Freitag, 9. Mai 2014

Gustl Mollath: Reform der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten


Ursula Prem
Freitagskolumne von Ursula Prem

Der Fall von Gustl Mollath scheint einiges in Bewegung zu bringen. So befasst sich nun der Bayerische Landtag auf Antrag der Freien Wähler mit Fragen nach der Reform der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten nach § 63 StGB. Dass hier so gut wie alles im Argen liegt, ist dank Mollath inzwischen Allgemeinwissen. Doch bei der Beantwortung der Frage, wie man das ändern könnte, scheint es schon schwieriger zu werden. Der Antrag der Freien Wähler zeigt zumindest absolut richtige Ansätze, wenn er formuliert, die Anforderungen an die Anlasstaten erhöhen zu wollen. Ganz klar: Dass heute nahezu jeder für jeden Killefitz aufgrund eines fragwürdigen Gutachtens für lange Zeit in einer psychiatrischen Anstalt verschwinden kann, ist eines Rechtsstaats unwürdig und unterhöhlt das gesamte Justizsystem. Unverständlich, dass Richter sich das Wasser ihrer Autorität überhaupt in derartiger Weise abgraben ließen und dazu übergegangen sind, Gutachten mehrheitlich kritiklos abzunicken.

Da eine Reformierung des Systems nun unausweichlich sein wird, kommt es darauf an, genau hinzusehen. Eine derart historische Chance zur Veränderung kommt nicht alle Tage. Gefragt ist deshalb der Mut, den Finger auch wirklich in die schmerzhaftesten Wunden zu legen und die Ursachen des grassierenden Elends klar zu benennen. Und genau an diesem Punkt weist der Antrag der Freien Wähler noch manchen blinden Fleck auf. So heißt es unter Punkt 2:

e) Gutachten müssen zwingend bei der Prüfung der weiteren Unterbringung bei einem neutralen, noch nicht mit dem Fall befassten Gutachter eingeholt werden und im Fall einer länger andauernden Unterbringung sind die Gutachten von zwei Sachverständigen einzuholen; [Quelle]

Erinnern wir uns an Gustl Mollath: Dieser wurde im Laufe seiner Haft nicht mit zwei, sondern mit vollen fünf Gutachtern konfrontiert, was die Sache für ihn nicht besser machte. Und wer noch immer die gerne auch in großen Presseorganen kolportierte Lüge glaubt, Mollath habe sich der Begutachtung konsequent verweigert, wodurch seine lange Haft zu erklären sei, für den sei hiermit wiederholt: Mit drei der fünf Gutachter hat Gustl Mollath gesprochen. Derer Zwei, nämlich Dr. Simmerl und Dr. Weinberger, sind zu einem positiven Fazit gekommen. Und dass am negativen Fazit des Dritten im Bunde, Friedemann Pfäfflin, schwere Zweifel angebracht gewesen wären, bestätigte im August 2013 sogar das Bundesverfassungsgericht.

Ein wenig erinnert die Forderung nach noch mehr psychiatrischer Begutachtung deshalb an die verzweifelte Negierung der Wirkungslosigkeit von Diätpulvern: Man nimmt von ihnen nicht ab, also isst man noch mehr davon, denn irgendwann muss es ja klappen. Man tut dies einfach deshalb, weil man den besseren Weg nicht wahrhaben will und einmal gefasste Glaubenssätze nur schwer zu durchbrechen sind: Das Zeug MUSS einfach wirken, man sieht es doch am strammen Waschbrettbauch des werbeträchtig lächelnden Models auf der Verpackung, nicht wahr? Dies dürfte wohl auch der Grund dafür sein, dass das Landgericht Regensburg Gustl Mollath im anstehenden Wiederaufnahmeverfahren unfassbarerweise mit einem weiteren Gutachter zu konfrontieren plant: Dr. Norbert Nedopil.  


Was dem Diätpulverhersteller der stramme Waschbrettbauch des Models, ist dem deutschen Justizsystem das Abschlusszeugnis des Gutachters. Nicht auszurotten deshalb auch der Glaube an eine mögliche »Weiterbildung« auf diesem schwankenden Gebiet. So heißt es ebenfalls unter Punkt 2 des Antrags:   

f) die Gutachterauswahl sollte so weit wie möglich objektiviert werden; es ist zu prüfen, inwiefern eine unabhängige Stelle geschaffen werden könnte, die die zur Verfügung stehenden Gutachter erfasst, auswählt und bei Bedarf weiterbildet. [Quelle]

Es gibt einfach Momente, in denen fühle ich mich unendlich müde. Darüber jedoch, dass ich Diätpulver schon vor langer Zeit entsorgt habe, bin ich bis heute froh.


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16 Kommentare:

  1. Liebe Frau Prem,

    sind solche wichtigen Punkte wie eine unabhängige Kontrollkommission (wie es seinerzeit Herr Walter Keim aus Norwegen berichtete) in den Reformplänen?

    Und - Herr Mollath hatte das nach seiner Entlassung in einem Interview mal angesprochen - was ist mit dem quasi automatisch immer mitverhängten Entzug des Wahlrechts?

    Herzliche Grüße
    A.B.

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    1. Lieber A.B.,

      die unabhängigste Kontrollkommission dürfte wohl mit dem Wachstum des Internets entstehen, aus sich selbst heraus, da Unabhängigkeit schon ihrem Wesen nach ja nicht so leicht institutionalisierbar ist. Dennoch kann auch dies nur ein erster Schritt sein. Um zur Wurzel des Übels zu kommen, muss meiner Ansicht nach zwingend die amorphe Verwachsung zwischen Gutachterwesen und Justiz angegangen werden, die es heute noch möglich macht, dass ein Richter die Verantwortung auf den Gutachter schiebt und umgekehrt. Wir brauchen eine strikte Orientierung an den jeweiligen Anlasstaten anstelle von gutachterlicher Kaffeesatzleserei. Wir brauchen die Besinnung der Mediziner auf den Dienstleistungsgedanken: Sie haben sich, wo möglich, um das Wohl ihrer Patienten (oder noch besser: Kunden) zu kümmern, um nichts weiter. Die Justiz ihrerseits hat die Aufgabe, schwerste Gewalttäter so lange wie nötig an ihrem Tun zu hindern, und dies auf Grundlage einer Beweiswürdigung, die diesen Namen auch verdient. Psychiatrische Gutachten haben auf diesem Gebiet nichts verloren. Sie sind für eine derart schwerwiegende Entscheidung wie einen Freiheitsentzug ebenso ungeeignet wie Horoskope oder andere Orakel. Allenfalls können sie therapeutischen Zwecken dienen, so man sich auf das Welt- und Menschenbild der Psychiatrie überhaupt einlassen will, was ausschließlich in der Entscheidung des Patienten zu stehen hat. Eine derart strikte Trennung von Medizin und Justiz, welche schon ihrem Wesen nach niemals zusammengehören sollten und können, würde die Verhältnisse grundlegend vom Kopf auf die Füße stellen und alle weiteren Probleme dann ziemlich leicht lösbar machen.

      Viele Grüße

      Ursula Prem

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    2. Über die "strikte Orientierung an den jeweiligen Anlasstaten" herrscht bereits große Übereinstimmung zwischen allen Beteiligten. Die Entwicklung der letzten Jahre hängt auch mit einer Gesetzesänderung im Jahr 1998 zusammen - da wurde die sog. Erwartungsklausel erst festgeschrieben, das wäre ggf. zu revidieren.
      Es stimmt schon, dass ordnungspolitische Aufgaben von Ärzten nicht mit ihrem eigentlichen Berufsverständnis und ihren Pflichten vereinbar sind, weshalb eine Diskussion darüber schon berechtigt ist. Vorgeschlagen werden ja auch alternative Modelle – etwa die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in Gefängnissen, wo Psychiater zur Visite vorbeikommen würden. Eine echte Alternative?

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    3. Aber sicher wäre das eine Alternative! Denn: Bricht ein Gefangener sich ein Bein, wird er ja auch nicht dauerhaft im Krankenhaus interniert. Erleidet er einen Herzanfall oder erkrankt an einer Blinddarmentzündung, erhält er ärztliche Hilfe, wie jeder andere auch. Dass dies ausgerechnet auf dem Gebiet der psychiatrischen Krankheiten anders sein soll, stellt eine Diskriminierung bestimmter Krankheitsbilder dar, die so nicht hinzunehmen ist. Möglich ist dies nur, weil die Definition psychiatrischer Krankheiten ein Problem für sich und der Spekulation auf diesem Gebiet Tür und Tor geöffnet ist. Wird dieses Spekulieren dann zur Grundlage für Schicksal entscheidende Gutachten genommen, brauchen wir eigentlich kein Rechtssystem mehr, da es bei Bedarf auf diesem Wege sofort außer kraft gesetzt werden kann.

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    4. Liebe UP,
      Ihre Gedanken haben sehr viel für sich. - Natürlich sehe ich schon, wie Frau Wolff (und die anderen Juristen) darob die Stirn in tiefe Falten legen werden: Schuld/Schuldunfähigkeit ... mit irgendwas halbwegs festem an Begrifflichkeit muss man doch arbeiten. - Aber das würde jetzt nur zu einer fruchtlosen akademischen Debatte ausarten. - Wie gesagt, Ihre Überlegung hat sehr viel für sich, v.a. weil sie einen emphatischen Begriff der Menschenwürde beinhaltet. (Statt der Fürsorge-Knebelung, um die es hier geht!)

      Der Vollständigkeit halber gebe ich hier (auch für die Mitleser) die Links zu Herrn Keims Website, an die ich ursprünglich dachte:
      Kontrollkommissionen für psychiatrische Krankenhäuser in Norwegen

      Und seine Themenseite zu Gustl Mollath ist hier:
      Mollath-Skandal: Chance für Neuorientierung?

      Herzliche Grüße
      A.B.

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    5. Lieber A.B.,

      diese Debatte wird früher oder später geführt werden müssen. Natürlich hat das Schuldrecht in der Theorie etwas für sich. Doch auf der praktischen Ebene sieht es so aus, dass die schmerzhafte Umarmung des Hilfssystems eine zigfach schlimmere Strafe darstellt, auch wenn man sie nicht Strafe nennt sondern "Therapie". Nur zu gut habe ich die Worte Gustl Mollaths im Ohr, als er vor seiner Entlassung darum bat, ihn doch bitte wenigstens in ein ordentliches Gefängnis zu überstellen, wenn er schon keine Wiederaufnahme erreichen könnte. Damit wird unmittelbar nachvollziehbar, wohin uns all die sozialpädagogischen Euphemismen geführt haben: zum unmittelbaren Gegenteil dessen, was sie eigentlich bewirken sollten.

      Herzliche Grüße

      UP

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  2. Aufgrund eigener Erfahrung kann ich mir nicht vorstellen, dass sich Richter wirklich "das Wasser" durch Gutachter "abgraben lassen". Ist es denn nicht bequem, die Verantwortung auf andere abwälzen zu können?

    So mancher Unternehmer verfährt doch in ähnlicher Art und Weise. Bei unbequemen Mitarbeitern holt man sich gern den so genannten Rat eines externen Beraters. Ein für fragwürdige Methoden bekannter Rechtsanwalt kokettiert doch geradezu damit, dass er der Richtige für derartige Fälle sei.

    Entsprachen also vielleicht die Gutachten der Psychiater Dr. Simmerl und Dr. Weinberger nicht den Erwartungen? Schließlich gab es doch, wie der Zeuge Dr. Braun eidesstattlich erklärte, die Aussage von Mollath's Frau: "Der ist doch irre, ... . Und einen interessanten Einblick in die Struktur Gericht und Gutachter konnte man von der Psychiaterin Dr. Ziegert in der Sendung "Beckmann" gewinnen.

    Dass man an der Unabhängigkeit der Justiz ernsthafte Zweifel haben kann, das habe ich als Kläger gegen ein weltbekanntes Unternehmen erfahren müssen. Denn zur Sache gestattete mir die Richterin keinen vollständigen Satz.
    In meiner Einschätzung finde ich mich durch die Tatsache bestätigt, dass der jetzige Verfassungsrichter, Peter Müller, zwischen 2009 und 2011 Ministerpräsident und!!! Justizminister im Saarland war. Mir ist kein Politiker bekannt, der diesen Zustand moniert hatte.

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    1. @Hans Dietrich (betr. BVerf-Richter Müller)

      Ich würde sagen, warten wir's einfach mal ab.
      Ich erinnere mich noch an Benda. Der war zuvor just der Bundesminister, der die Notstandsgesetze durchgebracht hatte. (In der APO dachte man, diese Personalie wäre der kalte totale Staatstreich.) Nichts dergleichen geschah: Er hat seinen Job beim BVerfG nach allgemeiner Meinung gut gemacht. (Volkszählungsurteil etc.)

      A.B.

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    2. @ Anonym 12. Mai 2014 00:06 (A.B.)

      "Ich würde sagen, warten wir's einfach mal ab."

      Mit dem Hinweis auf den jetzigen Verfassungsrichter Peter Müller hatte ich auf den Bruch des im GG stehenden Artikels 97 (Unabhängigkeit der Richter) und die damit im Zusammenhang stehende Gewaltenteilung (Artikel 20, GG) hinweisen wollen. Dass beide Grundsätze viel zu oft bewusst missachtet werden, dafür gibt es außer dem Fall Mollath reichlich weitere Beispiele.

      Und wer insbesondere die Seiten 32 bis 42 der exzellenten Beschwerdebegründung von Herrn Dr. Strate vom 26.03.2013 liest, der erkennt sofort, dass hier mit perfiden Mitteln ein bestimmtes Ziel verfolgt wurde. Hier sollte jemand - Gustl Mollath - mit seinen Belegen über unrechtmäßige Geldtransfers für unzurechnungsfähig erklärt werden.

      Hatte aber die Justiz von sich aus ein Interesse daran? Oder waren es nicht vielmehr die damalige Frau Mollath und die hinter ihr stehenden Kapitalkräftigen?

      Wo bleibt also die richterliche Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung, die in ein paar Tagen (23.05. - 65 Jahre GG) wahrscheinlich wieder besonders gefeiert werden?

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    3. Genau! Eine Gewaltenteilung ist nicht wirklich gegeben, wenn der "König" zugleich auch "oberster Richter" ist. Natürlich KANN dann der Herrscher auch gerecht oder milde urteilen, muss aber nicht. Eine Gewaltenteilung ist schon sinnvoll und wünschenswert!

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    4. Äh, wie jetzt? - Fanden Sie denn die Aufforderung des Müller-Senats zur Stellungnahme zu Herrn Mollaths Verfassungsbeschwerde an Beate Merk und den Generalbundesanwalt sowie die positive Entscheidung (deren tatsächliche Durchsetzung in Bayern Herr Dr. Strate nun mit Karlsruher Hilfe erreichen will) für so grundverkehrt???

      Sie haben doch sicher auch im letzten Sommer darüber den Wolff-Blog gelesen. - In den Kommentaren dort ging es auch um BVerf-Richter Müller. (So viel ich weiß, war er der Berichterstatter.)

      Nichts für ungut
      A.B.

      PS: Eine frühere Anmerkung von mir zum BVerfG siehe hier.

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    5. Anonym14. Mai 2014 08:00 (A.B.)

      Durch Ihre Frage fühle auch ich mich angesprochen. Ich denke meine vorherigen Kommentare beantworten Ihre Frage.

      Zudem, konnte das BVerfG im September 2013 bei der zu diesem Zeitpunkt bekannten Faktenlage, die auch in diesem und etlichen anderen Blogs kommentiert wurde, noch anders entscheiden?

      Der BGH z.B. hatte das erstinstanzliche Urteil gegen Mollath bestätigt. Die Ausführungen von Frau Wolff dazu sind bezeichnend (hier: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/).

      Die Gewaltenteilung wurde 1949 aufgrund der zuvor erfolgten fatalen Ereignisse nicht umsonst von den Müttern und Vätern des GG festgeschrieben. Wenn derartige Grundlagen/Artikel nicht ernst genommen werden, dann stellt sich die Frage, ob das auch auf andere Artikel des GG zutrifft. Bei Gustl Mollath wurden mehrere missachtet.

      Sicherlich kann man Missbrauch nicht gänzlich ausschließen, darauf wurde hier im Blog schon hingewiesen. Die Gewaltenteilung hilft aber zumindest, ihn zu minimieren - vor allem dann, wenn er auch geahndet wird. Doch auch da gibt es reichlich Nachholbedarf. Oder warum wurden die Ermittlungsverfahren angezeigter Straftaten im Fall Mollath eingestellt? Verjährung? Der Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks hatte zum Thema "Verjährungsaussetzung bei Amtsdelikten" eine Petition im Bundestag eingebracht. Ergebnis = Schweigen im Walde.

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    6. "[...] konnte das BVerfG im September 2013 bei der zu diesem Zeitpunkt bekannten Faktenlage [...] noch anders entscheiden?"

      Die Antwort lautet leider: JA!

      Nämlich entweder gar nicht mehr zur Entscheidung annehmen - oder gar auf die derb CSU-bayrische Art wie das OLG Bamberg reagieren: Der Drops ist eh gelutscht und was schert uns im Nachhinein noch Herrn Mollaths gestohlene Lebenszeit...

      Hingegen ist der Tenor des BVerfG dazu gewesen: Wegen des hohen Rangs der persönlichen Freiheit muss das Unrecht im Nachhinein festgestellt werden und Herr Mollath hat ein Recht darauf. - Ich finde das hochanständig.
      A.B.

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  3. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass man sich gegenseitig die Verantwortung zuschiebt. Der Gutachter gutachtet nach Vorgabe des Sachverhalts durch das Gericht. Das Gericht richtet nach Vorgabe des Gutachters. Sollte nicht hinterfragt werden? Besteht die Gefahr, dass es die gutachterliche Neigung gibt, sich gegenseitig zu bestätigen? Denn wenn die Gutachterei so wissenschaftlich ist, müssen doch eigentlich Gutachter zum gleichen Ergebnis kommen. Gutachterliche Zweifel an einem Gutachten können letztlich auch als Zweifel an der Gutachterei als Wissenschaft verstanden werden...

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    1. Lieber Herr Langbein,
      mal abgesehen von den Psycho-Gutachten fällt mir da doch noch etwas ein...

      Sie werden sich vielleicht auch noch erinnern, dass (ich glaube im Beck- und parallel im Wolff-Blog) mal ein Mensch mit technischem Sachverstand detailliert auseinanderklamüsert hat, dass die behauptete Gefährlichkeit des "Reifenstechens mit heimtückischer Verzögerungswirkung" physikalisch-technisch eine ausgemachte Schwachsinnsbehauptung ist. - Aber solche Gutachten, die sie wieder auf den festen Boden des gesunden Menschenverstands holen, könnten bayerische Justiz-Monolithen wohl nicht beirren.
      A.B.

      PS: Der Wahrheit die Ehre. - Von Geburt ist der Monolith Brixner kein Bayer, sondern Schwabe.
      PPS: Übersetzt man Mono(="eins")lith(="Stein") eigentlich mit "Einstein"?
      ;-)

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  4. "So befasst sich nun der Bayerische Landtag auf Antrag der Freien Wähler mit Fragen nach der Reform der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten nach § 63 StGB.“
    Wie ist das zu verstehen?
    Es war wohl so, dass der Sozialausschuss und der Verfassungs- und Rechtsausschuss zu der Anhörung am 8.5.14 geladen hatten.
    In den Medien wird hier berichtet:
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/massregelvollzug-in-bayern-neuer-umgang-mit-psychisch-kranken-straftaetern-1.1955048
    http://www.br.de/nachrichten/mollath-massregelvollzug-justiz-landtag-100.html
    http://www.mainpost.de/regional/bayern/Immer-oefter-in-die-Psychiatrie;art16683,8117620
    Zum Antrag der FW: die Diskussion um die Anlasstaten ist nicht neu und wird auch nicht kontrovers geführt. Verfassungsrechtlich bedenklich ist 2.f), weshalb der Antrag von CSU und SPD abgelehnt wurde.
    Es stimmt schon, dass "dank Mollath", aber auch dank der medialen Begleitung des Falls, die Aufmerksamkeit auf Missstände gelenkt, die Dringlichkeit der Reformen bewusst und ihnen einige Schubkraft verliehen wurde. Ich fürchte nur, dass auch die besten gesetzlichen Regelungen es nicht vollständig verhindern können, dass diese ggf. von interessierter Seite missbräuchlich angewendet werden – auf die Äußerungen der Exfrau gegenüber Mollaths Freund wurde bereits hingewiesen. Man sollte auch nicht ganz vergessen, dass es "echte" psychisch kranke Straftäter gibt, deren Zahl auch wieder ansteigen könnte. Insofern ist der Fall Mollath zwar ein wichtiger Motor, aber nicht wirklich repräsentativ.
    Eine Versachlichung der Debatte auch über den konkreten Fall hinaus wäre schon zu begrüßen.

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