… diese Klage war und ist für andere Menschen nicht
nachvollziehbar …
Normalerweise bedeutet das keine reine Zivilsache, sondern es geht um eine Straftat, die in Folge bei dem Gericht durchgesetzt wird. Das scheint durchaus auch ohne Unterstützung der Polizei möglich zu sein. Der Anwalt des Kinderschänders forderte in der Anordnung die Verhängung 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft 6 Monate in der Androhung, für den Fall, dass ich mich näher als 10m dem Kinderschänder und seiner Frau näher. In dem Haus wohnten wir und die Wohnungstüren lagen um 3m gegenüber.
Ausgerechnet dieser Text wurde von dem Anwalt benutzt, den ich der Schänderin bestimmt vier Jahre vorher schrieb, gegen mich doch verwendet, dabei wurde ich von ihm wieder »diffamierend und herablassend« bezeichnet. Nun muss ich dir dazu schreiben, dass ich diesen Text wirklich erstellte, dass ich den Kinderschänder beschrieben und damit auch nur einen Bruchteil der Dinge erwähnte, die er sich auch als Nachbar erlaubte. Manchmal kann ich wirklich heftig reagieren, aber nur, wenn ich auch Gründe dafür habe. In meiner Konsequenz bedeutet das allerdings für mich, dass es wirklich Sinn gibt, egal, was solche Menschen machen, dann einfach wegzuschauen. Denn es kann sein, dass diese Leute einen Anwalt haben. Was soll ich machen, denn ich mag Pädophile überhaupt nicht.
Aber jetzt meinen Text, leicht stellenweise gekürzt, gerichtet an die Schänderin: »… Dein Gatte hat fremdgewichst und das nicht im gegenseitigen Einvernehmen! Glaub mir: Den Schniepel deines Mannes will hier niemand, noch nicht einmal im Ansatz, sehen! Im Herbst lag ein fetter Haufen Scheiße auf der Wiese. Dieser ist sehr wohl zur Kenntnis genommen worden, aber wurde scheinbar nicht gebührend beklatscht. Dein Gatte hat eine besondere Beziehung zu dem Scheißhaufen. Er ließ sich dabei erwischen, wie er diesen im Hauseigang verschmierte. Zwar flüchtete er umgehend in den Keller. Aber er trat dabei in seine Scheiße und hat seinen Schuhabdruck hinterlassen … leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen. Und einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! … Dann hat dein Mann endlich freie Bahn und er kann die Pillen mit Bier kräftig runterspülen. Vielleicht schafft er es noch nach Xyz, dann kannst du dir einmal im Monat ein Busticket kaufen, ihn durch den Park rollen und ihm den Sabber vom Mund wischen. Wenn er es nicht schafft, kannst du sein Grab pflegen, das ist auch eine dankbare Aufgabe.«
Der Anwalt muss absolut sicher gewesen sein, dass ich die Termine bei Gericht nicht wahrnehmen konnte. Zudem, dass ich mir keinen Rechtsanwalt/in leisten kann, dass ich körperlich stark geschädigt war. Bei meiner Hirnblutung war die Überlebenschance eher gering. So denke ich, denn ich kann mir schon vorstellen, dass eine Richterin/ein Richter, bei solchen Verhandlungen dazu durchaus Fragen stellt, die ich dann sogar mit Unterlagen hätte nachweisen können. Denn angeschrieben habe ich diesen Anwalt bereits weit vorher, ihn auch darauf hingewiesen, dass der Kinderschänder auch wirklich einer ist, dass er auch mich stalkte, ebenso wie sie seine Schänderin das tat, dass es dafür auch im Strafgesetzbuch entsprechende Paragraphen gibt. Vielleicht wollte er darum schneller sein als ich.Das habe ich dir ja schon beschrieben, dass ich den Kinderschänder erwischt habe. Er hat sich den Jungen der Nachbarn gepackt, ihn befummelt und von dem Knaben »Geheimnisse« gefordert. Am Abend danach hat er sich an dem Sichtschutzzaun gestellt, bis der Junge scheinbar zu Bett gebracht wurde, also für ihn nicht mehr zu sehen war. Es war die Mittsommernacht, die Sicht war gut. Darum konnte ich auch den Kinderschänder klar erkennen. Er stand an der Tür des Schuppens. Er schwitzte sehr stark, hatte einen hochroten Kopf. Seine rechte Hand führte ausgestreckt leicht diagonal in Richtung seines Schrittes und er führte mit diesem Arm rhythmische Bewegungen aus. Es bestand für mich kein Zweifel: er masturbierte!
Trotzdem schrie ich ihn an und fragte, was er da machen würde. Er antwortete: »Ich lache doch nur« und wiederholte das. Wahrheitsgemäß habe ich auch den Polizeibeamten gegenüber erklärt, dass ich mich nicht erinnern könne, was ich ihm verbal noch entgegenschleuderte. Er ließ nicht ab von seinem Tun und wiederholte dabei weiter diesen Satz. An seinem Gesichtsausdruck konnte ich erkennen, dass er einem Höhepunkt entgegenfieberte. Dann wandte er sich unvermittelt, tauchte regelrecht ab und verschwand aus meinem Blickfeld. Zeitnah schrie ich: »Du Spanner!«, was die Situation auch nicht richtig beschrieben hat. Aber ich stand unter Schock und kurz vor dem Erbrechen. Die Buchsbaumhecke versperrte zum Glück die Sicht auf seinen Unterleib. Darum konnte ich auch keine näheren Angaben machen, ob seine Hose auf war oder zu.
Der Polizei gegenüber räumte er ein, dass er sich dort aufgehalten, aber seine Hände in der Tasche gehabt habe. Dass er sexuelle Handlungen an sich vollzog, wurde von ihm bestritten. Aber der Kinderschänder hat zu dieser Zeit an diesem Ort nichts zu suchen. Das ist ihm auch erklärt worden, auch dem Anwalt.
Darum ist er, bis zum Schluss seiner Selbstbefriedigung, für mich sichtbar im Innenhof geblieben. Darauf habe ich ihn angezeigt. Das Ergebnis kannst du hier nachlesen. Vielleicht verstehst du meinen Text an sie etwas besser. Es ist nicht so, dass der Anwalt davon nichts wusste. Da gab es schon eine entsprechende Kommunikation. Wobei er von mir nur Mails erhielt. Für den wollte ich keinen Cent für Briefmarken ausgeben. So eine Einstellung habe ich auch für diese Klage gegen mich gehabt ...«
---
Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.
2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind
3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind
4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt
5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte
6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder
7. Leseprobe: Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt
8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche
9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder
10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders
12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …
13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …
14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt
15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder
16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …
17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind
18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...
»Der Mörder und der Kinderschänder«
»Der hässliche Zwilling« 2011
»Mord in Genf« 2012
»Blauregenmord« 2013




Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
+++ Aus aktuellem Anlass +++
Schon von zwei Seiten kam nun der Hinweis, dass es beim Absenden von Kommentaren aus dem Browser Firefox zu Problemen kommen kann: Der Kommentar wird dem Nutzer dann zwar als versandt gemeldet, landet aber im Nirgendwo. Wir empfehlen Ihnen deshalb nach Möglichkeit die Nutzung von Google Chrome oder des Microsoft Internet Explorers. Bei diesen Browsern sind solche Schwierigkeiten unserem Kenntnisstand nach bisher nicht aufgetreten.
Zur Formatierung Ihrer Kommentare stehen Ihnen einige HTML-Befehle zur Verfügung. Eine Vorlage zum Abkopieren >>gibt es hier.