Freitag, 23. August 2013

Gustl Mollath: Weißbrot, Käse, Kaffeesatz – die Freitagskolumne von Ursula Prem

Gustl Mollath
Foto: U. Prem
Am 18. August 2013, zwölf Tage nach der Entlassung Gustl Mollaths aus der Bayreuther Forensik, verwahrte sich Forensik-Chef und Mollath-Gutachter Klaus Leipziger in einem Interview gegen den Vorwurf der Falschbegutachtung. Wie er dem Magazin FOCUS erklärte, sei psychiatrisch »alles vollkommen korrekt gelaufen«, denn aus der »stationären Begutachtung und den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung mit der Einvernahme von Zeugen« hätten sich ausreichend Hinweise für sein Gutachten ergeben.

Spontan ist es schwer zu beurteilen, welche Option die Schlimmere wäre: Eine gezielte Manipulation zulasten eines Missliebigen, oder aber der Gedanke, dass der bisherige Umgang mit Gustl Mollath nach heutigen Standards als »vollkommen korrekt« zu gelten hätte. Wäre es nicht furchtbar, wenn dieser Fall tatsächlich die psychiatrische Normalität widerspiegeln würde? Und wäre es nicht noch unfassbarer, wenn der maßgebliche Gutachter, der zugleich auch jahrelang für die Durchführung des »Maßregelvollzugs« an Mollath verantwortlich zeichnete (eine Doppelfunktion, die schon für sich gesehen ein Unding ist), in seiner Vorgehensweise keinerlei Probleme sähe?


Verfassungswidrige Totalbeobachtung

Tatsächlich klingen die Einlassungen Leipzigers ausgesprochen lapidar: »Dass das ganze System jetzt wegen, möglicherweise auch massivsten Fehlern in einem Einzelfall, in Frage gestellt werden muss, das sehe ich nicht so«, erklärt er dem FOCUS, wohl um seinen Willen zu unterstreichen, möglichst schnell zu dem zurückzukehren, was ein forensischer Psychiater unter »Normalität« versteht.

Grund für geflissentliches Business as usual gibt es für Leipziger reichlich, denn der von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate eingereichte Antrag zur Klageerzwingung, gerichtet unter anderem gegen Klaus Leipziger wegen Freiheitsberaubung zulasten Gustl Mollaths, hat es in sich: Auf 182 Seiten führt der Hamburger Rechtsanwalt  aus, weshalb die 2004 erfolgte fünfwöchige Unterbringung Mollaths zum Zwecke der »Begutachtung« verfassungsgerichtlichen Vorgaben widersprach: Nach Strates Erkenntnissen entsprach die Vorgehensweise einer Totalbeobachtung, die den »unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung« berührte, wie das Verfassungsgericht bereits 2001 in einem anderen Fall geurteilt hatte.

Dass das Personal des BKHs Bayreuth tatsächlich zu willkürlichen, für Mollath nicht vorhersehbaren Zeitpunkten zusammenhanglose Notizen über ihn erstellte, er sich einer Beobachtung zu jedem denkbaren Zeitpunkt und durch wen auch immer also nicht entziehen konnte, ergibt sich aus Beispielen wie diesem, das Strate auf Seite 39 seines Antrags zitiert:

»Am 26.02.2005 sei der Angeklagte beobachtet worden, wie er in seinem Zimmer Weißbrot und Käse sowie Tee zu sich genommen hätte.« 
(Beweismittel: „Forensisch-Psychiatrisches Gutachten“ des Beschuldigten zu 2 [Leipziger] vom 25.7.2005, S. 18)

Ob Klaus Leipziger über wissenschaftlich fundierte Kenntnisse verfügt, die einen zwingenden Zusammenhang zwischen dem Konsum von Weißbrot, Käse und Tee sowie der angeblichen »Gefährlichkeit« eines Menschen herzustellen erlauben, ist leider unbekannt. Wie gefährlich auch immer der Konsum derartiger Dinge einen Menschen erscheinen lassen mag: Mollath ist nun endlich frei! Die Rückverwandlung eines Objekts der psychiatrischen Verwahrung in einen vollwertigen Menschen ist wider allen Bemühungen der Zunft gelungen. Klaus Leipziger, der den Maßregelvollzug und die Psychiatrie laut FOCUS »in ein ganz schiefes und problematisches Licht gerückt« sieht, verkneift sich einen Kommentar zu dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg und beruft sich im Übrigen auf seine ärztliche Schweigepflicht.


Der Rauswurf des Störenfrieds

Das Symbol des Entlassungstages:
Die von Mollath in der Forensik
gezogene »Dattel-Orange«
Foto: U. Prem
Klar ist, dass das BKH Bayreuth höchst erfreut gewesen sein muss, Mollath endlich loszuwerden, ist eine ruhige, geordnete Durchführung der dortigen »Arbeit« doch nur unter völliger Abwesenheit öffentlicher Kontrolle möglich. Und so trug die Entlassung des Störenfrieds am 6. August deutliche Züge eines Rauswurfs: Nur wenige Stunden hatte man dem seit siebeneinhalb Jahren Gefangenen eingeräumt, um seine Sachen zu packen und den Auszug zu organisieren (»das ist schließlich kein Hotel!«). 29 Kartons, mehrheitlich gefüllt mit eigenen, handgeschriebenen Schriftstücken, galt es zu packen und abzutransportieren. Doch wohin? Auch eine Bleibe für die ersten Tage musste gefunden werden, nebst Lagerraum für Mollaths 29 Zeugen seines unbeugsamen Überlebenswillens. Zum Symbol des Tages wurden jedoch nicht die Kisten, sondern eine von Mollath in der Gefangenschaft aus Dattel- und Orangenkernen selbst gezogene Topfpflanze, auf jetzt.sueddeutsche.de scherzhaft »Citrus Mollathiensis« getauft.

Während Unterstützer und Bürger sich um das Notwendige kümmerten, war Justizministerin Merk um Schadensbegrenzung bemüht. Für sich selbst, wohlgemerkt, denn dass Gustl Mollath zur selben Stunde faktisch mittel- und obdachlos auf die Straße gekickt wurde, schien weder sie noch »Sozialministerin« Haderthauer (wo ist die eigentlich, wenn’s brennt?) weiter zu bekümmern, war Merk doch mit der Veranlassung einer Pressemeldung befasst: »Mein Ziel, mit Anordnung des Wiederaufnahmeantrages den Fall neu aufzurollen, ist erreicht!«, hieß es darin. Wer die Vorgänge um Gustl Mollath erst seit Kurzem verfolgt, mag sich noch die Augen über so viel ministerielle Unverfrorenheit reiben: Längerfristige Unterstützer wundern sich über derartige Verdrehungen schon lange nicht mehr, folgen sie doch genau dem unerträglich relativierenden, zum Erbrechen rabulistischen, von Sophismen aller Art durchzogenen Schema, das den Fall des Gustl Mollath von Anfang an ausmachte.


Die Vollstrecker des Irrationalen

Was bleibt, ist ein Klaus Leipziger vor den Trümmern seines pharmazeutisch-magischen Weltbilds. Ob er in stillen Stunden die Wegbegleiter seiner jungen Jahre verflucht, die ihm eingeredet haben, Psychiatrie sei eine Wissenschaft und ihre divinatorischen Möglichkeiten seien denen eines Horoskops überlegen? Verspricht das Ableiten von Prognosen aus Weißbrot, Käse und Tee tatsächlich exaktere Ergebnisse, als die Vorhersagen früherer Wahrsager aus dem Kaffeesatz? Die jedes Grundrecht aushebelnde Omnipotenz solcher Vollstrecker des Irrationalen jedenfalls geht ihrem Ende entgegen, was auch Klaus Leipziger nicht entgangen sein dürfte.



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14 Kommentare:

  1. Psychiaterresozialisierungsamt schreibt:
    Ich habe mir das Kröber Interview (Telepolis) durchgelesen 22. August 2013 um 08:52
    http://opablog.net/2013/08/18/zehn-kleine-nachhilfen/#comment-6509

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  2. Wäre es nicht furchtbar, wenn dieser Fall tatsächlich die psychiatrische Normalität widerspiegeln würde?

    So ist es aber. Das ist der Modus Operandi der Psychiatrie. Mollath ist kein "bedauernswerter Einzelfall".

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    1. Genau das ist auch mein Eindruck, nach Monaten der Beschäftigung mit der Materie. Es wird nun Zeit für eine breit angelegte Diskussion darüber, ob wir uns derartige Zustände mitten im Rechtsstaat tatsächlich weiter erlauben können und wollen.

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  3. RA Strate hat alle Gutachten zum Fall Gustl Mollath veröffentlicht.

    http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

    http://muschelschloss.blogspot.de/2013/08/mollath-dokumente-ra-strate-hat-alle.html

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  4. Hier werden die Gutachten auch gerade nochmal diskutiert.
    http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-1/#comment-22665
    und hier eine Stellungnahme von Petra Kutschke
    http://opablog.net/2013/08/16/am-grosen-herz-der-medien/#comment-6424

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  5. "Die Justiz schreit: Hilfe!"
    Ueber einen grundanstaendigen bayrischen Richter, nun Vorsitzender einer Strafkammer:
    Gerd Hellmood schrieb als Leserbrief in der SZ zu Mollath:
    ... "Ein grundanständiger bayerischer Richter, inzwischen Vorsitzender einer Strafkammer warnte mich in einer Bagatell-Strafsache sinngemäss mit den Worten: "Sie können hier offen reden. Bevor ich das Richteramt übernommen habe, war ich Angehöriger der Staatsanwaltschaft. Der letzte Fall, an dem ich mitgewirkt hatte, war die Hypo-Bank Imobilienaffaire. " Zum Saal gewandt sagte er: " Die Hypobank hatte mutmasslich seinerzeit hunderte, wenn nicht tausende Anleger mit wertlosen Immobilien in den neuen Bundesländern über den Tisch gezogen. Viele erlitten einen Totalverlust und nicht wenige wählten gar den Freitod. Ich weiss, dass Banken über Leichen gehen. Doch ob Sie es glauben oder nicht - wieder zu mir gewandt - wir (die Staatsanwaltschaft), konnten nichts machen."
    Inzwischen in Kenntnis der Causa Mollath, ahne ich, warum nichts zu machen war. Schliesslich, bevor er vertagte, warnte er mich noch davor, dass die Staatsanwaltschaft im Falle weiterer Beharrlichkeit meinerseits, ein psychiatrisches Gutachten beantragen würde.
    Heute ist mir klar, was er auf keinen Fall sagen durfte und doch zum Ausdruck bringen wollte. Die Justiz schreit: Hilfe!
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/gutachten-ueber-massregelvollzug-in-bayern-aus-dem-fall-mollath-lernen-1.1752548?commentspage=all:2:#comments

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  6. “....im Falle weiterer Beharrlichkeit meinerseits, ein psychiatrisches Gutachten beantragen würde.“

    Aus eigener leidvoller Erfahrung muss ich bestätigen, dass Beharrlichkeit tatsächlich nicht gern gesehen wird und "Verfahrensabläufe" wie diejenigen, die Gustl Mollath zugemutet wurden auch anderen zugemutet werden (erschreckende Normalität); keineswegs ein Einzelfall, im Sinne von Ausnahme. Sein Fall ist exemplarisch für viele vergleichbare.

    Zu meinem eigenen "Fall": Aufgrund von Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren mischte sich (ominöserweise auf dem Aktenweg; folglich über Monate hinweg ohne meine Kenntnis)der damalige Direktor des Amtsgerichts ein, mit verleumderischer Verfügung gegenüber dem "Betreuungsgericht", dass die Äußerungen "Anlass böten zu prüfen, ob eine Betreuung eingerichtet werden müsse". Demzufolge wurde seit dem 21.Nov 2012 der entsprechende Apparat gegen mich losgelassen... ...
    Erst durch Akteneinsicht über den Rechtsanwalt erfuhr ich, wer dafür verantwortlich ist - allerdings wird bis dato keine konkrete Begründung gegeben, um welche Äußerungen meinerseits es sich handeln soll, inwiefern diese "Anlass böten, zu prüfen..." --- Um das Ganze abzukürzen: Akteneinsicht war seit dem 05.07.2013 beantragt, erst heute konnte ich in der Anwaltskanzlei (Anwalt z.Zt im Urlaub) wenigstens kurzen Einblick in die Akte nehmen - sah den zwischenzeitlichen Versuch der Richterin, über Anwendung von § 284 Unterbringung zur Begutachtung --- Vergleichbares mit meiner Person zu versuchen wie es mit Gustl Mollath geschehen ist: Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines Gutachtens - Man fühlt sich wie im falschen Film, fragt sich, sind die eigentlich völlig bekloppt? Ich bin's jedenfalls nicht.
    Ach ja – und das ist dann die besagte angebliche “fehlende Krankheitseinsicht“.
    23. August 2013 20:45

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    1. Aus der Anonymitaet treten, um Ihren Fall bekannt zu machen?
      Ich wuerde mir ja wuenschen, dass es eine Anlaufstelle gibt, wo aehnliche Faelle aus Psychiatrie, Justiz und Banken gesammelt werden und anonym Fallschilderungen eingereicht werden koennen. Vielleicht Frau Wolff?

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    2. Danke für das Feedback. - Eine Anlaufstelle würde ich mir auch sehr wünschen. Vor allem einen kompetenten Rechtsanwalt (außerbayerisch!) - und auch die finanziellen Mittel dazu (die inzwischen fehlen).
      "Aus der Anonymität treten" - so wie Gustl Mollath es gewagt hat - das stelle ich mir als Lehrkraft, die auch wieder in ihrem Beruf Fuß fassen möchte - sehr schwierig vor. Durch diese behördlicherweits anonyme ("per Verfügung", Existenz vernichtende Rufschädigung (Rufmord) ist mein Leben schon ruinös beeinträchtigt (Arbeitsplatzverlust, inzwischen auf ALGII Bezug)

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  7. Der Kommentator, der soeben ein angebliches Zitat von Beate Merk gepostet hat, möge bitte eine genauere Quellenangabe nachreichen, damit ich den Beitrag veröffentlichen kann. Die Quelle "eine Tageszeitung" ist doch etwas ungenau, zumal sich das entsprechende Zitat auch mit Volltextsuche nicht auf einem Nachrichtenportal ergoogeln oder anderweitig verifizieren lässt. Danke!

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  8. Das hier sagt alles: https://www.youtube.com/watch?v=MHSbvbCzmKs

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    1. Danke für den Hinweis.
      Im "Sumpf" der vielen Nachrichten war mir der Fall schon nicht mehr im Bewustsein
      Nun steht die Frage im Raum, auf welchem Postamt hat Herr Leibziger früher gearbeitet?

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  9. Der Artikel ist hervorragend formuliert!:D

    Jeder Satz ein Treffer! Großes Kompliment!!!

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  10. und der auch noch: https://www.youtube.com/watch?v=nw5DbvjFvWU

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