Samstag, 1. Juni 2013

Gustl Mollath: »Die dunkle Seite der juristischen Kunst«

Verteidiger Dr. Gerhard Strate über Widerstände, Winkelzüge und Arbeitsverweigerung 

Das Psychiatriedrama um Gustl Mollath geht in eine neue Runde: Das Landgericht Regensburg lehnte am Dienstag die vorläufige Freilassung des 56-Jährigen ab. Verteidiger Dr. Gerhard Strate sieht in der jüngsten Erklärung eine »angekündigte Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder« und legte umgehend Beschwerde ein. Nun soll das Oberlandesgericht Nürnberg über Mollaths Entlassung entscheiden. Ursula Prem sprach mit Gerhard Strate.


Herr Dr. Strate, muss Gustl Mollath nun den Rest seines Lebens in der Psychiatrie verbringen?
Gerhard Strate: Ach was! Die Wiederaufnahme wird trotz aller Widerstände gelingen und zur vollen Rehabilitierung Mollaths führen.

Stichwort »unechte Urkunde«: Welchen Grund könnte das Gericht haben, das fragwürdige Attest nicht als zwingenden Wiederaufnahmegrund zu sehen?
G.S.: Das weiß ich auch nicht. Es ist allerdings die dunkle Seite der juristischen Kunst, mit intellektuellen Winkelzügen Dinge kleinzureden. Das Attest trägt den Namen der Ärztin Madeleine R. aus Nürnberg. Auch der Unterschrift ist nochmals ein Stempel mit dem Namen der Ärztin beigefügt. Jeder dachte, das sei ein Attest von ihr. So wurde es im Prozess auch benutzt. Dass der Urheber nicht sie, sondern ihr Sohn war, wusste niemand.

Denken Sie, dass es zeitnah zu einer Wiederaufnahme in Regensburg kommen wird?
G.S.: Die zuständige Strafkammer hat mit ihrer Entscheidung, Mollath nicht vorläufig freizulassen, eine klare Botschaft ausgesandt: Die Wiederaufnahme soll es nicht geben. Schlimm ist, dass diese Entscheidung nicht begründet wird, sondern in einen Vermerk der Vorsitzenden gekleidet wird, man brauche zur Prüfung der »komplexen« Wiederaufnahmeanträge noch Zeit. Das ist wenig glaubwürdig. Drei Volljuristen sind gewöhnlich innerhalb weniger Tage in der Lage, nach der Lektüre von insgesamt 330 Seiten Papier sich eine Meinung gebildet zu haben.

Worin besteht dann das Problem?
G.S.: Die Wiederaufnahmegründe sind triftig und richtig. Das ist innerhalb kurzer Zeit zu erkennen. Schwierig und zeitraubend ist es allein, mit juristischen Finessen einer klar zutage liegenden Sach- und Rechtslage entgegenarbeiten zu wollen. Auch wenn diese erste Botschaft des Landgerichts Regensburg zeigt, dass die Wiederaufnahme Widerstand erfährt, so habe ich dennoch keinen Zweifel, dass es zeitnah zu einer Wiederaufnahme kommen wird. Jedenfalls die Freilassung Mollaths dürfte nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.

Hatten Sie sich den Kampf so schwierig vorgestellt?
G.S.: Jede Wiederaufnahme ist schwierig. Keine Institution tut sich so schwer mit dem Eingeständnis von Fehlern wie die Strafjustiz. Im Vergleich dazu sind selbst Politiker in Regierungspositionen regelrechte Vorbilder.

Hatten Sie schon öfter derart krasse Fälle?
G.S.: Das Besondere an diesem Fall ist, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung einen Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten gestellt haben. Da müsste man eigentlich erwarten, dass alles schnell geht, zumal sonst die Gerichte in Bayern gerne auf die Staatsanwaltschaft hören. Die Hartleibigkeit, mit der dennoch durch die Gerichte der Status quo verteidigt und der Verurteilte weiterhin um seine Freiheit gebracht wird, ist schon außergewöhnlich.

Hat der Landtagswahlkampf Einfluss auf Mollaths Entlassungstermin?
G.S.: Das wird von den Verantwortlichen niemand eingestehen. Deshalb will ich es auch nicht behaupten. Mein Eindruck, dass es tatsächlich so ist, wäre kein Beweis.

Mahlen die Mühlen der Justiz in Bayern anders als in anderen Bundesländern?
G.S.: Es gibt in jedem Bundesland Gerichte, bei denen Selbstgerechtigkeit und schlechte Sitten angesagt sind. Da gibt es auch innerhalb der einzelnen Länder große regionale Unterschiede. Das Landgericht Augsburg erscheint mir beispielsweise mit dem Landgericht Aurich in Friesland oder mit dem Landgericht Rostock in Mecklenburg mehr Verwandtschaft zu haben als mit dem Landgericht München. Das liegt allerdings nicht nur allein am Justizapparat, sondern auch an der örtlich tätigen Anwaltschaft. Wenn die zu »kuschelig« und immer auf den schnellen »Deal« aus ist, haben die Bürgerrechte das Nachsehen.

Herr Dr. Strate, vielen Dank für das Gespräch!

Lesetipp: 
Meine Loyalität kennt keine Grenzen 
Gerhard Strate im Harvard-Business-Manager, Mai 2013

Dokumentation von Gerhard Strate zu Gustl Mollath


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10 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Frau Prem,

    in Ihrem Interview mit Herrn Dr. Strate fragten Sie zum Schluss:
    "Mahlen die Mühlen der Justiz in Bayern anders als in anderen Bundesländern?"

    Nach meiner eigenen Erfahrung - nein, wie man unserer Homepage (hansdietrich.de) entnehmen kann.
    In einem Kommentar zu Ihrer aufschlussreichen Recherche in Bezug auf Frau Haderthauer hatte ich schon auf die Ausstellung des Whistleblower-Netzwerks "Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen" hingewiesen, in der auch die Fälle einiger "Mollath-Unterstützer" dokumentiert werden. So zum Beispiel von Herrn Schmenger (ehemaliger Frankfurter Steuerfahnder), Herrn Bixler (ehemaliger Arbeitsamt-Revisor/Saarbrücken) und Herrn Dr. Schlötterer (pensionierter Ministerialrat aus München).

    Zusammen mit der Regionalgruppe von Attac in Gütersloh war es mir gelungen, die Ausstellung nach Gütersloh zu holen. Ich gehöre zwar nicht dem Whistleblower-Netzwerk an, dennoch halte ich die Thematik für so wichtig, dass sie der Öffentlichkeit näher gebracht werden muss.

    Wir, meine Frau und ich, erleben selbst momentan eine nachweisbare selektierte Sonderbehandlung bei der Zustellung unserer Einschreiben an Politik und Justiz durch die Deutsche Post AG (Eintrag dazu auf unserer Homepage vom 29.05.2013 unter "aktuelles").

    Treffend finde ich daher die Aussage des ehemaligen Richters am OLG Köln, Dr. Egon Schneider. Er schreibt zum Schluss in seiner Festschrift "Der Niedergang des Rechtsstaates"
    (http://www.hu-hessen.de/mr/homepage/justiz/info.php?id=134):
    "Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal."

    1949 hieß es im Artikel 146, GG:
    "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
    Seit 1990 heißt es im Art 146, GG:
    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Die Frage, die ich mir im Zusammenhang mit den eigenen Erfahrungen und den auch im Internet einsehbaren Erlebnissen seit Jahren stelle, lautet:
    Warum darf das deutsche Volk nicht über die wichtigste Grundlage seines Zusammenlebens in einem Referendum selbst entscheiden?
    Eine Antwort haben wir, meine Frau und ich, bisher noch von keinem Politiker und keiner Politikerin erhalten.

    Der deutsche Außenminister, Herr Dr. Westerwelle, gratulierte vor ca. 3 Jahren der kenianischen Bevölkerung zu deren Abstimmung über die dortige Verfassung.

    Und die weiteren Fragen, die ich mir deshalb stelle:
    Ist die deutsche Bevölkerung nicht reif genug für eine solche Abstimmung oder etwa dümmer?
    Oder will man bewusst dieses Provisorium belassen, weil man sich an Provisorien nicht so genau halten muss?

    Vielleicht haben sich andere auch schon ähnliche Fragen gestellt?

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  2. Könnten Sie vielleicht auch noch den Link zu Dr. Strates Dokumentenseite anfügen? (Für Leser, die via Google ganz neu hierher kamen.)
    Herzliche Grüße an Sie und Herrn Dr. Strate!

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  3. Die bayrische Justiz stellt sich so, als ob wir alle Narren wären. Ich verfolge diese Sache auch schon seit einem halben Jahr. Da werden Klagen bei den Landgerichten eingericht und sie werden noch nicht einmal bearbeitet. Jetzt Beschwerde beim Oberlandesgericht, dann der Bundesgerichtshof. Der Fall
    Gustl Mollath schaukelt sich kontinuierlich zu einem
    handfesten Skandal hoch. Herr Mollath ist durch seine
    ehemalige Frau ist eine riesen Sache hineingerutscht.
    Da haben sehr viel Promienente auch ihre hand im Spiel. Allein Frau Mollath soll 18.5 Mio Euro in die
    Schweiz geschafft haben und ich glaube das auch in diesen Jahren sehr viel öffentliches Geld an den Finanzbehörden vorbei illegal verbraten worden ist!
    Am Umgang mit diesem Verfahren sieht man, wie sich
    Psychologen und Richter, Staatsanwälte gegen Herrn Mollath arbeiten. Ich halte die Justizmin. Fr. Merk
    und den Gener.staatsanw. von Nürnberg für zentrale
    Kräfte die im Hintergrund gegen eine Wiederaufnahme
    kämpfen. Wahrscheinlich wird da kräftg hin und her telefoniert um die Klagen zu entkräften. Man sollte die Handydaten dieser Personen einmal überprüfen.
    Jedenfals sind die Statemans der Landgerichte Augsburgs, Nürnbergs und Regensburgs mit den Argumenten der Justizministerin deckungsgleich!
    Passen wir auf Herrn Mollath auf, wenn es um so viel
    Geld geht, steigt man auch gern mal über Leichen!
    Diese Leute dürfen nicht so weiterregieren und solch eine Rechtsunsicherheit ist in Deutschland nicht tragbar!!

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  4. Das ist typisch für die bayerische Justitz, befangen, bestechlich, korrupt. Hab meine eigenen Erfahrungen gemacht, da wird widerrechtlich in ihre Wohnung eingebrochen, nur weil sie ihre Papiere vergessen haben, etc. etc.

    Bayern ist meiner Meinung, ein korrupter Sumpf, der radikal ausgetrocknet gehört. Das Verhalten von Frau Merk, zeigt, dass sie 100%ig voreingenommen ist, aber warum??? Hat sie vielleicht auch Geld in die Schweiz geschafft, oder andere Leichen im Keller????

    In Bayern gehen die Uhren wirklich anders.

    Diese Leute, die alle in diese Fall verwickelt sind, gehören lebenslänglich eingesperrt, damit sie erstens erfahren, wie "schön" es ist, grundlos weggesperrt zu werden und zweitens sie nie wieder Fehlurteile, etc. fällen können.

    Den Glauben an den Rechtsstaat habe ich schon sehr lange verloren.

    Man kann hier wirklich von Glück reden, dass Herr Dr. Strate, Herrn Mollath vertritt.

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    Antworten
    1. Bei Frau Merk könnten diese Methoden auch einfach Gewohnheit sein:

      http://www.focus.de/politik/deutschland/neu-ulm-die-sache-stinkt_aid_155117.html

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  5. Pincchios Nase: Das "Soweit sie verfolgbar waren"-Interview ist schon jetzt ein echter Klassiker wie die "Ehrenwort"-Pressekonferenz des Dr. Dr. Uwe B. in Kiel.

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    1. @anonym: Und was haben Uwe Barschel und Gustl Mollath gemeinsam? Richtig: Beide wollten auspacken! Der eine landete in der Wanne, der andere in der Forensik. Oder gehen Sie nach wie vor von Selbstmord aus? Bei Juristen muss genau auf die Formulierung geachtet werden! Das Ehrenwort von Uwe Barschel bezog sich auf die lückenlose Aufklärung und dass sich die Anschuldigungen als haltlos herausstellen werden. Damit hatte er sein eigenes Todesurteil unterschrieben. Kein Mensch forderte nach Uwe Barschels Tod einen Beweis von Pfeiffer.

      Vernichtung auf ganzer Ebene, das sind die Methoden. Wissen ist nicht immer Macht!

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    2. @Autorin: Solange Gustl Mollath immer noch jeden Tag und jede Nacht im Psychoknast einer ganz realen Lebensgefahr ausgesetzt ist, halte ich jegliche weite Abschweifung für kontraproduktiv. (Und deshalb hatte ich meine Pinocchio-Bemerkung auch nachträglich bedauert. Haben Sie das übersehen als Sie meine kurze Anmerkung wieder entfernten?)

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    3. @Anonym: Die Löschung Ihres vorherigen Kommentars geschah durch mich als zuständige Blog-Admin, @Autorin ist daran völlig unschuldig. Da es sich offenkundig um einen eiskalt geplanten Auftragsmord handelte, dessen Opfer zur Klärung naturgemäß nichts mehr beitragen kann, sollten wir es mit dem Pinocchio in der Tat bewenden lassen.

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  6. Vermerk über ein Telefonat mit Richter a.D. Frank FAHSEL in Fellbach
    am 19.05.2008 von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr.
    Grund des Gesprächs:
    Seine nachfolgende Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung vom 9.04.2008
    "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie
    unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen
    war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
    Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil
    sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.....In
    der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem
    Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."
    Frank Fahsel, Fellbach, in der "Süddeutschen Zeitung", 9.4.2008 Quelle: Nation & Europa 5/2008
    Habe zuerst Herrn Fahsel auf seine Leserbriefveröffentlichung vom 9.04.2008 angesprochen. Er bestätigte
    mir den Text seiner Veröffentlichung vollinhaltlich. Es gab bislang keinerlei Widersprüche seitens der Justiz/
    Behörden zu dieser Veröffentlichung.
    Herr Fahsel war Richter am LG Stuttgart seit 1974. Er war überwiegend mit Bankrechtsfällen beschäftigt. Er
    hat seit Mitte der 80iger Jahre die nicht vorhandene Richterliche Unabhängigkeit angeprangert. Seine Aufsätze
    in der NJW über die EU Rechtsprechung, in Bezug der damaligen (willkürlichen) Rechtsprechung seitens des
    IX. Senats des BGH sorgten Anfang der Jahrtausendwende für „Furore“ in der deutschen Justiz! Als er sich
    weigerte, in einem Zivilverfahren für den Ehemann der BaWü Justizministerin zu verhandeln, in dem dieser
    als Mitarbeiter der LBBW klagte, hat er aus Kenntnis eines versuchten Prozeßbetruges seiner Frau und ExMinisterin in einem anderen Zivil-Verfahren, sich selber als Vorsitzender Richter für befangen erklärt... Er ist
    subjektiv davon ausgegangen, daß der Ehemann genau so betrügt vor Gericht wie seine Frau...
    Vor dem Richterdienstgericht wurde er in Deutschlands einzigen Geheimverfahren verurteilt, was ihm einen
    Eintrag wegen angebl. Arbeitsverweigerung in die Personalakte einbrachte... Eine Beschwerde gegen die Art
    des Verfahrens und dessen Verurteilung wurde von Frau Limbach beim BVerfG abgewiesen.
    Er hat in 2002 der Frau Bundesjustizministerin Zypries persönlich schriftlich mitgeteilt, daß sie lügt, wenn sie
    in der Öffentlichkeit von einer „Richterlichen Unabhängigkeit“ spricht. Er stellte es ihr frei, ihn wegen Beleidigung
    oder Verleumdung zu belangen. Prophezeite ihr jedoch, daß er im Zuge eines nachfolgenden Gerichtsverfahrens den Beweis erbringen würde, daß ein Richter welcher der beamtenrechtlichen Beurteilung durch den
    Präsidenten des jeweiligen Landgerichts unterliegt, in keiner Weise unabhängig ist. Er führte aus, daß nur
    die „linientreuen Richter“ befördert würden und diese zudem mit den Erlösen der Vergütung von Schiedsverfahren geködert werden.
    Richter Fahsel ist bereit, allgemein zu diesen Sachverhalten vor der Kamera offen auszupacken.
    Aufgestellt 19.05 um 12. 45 Uhr.
    Heinz Faßbende

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