Sonntag, 9. August 2026

18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...

wobei es doch eigentlich die Vorverurteilung eines Opfers heißen sollte

»… Kann es sein, dass du dich fragst, wie ich es geschafft haben könnte, zu viel Rente zu erhalten. Beziehungsweise, dass meine Rente über dem liegt, was Personen erhalten, die Kosten von den sozialen Bereichen erhalten. Früher sagte man dazu »Sozialamt«. Egal, wie diese Institution heute genannt wird, das kam und kommt für mich nicht in Frage. In meinen »früheren Zeiten« kam es auch auf die einfache Grundeinstellung an: Gehalt/Lohn bedeutet zuerst Brutto und dann Netto, eben das, was letztendlich ausgezahlt wird. Vorab Lohnsteuer, Krankenkasse, aber auch Geld das was in die Rentenkasse gezahlt wurde. Kirchensteuer und so weiter nicht vergessen. Diese Abzüge waren für mich ärgerlich, aber letztendlich hatte ich doch noch Glück, obwohl ich weit vor meiner eigentlichen Zeit in Rente kam.

Wenn ich auf das Desaster zurückgehe, so traf mich die Mitteilung dieser Gerichtsangestellte zu tief, die vermutlich eben als Angestellte im öffentlichen Dienst auch für das Berechnen von Kosten zuständig war und bestimmt noch ist. Irgendwo müssen schließlich Einkünfte eine Grenze haben. Da haben der Kinderschänder und seine Frau irgendwie andere Voraussetzungen. Die konnten sich einen Anwalt leisten, beziehungsweise wurde denen der Anwalt gestellt, mir nicht. Also irgendwie dumm gelaufen – für mich.

Nach diesem Angriff des Kinderschänders, das habe ich dir ja schon beschrieben, erreichte mich irgendwann dieses Schreiben vom Gericht. Dieser Anwalt beschrieb mich als eine hochgradig aggressive Nachbarin seines Mandantenehepaares. Schon lange vor dem Ereignis sei ich auch schriftlich unangenehm aufgefallen. So begann er halt schriftlich mit seinem »Anfangsgeplänkel«, was dann ganz schnell auf das sogenannte »juristische Scharmützel« überging. So beschrieb er die Situation aus seiner Sicht der Dinge.

Der Anwalt führte auf, dass das Ehepaar zurückkam, die Wohnungstür war geöffnet, die Frau bereits im Wohnungsflur, der Kinderschänder befand sich noch im Türbereich. Plötzlich tauchte ich quasi von hinten auf, vermutlich kam ich aus meiner Wohnung, und sei sofort auf den Kinderschänder losgegangen, der aber als »Antragssteller« beschrieben wird. Dabei habe ich geschrien: »Ich bring dich um.« Gleichzeitig erhob ich einen Arm und sprühte eine rötliche Substanz in Richtung der Beiden. Es handelte sich offensichtlich um eine Farbspraydose und dieses Spray sei in die Wohnung eingedrungen. Daraufhin wurde von ihnen die Wohnungstür verschlossen.

Natürlich wird anschließend schwere Verletzungen beschrieben. Aber dann führt der Anwalt des Kinderschänders und seiner Frau folgende Forderungen auf: »… Die Antragsgegnerin (also ich) hat aufgrund des Angriffes mit der Spraydose gegen über den Antragsstellern eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 2233 a StGB begannen …«. Natürlich auch inklusiv einer Fotokopie der Bescheinigung der Strafanzeige.

Jetzt war das doch alles ganz anders gewesen. Auch war die Schänderin, also die Frau des Kinderschänders, überhaupt nicht zuhause, als das passierte. Nun hatte ich vorher der Polizei eine Stellungnahme zugeschickt. Zu dem Zeitpunkt war ich, zumindest schriftlich, etwas besser zurecht. Eine mündliche Aussage wäre mir nicht möglich gewesen. Das ist halt so, nach einer überlebten Hirnblutung braucht man länger, um wieder mitreden zu können.

So schrieb ich umgehend der Polizei. Das, was ich dorthin schickte, führte tatsächlich zu einer Einstellung dieses Verfahrens gegen mich. Darum fühlte ich mich irgendwie schon sicher, dass mir bei diesem Gerichtsversuch auch nichts passieren könnte. So habe ich mein Schreiben an die Polizei, natürlich auch zu den weiteren Vorwürfen, mit entsprechenden Kopien von Beweiszettel etc. als Stellungnahme an das Gericht erstellt.

Natürlich habe ich mich irgendwann gefragt, wieso wertet das die Staatsanwaltschaft, die in der Sache zuerst für die Polizei tätig wird anders als das Gericht und dann deren Staatsanwaltschaft. Lese Dir mal bitte durch, was ich da falsch geschrieben habe. Natürlich lasse ich den Namen weg und ersetze ihn durch »Kinderschänder«.

»… Der Kinderschänder hat wieder in den vergangenen Wochen im Haus und auch vor dem Haus furchtbar herumgeschrien. Was ich bisher nicht erwähnte war, dass er bereits längere Zeit benutzt, seinen Hund auf mich zu hetzen. Ein guter Freund, wohnhaft in Berlin, schickte mir darum aus Berlin Pfeffer KO Jet. Nicht nur er war der Ansicht, mich vor dem Hund in Acht zu nehmen. In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden. Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit dem Spray in einer Hand verlasse und betrete ich das Haus. Das dürften die Schänder erkannt haben.

In der Woche vorher nahm das Geschrei im Treppenhaus durch ihn wieder zu. Als ich von einem Training zurück kam musste ich feststellen, dass meine Atmung und auch meine Augen stark tränten, obwohl ich schnell die Wohnung betreten habe. Mir war klar, dass der Bereich vor meiner Wohnung mit Pfefferspray besprüht worden ist. Einem weiteren Mieter ist das auch aufgefallen. Der Baumarkt im Nachbarort bietet der Firma xxx Pfefferspray reduziert 4,49 Euro an. Das könnten die beiden Schänder dort gekauft haben.

In einem Geschäft vor Ort habe ich mir eine Schutzbrille mit Bügeln erworben. Zusammen einer starken Maske verlasse ich normalerweise das Haus schnell, ebenso, wenn ich zurückkomme.

An dem beschriebenen Tag habe ich die Maske vergessen. So verließ ich am Vormittag schnell das Haus. Beim Innenhof bemerkte ich, dass ich wieder etwas vergessen habe. Also bin ich schnell zurück. 

Als ich die Haustür öffnete, befand sich das Pfefferspray in meiner linken Hand. Mit der rechten Hand öffnete ich meine Wohnungstür und konnte direkt auf meine Tasche greifen. Die Türe habe ich geschlossen und wollte schnell nach draußen. Der Schänder stand vor seiner Wohnung, hatte die Tür ca. 20 cm geöffnet. Dann schrie er, für mich klar zu erkennen, dass er seinen Hund auf mich hetzen wird. Die Tür öffnete sich weiter. In diesem Moment habe ich einen Sprühstrahl gezielt auf diese geöffnete Tür gerichtet. Den Hund dürfte ich erwischt haben. Darauf schwieg der Kinderschänder und die Tür wurde von ihm geschlossen.

Direkt mag ich jetzt nicht in den Flur zu gehen, um genau zu messen. Aber in etwa war ich ungefähr 2 m von der Tür dieser Nachbarn entfernt. Die Höhe meiner linken Hand befand sich ca. 1,00 m bis 1,20 m in der Höhe vom Boden entfernt. Bei der Wohnungstür befand sich ca. 30 cm ein Strich des Sprays quasi von links nach rechts und knapp über dem Schlossbereich der Tür. Das konnte ich in dem kurzen Moment sehen. Wobei dieser Strich des Sprays in der Farbe sehr dunkel erschien.

Nach ca. 2-3 Stunden kam ich zurück. Ruhig war es im Haus. Allerdings konnte ich den Strich auf der Wohnungstür der Schänder nicht mehr sehen. Das dürfte entfernt worden sein. Dafür war Spray an der Seite der Tür an der Wand zu erkennen.  Auf den Fotos 1 und 2 Tür ist das zu erkennen. Wesentlich heller als Pfeffer KO Jet. Dabei gehe ich auch, dass Firmen grundsätzlich versuchen, flüssige Dinge entsprechend in den unterschiedlichen Farben zu erstellen. Als Beispiel bei Sprit ist das ebenfalls normal, Aral blau, BP grün, Esso rot. An der Wand befindet sich auch eine große Menge Spray.

Zu erklären sei, dass weder die beiden Mieter aus dem 1. Stock, so wie ich auch, nicht Besitzer von einem Hund sind. Die einzigen, die einen Hund im Haus besitzen, sind die Kinderschänder. Das bedeutet, dass die Mieter XX, YY und ich dürfen im Besitz eines Pfeffersprays sein, weil mit einem Angriff des Hundes von Schänders durchaus zu rechnen sein kann. Kinderschänder dürfen gegen keinen von uns ein Pfefferspray im Haus und gegen uns zu benutzen, denn hier wiederhole ich, in Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf.

Das wurde aber bereits von den Kinderschändern gegen mich und vermutlich gegen die weiteren Mieter hier benutzt ...«

Direkt wollte ich nicht als »Überschlaue« wirken. Es müsste klar sein, dass es große Probleme geben kann, wenn Pfefferspray in quasi geschlossenen Bereichen, was so ein Treppenflur durchaus betrachtet werden darf, angewendet wird. Wäre das Pfefferspray in diesem Umfang noch zusätzlich an die Wand gesprayt worden, hätte ich vermutlich selber meine Tränen trocknen müssen. Dass der Kinderschänder das vorher selber eingesetzt hat, dürfte auch klar gewesen sein. Dieser Mensch war und ist schon wesentlich bedrohlicher, als ich ihn bei diesem Abschnitt des Schreibens erklärt habe. Wobei ich meine, seine Frau war doch mit dem Taxi unterwegs, als das passierte. Das hätte ich wirklich noch einbringen müssen. 

Wie ich ja schon schrieb, für die Polizei und deren Staatsanwaltschaft war das durchaus glaubhaft erklärt …«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche

9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind


»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
Im Buchhandel erhältlich
 
Bei Thalia
und
Krimis der Tuna vB auch als eBook

Sonntag, 2. August 2026

Leseprobe 17: Der Anwalt und das missbrauchte Kind

oder was der Anwalt hätte verhindern müssen


»… Berichtet habe ich dir schon von dem missbrauchten Kind, das ich neben seinem Schänder und dessen »guten Freund« im Eingang eines Hauses stehen sah. Mit dem schien es funktioniert zu haben, was vorher mit Mio nicht klappte. Es war ja nur ein Moment, in dem ich beide Männern betrachtete und bei ihnen ein Gefühl der Entspannung sehen konnte. Sie hätten ja auch miteinander Lustgefühle ausleben können. Beide waren sichtlich zufrieden. Aber nicht das Kind.

Es hatte mich so furchtbar hart getroffen, als ich den Jungen sah. Irgendwie schien er der Sohn des anderen Mannes zu sein. Vielleicht noch im Kindergarten, oder vielleicht schon in der Grundschule, dann aber in der ersten Klasse. Der Ausdruck des Gesichtes traf mich so hart, weil dieser Blick des Kindes völlig emotionslos in das Nichts blickte. Das Wesen hat, und das vermutlich schon öfter, ein traumatisches Erlebnis ertragen müssen, und wohl wieder und das quasi immer wieder und damit schwere seelische Verletzung erfahren. Und beide Männer standen neben dem Kind und fühlten sich gut. Und bei mir das Gefühl, dass diese Männer gerade das Kind missbraucht haben und dann auch nicht zum ersten Mal.

Der Kinderschänder ließ sich gerne filmen, das hat auch seine Ehefrau für ihn gemacht. Um damit auch Geld verdienen zu können, musste schon ein »Fachmann« aktiv werden. Was wohl auch dieser »Vater« war und wohl auch noch ist. Wobei es dafür das Darknet gibt, was durchaus für illegale Aktivitäten als ein Marktplatz gilt. Zu illegalen Aktivitäten wie Kinderpornografie zählen, wobei bereits das Speichern von z.B. kinderpornografischen Thumbnails, die als kleine Vorschaubilder gelten, strafbar sein kann und das eigentlich auch härter bestraft werden müssen. 

Für Darknet-Nutzer gibt es die Kryptowährung, mit entsprechenden Börse werden die sogenannten Bitcoin gegen Euro getauscht und per SEPA-Überweisung auf das normale Konto überwiesen.  So einfach ist das, man muss nur wissen, wie es geht. Für Psychopathen ein Eldorado, da muss das Geld auch weiter fließen - für das Kind eine Hölle auf Erden. Von diesem Geld lässt sich auch ein Anwalt gut bezahlen. Was ja auch gemacht wurde.

Er hat mich gesehen, als ich mit meinem Tretroller dort vorbeifuhr. Geahnt habe ich schon, dass er gegen mich vorgehen würde. Was mir von dem Anwalt vorab schon als Drohung mitgeteilt wurde, dass die von mir informierten Polizeibeamte in Erwägung ziehen könnten, mich einer amtsärztlichen Untersuchung zuzuführen. Was nur ein Bruchteil dieser Aktivitäten des Anwaltes war. Umsonst hat er das nicht gemacht und das plante er auch weiter gegen mich zu tun.

Wie er bei Mio versuchte, sich in seiner Anwesenheit mit sexuellen Versuche an dessen Sohn heranmachte, versuchte er an mir Körperverletzungen anzusetzen. Für den Fall, dass ich es schaffe, mich zu verteidigen, könnte er gegen mich entsprechend wirken. Deshalb war es mir schon wichtig, dem Kinderschänder und auch seiner Frau nicht zu begegnen. Geplant war von Beiden, mich anzugreifen. Wenn ich die Wohnung verließ, passte ich auf.

An einem Tag, fast zeitnah zu dem schon geschilderten missbrauchten Kind, geschah es dann. Als ich bereits im Innenhof war, um mit meinem Tretroller loszufahren, merkte ich, dass ich etwas Wichtiges vergessen habe. So lief ich zurück, eilte schnell in die Wohnung, steckte ein was ich noch brauchte und ging umgehend wieder in den Flur. Die Wohnungstür habe ich abgeschlossen, wandte mich, um das Treppenhaus zu verlassen.

Das hat der Kinderschänder früh mitbekommen, er nutzte das und war bereits aus seiner Wohnung geschlichen. Ohne zu zögern stürzte er in meine Richtung, sein Gesicht mit hasserfülltem Ausdruck dunkelrot gefärbt. Wieder sah ich, wie er seinen Arm angewinkelt vor seinem Körper hielt, wieder die Hand zur Faust gebildet, wieder war sein Daumen mit den Fingern geschlossen. Damit wollte er nicht nur drohen, damit machte er mir klar, dass er die Gewalt seiner Faust gegen mich einsetzen wollte. Im Prinzip eine Sache, die sich innerhalb ablaufenden Sekunden ereignete, ich hätte keine Chance gehabt. Zurück in die Wohnung ging nicht mehr, an ihm vorbei und dann zu flüchten war ebenfalls nicht möglich, eine verbale Zurechtweisung ebenso, bei Stress versagt meine Sprache.

Meinen Arm streckte ich vor, die Hand war auf halber Höhe, reichte in die Richtung des Dackels, der seinen Herren natürlich bei dieser Aktion begleitete. Nur einen kurzen Druck von mir auf das Pfefferspray, was dazu führte, dass ein Hauch sich in die Bewegung des Kinderschänders bewegte, der sich umdrehte und wieder zurück in seine Wohnung stürzte. Der Dackel tat mir leid. Der arme Hund erreichte vor seinem Herrn die Wohnung. Die Wohnungstür wurde schallend geschlossen und dann trat eine Ruhe in den Treppenflur, den ich umgehend verlassen konnte.

Natürlich meinte er als Simulant, die Stunde des Gewinnens wieder bald feiern zu können. Seine Frau kam erst später nach Hause. Beide suchten die Polizei auf, schilderten eine Geschichte, die natürlich anders erzählt wurde als sie war. Zeitnah wurde der Anwalt sehr engagiert tätig, simpel betrachtet, eben ein Anwalt, der tätig wurde, für den Kinderschänder und dessen Schänderin. Für die stellte der Anwalt einen Antrag bei Gericht, dabei ging es nicht um Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Es ging in der Tat um eine einstweilige Verfügung gegen mich, es drohten Ordnungsgelder und nicht nur das. Es war schon eine schlaue Überlegung. Denn es war die Aufgabe der Antragsteller zu kontrollieren, dass ich mich an das Verbot der einstweiligen Verfügung halte. Was natürlich kein Problem für die Beiden war. Denn selber haben sie alles versucht, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen von ihnen kam.  Es ging tatsächlich um Gewaltschutz. Aber nicht für mich. Zwei Personen die kontrollieren, die wieder angreifen können und das auch machen, die können dann zudem natürlich mehr an ihren Anwalt liefern, als eine Person so wie ich, die angegriffen wird, die sich dann noch nicht einmal einen Anwalt leisten kann. 

Natürlich bin ich beim Gericht gewesen, habe gesagt, dass ich dringend eine/n Anwalt/in brauche. Mir wurde gesagt, dass ich keinen entsprechenden Antrag stellen kann, denn mir steht das nicht zu, weil ich, nach Aussage der Mitarbeiterin des Gerichtes, zu viel Rente erhalte. Das hast du mir nicht zugetraut, oder doch? …«

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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.

2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind

3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind

4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt

5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte

6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder

 7. Leseprobe:  Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt

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9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder

10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders


12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …

13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …

14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt

15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder

16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …

»Der Mörder und der Kinderschänder«

Leseprobe: Die Anzeigen und die Folgen …

Leseprobe: Der Schläger und der Kinderschänder


»Der Mörder und der Kinderschänder«
Ein Münsterland-Kriminalroman, der auf wahren Begebenheiten basiert.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Kriminalroman. Etwaige Ähnlichkeiten oder Namensgleichheit mit real existierenden Menschen wären rein zufällig. Alle beschriebenen Handlungen sind an die Realität angelehnt.

Unter dem Pseudonym - Tuna von Blumenstein - hat die Autorin fünf Kriminalromane veröffentlicht:

»Der Mörder und der Kinderschänder« 2025
 
ISBN: 9783769325911
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