Freitag, 31. August 2012

Leistungsschutzrechte im Internet – die Freitagskolumne von Ursula Prem

Ursula Prem
Kommerzielle Websitebetreiber tun sehr viel, um ihre Seite im Netz bekannt zu machen und sie mit Besuchern zu beleben. Das höchste Ziel dabei ist ein gutes Ranking in der Suchmaschine Google, die für einen kontinuierlichen Leserstrom sorgt. Wem dies nicht auf Anhieb gelingt, der zahlt unter Umständen hohe Summen für Online-Anzeigenkampagnen, um den erhofften Ansturm einzukaufen. Klar ist: Die Suchmaschinen, allen voran Google, sind inzwischen der wichtigste Faktor für den kontinuierlichen Erfolg, wenn sich der finanzielle Aufwand im Rahmen halten soll.

Diese Grundlagen des Internetmarketings haben selbst kleine und kleinste Firmen längst begriffen. Bei größeren Anbietern jedoch ist es nicht immer sicher, dass sie solch einfache Zusammenhänge durchschauen. Nur so ist es zu erklären, dass das von großen Zeitungsverlagen angestrebte »Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet« am vergangenen Mittwoch im Bundestag abgenickt wurde.

Kostenlose Besucherströme


Kurz zusammengefasst geht es den Großanbietern von Presseerzeugnissen darum, dass Google und Co. Werbeeinnahmen erzielen, indem Ausschnitte (Snippets) der Inhalte in den Suchergebnissen und auf News-Seiten verfügbar gemacht werden. Über das Nutzungsvolumen von Google News kann nur spekuliert werden. Klar ist: Eine Meldung, die über Google News zugänglich gemacht wird, erreicht mühelos Tausende von Lesern und generiert so für die Verlage Seitenaufrufzahlen, von denen diese ohne Google News nur träumen könnten. Google News trägt so in erheblichem Umfang zum Erfolg entsprechender Online-Angebote bei, und das völlig gratis für die Zeitungsverlage. Die Leserströme, die von Google News auf die großen Nachrichtenportale kommen, stellen für die Seitenbetreiber einen Mehrwert dar, der sich in vorteilhaften Mediadaten niederschlägt und die Preise für Anzeigenplätze in die Höhe treibt, analog zur Auflagenhöhe von Druck-Erzeugnissen.


Ein Stück vom großen Kuchen


Doch das alles ist den Zeitungsverlagen nicht genug. Sie möchten ein Stück des Google-Kuchens abbekommen, der Einnahmen, die Google durch sein Kleinanzeigensystem erwirtschaftet. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Suchmaschinenbetreiber an die Zeitungsverlage Tantiemen abführen müssen, wenn sie deren Inhalte auffindbar machen. Jemand hier, der mir Geld dafür bezahlt, wenn er im Gegenzug meinen Wagen waschen darf?

Ich nehme an, dass die Suchmaschinenbetreiber auf dieses Ansinnen völlig anders reagieren werden als erhofft. Sie werden die fraglichen Inhalte aus den Suchergebnissen und Newsströmen herausfiltern und damit den Großverlagen die kostenlosen Besucherströme abschneiden. Diese werden dann dazu übergehen müssen, bezahlte Inserate im Google AdWords-System zu schalten, um das gewohnte Niveau zu halten und ihre Anzeigenkunden zufriedenzustellen. Dass das ein verdammt teurer Spaß werden wird, der die Frage nach weiteren Refinanzierungsmodellen für die Verlage noch immer unbeantwortet lässt, steht auf einem völlig anderen Blatt.


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