Sonntag, 30. August 2026

21. Leseprobe: Der Kinderschänderanwalt und der drohende Strafbefehl …

  … oder der Prozess, der eigentlich auch ohne mich stattfinden sollte

»… Wie ich dir schon geschrieben habe, wurde meine Zivilcourage hart bestraft. Da kann ich froh sein, dass es Scheiterhaufen nicht mehr gibt, sonst hätte ich glatt als Hexe geendet. Mir wurde großer Schaden zugefügt.

Dabei habe ich den Kinderschänder doch nur erwischt. Was soll ein missbrauchtes Kind machen? Es sind »Geheimnisse«, die für die Kinder gelten, wehe, sie wollen darüber sprechen, was sie als Missbrauch ertragen mussten und noch weiterhin müssen. Dann können auch die Schläge nachhelfen, das sorgt auch für das Schweigen der Opfer. So legt der Kinderschänder das Tuch über seine Taten und traumatisiert damit die Kinder. So einfach ist das für die Täter, aber bestimmt nicht für die Opfer.

Zu dem Zeitpunkt, als mir der Prozess drohte, lag die schwere Körperverletzung meiner Person kein ganzes Jahr zurück. Der Kinderschänder und seine Frau sind davon ausgegangen, dass ich den Schlag, der bei mir zu der Hirnblutung führte, nicht überleben könnte. Da lagen die Beiden nicht unbedingt falsch. Wie ich dir das schon schrieb, haben die einfach das falsche Ohr bei mir erwischt. Nun überlebte ich in der Zeit in entsprechenden Kliniken. Irgendjemand musste für mich etwas tun, denn ich war einfach nicht dazu in der Lage. Danach, also nach dem »Überleben«, musste Elisabeth Dinge für mich erledigen, denn meine Sprache habe ich damals auch verloren, saß in einem Rollstuhl und bemühte mich, erst in einen Rollator und dann ohne beides wieder laufen zu lernen. Da war ich beschäftigt.

Bei meiner Rückkehr in die damalige Wohnung, der Kinderschänder wohnte mit seiner Schänderin quasi gegenüber in dem Haus, ist es wieder zu dem Versuch eines direkten zweiten Angriff meiner Person von den Beiden gekommen. Elisabeth hat sich schützend vor mich gestellt um dann mit mir die Flucht in meine Wohnung anzutreten. Mit ihr konnte ich umgehend bei der Polizei eine Anzeige stellen. Wie ich dir auch das schon berichtet habe, bekam Elisabeth dieses Schreiben von dem Anwalt des Kinderschänders, der ihr tatsächlich Hausverbot aussprach, was er in seiner Position überhaupt nicht aussprechen konnte. Darum erhielt die Kanzlei, für die dieser Anwalt damals tätig war, von Elisabeth entsprechende Hinweise. Eben auch das Schreiben, das sie vom Gericht erhielt, nämlich für mich als vorläufige Betreuerin bestellt worden zu sein. Trotzdem nutzte dieser Anwalt das Schreiben, um diese Formulierung dem Gericht auf Seite 6 als »Glaubhaftmachung«, Anlage K 8 zu übermitteln: »… Die Antragsgegnerin (also ich) musste sich aufgrund eines erlittenen Schlaganfalles vorübergehend in Krankenhausbehandlung begeben. Aufgrund dieses Umstandes konnte diese die Antragssteller (also der Kinderschänder und seine Frau) in diesem Zeitraum nicht persönlich angreifen …«. Zitatende

Jetzt muss ich vermutlich etwas in die Recherche gehen, versuche, mich ganz simpel auszudrücken. Normalerweise könnten Leute in jungen Jahren ein Gymnasium besuchen, irgendwann auch dort einen Abschluss, eben ein sogenanntes Abitur, und wichtig, mit den entsprechenden Noten zu machen. Denn dann kann dieser Mensch studieren und zumeist genauer den Numerus Clausus zwischen 1,2 und 3,0 liefern, um Jurist/in zu werden. Für den Fall, dass dieses Abitur noch besser ausfällt und der Mensch auch Blut sehen kann, liegt dieser Numerus Clausus für das Studium von sowohl Humanmedizin, als auch für Tiermedizin, in der Abiturbestenquote konstant bei einem sehr hohen Niveau von 1,0 bis 1,2. Die meisten müssen doch nach Abschluss des Studiums mit Doktor/in angesprochen werden. Das haben sie aber auch verdient.  Sowas weiß man doch, oder?

Jetzt kommt natürlich meine Frage: Wer darf eine Diagnose ausstellen. In der besonderen »Glaubhaftmachung« ist es der Jurist, oder in dem Fall die ehemalige Sonderschülerin und Ehefrau des Kinderschänders gewesen. Beide kommen aber dafür normalerweise nicht in Frage und jetzt zitiere ich das: »… Eine medizinische oder psychologische Diagnose darf in Deutschland nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten oder psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ausgestellt werden Punkt« Zitatende

Das muss ein Jurist doch wissen, oder etwa nicht. Vielleicht kann ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht das nicht unbedingt wissen. Ob er ja auch Medizin nebenher studiert hat, kann ich mir nicht vorstellen. Wobei er zurzeit als Mandanten ausschließlich den eigenen Arbeitgeber hat. Und das dürfte im Moment nicht der Kinderschänder sein, das hoffe ich doch.

Mein, mir überwiegend positiv geneigten, Umfeld kam nach Überprüfung des »Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §1 GewSchG« zu dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass das Gericht diesen Antrag ablehnt. Was aber nicht passierte, denn dieser Anwalt setzte sogar auf einen Strafbefehl. Wenn ich das so sagen, besser schreiben kann, so hat sich dieser Anwalt im Kreis der Pädophilen richtig beliebt gemacht. Wie ich das schon geschrieben habe, kann Zivilcourage hart bestraft werden ...«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

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