Freitag, 14. Februar 2014

Hanseatische Transparenz

Freitagskolumne von Ursula Prem

Ursula Prem
Am 6. Oktober 2012 trat das Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft, das Bürgern des Stadtstaates umfassende Rechte auf Auskunft über behördliches Handeln einräumt. Das Regelwerk gilt seitdem als das bundesweit fortschrittlichste seiner Art. Auch Prof. Dr. Johannes Caspar, seines Zeichens Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, würdigte diesen Schritt in einem ausführlichen Editorial, welches in Ausgabe 10/2012 der Zeitschrift für Datenschutz erschienen ist. Unter der Überschrift »Von der Informationsfreiheit zur Transparenz – Das Hamburgische Transparenzgesetz setzt neue Standards« heißt es da:

»In der Demokratie als der Regierungsform, die auf der Herrschaft des Volkes gründet, muss das Wissen zum Volk kommen. Denn Wissen ist Macht. Der Zugang zu Informationen, die im Besitz der öffentlichen Verwaltung sind, vermittelt erst die Möglichkeit einer qualifizierten demokratischen Teilhabe. Hierin liegt die herausragende Bedeutung der Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern, denn durch diese verpflichtet sich der Staat zur Transparenz und öffnet sich gegenüber seinen Bürgern. Die Informationsfreiheit verbessert die Bedingungen einer informierten Mitwirkung an Entscheidungen und stärkt damit die öffentliche Kontrolle behördlichen Handelns.«
       
Besser lassen sich Sinn und Geist solch umfassender Transparenzbestrebungen wohl kaum in Worte fassen. Wie eine kühle, hanseatische Brise bringen sie frischen Wind in muffige Amtsstuben und undurchsichtige Verhältnisse, die bis dahin schon aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit stets dem latenten Verdacht von Korruption und Kungelei ausgesetzt waren.


Namenlose Rädchen im Getriebe


Andere Bundesländer sind weniger fortschrittlich und tun sich mit der Idee eines sich auf Augenhöhe bewegenden Bürgertums noch deutlich schwerer. In Bayern, wo mancherorts noch immer der Hauch des Gottesgnadentums durch die kruzifixschwangeren Behördenflure wabert, kann so viel frische Luft schon mal Panik auslösen. Natürlich wäre es den im Fall von Gustl Mollath zahlreichen verantwortlichen Entscheidungsträgern lieber gewesen, unter dem Deckmantel angeblichen Datenschutzes weiterhin im Verborgenen agieren zu können. Staatsanwälte, Richter, psychiatrische Gutachter und viele andere Rädchen des großen Getriebes drehen sich als namen- und gesichtslose Träger einer ominösen »Staatsgewalt« nun einmal reibungsloser. Dass das Prinzip der persönlichen Verantwortung für Einzelentscheidungen in einem derart anaeroben Milieu völlig unterrepräsentiert ist, trägt jedoch maßgeblich zur Unterhöhlung des Vertrauens in das Justizsystem bei.

Wo es, wie in solchen Verhältnissen, leichter ist, einen Pudding an die Wand zu nageln, als einen Einzelentscheider für seine Fehlleistungen zur Verantwortung zu ziehen, bewahrheiten sich die eingangs zitierten Worte des obersten Wächters hanseatischer Informationsfreiheit in eindringlicher Weise. Dass es mit Rechtsanwalt Gerhard Strate wiederum ein Hamburger ist, der im Fall von Gustl Mollath den Geist dieser Prinzipien erfasst hat und für lückenlose Transparenz der Vorgänge sorgt, ist nichts als eine logische Folge. Die umfassende Dokumentation in Sachen Mollath, einsehbar auf Strates Website, umfasst inzwischen 89 PDF-Dateien und ermöglicht dem interessierten Bürger einen erhellenden Einblick in die Arbeitsweise der Behörden, die »Im Namen des Volkes!« Entscheidungen über Menschenschicksale fällen. Ohne diese Form der Transparenz, die eine faktenbasierte öffentliche Diskussion erst möglich machte, säße Gustl Mollath heute wohl noch immer in Haft.


Datenschutz als Euphemismus für Verschleierung?


Umso unverständlicher, dass nun ausgerechnet die Behörde von Johannes Caspar es ist, die Gerhard Strate mit angeblichen Datenschutzverstößen konfrontiert. Dass eine derart makellose Umsetzung des Transparenzprinzips, wie Strate sie vollbracht hat, am Ende nichts als eine poplige Ordnungswidrigkeit darstellen sollte, dürfte keinem Bürger zu vermitteln sein, der sich eingehend mit dem Fall von Gustl Mollath auseinandergesetzt hat. Datenschutz als willkommener Euphemismus zwecks Verschleierung zweifelhaften Handelns öffentlicher Stellen? Und so etwas soll ausgerechnet aus Hamburg kommen, und auch noch aus der Behörde des Mannes, in dessen bereits oben zitiertem Editorial zum Transparenzgesetz es nicht ohne berechtigten Stolz heißt:

»Hamburg setzt sich damit an die Spitze einer Bewegung, die den umfassenden voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen als integralen Bestandteil der Informationsgesellschaft begreift.«

An diesem Vorgang erweist sich wieder einmal die alte Wahrheit, dass einmal Erreichtes stets aufs Neue verteidigt werden muss. In Bayern wie in Hamburg.
  
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9 Kommentare:

  1. Liebe Ursula,

    wieder ist es Dir gelungen, die Dinge auf brillante Art und Weise auf den Punkt zu bringen!

    Wie kann es sein, dass mir spontan das Wort: »Zensur« in den Sinn kommt?
    Nun, gehen wir davon aus, dass da ein dienstbeflissener Sachbearbeiter einfach nur übers Ziel hinaus geschossen ist und alles gut wird.

    Wir sollten die Antwort dieses Sachbearbeiters Hans-J. Menzel abwarten, sicherlich dürfen wir diese dann auf Strate.net zur Kenntnis nehmen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich ein freier Hamburger vor einen bajuwarischen Karren spannen lässt. Darum kann das nur ein Missverständnis gewesen sein ...

    Liebe Grüße

    Sylvia B.

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    1. Liebe Sylvia,

      Sachbearbeiter? - Der war gut! ;-) Hans-Joachim Menzel wird als Stellvertretender Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz geführt, zumindest in der Selbstdarstellung der Behörde:
      http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Organigramm_des_HmbBfDI.pdf

      Das Ganze ist wirklich ein Trauerspiel.

      Liebe Grüße zurück

      Ursula Prem

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  2. Liebe Ursula,

    aubacke, auweia, wie peinlich ist das denn? Und dann doch Zensur? So ein hässliches Wort.
    Warten wir die weitere Entwicklung ab. Trauerspiel erscheint mir eine treffende Zusammenfassung zu sein.

    Liebe Grüße

    Sylvia

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  3. Ich kann mir das Schreiben des Hamburgischen Datenschützers nur so erklären, daß hier ein Musterverfahren zur Zuständigkeit des Datenschutzes nicht nur für Datenübermittlungen, sondern auch für Internet-Veröffentlichungen in die Wege geleitet werden soll. ;-)

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    1. Es wäre allerdings schon ein merkwürdiger Ansatzpunkt, das an sich positive Anliegen des Datenschutzes im Internet ausgerechnet an einem derartigen Vorgang festzumachen. Datenschutz nur vorzutäuschen, wenn man eigentlich (leicht durchschaubar) Verschleierung erreichen möchte, wirft ein sehr merkwürdiges Licht auf diese Behörde, die sich ja in janusköpfiger Weise auch der "Informationsfreiheit" verschrieben hat.

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  4. In NRW gaukelt man dem unaufgeklärten Bürger auch gegenwärtig vor, man würde in NRW ebenfalls ein Informationsfreiheitsgesetz mit Bürgerbeteilung überarbeiten.

    Alles läuft unter dem Motto:
    http://www.nrw-blickt-durch.de

    Wer sich aber nur den § 3 Abs. 5 Nr. 1 dieses Entwurfes anschaut:

    *********** Zitat Anfang *****
    (5) Keine Informationspflicht nach diesem Gesetz besteht

    1. für Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind, sowie für Disziplinarbehörden ....
    *********** Zitat Ende *****

    wird begreifen, dass auch mit einem "noch so tollen" Informationsfreiheitsgesetz, was von "furchtbaren Juristen" begleitet und abschliessend redigiert wird, weiterhin dafür gesorgt werden wird, dass niemand über die Akten über die "Machenschaften der Justiz" Einblick erhalten wird. Alles passiert unter dem Deckmantel der angeblichen "richterlichen Unabhängigkeit".

    Und bei den "Disziplinarbehörden" wird mit bei Verfehlungen von juristischen Beamten mit dem Persönlichkeitsrecht dieser Beamten argumentiert, um eine Akteneinsicht zu verweigern.

    Also: Auch das neue NRW-IFG-Gesetz ist mit diesem Entwurf weiterhin ein zahnloser Tiger, auch noch zusätzlich deshalb, weil weiterhin der einfachgesetzliche § 99 Abs. 1 Satz 2 der VwGO existiert, mit dem sogar der verfassungsrechtliche Art. 19 Abs. 4 GG von "furchtbaren Juristen" ausgehebelt wird, um die Aufdeckung von Justizkriminalität zu verhindern.

    All die weiterhin existierenen einfachgesetzlichen §§ sind Gründe, warum ich Deutschland verlassen musste, weil das GG bei diesen furchtbaren Juristen eliminiert wird und unbeachtet bleibt.

    MfG
    Rainer Hoffmann
    Solarkritiker im Exil

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  5. Ich habe soeben gesehen:

    Der § 5 Abs. 1 HambTranspGes ist im Wortlaut identisch mit dem oben zitierten § 3 Abs. 5 Nr. 1 des Entwurfs des geplanten NRW-Transparenzgesetz.

    http://www.luewu.de/gvbl/2012/29.pdf#page=3

    Jeder kann dann mal selbst seine Gedanken über die Wirkung(slosigkeit) dieser "hochgelobten" Transparenzgesetze machen, wenn es um die Aufdeckung von "Juristenkriminalität" bei den hiesigen Justizbehörden geht !!

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  6. Das eben der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Menzel das Schreiben verfasst hat, kann auch den Grund haben, das die Wichtigkeit und auch die Sorgfalt gewahrt bleiben sollte. Da HH im Datenschutz mal Vorreiter war, möchte ich mich noch nicht einer negativen Bewertung anschließen.
    Auf die Reaktion zur Antwort von Herrn Strate bin ich mal gespannt. Das wird für mich der Punkt sein, wie ich den Vorgang beurteile. Bis jetzt ist es "nur" ein formaler Vorgang. Die StA HH übermittelt einen Vorgang mit evtl. Ordnungswidrigkeit an die entsprechende Stelle. Diese prüft und bittet um eine Stellungsnahme. Diese ist erfolgt, nun ist die Frage, wie die Antwort darauf ist.
    Evtl. will sich die Datenschutzbehörde in diesem Fall keinerlei Blöße geben, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit verneint. Wer weiß.

    Da hier NRW angesprochen wurde. Dort war meine Erfahrung, das selbst Briefe per Einschreiben nicht ankamen. ;-)
    Geantwortet hat man mir erst, als ich meine Beschwerde per Gerichtsvollzieher an die damalige DSB Sokol gesendet hatte. Und da hat man auch nur einfach die Argumentation (die überhaupt nichts mit der Realität zu tun hatte) von dem DSB der Stadt Düsseldorf übernommen. Auch dieser war eine seltsamme Lichtgestalt. Als städtischer Datenschutzbeauftragter hat er öffentlich zum Gesetzesbruch gegen die Datenauskunft durch den Pöbel (äh dem "Bürger") aufgerufen. Das habe ich immer noch fein säuberlich dokumentiert bei mir liegen.

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  7. Liebe Mitdiskutanten, eine Anmerkung:

    ein weiterer interessanter Diskussionsstrang zum Thema hat sich nun unter einem anderen Beitrag entwickelt:

    Bayerische Justizfolklore

    UP

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