Sonntag, 6. September 2026

22. Leseprobe: Der Kinderschänder, sein Anwalt und der Strafbefehl …

Dasselbe und das Gleiche sind nicht dasselbe

»… Der Begriff Justitia dürfte dir bekannt sein. Wobei es in früheren Zeiten um eine Göttin der Gerechtigkeit ging, damals wichtig in der römischen Mythologie, selbstverständlich eine sehr gut aussehende weibliche Person, die zumeist in Stein geformt wurde. Dann mit einer Augenbinde, für Unparteilichkeit, mit der Waage, die für das Abwägen von Schuld und Unschuld und mit Schwert, das für notwendiger Härte der Urteile, und alles für die ausgleichende Gerechtigkeit stehend, dargestellt wurde. Das ist auch in unserer Zeit diese berühmte Personifikation und gilt sogar als weltweites Symbole der Gerechtigkeit und auch des Rechtswesens.

Nun ist es traurig fest zu stellen, dass dort, bezogen auf Mitarbeiter, egal ob Angestellte, Staatsanwälte/innen und Richter/innen und nur mit Blick auf Amtsgerichte, durch massive Überlastung und auch das Arbeiten am Limit gearbeitet wird. Es wird auch festgestellt, dass es zu einem kontinuierlichen Rückgang bei Neueinstellungen steht. Bei den vorhandenen und auch wichtigen Geschäftsstellen herrscht zudem akuter Personalmangel. Natürlich ist folglich auch die Strafjustiz überfordert. In einer solchen, täglichen Arbeitssituation, ist es natürlich zu wünschen, sich bei dieser Arbeit auf engagierte Anwälte verlassen zu können.

Irgendwie anders kann ich es mir nicht erklären. Natürlich habe ich auf die Beschuldigungen reagiert. Dieses Abwägen von Schuld und Unschuld, was in dem Fall die Frage, wer ist Täter und wer ist Opfer, sollte schon entschieden werden.

Jetzt versuche ich dir das an einem Beispiel zu erklären. Stell dir vor, du gehst bei Rot über die Straße. Das sieht deine Nachbarin, mit der du eh im Klinsch liegst. Sie zeigt dich an. Du sagst einfach, dass es Grün war, oder noch besser, du bist überhaupt nicht dort gewesen. Dann gilt Aussage gegen Aussage. Oder wie dann auch »fremdländisch« gesagt wird, eben auf lateinisch: »In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten«. Dich erwischen aber zwei Polizeibeamte/innen. Dafür bekommst Du keinen Prozess, es sei denn, du willst dagegen angehen. Dann wird es nur noch teurer für dich. Verstehst du mich?

Sozusagen kommt es dann auf den Standpunkt des Betrachters an und natürlich auf die persönliche Position. In meinem Fall dürfte natürlich auch umgehend mein Einspruch an den Anwalt geschickt worden sein. Gelesen wird er das Schreiben bestimmt schneller als irgendeine/r am Amtsgericht. Vom weiteren Ablauf passte es zu dem weiteren Geschehen. Denn kurz nach meiner Stellungnahme hielt sich der Kinderschänder mehrfach am Tag in dem Innenhof auf. Dort stehen zum einen die Mülltonnen, aber die gleich am Anfang des Bereiches. Quasi am Ende des Innenhofes steht ein herunter gekommener Schuppen, der sich, wirklich auch gut sichtbar, vor dem Einsturz befindet. Seitlich davon befindet sich der kleine Garten, der zu meiner gemieteten Wohnung gehörte. Über ein kleines Metallgittertürchen konnte ich mich etwas sicher fühlen. Darum waren von mir dort auch Kameras eingerichtet worden.

Manchmal gibt es Sinn, wenn man Möglichkeiten nutzen kann. In meinem Fall ein funktionierenden PC, dort habe ich sowohl das Betriebssystem und natürlich jede Menge Dateien, die sich wunderbar sichern lassen. Eben auch Dateien, die sich über einen längeren Zeitraum, und dann auch noch eben täglich, mit Filmen von den Kameras aus dem Innenhof füllten. Gerne habe ich den Kinderschänder bestimmt nicht betrachtet, seine Schänderin übrigens auch nicht. Es war bei mir sogar schon nach der schweren Körperverletzung, und damit verbunden meine Hirnblutung, ein Ekel den ich bekam, wenn ich ihn oder sie, sehen musste. Das war auch verbunden mit meinem Brechreiz.

Wie schon geschrieben, er trieb sich täglich mehrfach dort auf. Für mich gab es Sinn, aufzupassen, denn irgendwie ahnte ich schon, dass er etwas plante. Sein Anwalt hatte gefordert, dass ich ihn nicht unter 10m nähern durfte. Wenn doch, müsste ich in das Gefängnis. So in der Art war mir das schriftlich mitgeteilt worden. Es war irgendwann in der Woche, im Garten habe ich irgendwas gegossen. Wollte dann eben noch eine Pflanze mit dem Rest der Gießkanne wässern, die sich nahe des Gittertürchens befand. Natürlich habe ich in meiner linken Hand den Pfefferspray gehalten, sicher ist sicher.

Es ging so furchtbar schnell, mit dem rechten Fuß habe ich versucht, die kleine Stufe nach unten zu setzen. Mein Oberkörper war etwas vorgebeugt, als mein Blick nach links ging. Dabei habe ich doch geprüft, ob sich der Kinderschänder nicht im Innenhof befindet. Er hat sich ganz nahe an die Tür des Schuppens gedrückt, so habe ich ihn nicht sehen können. In dem Moment als ich ihn sah, schoss er bereits auf mich zu. In seiner rechten Hand befand sich sein Autoschlüssel, der ragte aus der geschlossenen Faust hervor und versuchte mit ihm konzentriert die Wucht von Schlägen in Richtung meines Kopfes zu setzen. Er benutzte den Schlüssen wie ein Kubotan, damit Schläge gegen den Kopf zu führen, dabei ist das extrem gefährlich und können bleibende Schäden verursachen. Das wird er so vorgehabt haben.

Bei mir wurde Adrenalin ins Blut ausgeschüttet damit mein Körper mit Kampf oder Flucht reagieren konnte. Diesmal war ich wieder schneller als vorher, als sein Schlag gegen mein Ohr und er damit die Hirnblutungen bei mir auslöste. Meine Hand führte ich diesmal in Richtung seiner Hand. Wieder das Pfefferspray, einen Hauch sprühte ich auf seine Faust und damit auf den Schlüssel. Danach kam von mir umgehend die Flucht und wieder der Griff eines Eimers, in den ich auch wieder brechen musste.

Er muss einen Hauch des Sprays in seine Augen bekommen haben. Zumindest war es auf den Filmen zu sehen, die die Kamera aufgezeichnet haben. Die Polizei wurde von ihm gerufen, er hatte seine Erzählungen. Mein Pfefferspray musste ich abgeben. Später, und wieder betrunken, lief er wieder ständig lachend zum Schuppen, rief nach mir, ergötzte seine Blicke in den Garten und natürlich konnte ich den nicht betreten, noch nicht einmal die Terrasse, weil ich doch von dem Gericht schon quasi verurteilt worden bin, die Distanz zu dem Kinderschänder von 10m einzuhalten habe. Daran muss ich mich halten, er nicht, er konnte mir sogar ganz nahekommen.

So formte der Anwalt des Kinderschänders seine Forderungen an einen Strafbefehl. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § § 407 Abs. 1 Satz 1, 408 a StPO wurde gegen mich wegen gefährlicher Körperverletzung und entsprechend mein Vergehen nach § § 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGb eine Freiheitsstrafe von sechs Monate festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dann wurde auch auf als Anlage beigefügten Bewährungsbeschluss hingewiesen.

Selbstverständlich wurde mir nach § 465 StPO die Kosten des Verfahrens aufgelegt. Natürlich habe ich wieder einen Einspruch eingelegt. Wobei ich mir jetzt ganz sicher bin, das ich auch geschrieben habe, dass ich eher in den Knast gehen werde, bevor ich für diese Aktion eines Kinderschänders und dessen Anwaltes auch nur einen Cent an das Gericht zahlen werde! …«


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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook



Sonntag, 30. August 2026

21. Leseprobe: Der Kinderschänderanwalt und der drohende Strafbefehl …

  … oder der Prozess, der eigentlich auch ohne mich stattfinden sollte

»… Wie ich dir schon geschrieben habe, wurde meine Zivilcourage hart bestraft. Da kann ich froh sein, dass es Scheiterhaufen nicht mehr gibt, sonst hätte ich glatt als Hexe geendet. Mir wurde großer Schaden zugefügt.

Dabei habe ich den Kinderschänder doch nur erwischt. Was soll ein missbrauchtes Kind machen? Es sind »Geheimnisse«, die für die Kinder gelten, wehe, sie wollen darüber sprechen, was sie als Missbrauch ertragen mussten und noch weiterhin müssen. Dann können auch die Schläge nachhelfen, das sorgt auch für das Schweigen der Opfer. So legt der Kinderschänder das Tuch über seine Taten und traumatisiert damit die Kinder. So einfach ist das für die Täter, aber bestimmt nicht für die Opfer.

Zu dem Zeitpunkt, als mir der Prozess drohte, lag die schwere Körperverletzung meiner Person kein ganzes Jahr zurück. Der Kinderschänder und seine Frau sind davon ausgegangen, dass ich den Schlag, der bei mir zu der Hirnblutung führte, nicht überleben könnte. Da lagen die Beiden nicht unbedingt falsch. Wie ich dir das schon schrieb, haben die einfach das falsche Ohr bei mir erwischt. Nun überlebte ich in der Zeit in entsprechenden Kliniken. Irgendjemand musste für mich etwas tun, denn ich war einfach nicht dazu in der Lage. Danach, also nach dem »Überleben«, musste Elisabeth Dinge für mich erledigen, denn meine Sprache habe ich damals auch verloren, saß in einem Rollstuhl und bemühte mich, erst in einen Rollator und dann ohne beides wieder laufen zu lernen. Da war ich beschäftigt.

Bei meiner Rückkehr in die damalige Wohnung, der Kinderschänder wohnte mit seiner Schänderin quasi gegenüber in dem Haus, ist es wieder zu dem Versuch eines direkten zweiten Angriff meiner Person von den Beiden gekommen. Elisabeth hat sich schützend vor mich gestellt um dann mit mir die Flucht in meine Wohnung anzutreten. Mit ihr konnte ich umgehend bei der Polizei eine Anzeige stellen. Wie ich dir auch das schon berichtet habe, bekam Elisabeth dieses Schreiben von dem Anwalt des Kinderschänders, der ihr tatsächlich Hausverbot aussprach, was er in seiner Position überhaupt nicht aussprechen konnte. Darum erhielt die Kanzlei, für die dieser Anwalt damals tätig war, von Elisabeth entsprechende Hinweise. Eben auch das Schreiben, das sie vom Gericht erhielt, nämlich für mich als vorläufige Betreuerin bestellt worden zu sein. Trotzdem nutzte dieser Anwalt das Schreiben, um diese Formulierung dem Gericht auf Seite 6 als »Glaubhaftmachung«, Anlage K 8 zu übermitteln: »… Die Antragsgegnerin (also ich) musste sich aufgrund eines erlittenen Schlaganfalles vorübergehend in Krankenhausbehandlung begeben. Aufgrund dieses Umstandes konnte diese die Antragssteller (also der Kinderschänder und seine Frau) in diesem Zeitraum nicht persönlich angreifen …«. Zitatende

Jetzt muss ich vermutlich etwas in die Recherche gehen, versuche, mich ganz simpel auszudrücken. Normalerweise könnten Leute in jungen Jahren ein Gymnasium besuchen, irgendwann auch dort einen Abschluss, eben ein sogenanntes Abitur, und wichtig, mit den entsprechenden Noten zu machen. Denn dann kann dieser Mensch studieren und zumeist genauer den Numerus Clausus zwischen 1,2 und 3,0 liefern, um Jurist/in zu werden. Für den Fall, dass dieses Abitur noch besser ausfällt und der Mensch auch Blut sehen kann, liegt dieser Numerus Clausus für das Studium von sowohl Humanmedizin, als auch für Tiermedizin, in der Abiturbestenquote konstant bei einem sehr hohen Niveau von 1,0 bis 1,2. Die meisten müssen doch nach Abschluss des Studiums mit Doktor/in angesprochen werden. Das haben sie aber auch verdient.  Sowas weiß man doch, oder?

Jetzt kommt natürlich meine Frage: Wer darf eine Diagnose ausstellen. In der besonderen »Glaubhaftmachung« ist es der Jurist, oder in dem Fall die ehemalige Sonderschülerin und Ehefrau des Kinderschänders gewesen. Beide kommen aber dafür normalerweise nicht in Frage und jetzt zitiere ich das: »… Eine medizinische oder psychologische Diagnose darf in Deutschland nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten oder psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten ausgestellt werden Punkt« Zitatende

Das muss ein Jurist doch wissen, oder etwa nicht. Vielleicht kann ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht das nicht unbedingt wissen. Ob er ja auch Medizin nebenher studiert hat, kann ich mir nicht vorstellen. Wobei er zurzeit als Mandanten ausschließlich den eigenen Arbeitgeber hat. Und das dürfte im Moment nicht der Kinderschänder sein, das hoffe ich doch.

Mein, mir überwiegend positiv geneigten, Umfeld kam nach Überprüfung des »Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §1 GewSchG« zu dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass das Gericht diesen Antrag ablehnt. Was aber nicht passierte, denn dieser Anwalt setzte sogar auf einen Strafbefehl. Wenn ich das so sagen, besser schreiben kann, so hat sich dieser Anwalt im Kreis der Pädophilen richtig beliebt gemacht. Wie ich das schon geschrieben habe, kann Zivilcourage hart bestraft werden ...«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

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12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

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19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …

20. Leseprobe: Der Anwalt, die Psychometrie und das Gerichtsverfahren …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
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»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
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