Freitag, 18. September 2015

Klartext zu § 63 StGB - höchste Zeit für seine Abschaffung!

Die Freitagskolumne von Ursula Prem

Nicht nur der Fall Mollath hat es überdeutlich ans Tageslicht gebracht: Das Einfalltor fast aller zwangspsychiatrischer Übel besteht in § 63 StGB. Das einzig Klare an diesem Gummiparagrafen ist sein Wortlaut, während die aus ihm folgende Notwendigkeit der Auslegung durch Vertreter der psychiatrischen Zunft zu einem erheblichen Lebensrisiko für jeden einzelnen Menschen in unserer Gesellschaft geworden ist. Die aktuell gültige Fassung im Wortlaut:

§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Das Selbstbewusstsein, mit dem die Vertreter der Psychiatrie so tun, als könnten sie tatsächlich derart feine Abstufungen definieren, wie die Abgrenzung der Schuldunfähigkeit gegenüber der verminderten Schuldfähigkeit sie erfordern, entbehrt jeglicher Grundlage. Schon hieran zeigt sich der bedenkliche Hang einer ganzen Branche zur Scharlatanerie, sodass es sich eigentlich von jeher hätte verbieten müssen, derartig Amorphes in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Dass es tatsächlich düstere Mächte waren, die § 63 StGB in gefährliche Gesetzesform gossen, zeigt schon das Geburtsdatum dieser grundsätzlich menschenrechtsverletzenden Regelung:  § 63 StGB trat, damals noch unter der Bezeichnung »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln zur Besserung und Sicherung« am 24. November 1933 in Kraft. Seitdem ist er der einzige Paragraf, dessen Gemeingefährlichkeit die der von ihm Betroffenen weitaus übersteigt.


Inzwischen ist viel Zeit vergangen. Das Gesicht Deutschlands hat sich maßgeblich gewandelt. Doch § 63 lebt noch immer, und große Teile der Justiz meinen bis heute, ohne diesen der Nazizeit entstammenden Sonderparagrafen zur Ausgrenzung angeblich Kranker aus dem Rechtssystem nicht existieren zu können.

Bei den Psychiatern selbst ist durch diese ihre Sonderstellung unter allen anderen Medizinern eine derart erhebliche déformation professionelle eingetreten, dass ihre Vertreter nichts dabei finden, wenn sie Feststellungen wie die folgende tätigen, die von Fachvertreter Norbert Konrad stammt:

»Selektionswege im Umgang mit psychisch gestörten Rechtsbrechern
In Deutschland ist für den Umgang mit psychisch gestörten Rechtsbrechern das Prinzip der Zweispurigkeit maßgeblich, welches erlaubt, bestimmte Gruppen aus dem Strafvollzug herauszudefinieren.«
[Quelle: Pollähne, »Forensische Psychiatrie – Selbst ein Behandlungsfall?« S. 105]

Mit der Funktion der Psychiatrie als Instrument der Aussonderung befasste sich in kritischer Weise bereits Gerhard Strate in seinem Buch »Der Fall Mollath«. Dort heißt es:

»So wird denn auch der Psychiater Thomas Lippert, der im Jahre 2003 die erste Einweisung Gustl Mollaths zur Beobachtung angeregt hatte, noch im Jahre 2014 ganz selbstverständlich auf dem Social Media Netzwerk Twitter  ausführen
Natürlich hat jeder Patient im MRV [Maßregelvollzug] das Recht, sich nicht an Therapien zu beteiligen und alle Begutachtungen zu verweigern. Nur wird er mit diesem Verhalten es nur selten erreichen, dass man zu einer positiven Prognose kommt. Es liegt nahe, dass dann nur eine Entlassung aus Verhältnismäßigkeitsgründen möglich ist.“  
Hier hat wohl die einem einzelnen Berufsstand ohne Legitimation zugewachsene ungebührliche Machtfülle die Entstehung eines Weltbilds befördert, in dem Gesetz und Recht nur noch eingeschränkte Gültigkeit haben. So ist eine »Dunkelkammer des Rechts« (Heribert Prantl) entstanden, die es Justitia hin und wieder ermöglicht, ihre Augenbinde abzulegen, wenn ihre Blindheit mit besonderen Herausforderungen konfrontiert wird.« [Gerhard Strate: »Der Fall Mollath«, S. 144 ff.]

Wohl wahr. Vor dem Gesetz gleich sind dank der Psychiatrie nur Menschen, die dem gewünschten Schema entsprechen. Lässt sich Justizia durch irgendwelche Umstände dazu verleiten, unter ihrer sprichwörtlichen Augenbinde hervorzublinzeln, negiert sie damit zwangsläufig die geforderte Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz. Da sie genau weiß, dass sie das »eigentlich« nicht darf, benötigt sie dazu eine Legitimation, die ihr nur allzu gerne von willfährigen Psychiatern geliefert wird. So betrachtet ist § 63 StGB die wohl gefährlichste Sollbruchstelle in unserer Gesetzgebung. Was nicht passt, macht er passend, und sei es mit dem Holzhammer. Und das unter völliger Preisgabe des wichtigsten Grundsatzes in unserem Rechtssystem.

Wie leicht es ist, durch wenige unbedachte Mätzchen, ausgenutzt von gewieften Gegnern, in die Fänge von § 63 StGB zu geraten, hat der Fall Mollath hinlänglich gezeigt. Wir haben ebenfalls daraus gelernt, wie schwer es ist, den Fängen der Psychiatrie jemals wieder zu entkommen. Noch jemand hier, der daran zweifelt, dass Mollath wohl den Rest seines Lebens in der »Dunkelkammer des Rechts« verbracht hätte, wenn, wie es die Regel ist, niemand von seinem Fall erfahren hätte?

Machen wir uns nichts vor: In einem ungünstigen Moment, wie er im Leben eines jeden Menschen vorkommen kann, kann ausnahmslos jeder ein Kandidat für § 63 StGB sein und auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie verschwinden. Einer Zwangsbehandlung mit körper- und seelenzerstörenden Neuroleptika oder anderen Wohltaten der Pharmaindustrie entgeht er dann nur mit viel Glück. Dabei müssen die Anlasstaten gar nicht monströs sein, aufgrund derer ein psychiatrischer Gutachter eine künftige Gemeingefährlichkeit konstruiert. Ja, konstruiert. Aus Worthülsen und ICD-Codes auf geduldigem Papier. Denn Valideres hat diese »Wissenschaft« kaum aufzubieten. Die Fallstricke, über die ein Gustl Mollath, eine Ilona Haslbauer stolperten, sie waren tatsächlich aus – Papier.

Und so begrüße ich ausdrücklich die Initiative des Politikwissenschaftlers Prof. Wolf-Dieter Narr, der das »Kartell gegen § 63 StGB« ins Leben gerufen hat. Zu den Gründungsmitgliedern zählen, außer Prof. Narr selbst, sieben Rechtsanwälte, darunter auch Gerhard Strate. Ein Klick auf das folgende Banner führt auf die Gründungserklärung.

Gründungsmitglieder: Prof. Wolf-Dieter Narr;
RA Sven-U. Burkhardt; RA Alexander Paetow;
RA Thomas Saschenbrecker;
RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah;
RA Dr. Gerhard Strate; RA Dr. Eckart Wähner;


By the way: Natürlich lässt sich manch forensisch-psychiatrischer Gerichtsgutachter angesichts solcher Ereignisse die Gelegenheit zu einer kleinen Spitze nicht entgehen. So schrieb der schon in Gerhard Strates Buch zitierte Thomas Lippert, seines Zeichens erster Mollath-Gutachter, wieder einmal auf Twitter:




Nach Lipperts Lesart mag die Forderung ja bereits »Antipsychiatrie« sein, dass Psychiater sich künftig denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beugen haben sollten, wie alle anderen Mediziner auch. Nicht mehr und nicht weniger. Vergleichsweise jämmerliche Validität der eigenen Arbeitsergebnisse berechtigt schließlich noch nicht zu bevorzugter Behandlung. Die zahlreichen Beschwerden von Vertretern anderer Zweige der Medizin über die ihnen auf den Sack gehenden Umtriebe der »Antiallergologie«, der »Antiorthopädie« der »Antikardiologie« und der »Antiproktologie« sprechen im Übrigen eine deutliche Sprache, nicht wahr? – Lieber Herr Lippert, bitte klären Sie mich auf: Existiert für solche déformation professionelle eigentlich ein eigener ICD-Code?



Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

+++ Aus aktuellem Anlass +++
Schon von zwei Seiten kam nun der Hinweis, dass es beim Absenden von Kommentaren aus dem Browser Firefox zu Problemen kommen kann: Der Kommentar wird dem Nutzer dann zwar als versandt gemeldet, landet aber im Nirgendwo. Wir empfehlen Ihnen deshalb nach Möglichkeit die Nutzung von Google Chrome oder des Microsoft Internet Explorers. Bei diesen Browsern sind solche Schwierigkeiten unserem Kenntnisstand nach bisher nicht aufgetreten.

Zur Formatierung Ihrer Kommentare stehen Ihnen einige HTML-Befehle zur Verfügung. Eine Vorlage zum Abkopieren >>gibt es hier.

Hier weiterlesen

Related Posts with Thumbnails

Labels

Walter-Jörg Langbein (655) Ursula Prem (275) Freitagskolumne (155) Sylvia B. (104) Osterinsel (79) Tuna von Blumenstein (37) Peru (34) Gerhard Strate (33) g.c.roth (32) Karl May (27) Nan Madol (27) Für Sie gelesen (23) Maria Magdalena (22) Jesus (21) Karl der Große (19) Make Make (19) Rezension (19) Bibel (18) Externsteine (18) der tiger am gelben fluss (17) Autoren und ihre Region (16) Apokalypse (15) Vimanas (15) Atlantis der Südsee (13) Weseke (13) Blauregenmord (12) Der Tote im Zwillbrocker Venn (12) Nasca (12) Palenque (12) meniere desaster (12) Krimi (11) Pyramiden (11) Forentroll (10) Hans Schindler-Bellamy (10) Malta (10) Ägypten (10) Mexico (9) National Geographic (9) Straße der Toten (9) Lügde (8) Thriller (8) Briefe an Lieschen (7) Der hässliche Zwilling (7) John Frum (7) Kinderbuch (7) Märchen (7) Sphinx (7) Tempel der Inschriften (7) Winnetou (7) Marlies Bugmann (6) Monstermauern (6) Mord (6) Satire (6) altes Ägypten (6) 2012 - Endzeit und Neuanfang (5) Atahualpa (5) Dan Brown (5) Goethe (5) Hexenhausgeflüster (5) Lyrik (5) Mexico City (5) Vorsicht Liebensgefahr (5) ABC Walpurgisnacht (4) Atacama Wüste (4) Bildungssystem (4) Cheopspyramide (4) Ephraim Kishon (4) Europa (4) Grundschule (4) Kinderkrimi (4) Leonardo da Vinci (4) Machu Picchu (4) Menschenrechte (4) Sacsayhuaman (4) Schule (4) Teutoburger Wald (4) große Pyramide (4) Alphabet (3) Hathor (3) Hexen (3) Javier Cabrera Darquea (3) Meniere (3) Mondpyramide (3) Mysterien (3) Ruth Westheimer (3) Sakrileg (3) Shakespeare (3) einmaleins lernen (3) Österreich (3) Bestatten mein Name ist Tod (2) Bevor die Sintflut kam (2) Bildungspolitik (2) Das Sakrileg und die heiligen Frauen (2) Lexikon der biblischen Irrtümer (2) Markus Lanz (2) Vincent van Gogh (2) Vorlesebuch (2) Walpurgisnacht-Reihe (2) forensische Psychiatrie (2) Interview Markus Lanz (1)