… wobei es für mich wirklich eine
Vorverurteilung war …
»… Eigentlich hätte ich dir auch schon längst den ganzen Zettel erklären müssen, den ich vorab der Schänderin geschrieben habe. Das ergänze ich jetzt. Zitat: »… leg die Medikamente vor und frage, wie die sich mit regelmäßigen Alkoholkonsum vertragen … und spricht dafür, dass ihm ein Leben ohne Gerstensaft nicht möglich ist! …«.
Oder muss ich dir das nicht erklären? Wenn du krank bist, aus welchen Gründen auch immer, bekommst du in der Regel Medikamente verschrieben, damit es dir dann auch wieder bessergeht. Was dann auch klappen könnte, wenn du das auch vorgeschrieben einnimmst. Da gibt es ja auch immer einen Zettel, der neben den Pillen in der Verpackung liegt. Dort befindet sich ein Absatz mit dem Hinweis auf Nebenwirkungen. Zumeist hat es dieser Absatz durchaus in sich und ist meistens dröge sehr lang beschrieben. Aber was durchaus auch zu finden ist, was folglich vor der Einnahme zu beachten ist. Es kann dort durchaus stehen, dass man vorher keine Grapefruit isst oder auch nicht schwanger sein soll. Vor allem soll kein Alkohol getrunken werden, am besten nicht nur vorher oder nachher, eben bei der täglichen Einnahme des Medikamentes.
Auch ein Rechtsanwalt sollte das wissen, oder sehe ich das falsch? Zumal er auch hätte wissen müssten, dass seine Mandanten, der Kinderschänder und seine Frau, bei dem Lesen und Schreiben Probleme haben. Damals, also in deren frühen Zeiten, wurde von ihnen bereits der Grundstein instabile Strukturen gelegt. Um das genauer jetzt zu beschreiben, er kann nicht lesen und schreiben, sie schafft es knapp. Sie haben beide auf einer Sonderschule, heute sagt man meist Förderschule, keinen Abschluss erhalten und dann auch keine Ausbildung gemacht. Das werden die nicht unbedingt dem Rechtsanwalt erzählt haben, aber als Akademiker sollte er das doch merken müssen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob er auch das zweites Staatsexamen gemacht hat. Aber er musste schon ein Volljurist gewesen sein, denn er hat ja mich, im Namen seiner Mandanten, verklagt, sogar einen Strafbefehl gegen mich durchgesetzt.
Vorab musste er böse Briefe an mich schicken. Die er bei seinem Klageantrag gegen mich nicht erwähnte. Da zitiere ich mal aus einem Schreiben, das ich von dem Rechtsanwalt bekommen habe: »… Insofern besteht für Sie (da meinte er mich) keinerlei Veranlassung, die Polizei in Kenntnis zu setzen, sollte unsere Mandantschaft (da meinte er den Kinderschänder und dessen Frau) unter Alkoholeinfluss eine Taxifahrt durchführen … Soweit Alkohol konsumiert wird, geschieht dies selbstverständlich nur in der Freizeit und nicht während der Arbeitszeit …« Zitatende
Das war natürlich irgendwie komisch argumentiert, denn eine normale »Arbeitszeit« gab und gibt es nicht. Beide (sie fahren übrigens nach wie vor) setzen sich jeweils in eines der Taxis, bringen Leute von A nach B und kommen zumeist nach einer Stunde zurück. Dann ist erstmal Freizeit für die Beiden. Irgendwann gegen Mittag geht es wieder los. Wieder eine Stunde Arbeitszeit, danach wieder Freizeit. Wer normalerweise berufstätig ist, wird das nicht verstehen können, besonders nicht bei 38,5 Stunden/Woche oder als richtiger Arbeiter, mindestens 40 Stunden aber auch am Stück. Was ich seinerzeit aber auch dem Rechtsanwalt mitgeteilt habe: »… Denn wie wir alle wissen: Busfahrer, Fahranfänger und auch Taxifahrer null Promille und das aus gutem Grund. Wenn Kinder morgens per Taxi transportiert werden sollen, können die Eltern auch erwarten, dass alles seine Ordnung hat! …« Wobei die Antwort von ihm war, dass meine Wortwahl primitiv, vulgär und insgesamt unkultiviert sei.
Die Schänderin teilte mir kurz nach ihrem Einzug mit, dass ihr Mann, also der Kinderschänder, schon einen Herzinfarkt hatte. Er müsste natürlich entsprechende Medikamente einnehmen. Außerdem sei er schon verrentet. Dann erzählte sie mir völlig entspannt, dass seine Rente bei 250 Euro liegt, aus meiner Sicht also eher niedrig ist. Nun war es so, dass meine damaligen Nachbarn, deren Wohnungen über meiner war, mir ständig Neuigkeiten mitteilten. Meistens machten sie auch mit den Handys Fotos, die sie mir auch schickten. In der Papiertonne wurden ständig leere Packungen von Medikamenten gefunden. Selber habe ich damals auch das entdeckt.
Normalerweise verlangt die Führerscheinstelle, jetzt zitiere ich wieder: »… Bescheinigung ärztliche Untersuchung … ab 60 Jahren: Bescheinigung zur Psychometrie … Sie beschäftigt sich mit der Messung psychologischer Eigenschaften wie Intelligenz, Persönlichkeit oder Fähigkeiten. Durch standardisierte Tests und Fragebögen macht sie das Innenleben von Menschen objektiv und vergleichbar ... Hinweis: wichtige Informationen. Allein die Psychometrie dauert etwa 30-40 Minuten. Sie müssen sich gut konzentrieren und ausgeruht sein. Zu jedem Test werden Ihnen Instruktionen auf dem Bildschirm angezeigt. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch. Im Anschluss an die Instruktionen wird ein Probelauf durchgeführt, in dem Sie bei falscher Durchführung Hinweise zum korrekten Ablauf erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Testbedingungen festgelegt sind. Wir müssen den Test nach mehreren Fehlversuchen oder nach einer Testdauer von 45 Minuten als nicht bestanden beenden …«
Woanders werden halt andere Ansprüche gestellt ...«
Info dazu
ERVICES Untersuchungen Verkehrsmedizin
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Der 6. Kriminalroman, der in »Ich-Form« entsteht, der als Münsterland-Kriminalroman auf wahren Begebenheiten basiert.
2. Leseprobe: Das missbrauchte Kind
3. Leseprobe: Der Pädophile, das Elefantengedächtnis und das missbrauchte Kind
4. Leseprobe: Der Kinderschänder, seine Frau und deren Anwalt
5. Leseprobe: Al Capone, der Kinderschänder und deren Anwälte
6. Leseprobe: Die Macht der Kinderschänder
7. Leseprobe: Ein Auto, ein Unfallbetrug, der Kinderschänder und sein Anwalt
8. Leseprobe: Der Anwalt, sein Kinderschänder und die Kirche
9. Leseprobe: Der Anwalt, der Kinderschänder und der Mörder
10. Leseprobe: Die Art der Gewalt des Kinderschänders
12. Leseprobe: Die Anwälte von Mörder und Kinderschänder …
13. Leseprobe: Der Kinderschänder und sein Anwalt …
14. Leseprobe: Die Geliebte des Mörders und der Anwalt
15. Leseprobe: Die Ratten und der Kinderschänder
16. Leseprobe: Der Anwalt und sein Kinderschänder …
17. Leseprobe: Der Anwalt und das missbrauchte Kind
18. Leseprobe: Der Anwalt und der Strafprozess ...
19. Leseprobe: Der Anwalt und das Gericht …
»Der Mörder und der Kinderschänder«
»Der hässliche Zwilling« 2011
»Mord in Genf« 2012
»Blauregenmord« 2013




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