Ursula Prem |
JETZT ONLINE-PETITION ZUM FALL MOLLATH MITZEICHNEN!
Mit der Idee, dass man psychisch Kranke, die nicht zur Einsicht in begangenes Unrecht fähig sind, auch nicht für ihre Taten bestrafen dürfe, schmückt sich jeder Rechtsstaat. Stattdessen solle, wo möglich, mittels geeigneter Therapien daran gearbeitet werden, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich zu machen, wenn nötig mithilfe der Psychiatrie. Einmal dort gelandet verliert sich der Anschluss an den Rechtsstaat im Nirgendwo. Wer als schuldunfähig deklariert ist, kann nun einmal nicht verurteilt werden. Also bedarf er auch keiner juristischen Begutachtung, sehr wohl aber einer medizinischen: Künftig liegt sein Wohl und Wehe in den Händen von Ärzten, die mit diesem Rechtlosen je nach eigenem Gewissen oder Nichtgewissen verfahren. Dass es manchmal auch ganz normale Menschen trifft, wird als Kollateralschaden verbucht.
Mit der Idee, dass man psychisch Kranke, die nicht zur Einsicht in begangenes Unrecht fähig sind, auch nicht für ihre Taten bestrafen dürfe, schmückt sich jeder Rechtsstaat. Stattdessen solle, wo möglich, mittels geeigneter Therapien daran gearbeitet werden, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich zu machen, wenn nötig mithilfe der Psychiatrie. Einmal dort gelandet verliert sich der Anschluss an den Rechtsstaat im Nirgendwo. Wer als schuldunfähig deklariert ist, kann nun einmal nicht verurteilt werden. Also bedarf er auch keiner juristischen Begutachtung, sehr wohl aber einer medizinischen: Künftig liegt sein Wohl und Wehe in den Händen von Ärzten, die mit diesem Rechtlosen je nach eigenem Gewissen oder Nichtgewissen verfahren. Dass es manchmal auch ganz normale Menschen trifft, wird als Kollateralschaden verbucht.
Dies muss auch der
Nürnberger Gustl Mollath erleben, der seit über sechs Jahren auf unbestimmte Zeit im BKH
Bayreuth festgehalten wird. Begonnen hatte sein Martyrium mit einer
Anzeige, die er gegen den Arbeitgeber seiner damaligen
Frau erstattet hatte. Die im Anlagenbereich tätige Mitarbeiterin einer
Nürnberger Großbank soll damals Schwarzgelder vermögender Kunden
in größerem Umfang in die Schweiz verschoben haben. Trotz der
Bedenken ihres Ehemannes wollte sie diese Tätigkeit nicht
überdenken, weshalb dieser die Scheidung einreichte und den Stein
ins Rollen brachte.
Seine Anzeige
wurde von der Staatsanwaltschaft Nürnberg niedergeschlagen, die
Vorwürfe offiziell nie verfolgt. Stattdessen erkannte man auf eine
Gefährdung der Allgemeinheit durch Mollath selbst, der von seiner
Frau der Gewalttätigkeit bezichtigt worden war. Ein Vorwurf, den
Mollath bis heute bestreitet.
Ein interner
Prüfbericht der betreffenden Bank ergab, dass die ursprünglichen
Vorwürfe Mollaths zutreffend waren. Petra Mollath und einige andere
Mitarbeiter wurden entlassen. Bis heute nicht aus der Psychiatrie
entlassen allerdings wurde Gustl Mollath.
Der bizarre Auftritt der Beate Merk
Der Fall landete
auf dem Schreibtisch der bayerischen Justizministerin Beate Merk
(CSU), die am 13.11.2012 endlich öffentlich dazu Stellung bezog. In
einem mehr als bizarr anmutenden Interview mit Report Mainz verkündete sie, dass
Mollath mit Recht in der Psychiatrie untergebracht sei und zeigte
sich gegenteiligen Argumenten vollkommen unzugänglich. Der gruselige
Auftritt ist auf YouTube für die Nachwelt festgehalten worden:
Direktlink zum Video
Auf der Unterstützerseite http://www.gustl-for-help.de/ kann sich jeder ein Bild von Gustl Mollath machen. Zahlreiche Videos belegen: Der Mann ist offensichtlich bei klarem Verstand und Herr über seine Sinne, was eine Leistung darstellt angesichts dessen, was ihm widerfahren ist.
Klar ist eines:
Das Prinzip »Therapie vor Strafe« wird längst als infames Mittel
zur Ruhigstellung missliebiger Personen missbraucht, und zwar mit
Deckung von allerhöchster Stelle. Die Justiz benutzt es, um sich vor
der Notwendigkeit unangenehmer Urteile zu drücken. Das heuchlerische
Therapiegedöns sollte ersatzlos abgeschafft werden, da seine Folgen
weit schlimmer sind als alles, was einem Verurteilten im Gefängnis
je widerfahren könnte.
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