Ursula Prem |
Mit Rechtskraft zum 13. Februar 2007 wurde am Landgericht Nürnberg das Urteil gegen Gustl Mollath gefällt, das seinen Daueraufenthalt in der forensischen Psychiatrie besiegeln sollte, der bereits seit dem 27. Februar 2006 bis zum heutigen Tag andauert. Verurteilt wurde Mollath wie üblich »Im Namen des Volkes!«. Das bedeutet: Wenn Sie, wie auch ich, deutscher Staatsbürger sind, wurde das Urteil auch in Ihrem Namen gesprochen!
Dass und warum es sich offenkundig um ein Unrechtsurteil
handelt, hat die ehemalige Staatsanwältin Gabriele Wolff in ihrer bisher
neunteiligen Analyse in vielen Einzelheiten auseinandergesetzt und
den Fall so auch für den juristischen Laien zugänglich gemacht. Ihr gebührt
Dank und Respekt für diese umfangreiche Leistung. Ich empfehle die Lektüre
ihres Blogs jedem einzelnen deutschen Staatsbürger, der wissen möchte, welchen
menschlichen Abgründen in seinem Namen Vorschub geleistet werden.
Das Urteil gegen Gustl Mollath |
Wer sich in den Fall des Gustl Mollath einlesen möchte, für den folgt hier die Linksammlung zu den Beiträgen von Gabriele Wolff, die sie unter dem Titel »Der Fall Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie« veröffentlicht hat:
Aus der Lektüre ergeben sich die gnadenlosen Mechanismen
eines angeblichen Rechtsstaats, der sich anmaßt, in unser aller Namen Unrecht
zu sprechen. Er nutzt hierzu das ganze Arsenal, das unser bundesdeutsches
Regelungsgestrüpp ihm zu bieten hat. Beim Lesen kann ich mich des Eindrucks
nicht erwehren, dass Gesetze heute nur deshalb immer zahlreicher werden, um in
ihrem Windschatten möglichst großes Unrecht verschleiern zu können.
Gerhard Strate
»Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie«
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Vor unseren Augen wird Gustl Mollath seit sieben Jahren nach allen Regeln der Kunst fertiggemacht. Wann er endlich freikommen wird ist bislang unbekannt, da selbst derart offensichtliche Fehlurteile im Sinne der Rechtssicherheit nicht einfach aufgehoben werden können. Vielmehr wird Unrecht möglichst lange aufrechterhalten, um einen stabilen Rechtsstaat zu demonstrieren. Kann es eine treffendere Definition für Wahnsinn geben?
Während Gustl Mollath also wegen seines angeblichen »Wahns«
weiterhin festgehalten wird, laufen die echten Wahnsinnigen frei herum,
beschließen Gesetze, fällen Urteile und schreiben Gutachten. Alles zu unserem
Wohl, in unserem Namen und auf unsere Kosten. Der gesunde Menschenverstand ist
seit langem im Winterschlaf und hat den Vorboten einer besonders infamen Art
der Diktatur Platz gemacht, die hinter der Maske des allenthalben zur Schau
getragenen Gutmenschentums langsam ihre Fratze enthüllen.
Die Diktatur des
Euphemismus
Gustl Mollath wurde im Jahre 2007 selbstverständlich nicht »entmündigt«,
sondern unter »rechtliche Betreuung gestellt«. Klingt das nicht viel humaner?
Was könnte an einer »Betreuung« falsch sein, drückt doch schon das darin
steckende Wort »treu« aus, dass alles nur zum Wohl des angeblichen »Patienten«
geschieht! Dass sich im Zuge dieser »Betreuung« Gustl Mollaths gesamte
bisherige Habe in Luft auflöste und er heute nicht einmal mehr ein eigenes Paar
Socken besitzt, kann man sich bei dieser euphemistischen Sprachregelung einfach
nicht vorstellen.
Und selbstverständlich möchte man Gustl Mollath nicht »mit
den Mitteln der Medizin dazu zwingen, endlich das Maul über irgendwelche
Schwarzgeldverschiebungen zu halten«: Nein, man möchte »seinen Wahn
therapeutisch mit ihm aufarbeiten«, wonach es Mollath sicher besser gehen würde,
da Krankheitseinsicht ja der erste Schritt zur Besserung sei, dieser perfiden
Logik nach.
Auch der kürzlich erfolgte Versuch, Gustl Mollath aus dem
BKH Bayreuth in die Psychiatrie nach Ansbach zu verlegen, hatte ganz ohne
Zweifel nicht den Sinn, »den Störenfried endlich loszuwerden«, sondern war
alleine deshalb angedacht, »weil ein Vertrauensverhältnis zwischen der Klinik
und Gustl Mollath nicht gegeben« sei. Haben wir nicht alle aus der
Apothekerzeitschrift gelernt, dass das Vertrauen des Patienten in seinen Arzt
schon die halbe Heilung ist?
Das Lächeln des Bösen
Es zeigt sich: Die schärfste Waffe der Diktatur, deren Anfänge
wir aktuell erleben, liegt im euphemistischen Sprachgebrauch. Die jetzt in Gang
gesetzte Entwicklung noch zu stoppen wird eine der schwersten Aufgaben werden,
denen sich der menschliche Verstand jemals zu stellen hatte. Nichts ist mehr
wie es scheint. Das Böse steht uns nicht mehr waffenstarrend im Braunhemd
gegenüber: Es kommt auf leisen Sohlen und erklärt uns lächelnd, dass alles nur
zu unserem Besten sei.
Wir müssen dringend lernen, hinter die tausendfachen Masken
des Sprachgebrauchs zu blicken und uns nicht mehr von den Wiegenliedern des
Bösen in den Schlaf lullen zu lassen: Vom »fehlenden Vertrauensverhältnis« zu
sprechen, während zeitgleich eine extrem fundierte Strafanzeige wegen des
Verdachts der schweren Freiheitsberaubung läuft, ist ein Hohn. Einen »Wahn therapeutisch aufarbeiten zu wollen«, dessen
Wahrheitsgehalt vom Revisionsbericht einer Großbank längst anerkannt wurde,
spottet jeder Beschreibung. Und wenn am Ende einer »rechtlichen Betreuung« die
Mittellosigkeit des vormals Begüterten steht, dann sollten wir über die
Pervertierung des Wortes »BeTREUung« nachdenken.
Ein paar
Übersetzungshilfen
Die Diktatur des Euphemismus beschränkt sich natürlich nicht
auf den Fall Gustl Mollaths. Es gibt viele weitere Beispiele:
»Wir spannen einen starken Rettungsschirm auf, um die
Eurowährung zu stabilisieren« bedeutet übersetzt: »Wir bestehlen unsere Kinder
und Enkel, um die Kunstwährung erst mal zu erhalten und das Problem auf eine
Zeit nach unserer Regierung zu vertagen.«
»Die Werteorientierung unserer Außenpolitik wird deutlich im
Kampf gegen Hunger und Armut« bedeutet übersetzt: »Wir müssen dafür sorgen,
dass die armen Schlucker am Leben bleiben, um von den Waffendeals abzulenken,
die wir mit ihren politischen Führern eingefädelt haben.«
»Wo Menschenrechte missachtet werden, muss Deutschland überall,
wo so etwas auf der Welt passiert, deutlich machen, dass die Würde des Menschen
unteilbar ist!« – Übersetzung: »Wenn wir bei der chinesischen Führung das
Menschenrechtsgedöns anmahnen, dann kriegen wir leichter die Unterschrift unter
das nächste Wirtschaftsabkommen zu unseren Bedingungen.«
Sprachlicher
Zuckerguss zur schleichenden Entrechtung
Wir müssen den sprachlichen Zuckerguss abkratzen und seinen nackten
Sinngehalt verstehen. Nur dann haben wir eine Chance gegen die ebenso
weichgespülte wie umfassende Entrechtung, mit der wir uns an allen Ecken und Enden konfrontiert sehen.
Schließen möchte ich diesen Beitrag mit einem Schreiben
Gustl Mollaths, einem erschütternden Dokument darüber, was passiert, wenn die
Diktatur des Euphemismus alle Masken fallen lässt. Es stammt aus dem Jahre 2008
und ist folgenlos geblieben, denn Mollath sitzt bekanntlich immer noch. Denken
Sie beim Lesen bitte daran, dass alles, was ihm passiert ist, im »Namen des
Volkes!« geschah, also auch in Ihrem!
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
>> Lesen Sie hier meine weiteren Artikel zum Fall Gustl Mollath
Update 24.02.2013:
Klartext von Dr. Friedrich Weinberger zum Justizdrama Gustl Mollath
Der GRÜNE Fraktionsvorsitzende im Bayr. Landtag Dr. Martin Runge meinte am 21.02.2013 zum Fall Mollath:
AntwortenLöschen"Alleine die Vorstellung, dass die massiven Ungereimtheiten spätestens seit November letzten Jahres bekannt seien, der Betroffene aber weiterhin in der Psychiatrie sitze, mache Angst: „Hier entsteht bei den BürgerInnen ein Gefühl der Ohnmacht. Kafka lässt grüßen!“
Zitat-Nachweis hier:
http://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/demokratie-und-buergerrechte/fall-mollath-steuerbetrug-und-schwarzgeldverschiebungen-nicht-au
Ich habe Dr. Runge darüber informiert, dass - in ähnlicher Art und Weise wie im Fall von Gustl Mollath - der Betrug mit thermischen Solaranlagen in Deutschland vertuscht worden ist.
Was bei Gustl Mollath die Schwarzgeldschiebereien sind, sind im Fall des Solarkritikers der Effizienzbetrug mit thermischen Solaranlage.
Darüber existiert eine Akte beim NRW-Justizministerium, wovon 198 Seiten in dubioser Weise geheimgehalten werden. Und es geht eigentlich nur um die Effizienz von thermischen Solaranlagen.
Mal sehen, wo dieser "GRÜNE POLITIKER" nun seine am 21.02.2013 so hochgehaltenen "Bürgerrechte" (besser: Grundrechte) einordnen wird, wenn er feststellt, dass dubiose grüne Ziele in gleicher Art und Weise zur Durchsetzung gebracht worden sind, wie im Fall von Gustl Mollath.
Erfahrungsgemäss erntet man dann von den GRÜNEN nur noch nur Schweigen, wenn den GRÜNEN der Spiegel vorgehalten wird.
Meine Flucht aus Deutschland im November 2012 war auf jeden Fall die richtige Entscheidung, wenn ich die 140-seitige Strafanzeige von RA Strate lese und auch den Erfahrungsbericht von G. Mollath damals aus Straubing !! ERSCHRECKEND !!
Der Fall Mollath ist systemimmanent und wahrlich keine Ausnahme !!
Sehr geehrte Frau Ursula Prem:
AntwortenLöschenJenseits aller Illusionen, Projektionen & Spekulationen hier nur wenige Gedankensplitter zum „Wiederaufnahmeantrag“ genannten Text von Gerhard Strate, den Sie ja auch oben verlinkt haben; wobei es mir nicht um Einzelheiten, sondern um drei m.E. argumentativ zentrale Aspekte geht:
(1) Gewiß war jedem (rechtsstaatlich und logisch) denkendem Menschen (die Innen hier immer einbezogen) nach Lektüre dieses vom Vorsitzenden Landgerichter B. diktierten Textes klar, daß da von vorn („Freispruch“) bis hinten (Unterbringungsanordnung; Kostenentscheid) allerhand nicht stimmen konnte http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
(2) RA Gerhard Strate hat das jetzt in seiner Kritik unter formalrechtlichen, inhaltlichen und logischen Gesichtspunkten grundlegend aufgeklärt http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf : Dabei geht es eben nicht vordringlich um (verjährte?) Rechtsbeugung und sonstige „massive“ Rechtbrüche wie beim focus im Fokus http://www.focus.de/panorama/welt/hypo-vereinsbank-gibt-schwarzgeldgeschaefte-zu-gustl-mollath-wirft-richtern-massive-rechtsbeugung-vor_aid_924013.html .Vielmehr geht es um systematische, strategische und geplante Verfahrensmanipulationen vom fehlenden „gesetzlichen Richter“ bis zu fehlender Gerichtsbestellung: erstens belegt Strate im Abgleich mit der Verfahrensakte nicht nur zahlreiche Lügen in der Begründung des Landgerichtsurteils. Sondern weist, viel grundlegender, zweitens nach, daß bis heute im strafprozessualen Sinn überhaupt kein „Hauptverfahren“ gegen Gustl Mollath eröffnet worden ist; drittens ging es im Kern um einen Unterbringungsbeschluß; und viertens schließlich hätte entsprechend der Einlassung des Dr.med. L. an diesem 8. 8. 2006 gar nicht gegen den Angeklagten verhandelt werden dürfen, wenn er denn – wie behauptet – „krank“ gewesen wäre.
(3) Nach meiner so subjektiven wie möglicherweise rechtsirrigen Meinung entbehrt das Anti-Mollath-Urteil vom 8. 8. 2006 auch allen „Anschein des Rechts“ http://duckhome.de/tb/archives/9235-DER-ANSCHEIN-DES-RECHTS.html - genauer: es ist nicht mal „gesetzliches Unrecht“ – sondern (und schimmer): es hat überhaupt keine „Rechtsnatur“ (Gustav Radbruch). Und da wüßte ich schon gern mal, wie das, was da ablief und bis heute abläuft, sprachlich angemessen zu bezeichnen ist – fingiertes Recht? Unrechtssprechung? Richterbetrug? Gerichtsschwindel? … Oder wie sonst?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Albrecht
http://eingreifendes-denken.net
Sehr geehrter Herr Dr. Albrecht,
AntwortenLöschenvielen Dank für Ihren Kommentar. Der einzige unobszöne Begriff, der mir für diesen eigentlich im wahrsten Sinne des Wortes unsäglichen Vorgang einfällt, ist der der schweren Rechtsbeugung. Beängstigend daran ist, dass der "Rechtsstaat" über keinerlei Mechanismen zu verfügen scheint, solche Umtriebe wirksam und vor allem rechtzeitig zu erkennen und abzustellen: Das Wort des Gottes in Schwarz erlangt nahezu automatisch Rechtskraft und erhält den "Anschein des Rechts" ausschließlich aufgrund einer schwarzen Robe, die man in jedem Karnevalsladen kaufen könnte.
Ja, der Wiederaufnahmeantrag von Gerhard Strate ist ein erschütterndes Dokument. Als ausgesprochen schlimm empfinde ich, dass ausgerechnet die Verjährung der dem Vorsitzenden Richter darin vorgeworfenen Taten sich als Glücksfall für Gustl Mollath erweisen könnte, da aus diesem Grund vor einem eventuellen Wiederaufnahmeverfahren kein langwieriger Prozess gegen den Richter erfolgen muss.
Ich hoffe inständig, dass nach Gustl Mollaths möglichst baldiger vollständiger Rehabilitierung weitere Strafanzeigen gegen die Verursacher folgen werden, mit möglichst hohen Schadenersatzurteilen zugunsten von Gustl Mollath.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Prem
@Frau Ursula Prem
LöschenDie m.E. griffigste wichtige rechtskritische Formel eines Juristen ist "gesetzliches Unrecht" von Radbruch (1946/47).
Was m.E. ähnlich plastisch begrifflich erfaßt werden müßte ist der gesellschaftliche Charakter der Sonderwelt Justiz(apparat). Also nicht nur Unrecht und Willkür. Sondern die systemische Dimension dieser. Sowas wie´n "geflügeltes Wort", das viele Leute benützten, um sich rasch zu verständigen, z.B. WIE IM FALL MOLLATH ... damit gleich jeder weiß, um was für einen "ungeheuerlichen Vorgang" (Bertolt Brecht) es geht ...
Freundliche Grüße von Richard Alrbecht
@Frau Ursula Prem
Löschen"Der einzig unobszöne Begriff" ist für mich ein alter, immer noch aktueller und so schnell auch nicht überleb-, sondern nur bekämpfbarer: Klassenjustiz!
Danke für Ihren Artikel und Ihren Kommentar sagt
Dian
Sehr geehrte Frau Prem, Sie sagen:
AntwortenLöschen"Das Wort des Gottes in Schwarz erlangt nahezu automatisch Rechtskraft und erhält den "Anschein des Rechts" ausschließlich aufgrund einer schwarzen Robe, die man in jedem Karnevalsladen kaufen könnte."
Solange das folgende Zitat des Direktors vom Amtsgericht Soltau vom 06.05.1998 nicht in der Öffentlichkeit thematisiert wird...
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren."
...wird sich auch "NACH" einem Fall Mollath nix ändern...die Justiz wird wieder nach dem gleichen, oben erwähnten Prinzip zur Tagesordnung übergehen...und sich den nächsten "Mollath" suchen, wenn es notwendig wird..
Die Justiz muss mit diesem Satz konfrontiert werden und die Justiz muss gezwungen werden, die Rechtsgrundlage für diesen Satz zu liefern, der von einem unabhängigen Richter (sogar Direktor) eines Deutschen Amtsgerichtes (Soltau) stammt.
Dieser Satz ist m.E. die dubiose Grundlage für das Verhalten der deutschen Justiz, warum G. Mollath vernichtet worden ist und warum ich ebenfalls vernichtet worden bin. Und das sind nur zwei Fälle von auf dieser Justizwillkür basierenden "Justizwahnsinn" in Deutschland.
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
AntwortenLöschenhaben Sie vielen Dank für Ihre Kommentare. Nach allem, was ich bisher über Gustl Mollath erfahren habe, bin ich fest davon überzeugt, dass er kein Einzelfall ist, sondern dass noch viele zweifelhafte Urteile in den Kellern der Justiz schmoren. Dennoch denke ich, dass der Fall etwas verändern wird. Er weckt das öffentliche Bewusstsein dafür, dass es angezeigt ist, kritisch nachzufragen. Wer selbst nie mit der Thematik konfrontiert war, hatte sich nicht vorstellen können, was in Wirklichkeit abgeht. Nun kriegen die Opfer der systemimmanenten Gewalt ein Gesicht. Ein Gesicht noch dazu, das vielen Menschen weitaus sympathischer sein dürfte als die Gesichter vieler unserer hochdotierten, skrupellosen Amtsträger.
Die alte "Sonderwelt der Justiz" hat - wie der Polizeiapparat und die Psychiatrie - ein Gehabe aus der Kaiserzeit, das uns mit priesterlichem Latein und berufs-eigener Logik etwas höheres vorspielen will, was einer Demokratie, einem Volksstaat vollkommen widerspricht.
AntwortenLöschenDass schon die Internierung völlig rechts- und verfassungswidrig war, wird im Wiederaufnahmeantrag durchsichtig, ein Lehrstück zu Amts- Autoritäts- und Hierarchiemissbrauch:
Solche Anstalten müssen durch Angehörige und Interessierte kontrollierbar gemacht werden, sonst schließen sie sich der Praxis des 3. Reiches wieder an.
Ja! Wir brauchen endlich Transparenz auf allen Ebenen. Aufzeichnung von Verhandlungen in Bild und Ton, eventuell mit Live-Stream ins Internet, sodass jeder jederzeit die Möglichkeit hat, die Verhandlung zu einer wirklich öffentlichen zu machen. Außerdem sollte die Zwangseinweisung in die Psychiatrie abgeschafft werden: Echte Straftäter sind im Gefängnis besser aufgehoben, während unschuldig Verurteilte vom Gefängnis aus ungleich mehr Möglichkeiten haben, ihre Situation aufzuklären, da sie wenigstens noch als Menschen wahrgenommen werden, nicht als kranke Wahnsinnige. Das würde bedeuten: Abschaffung des StGB § 63.
LöschenAm Montag sprach das Berliner Landgericht Stephan H. vom Vorwurf des zweifachen Mordversuchs an einem libanesischen Pizzabäcker und einem Vietnamesen, der noch vor dem Prozess nach Vietnam abgeschoben wurde, frei und sperrte ihn nach §63 StGB "weg". Der Vorsitzende Richter äußerte in der mündlichen Urteilsbegründung keine Zweifel an H.s wiederholter Täterschaft beider brutaler, geplanter, "heimtückischer" Messerattacken auf die arglosen Opfer, die keinerlei Chance der Gegenwehr hatten und noch heute körperlich wie seelisch leiden. Das Gericht hielt den Täter für gänzlich nicht schuldfähig im Sinne des § 20 StGB.
LöschenH.s ausländerfeindliche Gesinnung wurde im Prozess nur am Rande erwähnt. Demnach war er kurze Zeit Mitglied der NPD, hatte in seiner Wohnung u. a. die Reichskriegsflagge und ähnliche Insignien angebracht und in Briefen eine Vertreibung Nichtdeutscher aus diesem Land begründet und zu dieser Hetze aufgerufen.
H. gab im Prozess an, am Vietnamesen Notwehr verübt zu haben.
Auch dies nahm die hinzugezogene Gerichtspsychaterin als Indiz dafür, dass H. zum Zeitpunkt den Taten an einer "paranoiden Schizophrenie" litt, die eine Schuldfähigkeit verneine.
Lediglich der Verteidiger(!) H.s führte in seinem Schlussplädoyer ähnlich gelagerte, zum Teil bekannte Fälle an, so u.a. das Lafontaine-Attentat und die Breivik-Attentate, und bekannte, keinen Fall in der Justizgeschichte zu kennen, wo die Einsichtsfähigkeit des Täters so wie hier gänzlich durch das Gericht negiert wurde.
Frau Prem, ich danke Ihnen für "Abschaffung des §63 StGB" - auch ich kämpfe dafür.
Sehr geehrte Frau Prem,
AntwortenLöschenSchön wäre es wirklich, wenn es wirklich so wäre und Sie recht behalten würden. ABer es gab schon zuviele Justizskandale, z.B. Harry Wörz, oder Jörg Kachelmann oder Ralf Witte oder auch Ulvi Kulac...und nix ändert sich...gar nix...und ich befürchte, auch "NACH" Gustl Mollath (dem Gipfel aller Justizarroganz) wird sich nix ändern. Vielmehr noch: Die Justiz wird sich mit Sicherheit damit brüsken, wenn G. Mollath frei und rehabilitiert sein sollte, mit den Worten: "Seht Ihr: das gute deutsche Rechtssystem funktioniert doch..."
Wenn Sie die Möglichkeit haben, schauen Sie sich mal den US-Spielfilm "Das Leben des David Gale" mit Kate Winslet und Kevin Spacey an, dann verstehen Sie vielleicht, was ich meine und warum ich wohl recht habe und warum sich bei diesen gegenwärtigen Konstellationen wohl nix ändern wird, wenn Sie die atemberaubende und nervenzerreissende Schlusseinstellung des Films auf sich wirken lassen und dann an meine Worte denken...Der Film fängt langsam an und nimmt mit zunehmender Dauer fast unmerklich an Fahrt auf...
Der Druck auf die deutsche Justiz ist noch lange nicht ausreichend gross. Dafür ist die auf Eitelkeit basierende Arroganz der "furchtbaren deutschen Juristen" in den letzten über 60 Jahren zu stark angewachsen, um diese Arroganz mit einem "lapidaren Fall Mollath" aus den Angeln heben zu können, so sehr ich es mir wünschen würde.
Geben Sie mir mal Feedback, wenn Sie den Film "Das Leben des David Gale" gesehen haben...
Hallo Herr Hoffmann,
LöschenVeränderungen gehen nicht von heute auf morgen. Doch das Internet schafft uns viele Möglichkeiten, die Menschen früherer Zeiten nicht hatten. Alles, was wir brauchen, sind genügend aufmerksame Menschen, die hin und wieder über den eigenen Tellerrand hinausschauen und für Öffentlichkeit sorgen.
Auch wenn Präzedenzfälle in Deutschland keine juristisch bindende Wirkung haben, wird die Wirkung des Falls Gustl Mollath nicht ausbleiben, da durch ihn ein gesundes Misstrauen im allgemeinen Bewusstsein verankert wird. Der Rechtsstaat als Selbstzweck ohne Rücksicht auf die Bürger wird eines Tages der Vergangenheit angehören. Vorausgehen wird jedoch ein Machtkampf zwischen Volk und Staat, der in seinem Ausmaß noch nicht abzusehen ist.
Für Ihren Filmtipp vielen Dank, ich habe ihn mir abgespeichert und werde ihn mir bei nächster Gelegenheit besorgen.
Sie sagen:
AntwortenLöschen"Vorausgehen wird jedoch ein Machtkampf zwischen Volk und Staat, der in seinem Ausmaß noch nicht abzusehen ist."
Da könnten/werden Sie richtig liegen, wobei ich "Staat" mit "Politiker-Kaste UND Beamten-Kaste" genauer bezeichnen würde.
Ich bin sehr gespannt über Ihre Meinung zu dem Film "Das Leben des David Gale"
Wie es der Zufall will: "Das Leben des David Gale" wird übrigens am nächsten Samstag (02.03.2013) um 17Uhr45 auf RTL2 mal wieder gezeigt.
Es lohnt sich aber auch die DVD sich zu besorgen, weil das "Making of" auch sehr interessant ist.
Eine gute Film-Kritik zu "Das Leben des David Gale", wo die "Stimmung" des Films sehr gut und zutreffend, wie ich finde, rüberkommt:
AntwortenLöschenhttp://www.youtube.com/watch?v=xGpZGl-8hB4
Ich hoffe, ich habe nun genug neugierig auf "Das Leben des David Gale" gemacht...der Film lohnt sich, da der Film relativ ungekannt ist und auch deshalb qualitativ sehr überrascht.
Bei all den erhellenden Ausführungen zu den Fällen Mollath und Schmenger u.ä. im Gabriele-Wolff-Blog fiel im jüngsten 9. Abschnitt in Bezug auf Äußerungen einiger ungut da mitspielender Doktoren.(Lippert, Holzmann) u.a. der Passus auf: „Ausnahmen bestätigen die Regel: Professoren an Universitätskliniken spielen regelmäßig in einer anderen Liga, selbst in Bayern.“ Rühmend stellte Frau Wolff heraus, daß Prof. Nedopil kürzlich Herrn Schmenger korrekt begutachtete.
AntwortenLöschenIch wies sie darauf hin, daß im Fall Mollath eine besonders traurige Rolle die Professoren Kröber und Pfäffliin spielen. Ich erinnerte Frau Gordon-Wolff, daß und wie diese „Oberliga“-Spieler im vorliegenden Fall von mir aus tiefstem Bayern heraus doch an die Wand gespielt wurden. „Hätte ich im April 2011 nicht kurz nach Pfäfflin Mollath nochmals nachbegutachtet, korrekt begutachtet – wo hätte sich ein anderer Psychiater im Land gefunden, den „Koryphäen“ Paroli zu bieten? -, würde kein Hahn mehr nach Mollath krähen, hätte der ganze Unterstützerkreis einpacken müssen, könnte sich Frau Dr. Merk weiter auf ihre „crème de la crème“ stützen, hätten weder Dr. Strate - wunderbar sein Wiederaufnahmegesuch jetzt -, noch sie selbst von dem Fall Mollath ein Sterbenswörtchen erfahren. Nicht ein Wort hätte sie dazu verbreiten können.
Merkwürdig, daß bei den vielen Veröffentlichungen, die jetzt zum Fall Mollath erscheinen, die psychiatrie-internen Verhältnissen, aus denen die Mißbräuche des Fachs resultieren, kaum näher hinterfragt wurden, sie darum immer wieder verzeichnet werden können.
Daß Prof. Nedopil im Fall Schmenger richtig gutachtete, ist gewiß anzuerkennen. Anderes wäre ihm bei der hier heute wachen Öffentlichkeit auch kaum möglich gewesen.
Hier noch ein Link zu einem Artikel im örtlichen Tagblatt, einer Aisnahme von o.g. Regel -
http://www.merkur-online.de/lokales/garmisch-partenkirchen/klartext-justiz-drama-mollath-2713022.html
Dr. Friedrich Weinberger
Sehr geehrter Herr Dr. Weinberger,
AntwortenLöschenzuerst einmal herzlichen Dank für Ihren Kommentar, durch den ich mich sehr geehrt fühle. Dass es Menschen wie Sie gibt, die trotz Anfeindungen und Widrigkeiten für die Wahrheit eintreten, macht Mut und zeigt, dass noch nicht alles verloren ist. Der aktuelle Fokus meiner Artikel liegt auf dem Ziel, das Interesse der Öffentlichkeit für Gustl Mollath wachzuhalten, damit Verschleppen und Aussitzen des Falls verhindert werden. Ich habe mir erlaubt, den von Ihnen geposteten Link als Update unter meinen Beitrag zu setzen, sodass er direkt anklickbar ist.
Ihnen vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz, der mit Sicherheit noch thematisiert werden wird, auch hier in diesem Blog!
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Prem
Ein herzliches Glückauf Frau Prem,
AntwortenLöschenbei meiner täglichen Routine bin ich heute Morgen auf Ihren Blog gekommen.
Es ist wirklich richtig, wie Sie sagen, das Internet hat eine besondere Funktion in Unserer Gesellschaft.
Auf den Gustl Mollath hat mich der Rainer Hoffmann gebracht.
Erschüttert haben mich beide Schicksale. Aber nur, weil es mir genauso geht.
Die Fragestellung nach Gerechtigkeit wird erst gestellt, wenn man selber betroffen ist.
Und durch Zufall rutscht man in Dinge hinein, aus denen es kein Entrinnen mehr gibt.
Im „Faust“ wird die Problematik detailliert beschrieben. Mit allen Tücken. Vorzügen und Nachteilen.
Je nachdem wann Sie in dieses Karusell einsteigen, bleibt eine Seite der Medaille für die Betrachtung versperrt.
Diese Erkenntnis macht die handelnden Menschen im Bereich von Justiz und Machtmonopol so,
wie ein Aussenstehender Sie bewertet.
Im Winter 1992 hatte ich dieses Schlüsselerlebnis. Ein Staatsanwalt aus Leidenschaft und mit
hervorragendem Gespür offenbarte mir, daß er seine Seele nicht verkaufen will.
Er ist dafür elendig gestorben. (wie Michael Kohlhas) unbemerkt von der Öffentlichkeit aber für alle Personen, die es betroffen hat, sichtbar.
Nur die Tatsache, das ich diesen Menschen gekannt habe, hat mich fast zum Selbstmord getrieben.
So bin ich eingeschüchtert worden.
In der Justiz und bei der Polizei gibt es Gott sei Dank 2 Lager.
Es zeichnet sich sogar eine Versöhnung ab. Die hat leider eine Bedingung.
Wenn operiert wird, dann an der Wurzel. Und Wurzelbehandlungen sind sehr gut vorzubereiten.
Ohne Internet hätten wir uns nie kennengelernt. Und Ohne Rainer Hoffmann und Gustl Mollath auch nicht. Glauben Sie an den Spruch : Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, dafür gut!!
PS: der Gruß Glückauf gilt dem Bergmann des besuchenden Bergwerks oder der Lagerstätte. Er bringt den Wunsch des Besuchenden zum Ausdruck: Die Lägerstätte möge Glück und Zufriedenheit
beim zu fördernden Erz bringen.
Ganz aktuell gestern im Tatort: Puppenspieler ein Vorgeschmack
Der "Puppenspieler"-Tatort hatte mehr "Realität" als vielen Zuschauern bewusst gewesen sein wird...
AntwortenLöschenAuf diesem Wege ein herzlichlichen Gruss Rainer Hoffmann
AntwortenLöschenSeit 1972 arbeite ich an einer Alternative :
jetzt steht Sie im Netz :
http://www.youtube.com/watch?v=7P5pbx7Ufyk
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Casimir
PS: zur Realisierung fehlen nur 2Stimmen
Ich denke, dass man die Frage, welches Volk genau gemeint ist, hilfsweise von der ganz praktischen Seite aus beantworten könnte: "Volk", das sind all jene, die von Staats wegen gezwungen werden, mit ihren Steuergeldern derartige Richter zu alimentieren und Tag für Tag die rechtswidrige Unterbringung eines Menschen wie Gustl Mollath zu finanzieren.
AntwortenLöschenNee..., dann müsste es "im Namen des Deutschen Volkes" heissen. sie werden es nicht Glauben, allerdings meint der Trachten-Träger mit "im Namen des Volkes", genau sich selbst und die anderen Kostümierten in SEINEN Gericht, in den nach Seerecht geurteilt wird!
AntwortenLöschenBloss uns haben die das vergessen zu erzählen? -- man mag es nicht glauben, aber die haben sogar rechtens gehandelt. nach der Hager Landkriegsordnung ist das Täuschen und Belügen des Feindes erlaubt. Und jetzt die Preisfrage:
Hat Deutschland (nicht die BRD) einen Friedensvertrag? Und wenn nein, ist denn der II Weltkrieg für uns beendet, oder dauert es fort?
Wenn also Das Merkel, (ich nenn sie mal so, habe irgendwie Bock drauf), gestern sich bei der Pressekonferenz um die NSA Abhöraffäre zum schluss sich hinstellt und es eiskalt raushaut: "denn Deutschland ist ein Rechsstaat", hat die dann Gelogen?
Nein! Denn Deutschland IST ein Rechtsstaat! Allerdings, wer Regiert hier? EIn Freies und Souveränes Parlament Deutschlands oder die Alliierten Verwaltungskonstrukt BRD?
Und genau das ist die Täuschung, denn die BRD hat nichts mit Deutschland zu tun. Mann muss sich mal vorstellen wie Perfide-Hinterfotzig diese Kriminellen sind! Im übrigen heisst die BRD bei uns in der Türkei "Federal Almanya", also da ist die Täuschung eher zu durchschauen, den "Federal" bedeutet Föderalismus und kommt von FED und hört sich auch nicht so hinterfotzig an wie die Bundesrepublik Deutschland!
Im moment haben sie und ich und all die anderen hier nichts zu melden und wir sind alle "Mollaths"! Die von den Besatzer eingerichtete Verwaltung der BRD arbeitet Perfekt. Das geht allerdings nur so weit, bis wir ALLE entscheiden uns zusammenzufinden, wieder Politische verantwortung zu übernehmen und Aktiv was dagegen zu unternehmen, sonst wachen wir bald in der EU-Diktatur auf.
LG
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Jumper
Achja hier, (der 2. Film):
AntwortenLöschenhttp://www.youtube.com/watch?v=NvzNw_jRz8k&list=PLc58X2cTFZ44AYIUsMW7ovp26sETAsgxd
Erhellend auch die Kommentare, (man Lese und staune), der Spiegel-Online leser. Ist zwar ne andere Baustelle aber durchaus vergleichbar.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-ueber-die-passivitaet-der-bundesregierung-im-nsa-skandal-a-912534.html#js-article-comments-box-pager
Dazu passt auch das Zitat von Junkers:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
(Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen
die Demokratie – SPIEGEL 52/1999)
Nochmal:
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat und schon gar nicht Rechtsstaat!
Das Grundgesetz und die Rechtsordnung der Bundesrepublik als Wirtschaft- und Verwaltungseinheit, ist bis heute ein militärisches Ordnungsgesetz, in dem alle Personen als Personal unter Betreuung stehen und nach einem gedungenen Werksvertrag keine Rechte haben. Den “Weksvertrag” tragt ihr in der Tasche es ist euer PERSONALAUSWEIS. Solange das nicht erkannt wird und das Volk sich nicht dagegen aufleht könnte Morgen jeder von uns wie der Herr Mollath behandelt werden und das ohne jegliche Konsequenzen für die Verantwortlichen!
Alle sogenannten “Gerichte” sind Schieds und Ausnahmegerichte, ohne Bestallung der sogenannten “Richter” darsteller.
Es gibt allerdings Lösungen. Jeder der das so erkennt macht z.b. "Täuschung im Rechtsverkehr" geltend, den niemand hat das Recht mir Verträge, (den PERSONALAUSWEISS des "MAX MUSTERMANNS") anzudrehen wenn ich damit nicht einverstanden bin!
LG
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