Sonntag, 9. August 2026

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

wobei es doch eigentlich die Vorverurteilung eines Opfers heißen sollte

»… Kann es sein, dass du dich fragst, wie ich es geschafft haben könnte, zu viel Rente zu erhalten. Beziehungsweise, dass meine Rente über dem liegt, was Personen erhalten, die Kosten von den sozialen Bereichen erhalten. Früher sagte man dazu »Sozialamt«. Egal, wie diese Institution heute genannt wird, das kam und kommt für mich nicht in Frage. In meinen »früheren Zeiten« kam es auch auf die einfache Grundeinstellung an: Gehalt/Lohn bedeutet zuerst Brutto und dann Netto, eben das, was letztendlich ausgezahlt wird. Vorab Lohnsteuer, Krankenkasse, aber auch Geld das was in die Rentenkasse gezahlt wurde. Kirchensteuer und so weiter nicht vergessen. Diese Abzüge waren für mich ärgerlich, aber letztendlich hatte ich doch noch Glück, obwohl ich weit vor meiner eigentlichen Zeit in Rente kam.

Wenn ich auf das Desaster zurückgehe, so traf mich die Mitteilung dieser Gerichtsangestellte zu tief, die vermutlich eben als Angestellte im öffentlichen Dienst auch für das Berechnen von Kosten zuständig war und bestimmt noch ist. Irgendwo müssen schließlich Einkünfte eine Grenze haben. Da haben der Kinderschänder und seine Frau irgendwie andere Voraussetzungen. Die konnten sich einen Anwalt leisten, beziehungsweise wurde denen der Anwalt gestellt, mir nicht. Also irgendwie dumm gelaufen – für mich.

Nach diesem Angriff des Kinderschänders, das habe ich dir ja schon beschrieben, erreichte mich irgendwann dieses Schreiben vom Gericht. Dieser Anwalt beschrieb mich als eine hochgradig aggressive Nachbarin seines Mandantenehepaares. Schon lange vor dem Ereignis sei ich auch schriftlich unangenehm aufgefallen. So begann er halt schriftlich mit seinem »Anfangsgeplänkel«, was dann ganz schnell auf das sogenannte »juristische Scharmützel« überging. So beschrieb er die Situation aus seiner Sicht der Dinge.

Der Anwalt führte auf, dass das Ehepaar zurückkam, die Wohnungstür war geöffnet, die Frau bereits im Wohnungsflur, der Kinderschänder befand sich noch im Türbereich. Plötzlich tauchte ich quasi von hinten auf, vermutlich kam ich aus meiner Wohnung, und sei sofort auf den Kinderschänder losgegangen, der aber als »Antragssteller« beschrieben wird. Dabei habe ich geschrien: »Ich bring dich um.« Gleichzeitig erhob ich einen Arm und sprühte eine rötliche Substanz in Richtung der Beiden. Es handelte sich offensichtlich um eine Farbspraydose und dieses Spray sei in die Wohnung eingedrungen. Daraufhin wurde von ihnen die Wohnungstür verschlossen.

Natürlich wird anschließend schwere Verletzungen beschrieben. Aber dann führt der Anwalt des Kinderschänders und seiner Frau folgende Forderungen auf: »… Die Antragsgegnerin (also ich) hat aufgrund des Angriffes mit der Spraydose gegen über den Antragsstellern eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 2233 a StGB begannen …«. Natürlich auch inklusiv einer Fotokopie der Bescheinigung der Strafanzeige.

Jetzt war das doch alles ganz anders gewesen. Auch war die Schänderin, also die Frau des Kinderschänders, überhaupt nicht zuhause, als das passierte. Nun hatte ich vorher der Polizei eine Stellungnahme zugeschickt. Zu dem Zeitpunkt war ich, zumindest schriftlich, etwas besser zurecht. Eine mündliche Aussage wäre mir nicht möglich gewesen. Das ist halt so, nach einer überlebten Hirnblutung braucht man länger, um wieder mitreden zu können.

So schrieb ich umgehend der Polizei. Das, was ich dorthin schickte, führte tatsächlich zu einer Einstellung dieses Verfahrens gegen mich. Darum fühlte ich mich irgendwie schon sicher, dass mir bei diesem Gerichtsversuch auch nichts passieren könnte. So habe ich mein Schreiben an die Polizei, natürlich auch zu den weiteren Vorwürfen, mit entsprechenden Kopien von Beweiszettel etc. als Stellungnahme an das Gericht erstellt.

Natürlich habe ich mich irgendwann gefragt, wieso wertet das die Staatsanwaltschaft, die in der Sache zuerst für die Polizei tätig wird anders als das Gericht und dann deren Staatsanwaltschaft. Lese Dir mal bitte durch, was ich da falsch geschrieben habe. Natürlich lasse ich den Namen weg und ersetze ihn durch »Kinderschänder«.

»… Der Kinderschänder hat wieder in den vergangenen Wochen im Haus und auch vor dem Haus furchtbar herumgeschrien. Was ich bisher nicht erwähnte war, dass er bereits längere Zeit benutzt, seinen Hund auf mich zu hetzen. Ein guter Freund, wohnhaft in Berlin, schickte mir darum aus Berlin Pfeffer KO Jet. Nicht nur er war der Ansicht, mich vor dem Hund in Acht zu nehmen. In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit dem Spray in einer Hand verlasse und betrete ich das Haus. Das dürften die Schänder erkannt haben.

In der Woche vorher nahm das Geschrei im Treppenhaus durch ihn wieder zu. Als ich von einem Training zurück kam musste ich feststellen, dass meine Atmung und auch meine Augen stark tränten, obwohl ich schnell die Wohnung betreten habe. Mir war klar, dass der Bereich vor meiner Wohnung mit Pfefferspray besprüht worden ist. Einem weiteren Mieter ist das auch aufgefallen. Der Baumarkt im Nachbarort bietet der Firma xxx Pfefferspray reduziert 4,49 Euro an. Das könnten die beiden Schänder dort gekauft haben.

In einem Geschäft vor Ort habe ich mir eine Schutzbrille mit Bügeln erworben. Zusammen einer starken Maske verlasse ich normalerweise das Haus schnell, ebenso, wenn ich zurückkomme.

An dem beschriebenen Tag habe ich die Maske vergessen. So verließ ich am Vormittag schnell das Haus. Beim Innenhof bemerkte ich, dass ich wieder etwas vergessen habe. Also bin ich schnell zurück. 

Als ich die Haustür öffnete, befand sich das Pfefferspray in meiner linken Hand. Mit der rechten Hand öffnete ich meine Wohnungstür und konnte direkt auf meine Tasche greifen. Die Türe habe ich geschlossen und wollte schnell nach draußen. Der Schänder stand vor seiner Wohnung, hatte die Tür ca. 20 cm geöffnet. Dann schrie er, für mich klar zu erkennen, dass er seinen Hund auf mich hetzen wird. Die Tür öffnete sich weiter. In diesem Moment habe ich einen Sprühstrahl gezielt auf diese geöffnete Tür gerichtet. Den Hund dürfte ich erwischt haben. Darauf schwieg der Kinderschänder und die Tür wurde von ihm geschlossen.

Direkt mag ich jetzt nicht in den Flur zu gehen, um genau zu messen. Aber in etwa war ich ungefähr 2 m von der Tür dieser Nachbarn entfernt. Die Höhe meiner linken Hand befand sich ca. 1,00 m bis 1,20 m in der Höhe vom Boden entfernt. Bei der Wohnungstür befand sich ca. 30 cm ein Strich des Sprays quasi von links nach rechts und knapp über dem Schlossbereich der Tür. Das konnte ich in dem kurzen Moment sehen. Wobei dieser Strich des Sprays in der Farbe sehr dunkel erschien.

Nach ca. 2-3 Stunden kam ich zurück. Ruhig war es im Haus. Allerdings konnte ich den Strich auf der Wohnungstür der Schänder nicht mehr sehen. Das dürfte entfernt worden sein. Dafür war Spray an der Seite der Tür an der Wand zu erkennen.  Auf den Fotos 1 und 2 Tür ist das zu erkennen. Wesentlich heller als Pfeffer KO Jet. Dabei gehe ich auch, dass Firmen grundsätzlich versuchen, flüssige Dinge entsprechend in den unterschiedlichen Farben zu erstellen. Als Beispiel bei Sprit ist das ebenfalls normal, Aral blau, BP grün, Esso rot. An der Wand befindet sich auch eine große Menge Spray.

Zu erklären sei, dass weder die beiden Mieter aus dem 1. Stock, so wie ich auch, nicht Besitzer von einem Hund sind. Die einzigen, die einen Hund im Haus besitzen, sind die Kinderschänder. Das bedeutet, dass die Mieter XX, YY und ich dürfen im Besitz eines Pfeffersprays sein, weil mit einem Angriff des Hundes von Schänders durchaus zu rechnen sein kann. Kinderschänder dürfen gegen keinen von uns ein Pfefferspray im Haus und gegen uns zu benutzen, denn hier wiederhole ich, in Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf.

Das wurde aber bereits von den Kinderschändern gegen mich und vermutlich gegen die weiteren Mieter hier benutzt ...«

Direkt wollte ich nicht als »Überschlaue« wirken. Es müsste klar sein, dass es große Probleme geben kann, wenn Pfefferspray in quasi geschlossenen Bereichen, was so ein Treppenflur durchaus betrachtet werden darf, angewendet wird. Wäre das Pfefferspray in diesem Umfang noch zusätzlich an die Wand gesprayt worden, hätte ich vermutlich selber meine Tränen trocknen müssen. Dass der Kinderschänder das vorher selber eingesetzt hat, dürfte auch klar gewesen sein. Dieser Mensch war und ist schon wesentlich bedrohlicher, als ich ihn bei diesem Abschnitt des Schreibens erklärt habe. Wobei ich meine, seine Frau war doch mit dem Taxi unterwegs, als das passierte. Das hätte ich wirklich noch einbringen müssen. 

Wie ich ja schon schrieb, für die Polizei und deren Staatsanwaltschaft war das durchaus glaubhaft erklärt …«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind


»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

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