Freitag, 19. April 2013

Mollath: Christine Haderthauer zum Thema »Nächtliche Haftraumkontrollen«

Ursula Prem
Freitagskolumne von Ursula Prem

Seit einer Sendung von REPORT Mainz, die im November 2012 ausgestrahlt wurde, nimmt eine wachsende Öffentlichkeit den Fall des Gustl Mollath zur Kenntnis, der seit dem 27. Februar 2006 gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie festgehalten wird. Nicht nur die eklatanten Fehler im zugrunde liegenden Urteil, sondern auch Mollaths Unterbringungsbedingungen und die generellen Zustände in der Forensik sind seitdem zunehmend Gegenstand der kritischen Diskussion.

In der BR-Sendung »Kontrovers« vom 12. Dezember 2012 erzählte Gustl Mollath von nächtlichen Haftraumkontrollen durch Ausleuchten der Zelle, wodurch er mehrmals pro Nacht geweckt werde. Das gesamte Interview ist als YouTube-Video verfügbar, über das Thema Haftraumkontrollen spricht Mollath ab 1 min 50 sec:



Entsetzlich auch eine Schilderung aus einem Schreiben Gustl Mollaths, in welchem er ausführt:

»Auf A1 hatte ich längere Zeit die Zelle A022 direkt gegenüber der Fixe. Ich musste mehrmals miterleben, wie Mitgefangene, nur für eine verständlich erhobene Stimme und Protest gegen Willkürmaßnahmen, von bis zu 8 SD-Männern auf die Pritsche geschnallt wurden und von den lüsternen Ärzten S. oder F. ins »Nirwana« gespritzt wurden. Die Hilfeschreie, das Wimmern, das Bitten, werde ich nie vergessen. Ich bin hier perversen Monstern ausgeliefert! Maßregelvollzug ist Folter pur! Beschönigend umschrieben mit z.B. »Negativer Verstärker« u.s.w. Keinen Hund dressiert man so, wie man sich hier anmaßt mit Menschen umgehen zu dürfen; es ist die größte Schande seit der NAZI-Zeit« (Quelle: gustl-for-help).


Dem bürokratischen Zuständigkeitswirrwarr ist es geschuldet, dass es um die für den Maßregelvollzug in Bayern zuständige Sozialministerin Christine Haderthauer diesbezüglich ziemlich still ist. Am 4. März 2013 schickte ich deshalb über abgeordnetenwatch.de eine Anfrage an sie, die sie auch am 26. März 2013 beantwortete. In ihren Ausführungen heißt es:

»[...] Um die Belastung für Patientinnen oder Patienten, bei denen eine Suizidgefahr besteht oder bestehen könnte, in der Nacht aber möglichst gering zu halten, erfolgt die nächtliche Sichtprüfung lediglich - sofern vorhanden - durch ein kleines Fenster in der Zimmertür. Dass sich Betroffene durch die Kontrollen oder das Ausleuchten des Zimmers in ihrer Nachtruhe gestört fühlen können, kann ich gut nachvollziehen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es bei suizidgefährdeten Patientinnen oder Patienten keinesfalls zu vertreten wäre, auf diese Kontrollen zu verzichten um den Preis, die Gesundheit oder das Leben der Patientin oder des Patienten zu gefährden. [...]« (Frage und gesamte Antwort hier nachlesen)

Weiters führt Frau Haderthauer an, untergebrachte Personen hätten die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, wenn sie sich »durch Maßnahmen der Beschäftigten einer Maßregelvollzugseinrichtung ungerecht behandelt fühlen«, somit sei die forensische Psychiatrie kein rechtsfreier Raum. Ministerin Haderthauer schließt ihre Antwort mit

»Ferner können sich die Patientinnen und Patienten jederzeit mit ihren Anliegen an die Besuchskommissionen sowie an das Bayerische Sozialministerium oder den Bayerischen Landtag wenden; gerade die beiden letztgenannten Möglichkeiten werden von den im Maßregelvollzug untergebrachten Personen auch genutzt. Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass das Bayerische Sozialministerium seine Aufgabe und Verantwortung als Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern sehr ernst nimmt.«

Viele Erklärungen, doch wenig Bezug zum konkreten Einzelfall. Ich stellte also am 28. März 2013 eine weitere Anfrage folgenden Wortlauts:


  1. Wie kann nächtliches Ausleuchten alle zwei Stunden Suizide wirksam verhindern? Wer tatsächlich Suizid begehen will, dem reichen die beiden Stunden zwischen zwei Kontrollen dazu dicke.
  2. Warum werden solche Maßnahmen auch gegen »Patienten« angewandt, bei denen eine Suizidalität gar nicht vorliegt?
  3. Sie schreiben: »Sofern an das Bayerische Sozialministerium bzgl. dieser Kontrollen Klagen herangetragen werden, wird jedem Einzelfall selbstverständlich nachgegangen.« – Spätestens seit Gustl Mollath in BR Kontrovers berichtete, dass Kontrollen teilweise mit riesigen Leuchten durchgeführt werden, ist seine Klage allgemein bekannt und wurde spätestens durch meine Anfrage vom 4.3.2013 an Sie als zuständige Ministerin herangetragen. Haben Sie seitdem konkrete Schritte unternommen, den nächtlichen Schlafentzug abzustellen und wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis? 
  4. Sie empfehlen Betroffenen, sich mit Beschwerden an die zuständigen Gerichte zu wenden. Gustl Mollath hat gegen die Umstände seiner Unterbringung mehrmals Beschwerde erhoben, unter anderem in einem Schreiben vom 17.8.2008 an die Strafvollstreckungskammer Regensburg (auf Seite 5):

www.gustl-for-help.de/download/2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf#page=5

Frage: Was wurde auf dieses Schreiben hin unternommen?

Dem Wiederaufnahmeantrag von Herrn Dr. Strate (S. 29) ist zu entnehmen, dass auch schon früher Eingaben Mollaths zu seinen Haftbedingungen gerichtlich ignoriert wurden:

http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf#page=29  

Frage: Wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass Betroffene sich nicht nur an zuständige Stellen wenden können, sondern diese Stellen auch tatsächlich tätig werden?«


Frau Haderthauer antwortete am 16. April 2013. Zitat:

[...]»Selbstverständlich ist das Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern den Klagen bezüglich dieser nächtlichen Kontrollen in der forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth nachgegangen. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass ich auf Fragen konkret zur Unterbringungssituation des Herrn Mollath hier nicht eingehen kann. Denn ich respektiere das Recht von Herrn Mollath, selbst entscheiden zu dürfen, wer Auskünfte und Kenntnis über seine persönlichen Angelegenheiten erhält.
Ich kann Ihnen nochmals versichern, dass allen Eingaben von im Maßregelvollzug untergebrachten Personen insbesondere an den Bayerischen Landtag, an das Sozialministerium und an die Besuchskommissionen auch nachgegangen wird. Sofern Ihre Fragen allerdings Eingaben und Beschwerden im Rahmen von gerichtlichen Verfahren betreffen, fallen diese ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Justiz. Hier ist der Staatsregierung jegliche Einflussnahme verwehrt.« (Quelle: abgeordnetenwatch.de)

Es ist festzustellen, dass Frau Haderthauer sich hinter angeblichen Datenschutzbedenken verschanzt, wenn es darum geht, die von Herrn Mollath offen im Fernsehen ausgeführten Beschwerden öffentlich gehaltvoll zu beantworten. Schon merkwürdig, dass Gustl Mollaths Rechte nur dann besonders eifrig beachtet werden, wenn sich ihre Beachtung zu seinem Nachteil auswirkt und ihm so die dringend notwendige Öffentlichkeit verwehrt bleibt. Im Übrigen erweist sich Frau Haderthauer als gelehrige Schülerin von Beate Merk, indem sie Fragen zu »Eingaben und Beschwerden im Rahmen gerichtlicher Verfahren« in den Zuständigkeitsbereich der Justiz verortet. Auch sie zementiert damit dieselbe falsch verstandene gerichtliche Unabhängigkeit, die bereits im Zentrum meiner letzten Freitagskolumne stand.

Im Ergebnis hinterlassen die Antworten von Frau Haderthauer bei mir den Eindruck, dass es an dieser Stelle jede Menge zu verbergen gibt. Da sie schreibt, das Sozialministerium sei »den Klagen nachgegangen«, ich die Ergebnisse jedoch nicht verifizieren kann, werde ich ihre Antwort heute ausdrucken und an Gustl Mollath übersenden.



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6 Kommentare:

  1. Liebe Frau Prem,

    Sie heben meiner Erfahrung nach zu Recht aufs bürokratische Zuständigkeitsgewirr ab. Dies ist die formelle Seite justizieller Herrschaftsapparatur (nicht nur, aber hart konturiert) in diesem gegenwärtigen Ganzdeutschland.

    Franz Kafka hat sich (auch) diesem im "Der Prozess" genannten Romanfragment in Form (s)einer Kritik an justiziell organisierter Staatsbürokratie eingehend gewidmet. In einer der Schlüsselpassagen (9. Kapitel im Dom, ich zitiere aus dem Gedächtnis) sagt ein Pfarrer, daß Du vor allem "glauben" mußt.

    Mir ist nicht klar, was dieser gestrige Termin vor der "zuständigen" StVK (= Strafvollstreckungskammer, watt´n Jargonwort) sollte: nicht mal "die Akten", vor allem b e i d e Wiederaufnahmeanträge von RA Dr Strate und der "zuständigen" (Regensburger?) Staatsanwaltschaft hattense vorliegen/gelesen ... wozu dann diese fassadenjuristische Verstaltung?

    Im Übrigen veranschaulicht grad der Skandal-"Fall Mollath" mit seiner nun gut zehnjährigen Geschichte und den vor allem von Strate dokumentierten Rechtsbrüchen als Audruck manifesten Unrechts mit ausgeprägt staats/regierungskriminellen Zügen meiner Meinng nach vor allem eins: UNRECHT wird nicht dadurch RECHT, wenn es alltäglich massenhaft praktiziert wird,

    best;-) Richard Albrecht, 190413

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  2. Es sieht schlecht aus für Herrn Mollath, weil bei unserer Gesellschaftsform nicht das Verhalten (der Herrschenden) berücksichtigt wurde. Dadurch kann keine den Menschenrechten entsprechende Rechtspolitik geboten werden. Herr Mollath ist vom Wohlwollen der Gruppe der Psychiater und der Justiz abhängig. Dieses Wohlwollen ist durch die von bekannten Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram Experiment und vom Stanford Prison Experiment - http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ) nicht vorhanden. Außerdem gibt es eine bekannte Selbstliebe, den Narzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ), eine Gruppenaggressivität, die Xenophobie (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) und das Bestreben, Kritiker zu ächten ( vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm ). Rechtsmittel und auch Petitionen sind übrigens Kritiken. Es gibt auch weitere egoistische Interessen wie auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw.. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist auch bekannt.
    Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Ein derartiges, vom Narzissmus geprägtes selbstgefälliges Gruppenverhalten kann z.B. auch bei der Bundesregierung beobachtet werden (vgl. z.B. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ).
    Herrn Mollath sollte gestattet werden, aus der „Staatsbürgerschaft“ der BRD entlassen und ihm überlassen werden, in einem Land politisches Asyl zu bekommen.
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt sollten keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.

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    1. Dieses Wohlwollen ist durch die von bekannten Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram Experiment und vom Stanford Prison Experiment - http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ) nicht vorhanden.

      Vergleichen sie nicht unseren stark durch Gesetze und Verordnungen reglementierten Justizapparat mit irgendwelchen Individual-Experimenten!!! Sondern schauen sie ´sich einmal um , in unsere Nachbarländer oder wohin sie wollen und dann nennen sie mir ein Rechtssystem welches ihrer Meinung nach mehr auf unsere Menschenrechte u. Grundrechte achtet! Ich wette das können sie nicht! Wer sollte denn über Menschen richten???? Es ist wichtig das es eine Instanz gibt welche objektiv und sachlich entscheidet sonst würde es einigen Menschen viel schlechter ergehen! Ich glaube sie wissen gar nicht über welche Menschen sie hier reden!? Begangenes Unrecht muss bestraft werden! Gleichzeitig muss der Sicherheit und Ordnung solcher Einrichtungen sowie dem Schutz der Allgemeinheit Rechnung getragen werden!Schuldunfähig???Das ist der einzige Skandal! Er hätte eine angemessene Freiheitsstrafe bekommen sollen und fertig!

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    2. Für Herrn Mollath kann es offenkundig keine "angemessene Freiheitsstrafe" geben: Wie aus den Wiederaufnahmeanträgen und ergänzenden Schriftsätzen hervorgeht, ist jede einzelne der angeblich von ihm begangenen Taten mehr als zweifelhaft. Tatsächlich wurde ihm nicht eine einzige Straftat überhaupt bewiesen, legt man einen normalen Maßstab dafür zugrunde, wie ein tragfähiger Beweis auszusehen hat. Da schon die Beweisführung in die Hose gegangen ist, musste die Psychiatrie es eben richten, um zum gewünschten Endergebnis zu kommen: Mollath von der Bildfläche verschwinden zu lassen.

      Im Übrigen halte ich es für durchaus angemessen, das Milgram-Experiment für Vergleichszwecke heranzuziehen: Die Ergebnisse erbrachten Entlarvendes über Grundfunktionen des menschlichen Zusammenlebens und die Bereitschaft vieler, zugunsten vermeintlicher Autoritäten einen anderen bedenkenlos über die Klinge springen zu lassen. Nichts anderes geschieht aktuell im Fall Gustl Mollaths.

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  3. Also daß es um die zu dieser Zeit auch für den Maßregelvollzug zuständige damalige Sozialministerin Christine Haderthauer ziemlich ruhig gewesen war, wird ja hoffentlich nichts mit Modellautos zu tun gehabt haben, die angeblich auch im Bezirkskrankenhaus Straubing gebaut wurden.

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  4. Und jetzt hat auch noch der Herr Hubert Haderthauer einen Eintrag in der deutschen Wikipedia bekommen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Haderthauer
    Ich hatte den Rechner neu starten müssen und hatte in einem Tab jetzt eine "Gabelseite".
    Mal sehen, wie lange es den Beitrag gibt. Man könnte meinen, daß er größtenteils einseitig negativ, aber mit Quellenangaben versehen ist.
    An die redaktionierende Person: Ist hier eigentlich nur sehr weitläufig beim Thema. Also eher nahrichtlich und kann auch unveröffentlicht beiben.

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