auf dem flachen Land brodelt es.

Smillas Nachforschungen führen sie von Ostfriesland über die Insel Borkum bis nach Hamburg. Dabei stößt sie auf ein Geflecht aus Korruption, Drogenhandel und Machtmissbrauch. Selbst eine Rockerbande scheint darin verwickelt zu sein. Als dann auch noch der geheimnisvolle Tork in ihr Leben tritt und erstaunlich viel über ihre Vergangenheit zu wissen scheint, wird aus ihrer Recherche ein gefährliches Spiel.

Was zunächst wie einzelne Ungereimtheiten aussieht, entwickelt sich Schritt für Schritt zu einem Netz aus Lügen, Vertuschung und Verbrechen. In einer Landschaft, die viele nur mit Deichen, Möwen und frischer Seeluft verbinden, zeigt sich eine andere, dunklere Seite.

Wer Regionalkrimis mit viel Atmosphäre, glaubwürdigen Figuren und einer Handlung mag, die sich langsam zuspitzt, ist bei „UNTIEFEN im Flachland – Korruption und Drogen“ genau richtig.

Ich wünsche gute Unterhaltung beim Lesen!

Die Printversion ist erhältlich im Buchhandel unter der
ISBN: 9 783696 373115

und jederzeit auch als E-Book auf Amazon

Band 2 aus der Serie: *“Smillas Kladde“* ist in Arbeit. Entwickelt aus den Notizen einer Journalistin, die nicht mehr dazu kam, ihre notierten Stichworte auszuarbeiten.




Sonntag, 9. August 2026

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

wobei es doch eigentlich die Vorverurteilung eines Opfers heißen sollte

»… Kann es sein, dass du dich fragst, wie ich es geschafft haben könnte, zu viel Rente zu erhalten. Beziehungsweise, dass meine Rente über dem liegt, was Personen erhalten, die Kosten von den sozialen Bereichen erhalten. Früher sagte man dazu »Sozialamt«. Egal, wie diese Institution heute genannt wird, das kam und kommt für mich nicht in Frage. In meinen »früheren Zeiten« kam es auch auf die einfache Grundeinstellung an: Gehalt/Lohn bedeutet zuerst Brutto und dann Netto, eben das, was letztendlich ausgezahlt wird. Vorab Lohnsteuer, Krankenkasse, aber auch Geld das was in die Rentenkasse gezahlt wurde. Kirchensteuer und so weiter nicht vergessen. Diese Abzüge waren für mich ärgerlich, aber letztendlich hatte ich doch noch Glück, obwohl ich weit vor meiner eigentlichen Zeit in Rente kam.

Wenn ich auf das Desaster zurückgehe, so traf mich die Mitteilung dieser Gerichtsangestellte zu tief, die vermutlich eben als Angestellte im öffentlichen Dienst auch für das Berechnen von Kosten zuständig war und bestimmt noch ist. Irgendwo müssen schließlich Einkünfte eine Grenze haben. Da haben der Kinderschänder und seine Frau irgendwie andere Voraussetzungen. Die konnten sich einen Anwalt leisten, beziehungsweise wurde denen der Anwalt gestellt, mir nicht. Also irgendwie dumm gelaufen – für mich.

Nach diesem Angriff des Kinderschänders, das habe ich dir ja schon beschrieben, erreichte mich irgendwann dieses Schreiben vom Gericht. Dieser Anwalt beschrieb mich als eine hochgradig aggressive Nachbarin seines Mandantenehepaares. Schon lange vor dem Ereignis sei ich auch schriftlich unangenehm aufgefallen. So begann er halt schriftlich mit seinem »Anfangsgeplänkel«, was dann ganz schnell auf das sogenannte »juristische Scharmützel« überging. So beschrieb er die Situation aus seiner Sicht der Dinge.

Der Anwalt führte auf, dass das Ehepaar zurückkam, die Wohnungstür war geöffnet, die Frau bereits im Wohnungsflur, der Kinderschänder befand sich noch im Türbereich. Plötzlich tauchte ich quasi von hinten auf, vermutlich kam ich aus meiner Wohnung, und sei sofort auf den Kinderschänder losgegangen, der aber als »Antragssteller« beschrieben wird. Dabei habe ich geschrien: »Ich bring dich um.« Gleichzeitig erhob ich einen Arm und sprühte eine rötliche Substanz in Richtung der Beiden. Es handelte sich offensichtlich um eine Farbspraydose und dieses Spray sei in die Wohnung eingedrungen. Daraufhin wurde von ihnen die Wohnungstür verschlossen.

Natürlich wird anschließend schwere Verletzungen beschrieben. Aber dann führt der Anwalt des Kinderschänders und seiner Frau folgende Forderungen auf: »… Die Antragsgegnerin (also ich) hat aufgrund des Angriffes mit der Spraydose gegen über den Antragsstellern eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 2233 a StGB begannen …«. Natürlich auch inklusiv einer Fotokopie der Bescheinigung der Strafanzeige.

Jetzt war das doch alles ganz anders gewesen. Auch war die Schänderin, also die Frau des Kinderschänders, überhaupt nicht zuhause, als das passierte. Nun hatte ich vorher der Polizei eine Stellungnahme zugeschickt. Zu dem Zeitpunkt war ich, zumindest schriftlich, etwas besser zurecht. Eine mündliche Aussage wäre mir nicht möglich gewesen. Das ist halt so, nach einer überlebten Hirnblutung braucht man länger, um wieder mitreden zu können.

So schrieb ich umgehend der Polizei. Das, was ich dorthin schickte, führte tatsächlich zu einer Einstellung dieses Verfahrens gegen mich. Darum fühlte ich mich irgendwie schon sicher, dass mir bei diesem Gerichtsversuch auch nichts passieren könnte. So habe ich mein Schreiben an die Polizei, natürlich auch zu den weiteren Vorwürfen, mit entsprechenden Kopien von Beweiszettel etc. als Stellungnahme an das Gericht erstellt.

Natürlich habe ich mich irgendwann gefragt, wieso wertet das die Staatsanwaltschaft, die in der Sache zuerst für die Polizei tätig wird anders als das Gericht und dann deren Staatsanwaltschaft. Lese Dir mal bitte durch, was ich da falsch geschrieben habe. Natürlich lasse ich den Namen weg und ersetze ihn durch »Kinderschänder«.

»… Der Kinderschänder hat wieder in den vergangenen Wochen im Haus und auch vor dem Haus furchtbar herumgeschrien. Was ich bisher nicht erwähnte war, dass er bereits längere Zeit benutzt, seinen Hund auf mich zu hetzen. Ein guter Freund, wohnhaft in Berlin, schickte mir darum aus Berlin Pfeffer KO Jet. Nicht nur er war der Ansicht, mich vor dem Hund in Acht zu nehmen. In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit dem Spray in einer Hand verlasse und betrete ich das Haus. Das dürften die Schänder erkannt haben.

In der Woche vorher nahm das Geschrei im Treppenhaus durch ihn wieder zu. Als ich von einem Training zurück kam musste ich feststellen, dass meine Atmung und auch meine Augen stark tränten, obwohl ich schnell die Wohnung betreten habe. Mir war klar, dass der Bereich vor meiner Wohnung mit Pfefferspray besprüht worden ist. Einem weiteren Mieter ist das auch aufgefallen. Der Baumarkt im Nachbarort bietet der Firma xxx Pfefferspray reduziert 4,49 Euro an. Das könnten die beiden Schänder dort gekauft haben.

In einem Geschäft vor Ort habe ich mir eine Schutzbrille mit Bügeln erworben. Zusammen einer starken Maske verlasse ich normalerweise das Haus schnell, ebenso, wenn ich zurückkomme.

An dem beschriebenen Tag habe ich die Maske vergessen. So verließ ich am Vormittag schnell das Haus. Beim Innenhof bemerkte ich, dass ich wieder etwas vergessen habe. Also bin ich schnell zurück. 

Als ich die Haustür öffnete, befand sich das Pfefferspray in meiner linken Hand. Mit der rechten Hand öffnete ich meine Wohnungstür und konnte direkt auf meine Tasche greifen. Die Türe habe ich geschlossen und wollte schnell nach draußen. Der Schänder stand vor seiner Wohnung, hatte die Tür ca. 20 cm geöffnet. Dann schrie er, für mich klar zu erkennen, dass er seinen Hund auf mich hetzen wird. Die Tür öffnete sich weiter. In diesem Moment habe ich einen Sprühstrahl gezielt auf diese geöffnete Tür gerichtet. Den Hund dürfte ich erwischt haben. Darauf schwieg der Kinderschänder und die Tür wurde von ihm geschlossen.

Direkt mag ich jetzt nicht in den Flur zu gehen, um genau zu messen. Aber in etwa war ich ungefähr 2 m von der Tür dieser Nachbarn entfernt. Die Höhe meiner linken Hand befand sich ca. 1,00 m bis 1,20 m in der Höhe vom Boden entfernt. Bei der Wohnungstür befand sich ca. 30 cm ein Strich des Sprays quasi von links nach rechts und knapp über dem Schlossbereich der Tür. Das konnte ich in dem kurzen Moment sehen. Wobei dieser Strich des Sprays in der Farbe sehr dunkel erschien.

Nach ca. 2-3 Stunden kam ich zurück. Ruhig war es im Haus. Allerdings konnte ich den Strich auf der Wohnungstür der Schänder nicht mehr sehen. Das dürfte entfernt worden sein. Dafür war Spray an der Seite der Tür an der Wand zu erkennen.  Auf den Fotos 1 und 2 Tür ist das zu erkennen. Wesentlich heller als Pfeffer KO Jet. Dabei gehe ich auch, dass Firmen grundsätzlich versuchen, flüssige Dinge entsprechend in den unterschiedlichen Farben zu erstellen. Als Beispiel bei Sprit ist das ebenfalls normal, Aral blau, BP grün, Esso rot. An der Wand befindet sich auch eine große Menge Spray.

Zu erklären sei, dass weder die beiden Mieter aus dem 1. Stock, so wie ich auch, nicht Besitzer von einem Hund sind. Die einzigen, die einen Hund im Haus besitzen, sind die Kinderschänder. Das bedeutet, dass die Mieter XX, YY und ich dürfen im Besitz eines Pfeffersprays sein, weil mit einem Angriff des Hundes von Schänders durchaus zu rechnen sein kann. Kinderschänder dürfen gegen keinen von uns ein Pfefferspray im Haus und gegen uns zu benutzen, denn hier wiederhole ich, in Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf.

Das wurde aber bereits von den Kinderschändern gegen mich und vermutlich gegen die weiteren Mieter hier benutzt ...«

Direkt wollte ich nicht als »Überschlaue« wirken. Es müsste klar sein, dass es große Probleme geben kann, wenn Pfefferspray in quasi geschlossenen Bereichen, was so ein Treppenflur durchaus betrachtet werden darf, angewendet wird. Wäre das Pfefferspray in diesem Umfang noch zusätzlich an die Wand gesprayt worden, hätte ich vermutlich selber meine Tränen trocknen müssen. Dass der Kinderschänder das vorher selber eingesetzt hat, dürfte auch klar gewesen sein. Dieser Mensch war und ist schon wesentlich bedrohlicher, als ich ihn bei diesem Abschnitt des Schreibens erklärt habe. Wobei ich meine, seine Frau war doch mit dem Taxi unterwegs, als das passierte. Das hätte ich wirklich noch einbringen müssen. 

Wie ich ja schon schrieb, für die Polizei und deren Staatsanwaltschaft war das durchaus glaubhaft erklärt …«

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3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

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6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

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Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
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Sonntag, 2. August 2026

Leseprobe 17: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

oder was der Anwalt hätte verhindern müssen


»… Berichtet habe ich dir schon von dem missbrauchten Kind, das ich neben seinem Schänder und dessen »guten Freund« im Eingang eines Hauses stehen sah. Mit dem schien es funktioniert zu haben, was vorher mit Mio nicht klappte. Es war ja nur ein Moment, in dem ich beide Männern betrachtete und bei ihnen ein Gefühl der Entspannung sehen konnte. Sie hätten ja auch miteinander Lustgefühle ausleben können. Beide waren sichtlich zufrieden. Aber nicht das Kind.

Es hatte mich so furchtbar hart getroffen, als ich den Jungen sah. Irgendwie schien er der Sohn des anderen Mannes zu sein. Vielleicht noch im Kindergarten, oder vielleicht schon in der Grundschule, dann aber in der ersten Klasse. Der Ausdruck des Gesichtes traf mich so hart, weil dieser Blick des Kindes völlig emotionslos in das Nichts blickte. Das Wesen hat, und das vermutlich schon öfter, ein traumatisches Erlebnis ertragen müssen, und wohl wieder und das quasi immer wieder und damit schwere seelische Verletzung erfahren. Und beide Männer standen neben dem Kind und fühlten sich gut. Und bei mir das Gefühl, dass diese Männer gerade das Kind missbraucht haben und dann auch nicht zum ersten Mal.

Der Kinderschänder ließ sich gerne filmen, das hat auch seine Ehefrau für ihn gemacht. Um damit auch Geld verdienen zu können, musste schon ein »Fachmann« aktiv werden. Was wohl auch dieser »Vater« war und wohl auch noch ist. Wobei es dafür das Darknet gibt, was durchaus für illegale Aktivitäten als ein Marktplatz gilt. Zu illegalen Aktivitäten wie Kinderpornografie zählen, wobei bereits das Speichern von z.B. kinderpornografischen Thumbnails, die als kleine Vorschaubilder gelten, strafbar sein kann und das eigentlich auch härter bestraft werden müssen. 

Für Darknet-Nutzer gibt es die Kryptowährung, mit entsprechenden Börse werden die sogenannten Bitcoin gegen Euro getauscht und per SEPA-Überweisung auf das normale Konto überwiesen.  So einfach ist das, man muss nur wissen, wie es geht. Für Psychopathen ein Eldorado, da muss das Geld auch weiter fließen - für das Kind eine Hölle auf Erden. Von diesem Geld lässt sich auch ein Anwalt gut bezahlen. Was ja auch gemacht wurde.

Er hat mich gesehen, als ich mit meinem Tretroller dort vorbeifuhr. Geahnt habe ich schon, dass er gegen mich vorgehen würde. Was mir von dem Anwalt vorab schon als Drohung mitgeteilt wurde, dass die von mir informierten Polizeibeamte in Erwägung ziehen könnten, mich einer amtsärztlichen Untersuchung zuzuführen. Was nur ein Bruchteil dieser Aktivitäten des Anwaltes war. Umsonst hat er das nicht gemacht und das plante er auch weiter gegen mich zu tun.

Wie er bei Mio versuchte, sich in seiner Anwesenheit mit sexuellen Versuche an dessen Sohn heranmachte, versuchte er an mir Körperverletzungen anzusetzen. Für den Fall, dass ich es schaffe, mich zu verteidigen, könnte er gegen mich entsprechend wirken. Deshalb war es mir schon wichtig, dem Kinderschänder und auch seiner Frau nicht zu begegnen. Geplant war von Beiden, mich anzugreifen. Wenn ich die Wohnung verließ, passte ich auf.

An einem Tag, fast zeitnah zu dem schon geschilderten missbrauchten Kind, geschah es dann. Als ich bereits im Innenhof war, um mit meinem Tretroller loszufahren, merkte ich, dass ich etwas Wichtiges vergessen habe. So lief ich zurück, eilte schnell in die Wohnung, steckte ein was ich noch brauchte und ging umgehend wieder in den Flur. Die Wohnungstür habe ich abgeschlossen, wandte mich, um das Treppenhaus zu verlassen.

Das hat der Kinderschänder früh mitbekommen, er nutzte das und war bereits aus seiner Wohnung geschlichen. Ohne zu zögern stürzte er in meine Richtung, sein Gesicht mit hasserfülltem Ausdruck dunkelrot gefärbt. Wieder sah ich, wie er seinen Arm angewinkelt vor seinem Körper hielt, wieder die Hand zur Faust gebildet, wieder war sein Daumen mit den Fingern geschlossen. Damit wollte er nicht nur drohen, damit machte er mir klar, dass er die Gewalt seiner Faust gegen mich einsetzen wollte. Im Prinzip eine Sache, die sich innerhalb ablaufenden Sekunden ereignete, ich hätte keine Chance gehabt. Zurück in die Wohnung ging nicht mehr, an ihm vorbei und dann zu flüchten war ebenfalls nicht möglich, eine verbale Zurechtweisung ebenso, bei Stress versagt meine Sprache.

Meinen Arm streckte ich vor, die Hand war auf halber Höhe, reichte in die Richtung des Dackels, der seinen Herren natürlich bei dieser Aktion begleitete. Nur einen kurzen Druck von mir auf das Pfefferspray, was dazu führte, dass ein Hauch sich in die Bewegung des Kinderschänders bewegte, der sich umdrehte und wieder zurück in seine Wohnung stürzte. Der Dackel tat mir leid. Der arme Hund erreichte vor seinem Herrn die Wohnung. Die Wohnungstür wurde schallend geschlossen und dann trat eine Ruhe in den Treppenflur, den ich umgehend verlassen konnte.

Natürlich meinte er als Simulant, die Stunde des Gewinnens wieder bald feiern zu können. Seine Frau kam erst später nach Hause. Beide suchten die Polizei auf, schilderten eine Geschichte, die natürlich anders erzählt wurde als sie war. Zeitnah wurde der Anwalt sehr engagiert tätig, simpel betrachtet, eben ein Anwalt, der tätig wurde, für den Kinderschänder und dessen Schänderin. Für die stellte der Anwalt einen Antrag bei Gericht, dabei ging es nicht um Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Es ging in der Tat um eine einstweilige Verfügung gegen mich, es drohten Ordnungsgelder und nicht nur das. Es war schon eine schlaue Überlegung. Denn es war die Aufgabe der Antragsteller zu kontrollieren, dass ich mich an das Verbot der einstweiligen Verfügung halte. Was natürlich kein Problem für die Beiden war. Denn selber haben sie alles versucht, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen von ihnen kam.  Es ging tatsächlich um Gewaltschutz. Aber nicht für mich. Zwei Personen die kontrollieren, die wieder angreifen können und das auch machen, die können dann zudem natürlich mehr an ihren Anwalt liefern, als eine Person so wie ich, die angegriffen wird, die sich dann noch nicht einmal einen Anwalt leisten kann. 

Natürlich bin ich beim Gericht gewesen, habe gesagt, dass ich dringend eine/n Anwalt/in brauche. Mir wurde gesagt, dass ich keinen entsprechenden Antrag stellen kann, denn mir steht das nicht zu, weil ich, nach Aussage der Mitarbeiterin des Gerichtes, zu viel Rente erhalte. Das hast du mir nicht zugetraut, oder doch? …«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder



»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

Sonntag, 26. Juli 2026

Leseprobe 16: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

wobei es doch eigentlich die Taten des Anwaltes zusammen mit seinen Pädophilen heißen sollte

»… Dass ich mich in der vergangenen Zeit immer wieder fragen musste, ob diese von mir gedachte Pflicht ein gnadenloser Fehler war, schmerzt mich sehr. Dass ich dann auch in die Situation kam, eine schwere Körperverletzung noch überleben musste, aber was den verantwortlichen Tätern nicht nachzuweisen war, dürfte ebenfalls sehr schlimm für mich gewesen sein und eigentlich noch ist.

Der Frau des Kinderschänders schien es seinerzeit überhaupt nicht zu passen, dass wir Mitmieter darüber sprachen, dass ihr Ehemann sie wieder verprügelt hat, dass er sogar seine Bierflaschen nach ihr in der Wohnung warf. Das Glas zerbrach, die Scherben fielen laut auf die Fliesen. Der Dackel jaulte. 

Mio, der ja über den Beiden wohnt, musste darum ihre Geräusche wieder ertragen. Besonders auch das Geschrei. Der Schänder holte wieder aus, schlug zu, die Frau dürfte von seiner Faust getroffen worden sein, danach war Ruhe. Dann erwischte es beinahe Michael, er wurde im Treppenhaus von dem Kinderschänder mit einer Schnapsflasche beworfen, die ihn knapp verpasste, die neben ihm an der Wand landete und dann mit Krach auf die Fliesenplatten fiel. 

Auf dem Zettel, dem die Geschlagene am nächsten Tag an ihre Wohnungstür anbrachte, teilte sie mit, dass es sein könnte, dass eine Flasche Bier Michael an den Kopf fliegen würde. Die auch von ihr geworfen wird, was dann das Gehirn von ihm aufräumen sollte. Sie schrieb auch nur noch, sprechen wollten wir mit denen auf keinen Fall mehr und das auch schon länger.

Wenn ich mich entsinne, habe ich dir von dem Schläger, den Mio irgendwann wurde, berichtet. Erzählt habe ich, dass der Kinderschänder mitbekam, dass an einem Wochenende der noch junge Sohn bei seinem Vater Mio wäre. Der Junge lief die Treppe hoch zu der Wohnung seines Vaters, der ihm folgte. Auf dem halben Weg blieb der Junge auf dem Podest der Treppe stehen. Sein Blick war nach unten gerichtet, seine Stirn zog sich höher, die Augen erschienen immer größer zu werden, so wie sich auch sein Mund öffnete. Mio brauchte einen Moment, um darauf zu reagieren. Sein Blick folgte dem seines Sohnes. Unten auf dem Flurboden, vor der ersten Stufe, stand der Kinderschänder. Mit seinem Mund bewegten sich seine sichtbare Zunge und seine Lippe, sein Blick war lustvoll auf den Jungen gerichtet. Dabei befand sich eine seiner Hände an seinem Geschlechtsteil, das sich aber noch in der geschlossenen Hose befand.

Sofort bewegte sich Mio die Treppe wieder herunter, seinem Sohn rief er nur zu, dass er sich sofort Richtung der Wohnung begeben soll. Mio war schneller als der Schänder. So erwischte er ihn. Packte ihn am Hemd nahe des Halses, drohte ihm Prügel an, schubste ihn Richtung seiner Wohnungstür und beförderte ihn mit einem Tritt in den Hintern in seine Wohnung, die der Kinderschänder auch umgehend aufsuchte.

Einige Tage später passierte etwas, was Mio mir auch mitteilte. Die Situation wirkte irgendwie inszeniert. So erwischte Mio den Kinderschänder dabei, wie der sein Fahrrad wieder mit Wucht gegen die Hauswand warf und zügig auch die Flucht ergriff. Mio traf im Treppenhaus merkwürdigerweise umgehend die Geschlagene, die er natürlich darauf hinwies und auch klar mitteilte, dass ihr Ehemann das auch lassen sollte. Natürlich kam auch ein Hinweis auf die Versuche der sexuellen Orientierungen ihres Ehemannes bei seinem Sohn, und auch das nicht noch einmal, wiederholt werden sollte.

Dann begann die Reaktionen des Anwaltes auf Mio, denn kurz darauf erhielt er Post. Wieder haben die Beiden ihren Anwalt engagiert, der in der Kanzlei angestellt war, wie auch die Enkeltochter der beiden. Normalerweise entstehen Kosten, wenn solche Schreiben auf den Weg gebracht werden.

Natürlich wurde der Vorwurf von Mio in Bezug auf die Sachbeschädigung zurückgewiesen. Sein Mandant konnte das auch nicht gewesen sein, denn es war ein Sturmereignis. Der Sturm war es gewesen. Das von dem lustvoll auf den Jungen gerichtetes Verhalten seines Mandanten wurde mit keinem Wort erwähnt. Aber Mio muss sich vorsehen, Zitat: »… Wir haben Sie daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, unsere Mandanten im Hausflur mit unberechtigten Vorwürfen und falschen Verdächtigungen zu überziehen ... Wir haben Sie daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, auch unsere Mandantin, zu kontaktieren … Wir haben Sie aufzufordern, zu unseren Mandanten ab sofort einen Abstand von mindestens fünf Meter einzuhalten und im Falle eines zufälligen Zusammentreffens im Hausflur sich unverzüglich zu entfernen ... Sollten sich derartige Verhaltensweisen wiederholen, werden wir gezwungen sein, auch insoweit weitere Schritte gegen Sie einzuleiten …« Zitatende

Michael hat ein ähnlich formuliertes Schreiben von dem Anwalt erhalten, was umgehend von ihm in der Mülltonne befördert wurde. Mio überließ es mir, so konnte ich es kopieren und zu vielen Sachen in meinen Rechner packen und auch auf USB Sticks verewigen. Wenn du magst, dann überlasse ich dir einen solchen Stick, falls dich das interessiert. Dabei wollten wir Nachbarn bereits längere Zeit absolut keinen Kontakt zu diesen Pädophilen mehr haben. Warum Mio nicht die Polizei in Kenntnis gesetzt hat, habe ich dir bereits geschrieben.

Der Anschlag gegen mich lag in der Zeit nicht ganz ein Jahr zurück. So erschien ich bei meinem Umfeld den Eindruck zu erwecken, dass ich den Anschlag glücklicherweise doch noch überlebt habe.

Es war aber nach wie vor für mich problematisch. Die Hirnblutung hat zu Problemen beim Sprechen geführt. Mein Gehirn musste sich neu vernetzen, neue Verbindungen bilden um auch beschädigte Bereiche zu bilden. Das braucht Zeit und vor allem Ruhe, die ich aber nicht bekam. Ganz im Gegensatz erlebte ich nur Stress, die auch beide Kinderschänder nutzten, um mich auch ständig anzugreifen.

Es ist halt die Sache: Angriff oder Flucht, was auch ein angeborenes biologisches Überlebensprogramm bedeutet. Bedeutet auch eine ständige Stressreaktion. Kampf, Flucht oder Erstarrung, wobei ich letzteres bereits bei dem Anschlag gegen mich so reagiert habe, was sich auf keinen Fall wiederholen darf. Was mir allerdings schon gesagt worden wurde: »Den nächsten Schlag wirst du nicht überleben!« Das ist schon schlimm, wenn man so etwas gesagt bekommt.                           

Betrachte ich das Geschehen um Mio genauer, erkenne ich auch, dass es die Art des Ehepaares ist, sich Vätern, Müttern, Eltern, Großeltern positiv zu nähern, wenn Interesse an dem dazugehörigen Kind, möglichst zumeist Jungs, besteht. Im Vorfeld wurden die beiden Schänder plötzlich sehr nett zu Mio, nachdem sie den Knaben zum ersten Mal sahen. Gewundert hat mich ja auch, dass er, der pädophile Nachbar, dem Jungen schamlos in Anwesenheit seines Vaters näherte. Es zumindest versuchte. Kläglich scheiterte, darum dem Anwalt den Auftrag gab, Mio zu drohen. Aber im Grunde genommen werden beide, der Kinderschänder und seine geschlagene Frau, wohl gehofft haben, dass Mio auch ein sexuelles Interesse an seinem Sohn hat. Zeitnah habe ich feststellen müssen, dass diese Pädophilen bei anderen Vätern für sich kranke Erfolge bereits erreichte. Sozusagen eine Win-Win-Situation, bei der Kinder Verlierer sind.

Ich denke, da müsste ich dir mehr über meine Erfahrungen in der Sache berichten …«  

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
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