Sonntag, 23. August 2026

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

 … wobei es für mich wirklich eine Vorverurteilung war

»… Eigentlich hätte ich dir auch schon längst den ganzen Zettel erklären müssen, den ich vorab der Schänderin geschrieben habe. Das ergänze ich jetzt. Zitat: »… leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen … und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …«.

Oder muss ich dir das nicht erklären? Wenn du krank bist, aus welchen Gründen auch immer, bekommst du in der Regel Medikamente verschrieben, damit es dir dann auch wieder besser geht. Was dann auch klappen könnte, wenn du das auch vorgeschrieben einnimmst. Da gibt es ja auch immer einen Zettel, der neben den Pillen in der Verpackung liegt. Dort befindet sich ein Absatz mit dem Hinweis auf Nebenwirkungen. Zumeist hat es dieser Absatz durchaus in sich und ist meistens dröge sehr lang beschrieben. Aber was durchaus auch zu finden ist, was folglich vor der Einnahme zu beachten ist. Es kann dort durchaus stehen, dass man vorher keine Grapefruit isst oder auch nicht schwanger sein soll. Vor allem soll kein Alkohol getrunken werden, am besten nicht nur vorher oder nachher, eben bei der täglichen Einnahme des Medikamentes.

Auch ein Rechtsanwalt sollte das wissen, oder sehe ich das falsch? Zumal er auch hätte wissen müssten, dass seine Mandanten, der Kinderschänder und seine Frau, bei dem Lesen und Schreiben Probleme haben. Damals, also in deren frühen Zeiten, wurde von ihnen bereits der Grundstein instabiler Strukturen gelegt. Um das genauer jetzt zu beschreiben, er kann nicht lesen und schreiben, sie schafft es knapp. Sie haben beide auf einer Sonderschule, heute sagt man meist Förderschule, keinen Abschluss erhalten und dann auch keine Ausbildung gemacht. Das werden die nicht unbedingt dem Rechtsanwalt erzählt haben, aber als Akademiker sollte er das doch merken müssen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob er auch das zweites Staatsexamen gemacht hat. Aber er musste schon ein Volljurist gewesen sein, denn er hat ja mich, im Namen seiner Mandanten, verklagt, sogar einen Strafbefehl gegen mich durchgesetzt.

Vorab musste er böse Briefe an mich schicken. Die er bei seinem Klageantrag gegen mich nicht erwähnte. Da zitiere ich mal aus einem Schreiben, das ich von dem Rechtsanwalt bekommen habe: »… Insofern besteht für Sie (da meinte er mich) keinerlei Veranlassung, die Polizei in Kenntnis zu setzen, sollte unsere Mandantschaft (da meinte er den Kinderschänder und dessen Frau) unter Alkoholeinfluss eine Taxifahrt durchführen … Soweit Alkohol konsumiert wird, geschieht dies selbstverständlich nur in der Freizeit und nicht während der Arbeitszeit …« Zitatende

Das war natürlich irgendwie komisch argumentiert, denn eine normale »Arbeitszeit« gab und gibt es nicht. Beide (sie fahren übrigens nach wie vor) setzen sich jeweils in eines der Taxis, bringen Leute von A nach B und kommen zumeist nach einer Stunde zurück. Dann ist erstmal Freizeit für die Beiden. Irgendwann gegen Mittag geht es wieder los. Wieder eine Stunde Arbeitszeit, danach wieder Freizeit. Wer normalerweise berufstätig ist, wird das nicht verstehen können, besonders nicht bei 38,5 Stunden/Woche oder als richtiger Arbeiter, mindestens 40 Stunden aber auch am Stück. Was ich seinerzeit aber auch dem Rechtsanwalt mitgeteilt habe: »… Denn wie wir alle wissen: Busfahrer, Fahranfänger und auch Taxifahrer null Promille und das aus gutem Grund. Wenn Kinder morgens per Taxi transportiert werden sollen, können die Eltern auch erwarten, dass alles seine Ordnung hat! …« Wobei die Antwort von ihm war, dass meine Wortwahl primitiv, vulgär und insgesamt unkultiviert sei.

Die Schänderin teilte mir kurz nach ihrem Einzug mit, dass ihr Mann, also der Kinderschänder, schon einen Herzinfarkt hatte. Er müsste natürlich entsprechende Medikamente einnehmen. Außerdem sei er schon verrentet. Dann erzählte sie mir völlig entspannt, dass seine Rente bei 250 Euro liegt, aus meiner Sicht also eher niedrig ist. Nun war es so, dass meine damaligen Nachbarn, deren Wohnungen über meiner war, mir ständig Neuigkeiten mitteilten. Meistens machten sie auch mit den Handys Fotos, die sie mir auch schickten. In der Papiertonne wurden ständig leere Packungen von Medikamenten gefunden. Selber habe ich damals auch das entdeckt.

Normalerweise verlangt die Führerscheinstelle, jetzt zitiere ich wieder: »… Bescheinigung ärztliche Untersuchung … ab 60 Jahren: Bescheinigung zur Psychometrie … Sie beschäftigt sich mit der Messung psychologischer Eigenschaften wie Intelligenz, Persönlichkeit oder Fähigkeiten. Durch standardisierte Tests und Fragebögen macht sie das Innenleben von Menschen objektiv und vergleichbar ... Hinweis: wichtige Informationen. Allein die Psychometrie dauert etwa 30-40 Minuten. Sie müssen sich gut konzentrieren und ausgeruht sein. Zu jedem Test werden Ihnen Instruktionen auf dem Bildschirm angezeigt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch. Im Anschluss an die Instruktionen wird ein Probelauf durchgeführt, in dem Sie bei falscher Durchführung Hinweise zum korrekten Ablauf erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Testbedingungen festgelegt sind. Wir müssen den Test nach mehreren Fehlversuchen oder nach einer Testdauer von 45 Minuten als nicht bestanden beenden …«

Woanders werden halt andere Ansprüche gestellt ...«


Info dazu

ERVICES Untersuchungen Verkehrsmedizin

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

Sonntag, 16. August 2026

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

diese Klage war und ist für andere Menschen nicht nachvollziehbar

»… Es war diese furchtbare Klage gegen mich, am Anfang diese Beantragung der einstweiligen Anordnung nach § 1 GEWSchG. Dazu zitiere ich dir das mal: »… ist eine gerichtliche Schutzmaßnahme zum Schutz vor Körperverletzung, Bedrohung, Stalking oder Freiheitsberaubung. Das zuständige Familiengericht kann dem Täter verbieten, die Wohnung der verletzten Person zu betreten, sich ihr zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen …« Zitatende

Normalerweise bedeutet das keine reine Zivilsache, sondern es geht um eine Straftat, die in Folge bei dem Gericht durchgesetzt wird. Das scheint durchaus auch ohne Unterstützung der Polizei möglich zu sein. Der Anwalt des Kinderschänders forderte in der Anordnung die Verhängung 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft 6 Monate in der Androhung, für den Fall, dass ich mich näher als 10m dem Kinderschänder und seiner Frau näher. In dem Haus wohnten wir und die Wohnungstüren lagen um 3m gegenüber.

Ausgerechnet dieser Text wurde von dem Anwalt benutzt, den ich der Schänderin bestimmt vier Jahre vorher schrieb, gegen mich doch verwendet, dabei wurde ich von ihm wieder »diffamierend und herablassend« bezeichnet. Nun muss ich dir dazu schreiben, dass ich diesen Text wirklich erstellte, dass ich den Kinderschänder beschrieben und damit auch nur einen Bruchteil der Dinge erwähnte, die er sich auch als Nachbar erlaubte. Manchmal kann ich wirklich heftig reagieren, aber nur, wenn ich auch Gründe dafür habe. In meiner Konsequenz bedeutet das allerdings für mich, dass es wirklich Sinn gibt, egal, was solche Menschen machen, dann einfach wegzuschauen. Denn es kann sein, dass diese Leute einen Anwalt haben. Was soll ich machen, denn ich mag Pädophile überhaupt nicht.

Aber jetzt meinen Text, leicht stellenweise gekürzt, gerichtet an die Schänderin: »… Dein Gatte hat fremdgewichst und das nicht im gegenseitigen Einvernehmen! Glaub mir: Den Schniepel deines Mannes will hier niemand, noch nicht einmal im Ansatz, sehen! Im Herbst lag ein fetter Haufen Scheiße auf der Wiese. Dieser ist sehr wohl zur Kenntnis genommen worden, aber wurde scheinbar nicht gebührend beklatscht. Dein Gatte hat eine besondere Beziehung zu dem Scheißhaufen. Er ließ sich dabei erwischen, wie er diesen im Hauseigang verschmierte. Zwar flüchtete er umgehend in den Keller. Aber er trat dabei in seine Scheiße und hat seinen Schuhabdruck hinterlassen … leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen. Und einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …  Dann hat dein Mann endlich freie Bahn und er kann die Pillen mit Bier kräftig runterspülen. Vielleicht schafft er es noch nach Xyz, dann kannst du dir einmal im Monat ein Busticket kaufen, ihn durch den Park rollen und ihm den Sabber vom Mund wischen. Wenn er es nicht schafft, kannst du sein Grab pflegen, das ist auch eine dankbare Aufgabe

Der Anwalt muss absolut sicher gewesen sein, dass ich die Termine bei Gericht nicht wahrnehmen konnte. Zudem, dass ich mir keinen Rechtsanwalt/in leisten kann, dass ich körperlich stark geschädigt war. Bei meiner Hirnblutung war die Überlebenschance eher gering. So denke ich, denn ich kann mir schon vorstellen, dass eine Richterin/ein Richter, bei solchen Verhandlungen dazu durchaus Fragen stellt, die ich dann sogar mit Unterlagen hätte nachweisen können. Denn angeschrieben habe ich diesen Anwalt bereits weit vorher, ihn auch darauf hingewiesen, dass der Kinderschänder auch wirklich einer ist, dass er auch mich stalkte, ebenso wie sie seine Schänderin das tat, dass es dafür auch im Strafgesetzbuch entsprechende Paragraphen gibt. Vielleicht wollte er darum schneller sein als ich.

Das habe ich dir ja schon beschrieben, dass ich den Kinderschänder erwischt habe. Er hat sich den Jungen der Nachbarn gepackt, ihn befummelt und von dem Knaben »Geheimnisse« gefordert. Am Abend danach hat er sich an dem Sichtschutzzaun gestellt, bis der Junge scheinbar zu Bett gebracht wurde, also für ihn nicht mehr zu sehen war.  Es war die Mittsommernacht, die Sicht war gut. Darum konnte ich auch den Kinderschänder klar erkennen. Er stand an der Tür des Schuppens. Er schwitzte sehr stark, hatte einen hochroten Kopf. Seine rechte Hand führte ausgestreckt leicht diagonal in Richtung seines Schrittes und er führte mit diesem Arm rhythmische Bewegungen aus. Es bestand für mich kein Zweifel: er masturbierte!

Trotzdem schrie ich ihn an und fragte, was er da machen würde. Er antwortete: »Ich lache doch nur« und wiederholte das. Wahrheitsgemäß habe ich auch den Polizeibeamten gegenüber erklärt, dass ich mich nicht erinnern könne, was ich ihm verbal noch entgegenschleuderte. Er ließ nicht ab von seinem Tun und wiederholte dabei weiter diesen Satz. An seinem Gesichtsausdruck konnte ich erkennen, dass er einem Höhepunkt entgegenfieberte. Dann wandte er sich unvermittelt, tauchte regelrecht ab und verschwand aus meinem Blickfeld. Zeitnah schrie ich: »Du Spanner!«, was die Situation auch nicht richtig beschrieben hat. Aber ich stand unter Schock und kurz vor dem Erbrechen. Die Buchsbaumhecke versperrte zum Glück die Sicht auf seinen Unterleib. Darum konnte ich auch keine näheren Angaben machen, ob seine Hose auf war oder zu.

Der Polizei gegenüber räumte er ein, dass er sich dort aufgehalten, aber seine Hände in der Tasche gehabt habe. Dass er sexuelle Handlungen an sich vollzog, wurde von ihm bestritten. Aber der Kinderschänder hat zu dieser Zeit an diesem Ort nichts zu suchen. Das ist ihm auch erklärt worden, auch dem Anwalt.

Darum ist er, bis zum Schluss seiner Selbstbefriedigung, für mich sichtbar im Innenhof geblieben. Darauf habe ich ihn angezeigt. Das Ergebnis kannst du hier nachlesen. Vielleicht verstehst du meinen Text an sie etwas besser. Es ist nicht so, dass der Anwalt davon nichts wusste. Da gab es schon eine entsprechende Kommunikation. Wobei er von mir nur Mails erhielt. Für den wollte ich keinen Cent für Briefmarken ausgeben. So eine Einstellung habe ich auch für diese Klage gegen mich gehabt ...«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
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