Freitag, 24. Mai 2013

Mollath: Das ganz profane Böse einer kalt lächelnden Bürokratie

Freitagskolumne von Ursula Prem

Ursula Prem
»Ich les doch keine 110 Seiten«, erklärte Richter Otto Brixner am 17. Mai 2013 vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags. Lakonisch führt er aus, dass das Landgericht keine Ermittlungsbehörde sei und er deshalb keinen Anlass gehabt habe, sich näher mit der Verteidigungsschrift Gustl Mollaths zu befassen. Vielmehr habe er zu dieser Zeit umfangreiche andere Verfahren vorbereiten müssen und überhaupt: Gustl Mollaths Sache sei ein Fall gewesen wie Hunderte andere auch. Erschreckend profane Aussagen, wenn man bedenkt, dass auf solcher Grundlage ein Urteil zustande kam, dessentwegen Gustl Mollath bis heute in der forensischen Psychiatrie festgehalten wird. Brixner, der selbst nicht gerade für besonders feinfühlige Umgangsformen bekannt ist, zeigt vor dem Untersuchungsausschuss eine gewisse Wehleidigkeit, seine eigene Person betreffend. Er sehe sich durch die Presse in seiner Ehre verletzt, spricht von den Kollateralschäden freier Berichterstattung, die er zu erdulden habe.

Sollte Gustl Mollath also tatsächlich aufgrund ganz banaler Gründe wie der Arbeitsüberlastung des zuständigen Richters in die Psychiatrie verräumt worden sein? Auf diese Darstellungsweise jedenfalls scheint sich die Nürnberger Justiz verständigt zu haben, denn auch Amtsrichter Armin Eberls Aussage verfolgt diese Linie: Überarbeitung und die mangelnden Schreibmaschinenkenntnisse eines Mitarbeiters sollen dazu geführt haben, dass das Verfahren damals in die Länge gezogen wurde. Nun ja. Monate später scheinen die Probleme mit der Schreibmaschine also gelöst gewesen zu sein. Leider sagt Eberl nichts darüber, ob anschließend auch noch das hauseigene Postpferd an einer Kolik erkrankt war, welche es verhinderte, die fertige Akte unverzüglich zwecks Weiterleitung an das Landgericht zur Staatsanwaltschaft zu bringen: Immerhin 17 Tage, vom 3.1.2006 bis zum 20.1.2006 dauerte ihr Transport von einer Tür zur anderen, um dann, o Wunder, punktgenau und im scheinbar ganz organischen Turnus auf dem Tisch der 7. Strafkammer zu landen, wo der als »harter Hund« bekannte Richter Brixner sein eisernes Regiment führte, mit den inzwischen allseits bekannten Folgen.

Nein. Die Aussagen der Juristen vor dem Untersuchungsausschuss sind nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wiederherzustellen. Das von ihnen dargestellte ganz profane Böse einer kalt lächelnden Bürokratie wirkt fast noch monströser, als der Gedanke an eine gezielte Intrige gegen Gustl Mollath. Ist die Justizmaschinerie ihren Akteuren schon längst entglitten, sodass sie in ihrer enthemmten Form ein unmittelbares Lebensrisiko für die gesamte Bevölkerung darstellt? Vielleicht könnte ja die Dienstaufsicht in Gestalt von Justizministerin Beate Merk als erste Maßnahmen wenigstens Schreibmaschinenkurse für Justizbedienstete anordnen und für frische Postpferde sorgen, ohne sich damit dem Verdacht des Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit auszusetzen. 

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22 Kommentare:

  1. Was heisst hier "Das von ihnen dargestellte ganz profane Böse..."

    Das soll wohl eher heissen: "Das offen zu Schau gestellte..."

    Man hat ja das Gefühl, die Jusitz kokettiert mit der Möglichkeit zur Verschleppung.

    Lieb Frau Prem, Sie haben Recht, natürlich ist das Vertrauen der Bevölkerung in Jusitz und Psychiatrie tief erschüttert, aber das ist doch nicht der Fehler der Presse oder eines wildgewordenen Mobs im Internet.

    Das hat sich die Jusitz und ihre Vertreter mit ihrem unsäglichem Verhalten doch ganz alleine zuzuschreiben.

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    1. Das hängt davon ab, welcher Story man Glauben schenkt. Ich halte die Mär von der Arbeitsüberlastung samt Schreibmaschinendrama für nichts als eine Ausrede. Deshalb "dargestellt", nicht "zur Schau gestellt".

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    2. Hier soll doch nur vertuscht werden, dass das Verfahren mit dem Mollath "verräumt" worden ist gängige Praxis innerhalb der deutschen Justiz ist.
      Einzige Hilfe: Abschaffung des Naziparagraphen 63
      Psychiatriehumbug ala Gröber raus aus dem Strafrecht!

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  2. Sehr geehrte Frau Prem, Sie schrieben: "Die Aussagen der Juristen vor dem Untersuchungsausschuss sind nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wiederherzustellen." Sie meinten damit wenigstens Eberl und Brixner. Ich möchte in Bezug auf diese beiden noch weiter gehen. KEINE Aussagen dieser beiden immer noch Juristen genannten Rechtsverdreher können ihr schändliches Tun noch irgendwie, und sei es auch nur moralisch rechtfertigen. Ihre Aussagen sind nicht nur "angetan", sondern belegen in erschreckender Weise gerade die Schändlichkeit ihres Handelns und Unterlassens bis in heutige Tage. Wären sie Juristen, könnten sie das auch durch sie erwirkte Unrecht sehen, müssten sie dem folgend wenigstens um Gnade winseln - für Gustl Mollath.
    Bar jedem menschlichen Mitgefühls versuchen sie statt dessen auf völlig untaugliche und leicht durchschaubare Art und Weise, ohne jeglichen Argumente und mit haltlosen Behauptungen ihre Schuld von sich zu weisen, weiter zu kaschieren. Ich bin noch nicht sicher, ob dahinter nicht doch etwas Angst steckt, die diese Aggressivität befördert.

    Ihnen, Frau Prem, sehe ich gern die Milde Ihrer heutigen Worte nach, da ich deren Bestechlichkeit, Klarheit und Wohlbegründetheit schon oft an anderer Stelle schätzen gelernt habe. Aber ich wünsche mir von Ihnen heute etwas mehr Schärfe für die zukünftigen Ihrer von mir weiterhin gewünschten Kolumnen.

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  3. Vielen Dank, Frau Prem, für Ihre treffende Analyse eines Vorgangs - nein, eines Zustands in der Justiz.
    Ich halte es nicht für einen Zufall, dass Eberl und Brixner im Prinzip die gleichen Ausreden für ihr katastrophales Wirken gefunden haben, ich glaube da auch nicht an eine Absprache der beiden.
    Das öffentlich geworden Psychogramm dieser schrecklichen Juristen gleicht einander:
    Beide sind feige, bar jeder Regung von Emphatie, egoistisch und unverschämt, in der Konsequenz all dieser Eigenschaften auch noch wehleidig, nicht bereit, auch nur ein Zipfelchen Verantwortung zu übernehmen.
    Und ich gehe jede Wette ein: Sie waren/sind nicht nur bei Mollath so, nein, Brixner und Eberl sind genau die Typen, die sich ständig Kraft ihres Amtes über die kleinen Würstchen, genannt Straftäter, maßlos erheben und diesen zeigen, wo es lang geht. Es gibt mit Sicherheit viele weitere Mollaths, vielleicht nicht mit ähnlich schweren Auswirkungen.
    Für das Richteramt sind beide, Brixner und Eberl, nicht geeignet. Dafür fehlt es vor allem an Charakter. Wenn dann noch - wie hier - ein Schuß Bösartigkeit, Einbildung und Rücksichtslosigkeit hinzu kommen, haben wir genau die Sorte von Juristen, die in einer Diktatur höchst willkommen sind.

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    1. Sehr geehrter Herr Bode,

      Ihr (hier niedergeschriebenes) "Psychogramm dieser schrecklichen Juristen" erinnerte mich an Diederich Heßling - untertänigsten Dank für Ihre "Würze"! Mit dieser zusammen gefällt mir Frau Prems Artikel auch gleich besser, so dass ich nunmehr Ihnen beiden für die ergänzte Kolumne danke.

      (Ich brauchs halt ein bisschen deutlicher.)

      Frohes Schaffen wünscht Ihnen beiden
      Dian

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    2. Sehr geehrter Herr Bode,

      Ihr (hier niedergeschriebenes) "Psychogramm dieser schrecklichen Juristen" erinnerte mich an Diederich Heßling - untertänigsten Dank für Ihre "Würze"! Mit dieser zusammen gefällt mir Frau Prems Artikel auch gleich besser, so dass ich nunmehr Ihnen beiden für die ergänzte Kolumne danke.

      (Ich brauchs halt ein bisschen deutlicher.)

      Frohes Schaffen wünscht Ihnen beiden
      Dian

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  4. Hallo Herr @Bode

    leider ausblenden Sie die Systemfrage: wenn es so ist wie Sie schrieben mit diesen beiden furchbaren Strafjuristen, woran nicht zu zweifeln ist, dann ist doch die Doppelfrage: WARUM wird sowas STRAFRICHTER ALS BERUF und wer ist (nicht nur in Bayern) dafür verantwortluch, WER BERUFT DIESEN TYP STRAFRICHTER?

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    1. Ein Blick ins Gesetz (aus der Erinnerung...):

      In Bayern beruft die Staatsregierung die obersten Richter, die anderen werden von dem Ministerium der Justiz ernannt und befördert...

      Wie der Herr, so`s Gescherr...

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    2. Den ersten Teil der Frage habe ich nicht beantwortet, weil das schwieriger ist.
      Eine Antwort liegt nahe: Beruf kommt von Berufung... das trifft auf die überwiegende Mehrzahl der Strafrichter zu. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen Vorlieben und Neigungen "an den Mann/an die Frau" zu bringen.

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    3. Anonym 24. Mai 2013 17:41

      "WARUM wird sowas STRAFRICHTER"

      Wenn nicht aus ZUFALL, dann wegen GEEIGNETHEIT, wenn beides dann wegen ZUFÄLLIGER GEEIGNETHEIT; für mich käme auch GEFÄLLIGE GEEIGNETHEIT in Frage. Ein "Diederich Heßling", modernere Bezeichnung "Radfahrer" (nach oben katzbuckeln, nach unten treten) ist in vielen Amtsstuben, vor allem den dunklen der Justiz "gut" einsetzbar. Wenn er dann noch so viel Ahnung von den Gesetzen hat, dass er daraus mehr oder weniger selbständig ableiten kann, wie man diese im ihm gewiesenen Sinne oder gar gemäß eigener Intention etwa im vorauseilenden Gehorsam anwenden und nötigenfalls verdrehen oder auch missachten kann, dann ist er allenfalls der richtige Mann am richtigen Ort - und in bester Gesellschaft.

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  5. Es gab bekanntlich eine Kopie der Akte (ohne Mollaths Verteidigungsschrift, das sog. "Duraplex-Konvolut"). - Wo überall ist die zirkuliert, und lässt sich das ermitteln?
    Nehmen wir mal an, die hätte jemand längere Zeit bei sich zu Hause gehabt, um sich für den Einflug im Zuständigkeits-Slot schon mal einzulesen... Z.B. jemand, der den 106 Seiten Duraplex-Hefter nicht gelesen hat...
    Fragen über Fragen, die sich so stellen.

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  6. Liebe U.P., das ist brillant! - Ihre sprachliche Meisterschaft markiert exakt die Distanz, in der diese Herrschaften sich von Anstand und Recht befinden.
    Ja, man hat schon Pferde gesehen, ... und das vor einer Apotheke.
    Übrigens: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" (frei nach Gorbi), aber leider eben: "Wer zu früh kommt, den belohnt der Tod". (Man lese einmal nach, was genau unter dem Begriff "bürgerlicher Tod" juristisch-barbarisch zu verstehen ist! Das, was Dreyfus widerfuhr und wie Mollath seine Lage schildert: Lebendig begraben und sämtlicher Rechte beraubt.)
    Was aber hätte
    - ein Bundespräsident Gustav Heinemann veranlasst,
    - ein Heinrich Böll unternommen,
    - ein Horst-Eberhard Richter über den Psychiatriemissbrauch gesagt?
    Erbärmliche Zeiten, in denen wir heute leben! In einem Land, dessen höchster Literaturpreis nach einem Radikaldemokraten (Georg Büchner) benannt ist, dessen Freund (Weidig) ein besoffener Scherge (Georgi) im Kerker bis zum Tode geprügelt hat.
    "Wer zu früh kommt, den belohnt der Tod", das ist das Motto für das moralische Mittelmaß des "Archipel CSUlag". - Schließlich: zu Büchners Zeiten nannte man Demokraten ja noch - "Demagogen" (Metternich).

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  7. Hallo, liebe UK-ler, mit der Verschleppung und Verzögerung in Sachen Mollath soll ein Exempel statuiert werden, denke ich. Deshalb kommt es der CSU gerade recht, dass viel Wirbel um Mollath gemacht wird. - Je mehr Action und öffentliche Aufmerksamkeit, umso mehr Abschreckung für die Zukunft. - Wer will denn als zukünftiger Regimekritiker, Steuerkriminellenkritisierer, Anprangerer von Machtmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitelung Mollaths Schicksal erleiden? Ich nicht. Bis dann - Christa Sieber.

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  8. Brixner hatte tatsächlich keinen Anlass, umfangreiche, überdies mehrere Jahre alte Konvolute zu Schwarzgeldtransfers zu lesen. Mollath stand nicht wegen Beteiligung an Schwarzgeldtransfers vor Gericht, und die Handlungen, wegen derer er angeklagt war, dienten nicht der (überdies nicht notwehrfähigen) Verteidigung gegen Schwarzgeldtransfers.

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    1. Mollaths Verteidigungsschrift enthielt beileibe nicht nur das: Ein aufgeschlossener Mensch hätte sich anhand des "Konvoluts" ein umfassendes Bild des dezidierten Pazifisten und differenzierten Denkers Gustl Mollath machen und so zu der Erkenntnis kommen können, dass er keinen primitiven Schläger vor sich hat. Da Mollath faktisch unverteidigt war und der Richter auch ablehnte, den Pflichtverteidiger wunschgemäß zu entbinden, wäre genau dies seine Pflicht gewesen: Abseits ausgetretener juristischer Verfahrenswege aus der Hölle nach der Wahrheit zu suchen. Sollten ihn familiäre Umstände und Zeitmangel daran gehindert haben, so hätte er die Bearbeitung des Falls niederlegen müssen.

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  9. "Ein hauseigene Postpferd mit einer Kolik, welches eine zeitnahe Bearbeitung und Zustellung verhinderte"- was für ein anschauliches Bild.
    Danke dafür.

    Erschreckend allerdings, dass Menschen mit einem Hochschulabschluss und Inhaber relevanter öffentlicher Ämter offenbar keinerlei Scheu haben, solch einen Stuss - die Schreibkraft habe sich geweigert, Texte mit der Schreibmaschine zu schreiben - von sich zu geben.

    Und noch erschreckender, dass sich die vielen anderen Richter, deren Tätigkeit ja von den Herrn Eberl und Brixner regelrecht in den Dreck gezogen wird, sich nicht öffentlich distanzieren.

    Mit herzlichen Grüßen von Sina

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    1. @Sina 28. Mai 2013 03:15

      "dass sich die vielen anderen Richter ... nicht öffentlich distanzieren" - bitte bedenken Sie, dass das Spiel "Beamtenmikado" keines ist, dem alle wegen seiner Beliebtheit fröhnen, sondern dessen verpflichtende Teilnahme wegen seiner Außenwirkung gesetzlich fixiert ist und dessen Teilnahmeverweigerung deshalb sanktionsfähig ist (Bsp. Hessische Steuerfahnder) - davon lebt dieses immer noch Rechtsstaat genannte System.

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  10. Hallo

    die Ausreden des RiAG Eberl sind Volljuristenstandard. Jeder Wikeladvokat redet sich so raus: da muss wohl meine Sekretärin ...

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  11. Sehr schöne Kolumne, danke.

    Dabei fiel mir ein Satz besonders ins Auge:
    "Das von ihnen dargestellte ganz profane Böse einer kalt lächelnden Bürokratie wirkt fast noch monströser, als der Gedanke an eine gezielte Intrige gegen Gustl Mollath."

    Meiner Meinung nach tun Richter a.D. Brixner und alle anderen Beteiligten alles, um genau den Eindruck zu vermitteln, dass es sich um gar keinen Fall um eine gezielte Intrige gegen Mollath gehandelt haben kann.
    Da nimmt man lieber in Kauf, sich völlig lächerlich und unglaubwürdig zu machen (Mitarbeiter mit Schreibmaschinenphobie, der Anruf von Brixner bei Jüptner hatte keinen Einfluss gehabt, etc.). Es scheint das kleinere Übel zu sein.

    Mal angenommen, das würde alles stimmen: Das Gericht inkl. Brixner wegen Überlastung, familiären Problemen, unwilligen Mitarbeitern, defekter Technik, usw. völlig überarbeitet und überfordert. Das könnte allenfalls erklären, dass Gustl Mollath wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und Sachbeschädigung (Reifenstecherei) trotz zweifelhafter und unzureichender Beweislage verurteilt wurde. Allerdings hätte dann das Strafmaß relativ gering ausfallen oder sogar zur Bewährung ausgesetzt werden müssen, da Herr Mollath nicht vorbestraft war.

    Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachten und die Verbringung in die forensische Psychiatrie liegt weit außerhalb jeder Logik und jeder Lebenserfahrung.
    Außer, es war von Anfang an Ziel und Zeck des Ganzen, Herrn Mollath aufgrund von attestierten Wahnvorstellungen jede Glaubwürdigkeit zu nehmen, ihn gleichzeitig auf unbestimmte Zeit wegzusperren und ihn dadurch "unschädlich" zu machen und zu zerstören.

    Wir sollten uns nicht Sand in die Augen streuen lassen.

    Herzliche Grüße von
    Elke Meissner

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    1. Selbstverständlich halte ich das ganze Gedöns für eine Reihe völlig unglaubwürdiger Ausreden. Deshalb auch meine Frage nach dem Postpferd. Allerdings frage ich mich, wie die Verantwortlichen auf das schmale Brett kommen, in dieser Art Ausreden eine Entlastung zu sehen: Sollte es tatsächlich möglich sein, dass ein Verfahren aufgrund mangelnder Schreibmaschinenkenntnisse oder anderer organisatorischer Schwierigkeiten derart entgleist, so wäre die reale Bedrohung der gesamten Bevölkerung durch die Justiz noch ungleich größer. Kurz gesagt: Wären die Ausreden wahr, würde dies das Problem insgesamt gesehen verschlimmern.

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  12. @Hoffmann



    Rainer Hoffmann nahm als Gast an der Jahresversammlung der GEP am 27. 4.2013 teil. Er beantragte hier die Mitgliedschaft. Über seinen Antrag hatte, als bald darauf Querelen mit ihm begannen, der Vorstand noch nicht ent­schieden. Zu Hoffmanns Austritt aus der GEP sei be­merkt, daß er aus ihr nicht austreten konnte. Er war nie Mitglied.



    Dr. Dietrich Koch

    GEP-Vorstandsmitglied

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