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Sonntag, 6. September 2026

22. Leseprobe: Der Kinderschänder, sein Anwalt und der Strafbefehl …

Dasselbe und das Gleiche sind nicht dasselbe

»… Der Begriff Justitia dürfte dir bekannt sein. Wobei es in früheren Zeiten um eine Göttin der Gerechtigkeit ging, damals wichtig in der römischen Mythologie, selbstverständlich eine sehr gut aussehende weibliche Person, die zumeist in Stein geformt wurde. Dann mit einer Augenbinde, für Unparteilichkeit, mit der Waage, die für das Abwägen von Schuld und Unschuld und mit Schwert, das für notwendiger Härte der Urteile, und alles für die ausgleichende Gerechtigkeit stehend, dargestellt wurde. Das ist auch in unserer Zeit diese berühmte Personifikation und gilt sogar als weltweites Symbole der Gerechtigkeit und auch des Rechtswesens.

Nun ist es traurig festzustellen, dass dort, bezogen auf Mitarbeiter, egal ob Angestellte, Staatsanwälte/innen und Richter/innen und nur mit Blick auf Amtsgerichte, durch massive Überlastung am Limit gearbeitet wird. Es wird auch festgestellt, dass ein kontinuierlicher Rückgang bei den Neueinstellungen zu verzeichnen ist. Bei den vorhandenen und auch wichtigen Geschäftsstellen herrscht zudem akuter Personalmangel. Natürlich ist folglich auch die Strafjustiz überfordert. In einer solchen, täglichen Arbeitssituation, ist es natürlich zu wünschen, sich bei dieser Arbeit auf engagierte Anwälte verlassen zu können.

Irgendwie anders kann ich es mir nicht erklären. Natürlich habe ich auf die Beschuldigungen reagiert. Dieses Abwägen von Schuld und Unschuld, was in dem Fall die Frage, wer ist Täter und wer ist Opfer, sollte schon entschieden werden.

Jetzt versuche ich dir das an einem Beispiel zu erklären. Stell dir vor, du gehst bei Rot über die Straße. Das sieht deine Nachbarin, mit der du eh im Klinsch liegst. Sie zeigt dich an. Du sagst einfach, dass es Grün war, oder noch besser, du bist überhaupt nicht dort gewesen. Dann gilt Aussage gegen Aussage. Oder wie dann auch »fremdländisch« gesagt wird, eben auf lateinisch: »In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten«. Dich erwischen aber zwei Polizeibeamte/innen. Dafür bekommst Du keinen Prozess, es sei denn, du willst dagegen angehen. Dann wird es nur noch teurer für dich. Verstehst du mich?

Sozusagen kommt es dann auf den Standpunkt des Betrachters an und natürlich auf die persönliche Position. In meinem Fall dürfte natürlich auch umgehend mein Einspruch an den Anwalt geschickt worden sein. Gelesen wird er das Schreiben bestimmt schneller als irgendeine/r am Amtsgericht. Vom weiteren Ablauf passte es zu dem weiteren Geschehen. Denn kurz nach meiner Stellungnahme hielt sich der Kinderschänder mehrfach am Tag in dem Innenhof auf. Dort stehen zum einen die Mülltonnen, aber die gleich am Anfang des Bereiches. Quasi am Ende des Innenhofes steht ein heruntergekommener Schuppen, der sich, wirklich auch gut sichtbar, vor dem Einsturz befindet. Seitlich davon befindet sich der kleine Garten, der zu meiner gemieteten Wohnung gehörte. Über ein kleines Metallgittertürchen konnte ich mich etwas sicher fühlen. Darum waren von mir dort auch Kameras eingerichtet worden.

Manchmal gibt es Sinn, wenn man Möglichkeiten nutzen kann. In meinem Fall ein funktionierenden PC, dort habe ich sowohl das Betriebssystem und natürlich jede Menge Dateien, die sich wunderbar sichern lassen. Eben auch Dateien, die sich über einen längeren Zeitraum, und dann auch noch eben täglich, mit Aufzeichnungen von den Kameras aus dem Innenhof füllten. Gerne habe ich den Kinderschänder bestimmt nicht betrachtet, seine Schänderin übrigens auch nicht. Es war bei mir sogar schon nach der schweren Körperverletzung, und damit verbundenen Hirnblutung, ein Ekel den ich bekam, wenn ich ihn oder sie, sehen musste. Das war auch verbunden mit meinem Brechreiz.

Wie schon erwähnt, trieb er sich mehrfach täglich dort herum. Für mich gab es Sinn, aufzupassen, denn irgendwie ahnte ich schon, dass er etwas plante. Sein Anwalt hatte gefordert, dass ich dem Kinderschänder nicht unter 10m nähern durfte. Wenn doch, müsste ich in das Gefängnis. So in der Art war mir das schriftlich mitgeteilt worden. Es war irgendwann in der Woche, im Garten habe ich irgendwas gegossen. Wollte dann eben noch eine Pflanze mit dem Rest der Gießkanne wässern, die sich nahe des Gittertürchens befand. Natürlich habe ich in meiner linken Hand den Pfefferspray gehalten, sicher ist sicher.

Es ging so furchtbar schnell, mit dem rechten Fuß habe ich versucht, die kleine Stufe nach unten zu setzen. Mein Oberkörper war etwas vorgebeugt, als mein Blick nach links ging. Dabei habe ich doch geprüft, ob sich der Kinderschänder nicht im Innenhof befindet. Er hat sich ganz nahe an die Tür des Schuppens gedrückt, so habe ich ihn nicht sehen können. In dem Moment als ich ihn sah, schoss er bereits auf mich zu. In seiner rechten Hand befand sich sein Autoschlüssel, der ragte aus der geschlossenen Faust hervor und versuchte mit ihm konzentriert die Wucht von Schlägen in Richtung meines Kopfes zu setzen. Er benutzte den Schlüssel wie ein Kubotan, damit Schläge gegen den Kopf zu führen, dabei ist das extrem gefährlich und können bleibende Schäden verursachen. Das wird er so vorgehabt haben.

Bei mir wurde Adrenalin ins Blut ausgeschüttet damit mein Körper mit Kampf oder Flucht reagieren konnte. Diesmal war ich wieder schneller als vorher, als sein Schlag gegen mein Ohr und er damit die Hirnblutungen bei mir auslöste. Meine Hand führte ich diesmal in Richtung seiner Hand. Wieder das Pfefferspray, einen Hauch sprühte ich auf seine Faust und damit auf den Schlüssel. Danach kam von mir umgehend die Flucht und wieder der Griff eines Eimers, in den ich auch wieder brechen musste.

Er muss einen Hauch des Sprays in seine Augen bekommen haben. Zumindest war es auf den Filmen zu sehen, die die Kamera aufgezeichnet haben. Die Polizei wurde von ihm gerufen, er hatte seine Erzählungen. Mein Pfefferspray musste ich abgeben. Später, und wieder betrunken, lief er wieder ständig lachend zum Schuppen, rief nach mir, ergötzte seine Blicke in den Garten und natürlich konnte ich den nicht betreten, noch nicht einmal die Terrasse, weil ich doch von dem Gericht schon quasi verurteilt worden bin, die Distanz zu dem Kinderschänder von 10m einzuhalten habe. Daran muss ich mich halten, er nicht, er konnte mir sogar ganz nahekommen.

So formte der Anwalt des Kinderschänders seine Forderungen an einen Strafbefehl. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § § 407 Abs. 1 Satz 1, 408 a StPO wurde gegen mich wegen gefährlicher Körperverletzung und entsprechend mein Vergehen nach § § 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGb eine Freiheitsstrafe von sechs Monate festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dann wurde auch auf als Anlage beigefügten Bewährungsbeschluss hingewiesen.

Selbstverständlich wurde mir nach § 465 StPO die Kosten des Verfahrens aufgelegt. Natürlich habe ich wieder einen Einspruch eingelegt. Wobei ich mir jetzt ganz sicher bin, das ich auch geschrieben habe, dass ich eher in den Knast gehen werde, bevor ich für diese Aktion eines Kinderschänders und dessen Anwaltes auch nur einen Cent an das Gericht zahlen werde! …«


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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook



Sonntag, 30. August 2026

21. Leseprobe: Der Kinderschänderanwalt und der drohende Strafbefehl …

  … oder der Prozess, der eigentlich auch ohne mich stattfinden sollte

»… Wie ich dir schon geschrieben habe, wurde meine Zivilcourage hart bestraft. Da kann ich froh sein, dass es Scheiterhaufen nicht mehr gibt, sonst hätte ich glatt als Hexe geendet. Mir wurde großer Schaden zugefügt.

Dabei habe ich den Kinderschänder doch nur erwischt. Was soll ein missbrauchtes Kind machen? Es sind »Geheimnisse«, die für die Kinder gelten, wehe, sie wollen darüber sprechen, was sie als Missbrauch ertragen mussten und noch weiterhin müssen. Dann können auch die Schläge nachhelfen, das sorgt auch für das Schweigen der Opfer. So legt der Kinderschänder das Tuch über seine Taten und traumatisiert damit die Kinder. So einfach ist das für die Täter, aber bestimmt nicht für die Opfer.

Zu dem Zeitpunkt, als mir der Prozess drohte, lag die schwere Körperverletzung meiner Person kein ganzes Jahr zurück. Der Kinderschänder und seine Frau sind davon ausgegangen, dass ich den Schlag, der bei mir zu der Hirnblutung führte, nicht überleben könnte. Da lagen die Beiden nicht unbedingt falsch. Wie ich dir das schon schrieb, haben die einfach das falsche Ohr bei mir erwischt. Nun überlebte ich in der Zeit in entsprechenden Kliniken. Irgendjemand musste für mich etwas tun, denn ich war einfach nicht dazu in der Lage. Danach, also nach dem »Überleben«, musste Elisabeth Dinge für mich erledigen, denn meine Sprache habe ich damals auch verloren, saß in einem Rollstuhl und bemühte mich, erst in einen Rollator und dann ohne beides wieder laufen zu lernen. Da war ich beschäftigt.

Bei meiner Rückkehr in die damalige Wohnung, der Kinderschänder wohnte mit seiner Schänderin quasi gegenüber in dem Haus, ist es wieder zu dem Versuch eines direkten zweiten Angriff meiner Person von den Beiden gekommen. Elisabeth hat sich schützend vor mich gestellt um dann mit mir die Flucht in meine Wohnung anzutreten. Mit ihr konnte ich umgehend bei der Polizei eine Anzeige stellen. Wie ich dir auch das schon berichtet habe, bekam Elisabeth dieses Schreiben von dem Anwalt des Kinderschänders, der ihr tatsächlich Hausverbot aussprach, was er in seiner Position überhaupt nicht aussprechen konnte. Darum erhielt die Kanzlei, für die dieser Anwalt damals tätig war, von Elisabeth entsprechende Hinweise. Eben auch das Schreiben, das sie vom Gericht erhielt, nämlich für mich als vorläufige Betreuerin bestellt worden zu sein. Trotzdem nutzte dieser Anwalt das Schreiben, um diese Formulierung dem Gericht auf Seite 6 als »Glaubhaftmachung«, Anlage K 8 zu übermitteln: »… Die Antragsgegnerin (also ich) musste sich aufgrund eines erlittenen Schlaganfalles vorübergehend in Krankenhausbehandlung begeben. Aufgrund dieses Umstandes konnte diese die Antragssteller (also der Kinderschänder und seine Frau) in diesem Zeitraum nicht persönlich angreifen …«. Zitatende

Jetzt muss ich vermutlich etwas in die Recherche gehen, versuche, mich ganz simpel auszudrücken. Normalerweise könnten Leute in jungen Jahren ein Gymnasium besuchen, irgendwann auch dort einen Abschluss, eben ein sogenanntes Abitur, und wichtig, mit den entsprechenden Noten zu machen. Denn dann kann dieser Mensch studieren und zumeist genauer den Numerus Clausus zwischen 1,2 und 3,0 liefern, um Jurist/in zu werden. Für den Fall, dass dieses Abitur noch besser ausfällt und der Mensch auch Blut sehen kann, liegt dieser Numerus Clausus für das Studium von sowohl Humanmedizin, als auch für Tiermedizin, in der Abiturbestenquote konstant bei einem sehr hohen Niveau von 1,0 bis 1,2. Die meisten müssen doch nach Abschluss des Studiums mit Doktor/in angesprochen werden. Das haben sie aber auch verdient.  Sowas weiß man doch, oder?

Jetzt kommt natürlich meine Frage: Wer darf eine Diagnose ausstellen. In der besonderen »Glaubhaftmachung« ist es der Jurist, oder in dem Fall die ehemalige Sonderschülerin und Ehefrau des Kinderschänders gewesen. Beide kommen aber dafür normalerweise nicht in Frage und jetzt zitiere ich das: »… Eine medizinische oder psychologische Diagnose darf in Deutschland nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten oder psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ausgestellt werden Punkt« Zitatende

Das muss ein Jurist doch wissen, oder etwa nicht. Vielleicht kann ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht das nicht unbedingt wissen. Ob er ja auch Medizin nebenher studiert hat, kann ich mir nicht vorstellen. Wobei er zurzeit als Mandanten ausschließlich den eigenen Arbeitgeber hat. Und das dürfte im Moment nicht der Kinderschänder sein, das hoffe ich doch.

Mein, mir überwiegend positiv geneigten, Umfeld kam nach Überprüfung des »Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §1 GewSchG« zu dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass das Gericht diesen Antrag ablehnt. Was aber nicht passierte, denn dieser Anwalt setzte sogar auf einen Strafbefehl. Wenn ich das so sagen, besser schreiben kann, so hat sich dieser Anwalt im Kreis der Pädophilen richtig beliebt gemacht. Wie ich das schon geschrieben habe, kann Zivilcourage hart bestraft werden ...«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

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19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
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Sonntag, 23. August 2026

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

 … wobei es für mich wirklich eine Vorverurteilung war

»… Eigentlich hätte ich dir auch schon längst den ganzen Zettel erklären müssen, den ich vorab der Schänderin geschrieben habe. Das ergänze ich jetzt. Zitat: »… leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen … und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …«.

Oder muss ich dir das nicht erklären? Wenn du krank bist, aus welchen Gründen auch immer, bekommst du in der Regel Medikamente verschrieben, damit es dir dann auch wieder besser geht. Was dann auch klappen könnte, wenn du das auch vorgeschrieben einnimmst. Da gibt es ja auch immer einen Zettel, der neben den Pillen in der Verpackung liegt. Dort befindet sich ein Absatz mit dem Hinweis auf Nebenwirkungen. Zumeist hat es dieser Absatz durchaus in sich und ist meistens dröge sehr lang beschrieben. Aber was durchaus auch zu finden ist, was folglich vor der Einnahme zu beachten ist. Es kann dort durchaus stehen, dass man vorher keine Grapefruit isst oder auch nicht schwanger sein soll. Vor allem soll kein Alkohol getrunken werden, am besten nicht nur vorher oder nachher, eben bei der täglichen Einnahme des Medikamentes.

Auch ein Rechtsanwalt sollte das wissen, oder sehe ich das falsch? Zumal er auch hätte wissen müssten, dass seine Mandanten, der Kinderschänder und seine Frau, bei dem Lesen und Schreiben Probleme haben. Damals, also in deren frühen Zeiten, wurde von ihnen bereits der Grundstein instabiler Strukturen gelegt. Um das genauer jetzt zu beschreiben, er kann nicht lesen und schreiben, sie schafft es knapp. Sie haben beide auf einer Sonderschule, heute sagt man meist Förderschule, keinen Abschluss erhalten und dann auch keine Ausbildung gemacht. Das werden die nicht unbedingt dem Rechtsanwalt erzählt haben, aber als Akademiker sollte er das doch merken müssen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob er auch das zweites Staatsexamen gemacht hat. Aber er musste schon ein Volljurist gewesen sein, denn er hat ja mich, im Namen seiner Mandanten, verklagt, sogar einen Strafbefehl gegen mich durchgesetzt.

Vorab musste er böse Briefe an mich schicken. Die er bei seinem Klageantrag gegen mich nicht erwähnte. Da zitiere ich mal aus einem Schreiben, das ich von dem Rechtsanwalt bekommen habe: »… Insofern besteht für Sie (da meinte er mich) keinerlei Veranlassung, die Polizei in Kenntnis zu setzen, sollte unsere Mandantschaft (da meinte er den Kinderschänder und dessen Frau) unter Alkoholeinfluss eine Taxifahrt durchführen … Soweit Alkohol konsumiert wird, geschieht dies selbstverständlich nur in der Freizeit und nicht während der Arbeitszeit …« Zitatende

Das war natürlich irgendwie komisch argumentiert, denn eine normale »Arbeitszeit« gab und gibt es nicht. Beide (sie fahren übrigens nach wie vor) setzen sich jeweils in eines der Taxis, bringen Leute von A nach B und kommen zumeist nach einer Stunde zurück. Dann ist erstmal Freizeit für die Beiden. Irgendwann gegen Mittag geht es wieder los. Wieder eine Stunde Arbeitszeit, danach wieder Freizeit. Wer normalerweise berufstätig ist, wird das nicht verstehen können, besonders nicht bei 38,5 Stunden/Woche oder als richtiger Arbeiter, mindestens 40 Stunden aber auch am Stück. Was ich seinerzeit aber auch dem Rechtsanwalt mitgeteilt habe: »… Denn wie wir alle wissen: Busfahrer, Fahranfänger und auch Taxifahrer null Promille und das aus gutem Grund. Wenn Kinder morgens per Taxi transportiert werden sollen, können die Eltern auch erwarten, dass alles seine Ordnung hat! …« Wobei die Antwort von ihm war, dass meine Wortwahl primitiv, vulgär und insgesamt unkultiviert sei.

Die Schänderin teilte mir kurz nach ihrem Einzug mit, dass ihr Mann, also der Kinderschänder, schon einen Herzinfarkt hatte. Er müsste natürlich entsprechende Medikamente einnehmen. Außerdem sei er schon verrentet. Dann erzählte sie mir völlig entspannt, dass seine Rente bei 250 Euro liegt, aus meiner Sicht also eher niedrig ist. Nun war es so, dass meine damaligen Nachbarn, deren Wohnungen über meiner war, mir ständig Neuigkeiten mitteilten. Meistens machten sie auch mit den Handys Fotos, die sie mir auch schickten. In der Papiertonne wurden ständig leere Packungen von Medikamenten gefunden. Selber habe ich damals auch das entdeckt.

Normalerweise verlangt die Führerscheinstelle, jetzt zitiere ich wieder: »… Bescheinigung ärztliche Untersuchung … ab 60 Jahren: Bescheinigung zur Psychometrie … Sie beschäftigt sich mit der Messung psychologischer Eigenschaften wie Intelligenz, Persönlichkeit oder Fähigkeiten. Durch standardisierte Tests und Fragebögen macht sie das Innenleben von Menschen objektiv und vergleichbar ... Hinweis: wichtige Informationen. Allein die Psychometrie dauert etwa 30-40 Minuten. Sie müssen sich gut konzentrieren und ausgeruht sein. Zu jedem Test werden Ihnen Instruktionen auf dem Bildschirm angezeigt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch. Im Anschluss an die Instruktionen wird ein Probelauf durchgeführt, in dem Sie bei falscher Durchführung Hinweise zum korrekten Ablauf erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Testbedingungen festgelegt sind. Wir müssen den Test nach mehreren Fehlversuchen oder nach einer Testdauer von 45 Minuten als nicht bestanden beenden …«

Woanders werden halt andere Ansprüche gestellt ...«


Info dazu

ERVICES Untersuchungen Verkehrsmedizin

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2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

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4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

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 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

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16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …


»Der Mörder und der Kinderschänder«

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Sonntag, 16. August 2026

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

diese Klage war und ist für andere Menschen nicht nachvollziehbar

»… Es war diese furchtbare Klage gegen mich, am Anfang diese Beantragung der einstweiligen Anordnung nach § 1 GEWSchG. Dazu zitiere ich dir das mal: »… ist eine gerichtliche Schutzmaßnahme zum Schutz vor Körperverletzung, Bedrohung, Stalking oder Freiheitsberaubung. Das zuständige Familiengericht kann dem Täter verbieten, die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich ihr zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen …« Zitatende

Normalerweise bedeutet das keine reine Zivilsache, sondern es geht um eine Straftat, die in Folge bei dem Gericht durchgesetzt wird. Das scheint durchaus auch ohne Unterstützung der Polizei möglich zu sein. Der Anwalt des Kinderschänders forderte in der Anordnung die Verhängung 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft 6 Monate in der Androhung, für den Fall, dass ich mich näher als 10m dem Kinderschänder und seiner Frau näher. In dem Haus wohnten wir und die Wohnungstüren lagen um 3m gegenüber.

Ausgerechnet dieser Text wurde von dem Anwalt benutzt, den ich der Schänderin bestimmt vier Jahre vorher schrieb, gegen mich doch verwendet, dabei wurde ich von ihm wieder »diffamierend und herablassend« bezeichnet. Nun muss ich dir dazu schreiben, dass ich diesen Text wirklich erstellte, dass ich den Kinderschänder beschrieben und damit auch nur einen Bruchteil der Dinge erwähnte, die er sich auch als Nachbar erlaubte. Manchmal kann ich wirklich heftig reagieren, aber nur, wenn ich auch Gründe dafür habe. In meiner Konsequenz bedeutet das allerdings für mich, dass es wirklich Sinn gibt, egal, was solche Menschen machen, dann einfach wegzuschauen. Denn es kann sein, dass diese Leute einen Anwalt haben. Was soll ich machen, denn ich mag Pädophile überhaupt nicht.

Aber jetzt meinen Text, leicht stellenweise gekürzt, gerichtet an die Schänderin: »… Dein Gatte hat fremdgewichst und das nicht im gegenseitigen Einvernehmen! Glaub mir: Den Schniepel deines Mannes will hier niemand, noch nicht einmal im Ansatz, sehen! Im Herbst lag ein fetter Haufen Scheiße auf der Wiese. Dieser ist sehr wohl zur Kenntnis genommen worden, aber wurde scheinbar nicht gebührend beklatscht. Dein Gatte hat eine besondere Beziehung zu dem Scheißhaufen. Er ließ sich dabei erwischen, wie er diesen im Hauseigang verschmierte. Zwar flüchtete er umgehend in den Keller. Aber er trat dabei in seine Scheiße und hat seinen Schuhabdruck hinterlassen … leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen. Und einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …  Dann hat dein Mann endlich freie Bahn und er kann die Pillen mit Bier kräftig runterspülen. Vielleicht schafft er es noch nach Xyz, dann kannst du dir einmal im Monat ein Busticket kaufen, ihn durch den Park rollen und ihm den Sabber vom Mund wischen. Wenn er es nicht schafft, kannst du sein Grab pflegen, das ist auch eine dankbare Aufgabe

Der Anwalt muss absolut sicher gewesen sein, dass ich die Termine bei Gericht nicht wahrnehmen konnte. Zudem, dass ich mir keinen Rechtsanwalt/in leisten kann, dass ich körperlich stark geschädigt war. Bei meiner Hirnblutung war die Überlebenschance eher gering. So denke ich, denn ich kann mir schon vorstellen, dass eine Richterin/ein Richter, bei solchen Verhandlungen dazu durchaus Fragen stellt, die ich dann sogar mit Unterlagen hätte nachweisen können. Denn angeschrieben habe ich diesen Anwalt bereits weit vorher, ihn auch darauf hingewiesen, dass der Kinderschänder auch wirklich einer ist, dass er auch mich stalkte, ebenso wie sie seine Schänderin das tat, dass es dafür auch im Strafgesetzbuch entsprechende Paragraphen gibt. Vielleicht wollte er darum schneller sein als ich.

Das habe ich dir ja schon beschrieben, dass ich den Kinderschänder erwischt habe. Er hat sich den Jungen der Nachbarn gepackt, ihn befummelt und von dem Knaben »Geheimnisse« gefordert. Am Abend danach hat er sich an dem Sichtschutzzaun gestellt, bis der Junge scheinbar zu Bett gebracht wurde, also für ihn nicht mehr zu sehen war.  Es war die Mittsommernacht, die Sicht war gut. Darum konnte ich auch den Kinderschänder klar erkennen. Er stand an der Tür des Schuppens. Er schwitzte sehr stark, hatte einen hochroten Kopf. Seine rechte Hand führte ausgestreckt leicht diagonal in Richtung seines Schrittes und er führte mit diesem Arm rhythmische Bewegungen aus. Es bestand für mich kein Zweifel: er masturbierte!

Trotzdem schrie ich ihn an und fragte, was er da machen würde. Er antwortete: »Ich lache doch nur« und wiederholte das. Wahrheitsgemäß habe ich auch den Polizeibeamten gegenüber erklärt, dass ich mich nicht erinnern könne, was ich ihm verbal noch entgegenschleuderte. Er ließ nicht ab von seinem Tun und wiederholte dabei weiter diesen Satz. An seinem Gesichtsausdruck konnte ich erkennen, dass er einem Höhepunkt entgegenfieberte. Dann wandte er sich unvermittelt, tauchte regelrecht ab und verschwand aus meinem Blickfeld. Zeitnah schrie ich: »Du Spanner!«, was die Situation auch nicht richtig beschrieben hat. Aber ich stand unter Schock und kurz vor dem Erbrechen. Die Buchsbaumhecke versperrte zum Glück die Sicht auf seinen Unterleib. Darum konnte ich auch keine näheren Angaben machen, ob seine Hose auf war oder zu.

Der Polizei gegenüber räumte er ein, dass er sich dort aufgehalten, aber seine Hände in der Tasche gehabt habe. Dass er sexuelle Handlungen an sich vollzog, wurde von ihm bestritten. Aber der Kinderschänder hat zu dieser Zeit an diesem Ort nichts zu suchen. Das ist ihm auch erklärt worden, auch dem Anwalt.

Darum ist er, bis zum Schluss seiner Selbstbefriedigung, für mich sichtbar im Innenhof geblieben. Darauf habe ich ihn angezeigt. Das Ergebnis kannst du hier nachlesen. Vielleicht verstehst du meinen Text an sie etwas besser. Es ist nicht so, dass der Anwalt davon nichts wusste. Da gab es schon eine entsprechende Kommunikation. Wobei er von mir nur Mails erhielt. Für den wollte ich keinen Cent für Briefmarken ausgeben. So eine Einstellung habe ich auch für diese Klage gegen mich gehabt ...«

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Sonntag, 9. August 2026

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

wobei es doch eigentlich die Vorverurteilung eines Opfers heißen sollte

»… Kann es sein, dass du dich fragst, wie ich es geschafft haben könnte, zu viel Rente zu erhalten. Beziehungsweise, dass meine Rente über dem liegt, was Personen erhalten, die Kosten von den sozialen Bereichen erhalten. Früher sagte man dazu »Sozialamt«. Egal, wie diese Institution heute genannt wird, das kam und kommt für mich nicht in Frage. In meinen »früheren Zeiten« kam es auch auf die einfache Grundeinstellung an: Gehalt/Lohn bedeutet zuerst Brutto und dann Netto, eben das, was letztendlich ausgezahlt wird. Vorab Lohnsteuer, Krankenkasse, aber auch Geld das was in die Rentenkasse gezahlt wurde. Kirchensteuer und so weiter nicht vergessen. Diese Abzüge waren für mich ärgerlich, aber letztendlich hatte ich doch noch Glück, obwohl ich weit vor meiner eigentlichen Zeit in Rente kam.

Wenn ich auf das Desaster zurückgehe, so traf mich die Mitteilung dieser Gerichtsangestellte zu tief, die vermutlich eben als Angestellte im öffentlichen Dienst auch für das Berechnen von Kosten zuständig war und bestimmt noch ist. Irgendwo müssen schließlich Einkünfte eine Grenze haben. Da haben der Kinderschänder und seine Frau irgendwie andere Voraussetzungen. Die konnten sich einen Anwalt leisten, beziehungsweise wurde denen der Anwalt gestellt, mir nicht. Also irgendwie dumm gelaufen – für mich.

Nach diesem Angriff des Kinderschänders, das habe ich dir ja schon beschrieben, erreichte mich irgendwann dieses Schreiben vom Gericht. Dieser Anwalt beschrieb mich als eine hochgradig aggressive Nachbarin seines Mandantenehepaares. Schon lange vor dem Ereignis sei ich auch schriftlich unangenehm aufgefallen. So begann er halt schriftlich mit seinem »Anfangsgeplänkel«, was dann ganz schnell auf das sogenannte »juristische Scharmützel« überging. So beschrieb er die Situation aus seiner Sicht der Dinge.

Der Anwalt führte auf, dass das Ehepaar zurückkam, die Wohnungstür war geöffnet, die Frau bereits im Wohnungsflur, der Kinderschänder befand sich noch im Türbereich. Plötzlich tauchte ich quasi von hinten auf, vermutlich kam ich aus meiner Wohnung, und sei sofort auf den Kinderschänder losgegangen, der aber als »Antragssteller« beschrieben wird. Dabei habe ich geschrien: »Ich bring dich um.« Gleichzeitig erhob ich einen Arm und sprühte eine rötliche Substanz in Richtung der Beiden. Es handelte sich offensichtlich um eine Farbspraydose und dieses Spray sei in die Wohnung eingedrungen. Daraufhin wurde von ihnen die Wohnungstür verschlossen.

Natürlich wird anschließend schwere Verletzungen beschrieben. Aber dann führt der Anwalt des Kinderschänders und seiner Frau folgende Forderungen auf: »… Die Antragsgegnerin (also ich) hat aufgrund des Angriffes mit der Spraydose gegen über den Antragsstellern eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 2233 a StGB begannen …«. Natürlich auch inklusiv einer Fotokopie der Bescheinigung der Strafanzeige.

Jetzt war das doch alles ganz anders gewesen. Auch war die Schänderin, also die Frau des Kinderschänders, überhaupt nicht zuhause, als das passierte. Nun hatte ich vorher der Polizei eine Stellungnahme zugeschickt. Zu dem Zeitpunkt war ich, zumindest schriftlich, etwas besser zurecht. Eine mündliche Aussage wäre mir nicht möglich gewesen. Das ist halt so, nach einer überlebten Hirnblutung braucht man länger, um wieder mitreden zu können.

So schrieb ich umgehend der Polizei. Das, was ich dorthin schickte, führte tatsächlich zu einer Einstellung dieses Verfahrens gegen mich. Darum fühlte ich mich irgendwie schon sicher, dass mir bei diesem Gerichtsversuch auch nichts passieren könnte. So habe ich mein Schreiben an die Polizei, natürlich auch zu den weiteren Vorwürfen, mit entsprechenden Kopien von Beweiszettel etc. als Stellungnahme an das Gericht erstellt.

Natürlich habe ich mich irgendwann gefragt, wieso wertet das die Staatsanwaltschaft, die in der Sache zuerst für die Polizei tätig wird anders als das Gericht und dann deren Staatsanwaltschaft. Lese Dir mal bitte durch, was ich da falsch geschrieben habe. Natürlich lasse ich den Namen weg und ersetze ihn durch »Kinderschänder«.

»… Der Kinderschänder hat wieder in den vergangenen Wochen im Haus und auch vor dem Haus furchtbar herumgeschrien. Was ich bisher nicht erwähnte war, dass er bereits längere Zeit benutzt, seinen Hund auf mich zu hetzen. Ein guter Freund, wohnhaft in Berlin, schickte mir darum aus Berlin Pfeffer KO Jet. Nicht nur er war der Ansicht, mich vor dem Hund in Acht zu nehmen. In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit dem Spray in einer Hand verlasse und betrete ich das Haus. Das dürften die Schänder erkannt haben.

In der Woche vorher nahm das Geschrei im Treppenhaus durch ihn wieder zu. Als ich von einem Training zurück kam musste ich feststellen, dass meine Atmung und auch meine Augen stark tränten, obwohl ich schnell die Wohnung betreten habe. Mir war klar, dass der Bereich vor meiner Wohnung mit Pfefferspray besprüht worden ist. Einem weiteren Mieter ist das auch aufgefallen. Der Baumarkt im Nachbarort bietet der Firma xxx Pfefferspray reduziert 4,49 Euro an. Das könnten die beiden Schänder dort gekauft haben.

In einem Geschäft vor Ort habe ich mir eine Schutzbrille mit Bügeln erworben. Zusammen einer starken Maske verlasse ich normalerweise das Haus schnell, ebenso, wenn ich zurückkomme.

An dem beschriebenen Tag habe ich die Maske vergessen. So verließ ich am Vormittag schnell das Haus. Beim Innenhof bemerkte ich, dass ich wieder etwas vergessen habe. Also bin ich schnell zurück. 

Als ich die Haustür öffnete, befand sich das Pfefferspray in meiner linken Hand. Mit der rechten Hand öffnete ich meine Wohnungstür und konnte direkt auf meine Tasche greifen. Die Türe habe ich geschlossen und wollte schnell nach draußen. Der Schänder stand vor seiner Wohnung, hatte die Tür ca. 20 cm geöffnet. Dann schrie er, für mich klar zu erkennen, dass er seinen Hund auf mich hetzen wird. Die Tür öffnete sich weiter. In diesem Moment habe ich einen Sprühstrahl gezielt auf diese geöffnete Tür gerichtet. Den Hund dürfte ich erwischt haben. Darauf schwieg der Kinderschänder und die Tür wurde von ihm geschlossen.

Direkt mag ich jetzt nicht in den Flur zu gehen, um genau zu messen. Aber in etwa war ich ungefähr 2 m von der Tür dieser Nachbarn entfernt. Die Höhe meiner linken Hand befand sich ca. 1,00 m bis 1,20 m in der Höhe vom Boden entfernt. Bei der Wohnungstür befand sich ca. 30 cm ein Strich des Sprays quasi von links nach rechts und knapp über dem Schlossbereich der Tür. Das konnte ich in dem kurzen Moment sehen. Wobei dieser Strich des Sprays in der Farbe sehr dunkel erschien.

Nach ca. 2-3 Stunden kam ich zurück. Ruhig war es im Haus. Allerdings konnte ich den Strich auf der Wohnungstür der Schänder nicht mehr sehen. Das dürfte entfernt worden sein. Dafür war Spray an der Seite der Tür an der Wand zu erkennen.  Auf den Fotos 1 und 2 Tür ist das zu erkennen. Wesentlich heller als Pfeffer KO Jet. Dabei gehe ich auch, dass Firmen grundsätzlich versuchen, flüssige Dinge entsprechend in den unterschiedlichen Farben zu erstellen. Als Beispiel bei Sprit ist das ebenfalls normal, Aral blau, BP grün, Esso rot. An der Wand befindet sich auch eine große Menge Spray.

Zu erklären sei, dass weder die beiden Mieter aus dem 1. Stock, so wie ich auch, nicht Besitzer von einem Hund sind. Die einzigen, die einen Hund im Haus besitzen, sind die Kinderschänder. Das bedeutet, dass die Mieter XX, YY und ich dürfen im Besitz eines Pfeffersprays sein, weil mit einem Angriff des Hundes von Schänders durchaus zu rechnen sein kann. Kinderschänder dürfen gegen keinen von uns ein Pfefferspray im Haus und gegen uns zu benutzen, denn hier wiederhole ich, in Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf.

Das wurde aber bereits von den Kinderschändern gegen mich und vermutlich gegen die weiteren Mieter hier benutzt ...«

Direkt wollte ich nicht als »Überschlaue« wirken. Es müsste klar sein, dass es große Probleme geben kann, wenn Pfefferspray in quasi geschlossenen Bereichen, was so ein Treppenflur durchaus betrachtet werden darf, angewendet wird. Wäre das Pfefferspray in diesem Umfang noch zusätzlich an die Wand gesprayt worden, hätte ich vermutlich selber meine Tränen trocknen müssen. Dass der Kinderschänder das vorher selber eingesetzt hat, dürfte auch klar gewesen sein. Dieser Mensch war und ist schon wesentlich bedrohlicher, als ich ihn bei diesem Abschnitt des Schreibens erklärt habe. Wobei ich meine, seine Frau war doch mit dem Taxi unterwegs, als das passierte. Das hätte ich wirklich noch einbringen müssen. 

Wie ich ja schon schrieb, für die Polizei und deren Staatsanwaltschaft war das durchaus glaubhaft erklärt …«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder



»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

Sonntag, 2. August 2026

Leseprobe 17: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

oder was der Anwalt hätte verhindern müssen


»… Berichtet habe ich dir schon von dem missbrauchten Kind, das ich neben seinem Schänder und dessen »guten Freund« im Eingang eines Hauses stehen sah. Mit dem schien es funktioniert zu haben, was vorher mit Mio nicht klappte. Es war ja nur ein Moment, in dem ich beide Männern betrachtete und bei ihnen ein Gefühl der Entspannung sehen konnte. Sie hätten ja auch miteinander Lustgefühle ausleben können. Beide waren sichtlich zufrieden. Aber nicht das Kind.

Es hatte mich so furchtbar hart getroffen, als ich den Jungen sah. Irgendwie schien er der Sohn des anderen Mannes zu sein. Vielleicht noch im Kindergarten, oder vielleicht schon in der Grundschule, dann aber in der ersten Klasse. Der Ausdruck des Gesichtes traf mich so hart, weil dieser Blick des Kindes völlig emotionslos in das Nichts blickte. Das Wesen hat, und das vermutlich schon öfter, ein traumatisches Erlebnis ertragen müssen, und wohl wieder und das quasi immer wieder und damit schwere seelische Verletzung erfahren. Und beide Männer standen neben dem Kind und fühlten sich gut. Und bei mir das Gefühl, dass diese Männer gerade das Kind missbraucht haben und dann auch nicht zum ersten Mal.

Der Kinderschänder ließ sich gerne filmen, das hat auch seine Ehefrau für ihn gemacht. Um damit auch Geld verdienen zu können, musste schon ein »Fachmann« aktiv werden. Was wohl auch dieser »Vater« war und wohl auch noch ist. Wobei es dafür das Darknet gibt, was durchaus für illegale Aktivitäten als ein Marktplatz gilt. Zu illegalen Aktivitäten wie Kinderpornografie zählen, wobei bereits das Speichern von z.B. kinderpornografischen Thumbnails, die als kleine Vorschaubilder gelten, strafbar sein kann und das eigentlich auch härter bestraft werden müssen. 

Für Darknet-Nutzer gibt es die Kryptowährung, mit entsprechenden Börse werden die sogenannten Bitcoin gegen Euro getauscht und per SEPA-Überweisung auf das normale Konto überwiesen.  So einfach ist das, man muss nur wissen, wie es geht. Für Psychopathen ein Eldorado, da muss das Geld auch weiter fließen - für das Kind eine Hölle auf Erden. Von diesem Geld lässt sich auch ein Anwalt gut bezahlen. Was ja auch gemacht wurde.

Er hat mich gesehen, als ich mit meinem Tretroller dort vorbeifuhr. Geahnt habe ich schon, dass er gegen mich vorgehen würde. Was mir von dem Anwalt vorab schon als Drohung mitgeteilt wurde, dass die von mir informierten Polizeibeamte in Erwägung ziehen könnten, mich einer amtsärztlichen Untersuchung zuzuführen. Was nur ein Bruchteil dieser Aktivitäten des Anwaltes war. Umsonst hat er das nicht gemacht und das plante er auch weiter gegen mich zu tun.

Wie er bei Mio versuchte, sich in seiner Anwesenheit mit sexuellen Versuche an dessen Sohn heranmachte, versuchte er an mir Körperverletzungen anzusetzen. Für den Fall, dass ich es schaffe, mich zu verteidigen, könnte er gegen mich entsprechend wirken. Deshalb war es mir schon wichtig, dem Kinderschänder und auch seiner Frau nicht zu begegnen. Geplant war von Beiden, mich anzugreifen. Wenn ich die Wohnung verließ, passte ich auf.

An einem Tag, fast zeitnah zu dem schon geschilderten missbrauchten Kind, geschah es dann. Als ich bereits im Innenhof war, um mit meinem Tretroller loszufahren, merkte ich, dass ich etwas Wichtiges vergessen habe. So lief ich zurück, eilte schnell in die Wohnung, steckte ein was ich noch brauchte und ging umgehend wieder in den Flur. Die Wohnungstür habe ich abgeschlossen, wandte mich, um das Treppenhaus zu verlassen.

Das hat der Kinderschänder früh mitbekommen, er nutzte das und war bereits aus seiner Wohnung geschlichen. Ohne zu zögern stürzte er in meine Richtung, sein Gesicht mit hasserfülltem Ausdruck dunkelrot gefärbt. Wieder sah ich, wie er seinen Arm angewinkelt vor seinem Körper hielt, wieder die Hand zur Faust gebildet, wieder war sein Daumen mit den Fingern geschlossen. Damit wollte er nicht nur drohen, damit machte er mir klar, dass er die Gewalt seiner Faust gegen mich einsetzen wollte. Im Prinzip eine Sache, die sich innerhalb ablaufenden Sekunden ereignete, ich hätte keine Chance gehabt. Zurück in die Wohnung ging nicht mehr, an ihm vorbei und dann zu flüchten war ebenfalls nicht möglich, eine verbale Zurechtweisung ebenso, bei Stress versagt meine Sprache.

Meinen Arm streckte ich vor, die Hand war auf halber Höhe, reichte in die Richtung des Dackels, der seinen Herren natürlich bei dieser Aktion begleitete. Nur einen kurzen Druck von mir auf das Pfefferspray, was dazu führte, dass ein Hauch sich in die Bewegung des Kinderschänders bewegte, der sich umdrehte und wieder zurück in seine Wohnung stürzte. Der Dackel tat mir leid. Der arme Hund erreichte vor seinem Herrn die Wohnung. Die Wohnungstür wurde schallend geschlossen und dann trat eine Ruhe in den Treppenflur, den ich umgehend verlassen konnte.

Natürlich meinte er als Simulant, die Stunde des Gewinnens wieder bald feiern zu können. Seine Frau kam erst später nach Hause. Beide suchten die Polizei auf, schilderten eine Geschichte, die natürlich anders erzählt wurde als sie war. Zeitnah wurde der Anwalt sehr engagiert tätig, simpel betrachtet, eben ein Anwalt, der tätig wurde, für den Kinderschänder und dessen Schänderin. Für die stellte der Anwalt einen Antrag bei Gericht, dabei ging es nicht um Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Es ging in der Tat um eine einstweilige Verfügung gegen mich, es drohten Ordnungsgelder und nicht nur das. Es war schon eine schlaue Überlegung. Denn es war die Aufgabe der Antragsteller zu kontrollieren, dass ich mich an das Verbot der einstweiligen Verfügung halte. Was natürlich kein Problem für die Beiden war. Denn selber haben sie alles versucht, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen von ihnen kam.  Es ging tatsächlich um Gewaltschutz. Aber nicht für mich. Zwei Personen die kontrollieren, die wieder angreifen können und das auch machen, die können dann zudem natürlich mehr an ihren Anwalt liefern, als eine Person so wie ich, die angegriffen wird, die sich dann noch nicht einmal einen Anwalt leisten kann. 

Natürlich bin ich beim Gericht gewesen, habe gesagt, dass ich dringend eine/n Anwalt/in brauche. Mir wurde gesagt, dass ich keinen entsprechenden Antrag stellen kann, denn mir steht das nicht zu, weil ich, nach Aussage der Mitarbeiterin des Gerichtes, zu viel Rente erhalte. Das hast du mir nicht zugetraut, oder doch? …«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder



»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
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