Freitag, 14. September 2012

Bundesverfassungsgericht: ESM – die Freitagskolumne von Ursula Prem

Ursula Prem
Immerhin. Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom vergangenen Mittwoch eine Schneise in das ESM-Dickicht geschlagen und sichergestellt, dass Deutschlands Anteil am ESM-Vertrag »nur« 190.024.800.000 € betragen darf. Eine automatische Erhöhung durch »Abruf« von deutschem Geld durch den ESM ist ausgeschlossen: Jeder Nachschlag bedarf der vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages. 

Beruhigend, nicht wahr? Schließlich wissen wir alle, dass sich der Deutsche Bundestag aus einer großen Zahl aufrechter Demokraten zusammensetzt, die nichts auf den Fraktionszwang und opportunistische Speichelleckerei geben, wenn es ernst wird, und selbstverständlich im Detail verstehen, worum es eigentlich geht. Dies haben sie schließlich schon vor einem Jahr bei den Beratungen zum vorläufigen EFSF-Rettungsschirm bewiesen. *ironieoff*


Dem Verfassungsgericht ist kein Vorwurf zu machen. Vielmehr scheinen die acht obersten Richter unter dem Vorsitz von Präsident Voßkuhle deutschlandweit zu den wenigen zu gehören, die halbwegs den Durchblick haben. Dies unterstrich Voßkuhle gestern bei der Urteilsverkündung mit der Bemerkung, niemand könne schließlich wissen, was definitiv der beste Weg in dieser Sache sei. Ein durchaus philosophischer Ansatz, der ihn in eine Reihe mit Sokrates stellt: Ich weiß, dass ich nicht weiß.

Grundsätzlich verweist das Verfassungsgericht die Beschwerdeführer also zurück an das Parlament, das aufgrund seiner demokratischen Legitimation das Recht habe, solche Entscheidungen zu treffen, auch dann, wenn negative Folgen für die Geldwertstabilität zu befürchten sein sollten. Damit hat er grundsätzlich recht: Aufgabe des Verfassungsgerichtes ist es, darüber zu wachen, ob der Verfassungsrahmen eingehalten wird. Nicht mehr und nicht weniger. Auf gut Deutsch: Es ist nicht die Schuld des Verfassungsgerichtes, wenn wir unser Parlament mit Clowns besetzen. So gesehen hat das Verfassungsgericht eine saubere Trennlinie gezogen zwischen dem regulären Haushaltsrecht und dem Eingehen völkerrechtlicher Verpflichtungen mit Selbstläufercharakter, die laut dem (vorläufigen) Urteil durch die Verfassung nicht mehr gedeckt sind.

Genau diese Trennlinie ist es, die als nicht geringer Erfolg der Beschwerdeführer zu werten ist. Dass »unsere« Abgeordneten daraus wohl nichts machen und höchstwahrscheinlich auch den nächsten Nachschlag abnicken werden, genau wie den übernächsten auch, ist nicht die Schuld des Verfassungsgerichts. Was uns bleibt, wenn der Bankrott unausweichlich wird? – Man lese Art. 20 (4) Grundgesetz.

3 Kommentare:

  1. 190.024.800.000 €.... Wahrlich, eine positive Meldung... Begrenzung auf 190.024.800.000 €. Da bleibt dann mehr Geld für Erhöhung von Hartz-4. Sollen die Bezüge doch 2013 um monatlich 8 Euro steigen. 10 Euro waren auch im Gespräch, aber man will ja nicht übertreiben. So wird maroden Banken mit vielen Milliarden geholfen. Und Hartz-4-lern auch. Ein wenig.

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    1. Vergiss bitte die letzte Rentenerhöhung nicht, lieber Walter. Erwähnen möchte ich auch die Benzinpreise, die sind auch erhöht worden. Ich weiß, es ist unschicklich, aber ich rechne immer noch in DM um. 1,72 Euro für einen Liter, das sind 3,44 DM (einfach mal zwei gerechnet).
      Von irgendwoher muss das Geld ja kommen, hier liegt es förmlich auf der Straße :-)

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  2. Genau so ist es! Wir werden an allen Ecken und Enden abkassiert, aber anstatt das Geld im eigenen Land zirkulieren zu lassen, schaufeln unsere Volkszertreter es in ein Milliardengrab von den Dimensionen eines Schwarzen Lochs. Falsches wird nun mal nicht richtiger dadurch, dass man es in immer größeren Dimensionen wiederholt.

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