Freitag, 13. September 2013

Gustl Mollath – Die Kapriolen des Friedemann Pfäfflin



Freitagskolumne von Ursula Prem

Eule
Bild: La-Liana / Pixelio
Der heutige dritte und letzte Teil meiner Betrachtungen über die forensisch-psychiatrischen Gutachten zur Person Gustl Mollaths setzt sich mit den Ausführungen der letzten beiden Gutachter auseinander: Friedemann Pfäfflin und Dr. Friedrich Weinberger. Waren Arbeitsweise und Absichten von KlausLeipziger und Hans-Ludwig Kröber noch relativ einfach zu durchschauen, so stellt das Gutachten Pfäfflins den analytischen Geist vor eine Herausforderung, zeichnet es sich doch durch eine frappierende Inkonsistenz aus, deren Sinn sich dem Leser nur zwischen den Zeilen erschließt.

Friedemann Pfäfflin, so viel wird bereits bei oberflächlicher Lektüre seines Gutachtens klar, möchte als netter Mensch wahrgenommen werden. Offenes Mobbing gegen Kollegen, wie Hans-Ludwig Kröber es in seinem Gutachten gegen den Mainkofener Psychiater Dr. Simmerl betrieben hatte, ist Pfäfflins Sache nicht. Und dass er auch seinem Probanden selbstverständlich nicht wehtun möchte, lässt er zwischen den Zeilen mehrmals durchblicken. Nach einer kurzen Zusammenfassung der verfügbaren Vorgutachten und Akten steigt er auf Seite 7 in die Wiedergabe der Schilderungen Mollaths ein. An den Anfang stellt er Mollaths Erklärung, weshalb dieser

»an der vorausgegangenen Begutachtung durch Prof. Kröber nicht aktiv mitgewirkt hatte. [...] Er war auf Prof. Kröber als Gutachter gekommen, weil er in der Zeitschrift Strafverteidiger einen Aufsatz von ihm aus dem Jahr 1999 gelesen hatte, in dem beschrieben wurde, wie man ein ordentliches Gutachten macht, was schon damit anfange, dass man sich rechtzeitig beim Probanden anmeldet. Herr M. wurde aber ohne vorherige Ankündigung an einem Tag, als Prof. Kröber noch jemand anderen in Bayreuth untersuchte, um halb sechs angerufen und hatte gleich ein „Bauchgefühl, wie geht das schon los.“ Er schrieb dann einen Brief, den er dem Mitpatienten zur Übergabe an Prof. Kröber zuleitete und worin er begründete, dass er sich nicht untersuchen lassen wolle.« [Gutachten Pfäfflin, S.8]

Ist das nicht nett von Friedemann Pfäfflin, wie er für seinen Probanden in die Bresche springt und dabei sogar auf dezente Weise einen Verstoß Kröbers gegen dessen eigene gutachterliche Grundsätze thematisiert? Die Gesprächseröffnung mag bei Mollath spontan Vertrauen erweckt haben, weshalb er Pfäfflin seine Geschichte im Folgenden ausführlich erzählt. Es ist zu vermuten, dass Pfäfflin die Schilderungen getreulich wiedergibt: So erwähnt er sogar eine vom 28. Oktober 2010 datierte Neuausstellung eines Zeugnisses über die am 6. Mai 1975 erfolgte Gesellenprüfung Mollaths als Maschinenbauer, die dieser ihm vorlegt, womit die Behauptung Kröbers, Mollath sei »ungelernt«, widerlegt ist. Ganze 26 Seiten seines Gutachtens widmet Pfäfflin der Darstellung von Mollaths Geschichte, die dieser klar und strukturiert vorträgt.

Pfäfflin, so viel ist klar, hört Gustl Mollath zu und scheint ihm zu glauben. Dies lässt sich aus der Tatsache schließen, dass er von seinem Probanden sogar Absolution erbittet. Wirklich anrührend, wie Pfäfflin sich als scheinbares Opfer des Systems zu Gustl Mollath ins Boot setzt.:

»Ich konfrontiere ihn mit dem Problem eines Gutachters, der zunächst einmal davon ausgehen muss, dass das rechtskräftige Urteil in sich, jedenfalls in wesentlichen Zügen, stimmig ist, und erläutere ihm, dass sich ein Gutachter, der sich darüber einfach hinwegsetzt, ins Aus bugsiert.« [Gutachten Pfäfflin, S.24]
 
Pfäfflin hat offenbar sehr genau verstanden, welches Unrecht Mollath zugefügt worden war. Und sein sodann erteilter Rat weist ihn als echten Gutmenschen aus:

»Ich konfrontiere ihn mit der Überlegung, dass es Situationen im Leben gibt, in denen man unterliegt, in denen man womöglich Unrecht erleidet und Leid ertragen muss, ohne je Recht zu bekommen oder für das erlittene Unrecht entschädigt zu werden.« [Gutachten Pfäfflin, S.31]


Rücksprache gegen das Unrechtsbewusstsein

Ob Pfäfflin sich wohl bewusst darüber war, dass es in ebendiesem Moment an ihm gewesen wäre, das Unrecht zu beenden, das Mollath so plastisch vor ihm ausbreitete? – Nun, die Rücksprache mit der Stationsärztin und dem Oberarzt mögen Pfäfflin dabei geholfen haben, ein eventuelles Unrechtsbewusstsein schnell beiseite zu schieben. Die dort erhaltenen Auskünfte enthalten zwar nur Läppisches, doch Pfäfflin nutzt sie zur Garnierung seines Gutachtens. So etwa eine Mitteilung der Stationsärztin Rümenapp:

»[...] Auch vertue er [Mollath] sich bei seinen Anträgen häufig mit der Datierung bestimmter Ereignisse. Auf Frage: Angst vor ihm habe sie nie empfunden.« [Gutachten Pfäfflin, S.34]

Tja, mit der Datierung bestimmter Ereignisse ist das so eine Sache. Dies stellt man fest, wenn man Pfäfflins Gutachten genau liest und die angegebenen Daten mit Informationen aus anderen Quellen vergleicht. So führt Pfäfflin aus (Hervorhebungen von mir):

»Das Gutachten stützt sich auf die ganztägige Untersuchung von Herrn M. am 30.11.2010 im Besucherzimmer der Station FP6 im BKH Bayreuth (Aufenthalt dort von 10 bis 19 Uhr), die Durchsicht der Krankenakte, die Durchsicht der hergereichten drei Bände Vollstreckungshefte der StA Nürnberg-Fürth und schließlich Rücksprachen mit der behandelnden Stationsärztin und dem zuständigen Oberarzt.« [Gutachten Pfäfflin, S.2]

Sollte Friedemann Pfäfflin also tatsächlich am 30. November 2010 zur angegebenen Uhrzeit seinen jovialen Plausch mit Mollath abgehalten haben? – Schwer zu glauben, denn laut einem nach wie vor online verfügbaren Flyer des BKHs Bayreuth war er an ebendiesem Tag zu Gast auf der 11. Bayreuther Forensiktagung, wo er um 10:40 Uhr eine sicher schwungvolle Rede zum Thema »Aspekte der Begutachtung und Behandlung von Sexualstraftätern« gehalten hat. Wissenschaftlicher Leiter, Organisator und damit sein Gastgeber war praktischerweise Chefarzt Klaus Leipziger, dem Mollath das psychiatrische Elend maßgeblich zu verdanken hatte, und den es keinesfalls zu blamieren galt, wenn für Pfäfflin auch künftig Vortragshonorare sprudeln sollen.

Wie ist diese zeitliche Unmöglichkeit zu erklären? Handelt es sich um eine Mogelei bei den Uhrzeitangaben im Gutachten? Oder verfügt Pfäfflin gar über einen qualitativ hochwertigen Zeitumkehrer, dessen Funktionalität sogar Harry Potter und Hermine Granger vor Neid erblassen lassen würde? – Des Rätsels Lösung findet sich in einer Fußnote von Seite 17 eines Schriftsatzes von Rechtsanwalt Gerhard Strate, demzufolge die Exploration tatsächlich einen Tag früher, also am 29. November 2010 stattgefunden haben soll. Neigt Pfäfflin etwa dazu, sich in seinen Schriftstücken bei der »Datierung bestimmter Ereignisse« zu vertun? Könnte dies gar ein Grund sein, die Frage zu stellen, ob man vor ihm Angst haben muss?


Verständnistriefende Ausführungen mit vernichtendem Fazit

Ob Gustl Mollath vor Friedemann Pfäfflin Angst hatte, wissen wir nicht. Grund dazu jedoch hätte er in jedem Fall gehabt: Nach vollen 26 Seiten neutraler bis verständnistriefender Ausführungen, aus denen sich keinerlei Anhaltspunkte für eine Allgemeingefährlichkeit Gustl Mollaths ableiten lassen, zeigt Pfäfflin ab Seite 35 sein wahres Gesicht:

»Wenn man einen roten Faden aus seinen Darstellungen herausdestillieren will, dann lässt sich dieser dahingehend charakterisieren, dass er bei den mit ihn befassten Gerichten und anderen Amtspersonen ebenso wie bei den mit ihm befassten Psychiatern und teils auch bei seinen Verteidigern eine gezielt gegen ihn gerichtete Voreingenommenheit unterstellte, der er ohnmächtig ausgeliefert war und ist.« Und: „Vorherrschend war der Affekt der (An-)klage gegen andere, die ihn ungerecht behandelten, wenn nicht gar foltern oder gar vernichten wollten.“«

Auf Seite 38 schließlich erfolgt wieder eine prophylaktische Exkulpierung seiner eigenen Person, indem er eine erstaunliche Aussage Mollaths wiedergibt:

»Auf meine Frage, ob es ihm nützen würde, wenn ich sagen würde, er sei gar nicht paranoid, sodass er aus Mangel an inhaltlicher Grundlage aus dem Maßregelvollzug entlassen werden müsste, verneinte er dies bemerkenswerter Weise und betonte, darum gehe es ihm gar nicht, sondern ausschließlich um ein Wiederaufnahmeverfahren, in dem seine Unschuld festzustellen sei. Bezüglich der Rechtsstaatlichkeit unserer Gesellschaft hatte er große Zweifel, die er wiederholt explizit formulierte.«

Sein vernichtendes Urteil bringt er auf Seite 42 auf den Punkt:

»Die Einweisungsdiagnose der wahnhaften Störung (ICD-10, F22.0) gilt aus meiner Sicht auch heute noch. – [...] An die externe Begutachtung hat er die vage Hoffnung geknüpft, der Gutachter solle zur Aufklärung des von ihm behaupteten Bankenskandals beitragen, so wie er auch erwartet, dass der für ihn zuständige Oberarzt die Machenschaften der Hypobank aufklären solle, so dass mit ihm über anderes kaum ins Gespräch zu kommen ist. Allein schon diese Erwartung an den Oberarzt und an den Gutachter spricht für eine verzerrte Realitätswahrnehmung, denn diese Personen sind keine Kriminalisten und keine Juristen, und sie haben bei ihren Beurteilungen zunächst einmal von den Feststellungen des rechtskräftigen Urteils auszugehen. Insofern sind sie nicht die geeigneten Adressaten für sein Anliegen, denn diese Feststellungen könnten ggfs. allein in einem rechtsförmigen Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden. Die Überprüfung, ob sich Herr M. aufgrund eines Komplottes im MRV befindet und ob ihm die dem Urteil zugrunde liegenden Taten zu Unrecht unterstellt wurden, ist nicht Sache des Gutachters. Ungeachtet dieser Feststellung müsste im Gutachten selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und die Zweifel an der Täterschaft des Begutachteten begründen. Entsprechend neue Unterlagen bzw. Informationen hat Herr M. mir nicht vorgelegt.«

Wenn man von den haarsträubenden, im Gutachten zwischen Seite 7 und Seite 34 festgehaltenen, von Mollath »konzentriert, formal und inhaltlich im Denken im Wesentlichen geordnet (S.35)« geschilderten Vorgängen einmal absieht, so mag Pfäfflin damit recht haben.

»Man mag darüber spekulieren, ob es auch zu einem anderen, d.h. milderen, Krankheitsverlauf hätte kommen können, hätten Herrn M.s Anzeigen tatsächlich zur Eröffnung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren geführt, doch tragen solche Spekulationen zur Beantwortung der Gutachtenfragen nichts bei.« [Gutachten Pfäfflin, S.43]


»Gesellige Abendveranstaltung«


Geradezu philosophisch verweist Pfäfflin sodann auf Kleists Novelle Michael Kohlhaas und die wahnhafte Entwicklung aufgrund »beobachteten oder selbst erfahrenen Unrechts, das keine angemessene Würdigung bzw. Genugtuung erfährt«, um sodann das Unrecht selbst fortzuschreiben, die Frage nach dem weiteren Vorliegen der Voraussetzungen für § 63 StGB mit einem Ja zu beantworten und die Einweisungsdiagnose seines Gastgebers Leipziger zu bestätigen. Ob hierzu auch die im Flyer der Forensiktagung benannte »Gesellige Abendveranstaltung für Tagungsteilnehmer und Mitarbeiter der Klinik« beigetragen haben mag, welche direkt im Anschluss an die Exploration stattfand, kann in diesem Rahmen nur vermutet, jedoch keinesfalls sicher ausgeschlossen werden.

Was aber hielt Pfäfflin auf Seite 46 davon ab, eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung neuer Straftaten durch Mollath zu diagnostizieren? Ein Rest von menschlichem Anstand? Die Angst vor dem morgendlichen Blick in den Spiegel?

»Die Antwort auf diese Frage [Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten] lässt sich nicht sicher quantifizieren. Vor dem Hintergrund dessen, was in Abschn. 7.1 gesagt wurde, liegt die Annahme nahe, dass Herr M. womöglich wieder den im Einweisungsurteil genannten Taten vergleichbare Taten begehen wird.«

Pfäfflin schränkt diese vage Formulierung zusätzlich ein, indem er berichtet, dass Mollath während der Untersuchung an keiner Stelle konkrete Rachegedanken oder -absichten gegenüber seiner Frau oder anderer bestimmter Personen geäußert, sondern betont habe, es gehe ihm um Wahrheit und Gerechtigkeit.

»Wie bereits mehrfach betont, bestreitet er nach wie vor, jene im Einweisungsurteil genannten Taten begangen zu haben, so dass die üblicherweise in diesem Zusammenhang vom Sachverständigen zu prüfende Frage der Auseinandersetzung mit den Taten zu einem ungünstigen Ergebnis kommen muss.«

Abschließend empfiehlt Pfäfflin, »mit Herrn M. besser ins Gespräch zu kommen«, nennt als zusätzlichen Risikofaktor die »schroffe, formale Ablehnung von Anliegen des Patienten« und zieht das Fazit, »dass die sachverständig zu beurteilenden Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 63 StGB weiterhin vorliegen.«


Gewissen versus Reputation


Mit der Entlarvung der Pfäfflinschen Kapriolen befasste sich als Erster der Neurologe und Psychiater Dr. Friedrich Weinberger, der in seinem Gutachten vom 30. April 2011 zuerst Pfäfflins Überzeugung, er habe »zunächst einmal von den Feststellungen des rechtskräftigen Urteils auszugehen« einer kritischen Prüfung unterzog:

»Daß Urteilsgründe keine Bindungswirkung haben, musste aber auch der Gutachter, der auf seinem Briefkopf den (nicht offiziellen) Zusatztitel „Forensische Psychiatrie (DGPPN)“ herausstellt, selbst wissen. Die im Urteil „als wahnhaft eingestuften Überzeugungen“ Mollaths auf ihre Wahrhaftigkeit zu überprüfen, war ihm als Gutachter sehr wohl aufgegeben.« [Gutachten Dr. Weinberger, S.14]

Dr. Weinberger legt damit den Finger in eine Wunde, die Pfäfflin selbst schon schmerzhaft verspürt haben mag, als er darauf verwies, er würde sich als Gutachter »ins Aus bugsieren«, würde er die Feststellungen des rechtskräftigen Urteils missachten. Denn faktisch haben widerspenstige Gutachter von der Justiz tatsächlich Unbill zu erwarten, wie der Fall von Dr. Hanna Ziegert zeigt, die sich nach kritischen Anmerkungen in der Sendung »Beckmann« nun mit einem drastischen Auftragsrückgang konfrontiert sieht. Können Gutachter wirtschaftlich nur überleben, wenn sie beim großen Affentanz mitspielen? Reichte Pfäfflins Mut deshalb nur für ein resignierendes Schulterzucken bei gleichzeitiger Fortschreibung der Diagnose, weil Aufträge, Vortragshonorare und gesellige Abendveranstaltungen im Kreise der Kollegen andernfalls der Vergangenheit angehören würden? Sind die Hürden für eine eigene gutachterliche Meinung etwa derart hoch, dass nur Hasardeure sie zu überspringen wagen?

Für zumindest eine Gefälligkeit des Tagungsredners Pfäfflin gegenüber dem Gastgeber spricht eine weitere Erkenntnis Dr. Weinbergers:

»Pfäfflin bemerkt nicht, daß während der fünfjährigen Zwangsunterbringung eindeutig wahnhafte Äußerungen oder Verhaltensauffälligkeiten bei Mollath mit Sicherheit aufgefallen und im Krankenblatt festgehalten worden wären, wenn es sie gegeben hätte!« [Gutachten Dr. Weinberger, S.17]

Was wurde stattdessen aufgeschrieben und gegen Mollath verwendet? Ein Hang zur Ironie, der Wunsch nach Kernseife und Biokost, ein angeblich zynischer Blick. Zu keinem Zeitpunkt hatten selbst die böswilligsten Psychiater mehr gegen ihn in der Hand, als ein paar persönliche Eigenheiten, die für das siebeneinhalbjährige Aufblasen des unsichtbaren Ballons genügen mussten. Beklemmend, nicht wahr?  


Das Ende des bösen Spiels


Die substanzlosen Ausführungen Friedemann Pfäfflins genügten am 9. Juni 2011 nicht einmal der diesbezüglich recht anspruchslosen Strafvollstreckungskammer Bayreuth, sodass Pfäfflin in der mündlichen Verhandlung nachlegen musste und die »Wahrscheinlichkeit der Begehung neuer Straftaten« plötzlich als »sehr hoch« bezeichnete. Statt sich jedoch schon angesichts dieser Widersprüche auch mit dem Gutachten Dr. Weinbergers auseinanderzusetzen, gab sich die Strafvollstreckungskammer mit Pfäfflins mündlichem Nachschlag zufrieden und verlängerte Mollaths Verräumung erneut.

Erst am 26. August 2013 setzte das Bundesverfassungsgericht auch diesem bösen Spiel ein Ende, nachdem das Oberlandesgericht Nürnberg bereits 20 Tage zuvor die Wiederaufnahme des Verfahrens und die sofortige Freilassung Mollaths angeordnet hatte. Zu der gutachterlichen Leistung Friedemann Pfäfflins führen die Verfassungsrichter aus:

»Das Landgericht setzt sich nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. In seinem schriftlichen Gutachten legt der Sachverständige dar, dass sich die Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten nicht sicher quantifizieren lasse. Da der Beschwerdeführer keinen Zugang zu seiner eigenen Aggressivität habe, sei er gefährdet, erneut vergleichbare Handlungen vorzunehmen. Es liege die Annahme nahe, dass der Beschwerdeführer „womöglich wieder den im Einweisungsurteil genannten Taten vergleichbare Taten begehen“ werde. Demgegenüber erklärte der Sachverständige in der mündlichen Anhörung, er habe im Gutachten „vielleicht eine etwas zu weiche Formulierung“ gewählt. Berücksichtige man, dass die Anlasstaten losgelöst von der sonstigen Persönlichkeit des Beschwerdeführers begangen worden seien und dass andererseits eine therapeutische Bearbeitung nicht stattgefunden habe, halte er die Wahrscheinlichkeit vergleichbarer Taten für sehr hoch. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Einschätzungen durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles (siehe sogleich unten b) und c) diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen.« 
[Quelle: Bundesverfassungsgericht]
Was bleibt, ist der Eindruck der Zerrissenheit des Friedemann Pfäfflin, der sich im Spagat zwischen Gutmenschentum und persönlichem Kalkül diesmal übernommen hat. Wie viel Gewissen kann ein Psychiater sich leisten, der seinen beruflichen Status zu erhalten sucht? Pfäfflin hat den Weg der weichen Formulierungen gewählt, um seinem Dilemma zu entkommen. Niemandem wehtuend: nicht dem Probanden, nicht den Kollegen, und dem Auftraggeber schon gar nicht. Das Unvermeidliche am Schluss kurz und begründungslos abhandelnd, in der sicheren Ahnung, dass das Gericht sowieso nur die letzten Seiten eines Gutachtens liest. Sind der unempathisch-bürokratische Stil eines Klaus Leipziger und das zynisch angehauchte Idiom eines Hans-Ludwig Kröber leicht zu entlarven, so sind es eben die leisen, jovialen Töne eines Friedemann Pfäfflin, in denen die größte Gefahr verborgen liegt.

Hier weiterlesen:
Leipzigers Allerlei
Keiner ist gröber als Kröber

Gabriele Wolff:
Die Irrwege der Psychiatrie (1)
Die Irrwege der Psychiatrie (2)
Die Irrwege der Psychiatrie (3)

Thilo Baum:
Die Logik der Forensischen Psychiatrie

Oliver Garcia:
Fall Mollath - der Schleier ist gelüftet 

Thomas Stadler:
Mollath: Ein Opfer der Psychiatrie




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35 Kommentare:

  1. Eine winzige Korrektur

    statt (2. Absatz):
    Offenes Mobbing gegen [...] den Straubinger Psychiater Dr. Simmerl [...]

    richtig:
    Offenes Mobbing gegen [...] den Mainkofener Psychiater Dr. Simmerl [...]

    (Er wurde während der Zeit im BKH Straubing mit dem Betreuungsgutachten beauftragt.)

    Herzliche Grüße
    A.B.

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  2. Solche jovialen und loyalen Töne eines solchen Gutachters zur Justiz und Richterschaft sind auch daran zu erkennen, in dem solche Gutachter Begutachtungstermine auf den "20.04." legen, wie z.B. Dr. Dieter Oswald (LVR-Klinik, Langenfeld) und Prof. Dr. Frank Schneider (Uni-klinik Aachen).

    Ich habe es insgesamt DREIMAL erlebt: 2009, 2011 und 2012 !!

    Im Jahr 2009 hat das Amtsgericht Recklinghausen den Gerichtstermin auf den "20.04." 2009 gelegt, zu dem die beiden Gutachter Dr. med A. Teuber, Lippstadt und Dipl. Psych. S. Binder, Lippstadt geladen worden waren, was das Gericht zuerst versucht hatte, zu verheimlichen. Diese beiden Ärzte haben übrigens auch die beiden Gladbecker Geiselgangster Degowski und Rösner begutachtet.

    Die gleiche Gefährlichkeit unterstellte das Gericht wohl auch mir, dem mittlerweile ins Ausland geflüchteten Solarkritiker.

    Wem der historischen "Zusammenhang" zum "20.04." nicht bekannt ist, sollte sich umgehend schlau machen.

    Ich vermeide es bewusst, diesen bedenklichen historischen Zusammenhang hier im Forum der sehr geschätzten Ursula Prem zu erwähnen !!

    Allerdings kann der Solarkritiker mittlerweile aus dem Exil heraus beweisen, dass die Justiz in NRW auf Grundlage der Geheimakte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium seit 2002 einen Solarverkäufer (!) und seinen Anwalt (!) mit dem Richterprivileg (!) (Art. 97) grundgesetzwidrig STRAFFREI gestellt hatte, um damit einen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zu Gunsten der Solarwirtschaft zu vertuschen.

    Das ist seit Jahren das perfide Motiv, warum der Solarkritiker von der Justiz und Richterschaft seit Jahren psychiatrisiert werden sollte !!

    Auf dieser Grundlage soll angeblich die "grüne Energiewende" in Deutschland funktonieren !! Wem DAS nicht gefällt, sollte nicht länger schweigen.

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  3. @A.B.: Vielen Dank für die Anmerkung, da haben Sie natürlich recht. Habe es korrigiert ...

    Viele Grüße

    Ursula Prem

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  4. Dieses Zitat charakterisiert Pfäfflins Attitüde (déformation professionelle), sich nicht die Bohne dafür zu interessieren, was der Fall ist, sondern nur wie es ihm (psychiatrisch deutend/wertend) vorkommt.

    Zitat:
    «Auf meine Intervention: „Lassen Sie uns einmal einhalten. Eine Geschichte, die Sie erzählen, klingt schrecklicher als die andere; lassen Sie uns noch einmal zu übergeordneten Gesichtspunkten kommen”, fährt er in seiner detaillierten Schilderung fort [...]»
    (Gutachten Pfäfflin, Seite 30)
    * * *

    Zwischenbetrachtung (Stichworte zur Ethik):
    - Ein normaler behandelnder Arzt steht nur auf der Seite seines Patienten und niemandes sonst. Diese Parteilichkeit ist ethischer Konsens nach den NS-Medizinverbrechen im Namen der "Volksgesundheit" (Eugenik, Euthanasie).
    - Bei Amtsärzten (Seuchenhygiene) oder Militär-/Katastrophenmedizinern (Triage) wird's schon wackelig.
    - Als Gutachter begibt der Arzt sich in einen heiklen Grenzbereich ärztlicher Ethik und muss neutral und sachkundig sein. Auch hier dürfen unethische Aufträge/Zielsetzungen nicht sein.
    - Für Forschungen am Menschen gilt der "Nürnberger Kodex" (gleichfalls als Konsequenz aus den NS-Verbrechen).
    * * *

    Aber für das, was Pfäfflin sich seinem "Probanden" Gustl Mollath gegenüber geleistet hat, gibt es nur ein Wort: VERRAT! - Und zwar, wie hier in der Kolumne herausgearbeitet wurde, mit Vorsatz und wider besseren Wissens. Soll man denn sein Herumgeeiere für bare Münze nehmen? Eine fadenscheinige Sondermoral, chloroformiertes Biedermann-Gewissen.

    Ich frage mich übrigens, ob wir es bei den Auswüchsen und bewußt gewollten Fehlentwicklungen der forensischen - und Zwangspsychiatrie, die gegen die Patienten und im Namen der Allgemeinheit handeln, nicht schon längst wieder mit etwas wie der berüchtigten "Volksgesundheit" zu tun haben. Nur diesmal unter dem Vorzeichen der Sicherheit. - Die DGPPN bittet um unser Vertrauen, ... meines hat sie entschieden NICHT!
    A.B.

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    1. Was ich nur angerissen hatte, hat @Gerd Hellmood in seinem Kommentar gut präzisiert.
      Uns allen ist schon bei dem Gesülze des Herrn Leipziger über "Therapiebündnisse" speiübel geworden: Man möchte als Arzt auftreten und ist es dann doch nicht so wirklich. - Hier gibt es aber gar kein Vertun: entweder man ist behandelnder Arzt und damit kompromisslos Partei des leidenden Patienten, oder man ist draußen vor.
      Dass Gustl Mollath unsäglich gelitten hat und menschliche Hilfe brauchte, war Pfäfflin so klar wie nur was. - Verrat, Heuchelei, missbrauchtes Vertrauen... Das ist unverzeihlich.
      A.B.

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  5. Nach der Freilassung Mollaths ist der lange Marsch zur Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Rechtsstaat angesagt.
    https://t.co/SpkWaPxOs4

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    1. Darin: „Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine (...) geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.“ (Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Regensburg, 23.02.2013)

      Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: "Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt". Ein Justiz-(Psychiatrie-)versagen mit "Fehlern die zum Himmel schreien".
      Prantl in SZ in Bezug auf den Fall Mollath: “Eine Justiz (Psychiatrie), die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selber wahnsinnig”.

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    2. Ähem.
      Ein kleiner Hinweis, wo man bei diesem kryptischen Link dann landet, wäre hilfreich.
      ;-) Nicht alle Löwen springen durch jeden Feuerreifen.

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    3. Lieber Herr Keim,
      eine interessante Zwischenbilanz, und die Perspektive auf die konkreten, praktischen Konsequenzen ist sehr wichtig.

      An der für mich sehr spannenden Stelle: "Die Praxis in anderen Staaten zeigt, dass das nicht so sein muss" funktioniert leider der Link nicht (href fehlt). - Ich habe es dann mit der Version auf Ihrer HP verglichen und dort gefunden:

      Kontrollkommissionen für psychiatrische Krankenhäuser in Norwegen
      http://home.broadpark.no/%7Ewkeim/files/kontrollkommission.htm

      Es wird alle sehr interessieren, wie Sie Ihr "work in progress" fortschreiben. - Vielen Dank für das, was Sie schon zusammengetragen haben!
      Viele Grüße
      A.B.

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  6. Wo ist dieser Typ "zerrissen"? Er ist ein krimineller Mitläufer. Speichellecker aus niederen Motiven und bereit jeden Dreck den er vorgesetzt! bekommt abzunicken.

    Mit anderen Worten ein Durchschnittsbürger. Wie das ganze Pack das sich Richter schimpft und auch nichts andres macht als sich feige hinter ihren absurden "Gutachtern" zu verstecken,

    Jeder der des Lesens mächtig ist kann wissen das dieser ganze psychiatrische Hokospokus nichts taugt und niemand auf der Welt in der Lage ist "Verhaltensprognosen" zu erstellen die auch nur ein Mindestmaß an Treffsicherheit hat.

    Das Problem ist auch nicht er und seine schmierige stinkende Lebenslüge, sondern die fünfte Gewalt. Historisch schon immer dazu da Machtausübung jenseits aller demokratischen und juristischen Regularien (hochtrabend Prozesse genannt) "auszuüben".

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  7. Die Analyse zeigt die "bösen Absichten" des Gutachtens auf.
    Verheerend ist, wenn wir daran denken müssen, das Justizministerium, welches alle Akten vorliegen hatte, auch dieses Gutachten, ist nicht in der Lage, die von Ihnen so klar aufgezeigten Fehler des Gutachtens zu erkennen. Wir werden also von Leuten regiert, die nicht des klaren Denkens mächtig sind. Oder sie sind es und dann haben wir ein strukturelles Problem, denn es bleibt nur der Schluß übrig, die Justiz und Psychiatrie hat sich mißbrauchen lassen. Der Film in quer

    http://blog.br.de/quer/unfehlbare-richter-bayerns-justiz-in-der-vertrauenskrise-11092013.html

    zeigt dies ausdrücklich. Der Ministerpräsident Herr Seehofer hat angeblich von Anfang an ein Wiederaufnahmeverfahren gefordert:
    "Es wird jetzt einen neuen Prozeß geben, insofern ist vom Ergebnis her das erreicht worden, was ich von Anfang an eingefordert habe."
    Wenn Seehofer, das Ergebnis "einfordert", wie er zugibt, dann müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft eingreifen, weil er unzulässig in die Unabhängigkeit der Justiz eingreift. Wer den Vorsitzenden des Bayerischen Richtervereins Herrn Groß sprechen sieht, blickt in ein Gesicht, das von Schreck gekennzeichnet ist. Seine erste Presseerklärung kennzeichnete sich noch dadurch aus, sogar der BGH habe die Zwangseinweisung abgesegnet, sogar keine Fehler in der Beweisführung gesehen. Wie verheerend muß es für diese Männerriege sein, wenn Sie als Schriftstellerin frau Ursula Prem "uns" öffentlich eine Analyse der Gutachten in Folge liefern, die von der Qualität her als gerichtliche Beweisführung verwendet werden könnte. Wenn man/frau dann in dem Film von quer den Pressesprecher des Gerichtes sieht, die Arroganz in seinem Gesicht, passend zu dem (für mich) so merkwürdigen Interieur des Landgerichtes Bayreuth, alles soll Eindruck, Gediegenheit vermitteln, erkennt den Kontrast: wie hohl und leer sind die Gutachten.

    Ich schrieb Herrn Pfäfflin (friedemann.pfaefflin@uni-ulm.de) am 28.11.2012 öffentlich:
    "....Können Sie sich vorstellen, daß die "Kaste" der Richter und Psychiater nun vollends vor die Hunde - sprichwörtlich - geht,weil der Auftritt von Beate Merk heute im ZDF signalisiert, was der nächste Gutachter zu tun hat - nämlich Beate Merk bestätigen.
    Ich werde demnächst öffentlich verbreiten, wie im Bezirkskrankenhaus Regensburg der Psychiater Herr Dr. Vogl mir wegen des Schulkruzifixes Schläge androhte, wie er drohte, mein Denken mit Medikamenten zu ändern."

    Warum hat Herr Pfäfflich sich kürzlich dem Gericht verweigert, ahnte er schon, Herr Strate wird sein Gutachten veröffentlichen, seine Mittäterschaft an dem Komplott gegen Herrn Mollath wird sich erweisen.

    Sie lassen Frau Prem durch Ihre Analyse der Gutachten nur einen Schluß zu: alle Beteiligten an dem gerichtlichen Verfahren hatten das Ziel, Herrn Mollath zu vernichten.

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    1. Hallo Herr Seler, danke für Ihre Anmerkungen. Das Grundproblem im System der psychiatrischen Begutachtung sehe ich darin, dass ein immanenter Zwang zur Bestätigung des Vorgutachters zu bestehen scheint. Nur so kann einem schon dem Wesen nach unbestimmten Gegenstand wie der menschlichen Psyche eine Anmutung von Begreifbarkeit gegeben werden, die unbedingt vonnöten ist, um eine "Wissenschaft" daraus zimmern zu können. Schon Archimedes wusste, dass ein einziger fester Punkt genügt, um die Welt aus den Angeln zu heben. Vielleicht haben die Psychiater ihn ja missverstanden und sind der Auffassung, dass schon die Behauptung eines solchen Punktes ausreichend wäre. ;-)

      Dieser Logik folgend halte ich die Stellungnahme der Psychiaterin Krach aus Erlangen für den eigentlichen Sündenfall, aus dem die psychiatrische Seite des Mollath-Falls erwachsen konnte: Liegt eine solche Aussage eines Psychiaters erst einmal vor, dann rollt die Bestätigungsmaschinerie unaufhaltsam an, um den gedachten archimedischen Punkt zu verfestigen. Wer sich widersetzt, wie Dr. Simmerl oder Dr. Weinberger, findet sich schnell auf der Seite der Ausgestoßenen wieder, wird von den eigenen Kollegen als gänzlich "unwissenschaftlich" oder "inkompetent" gebrandmarkt und hat es fürderhin mit knirschendem Sand im Getriebe der eigenen Karriere zu tun.

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  8. Neigt Pfäfflin etwa dazu, sich in seinen Schriftstücken bei der »Datierung bestimmter Ereignisse« zu vertun?

    Er ist nicht der einzige, der im Fall Mollath Datierungsschwierigkeiten hat.

    Aus dem Minderheitenbericht des Mollath-Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag:

    Ein interessantes Detail des Untersuchungsausschusses ist, dass die Berufspolitikerin Merk sklavisch eine vorbereitete Stellungnahme ablas, während der „Spinner“ Gustl Mollath völlig frei vortrug. Er konnte im Gegensatz zur Ministerin auch sein Alter korrekt angeben
    [371].

    [371] Zitat aus dem Protokoll vom 14.06.2013, S. 3: „Beate Merk, 57 Jahre, Juristin. Ladungsanschrift: Prielmayerstraße 7 in München.“


    http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/2013_07_10_minderheitenbericht.pdf

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  9. Ungeachtet dieser Feststellung müsste im Gutachten selbstverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, wenn im Rahmen der Untersuchung Informationen auftauchten, die zum Zeitpunkt des Einweisungsurteils noch nicht bekannt waren und die Zweifel an der Täterschaft des Begutachteten begründen.

    Warum hat Pfäfflin dann nicht reagiert, als solche Tatsachen tatsächlich auftauchten? Warum hat er sich nicht nach der Aussage von Edward Braun und dem Auftauchen des HVB-Berichts von seinem Gutachten distanziert?

    Stattdessen erklärte er, er könne aufgrund des öffentlichen Drucks keine Stellungnahme abgeben, und ruinierte damit seinen Ruf restlos.

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    1. Er hat sich mit einer Behauptung beholfen:
      "Entsprechend neue Unterlagen bzw. Informationen hat Herr M. mir nicht vorgelegt."

      Dass er auf Seite 8 seiner Begutachtung ausgeführt hatte, Mollath habe auf der Station nur die Prozessakten bis 2004 zur Verfügung gehabt, lässt er generös unter den Tisch fallen, während die mündlichen Aussagen Mollaths trotz ihrer vielseitigen Darstellung im Gutachten einfach ignoriert wurden. Selbst ohne den HVB-Bericht und die Aussage von Edward Braun hätte Friedemann Pfäfflin schon aufgrund von Mollaths Schilderungen über ausreichend Hinweise verfügt, um eine Neubewertung der Angelegenheit anzuregen. Stattdessen verweist er Mollaths verzweifelten Hilferuf in den Bereich des Wahns, da Gutachter und Ärzte nun mal nicht für die Aufklärungsarbeit zuständig seien. Dass Ärzte keine Kriminalisten sind, ist sicher richtig: Von derartigen Akademikern sollte man jedoch durchaus die Fähigkeit zum selbstständigen Einschalten des Gehirns erwarten dürfen, und zwar ohne gesonderte Aufforderung.

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  10. Es freut mich sehr, dass Sie sich der Gutachten angenommen haben, sehr geehrte Ursula Prem. Sie vermögen es, das Wichtigste aus Texten zu filtern und mit wenigen Zitaten zu vermitteln, was die Gutachten auszeichnet und welche Strategien angewandt wurden, um "gewünschte" Ergebnisse zu erzielen.

    Ihr Zitat aus dem Pfäfflin-Gutachten sagt im Grunde schon alles:

    »Ich konfrontiere ihn mit dem Problem eines Gutachters, der zunächst einmal davon ausgehen muss, dass das rechtskräftige Urteil in sich, jedenfalls in wesentlichen Zügen, stimmig ist, und erläutere ihm, dass sich ein Gutachter, der sich darüber einfach hinwegsetzt, ins Aus bugsiert.« [Gutachten Pfäfflin, S.24]

    Pfäfflin war klug genug gewesen, das Schmierengutachten von Dr. Leipziger und das Schmierenurteil von Brixner als das zu erkennen, was sie waren: Schmierenwerke zur Konstruktion eines Mollaths, den es gar nicht gab, nämlich eines gefährlichen Irren, der Straftaten begangen hatte.

    Wie schon im 3. Reich, machten und machen sich nicht nur diejenigen schuldig, die das Böse wollen, sondern auch diejenigen, die mitmachen, "um sich nicht ins Aus zu bugsieren" und diejenigen, die weggucken, weil jedes Engagement ja auch mit Nachteilen verbunden wäre...

    Ich werde auf Ihre Metagutachten zurückgreifen, natürlich mit Quellenangabe, und meine Mittel sind etwas anders als Ihre, sehr geehrte Ursula Prem, aber ich halte sie für eine gute Ergänzung.

    Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, http://united-anarchists.de

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  11. »Ich konfrontiere ihn mit der Überlegung, dass es Situationen im Leben gibt, in denen man unterliegt, in denen man womöglich Unrecht erleidet und Leid ertragen muss, ohne je Recht zu bekommen oder für das erlittene Unrecht entschädigt zu werden.« [Gutachten Pfäfflin, S.31]


    Wie es aussieht, verwechselt Pfäfflin Diagnostik und Therapie, denn wie sich das liest, denke ich unwillürlich an die sogenannte "Weisheitstherapie". Diese kommt jedoch nicht bei Wahnerkrankungen zur Anwendung, sondern bei der in 2003 erstmals von Professor Dr. Linden am Berliner Charité (am selben Institut wirkt auch ein gewisser Kröber) beschriebenen Anpassungsstörung PTED, auch posttraumatische Verbitterungsstörung gemäss ICD10 F 43.8.
    Indem Pfäfflin Gustl Mollath auf subtile Art andiente, sich d'rein zu finden, verletzte er nicht nur in eklatanter Weise das Gebot der therapeutischen Abstinenz, sondern offenbart mit dieser Einlassung auch, was allenfalls zu diagnostizieren gewesen wäre und somit sein Dilemma. Denn ICD F 43.8 rechtfertigt keinesfalls eine Zwangsunterbringung. Man liest ja immer wieder in Kommentaren, dass Mollath eigentlich hätte verrückt werden müssen, in den sieben Jahren. Da dies nicht der Fall sei - so der Zirkelschluss - könne er aber auch nicht normal sein. Vielmehr sollte man es so betrachten, dass ein im Kern gesunder Mensch durchaus jederzeit unter bestimmten Umständen in der Gefahr befinden kann, seelisch zu erkranken. Bei einem im Kern Gesunden wird sich jedoch das, was ich jetzt einmal das seelische Immunsystem nenne, ähnlich dagegen wehren, wie es der Körper bei Infektionserkrankungen tut. Da die Ursache, nämlich das durch die Unterbringung bestätigte anhaltende Unrecht weiterhin besteht, bestünde in jedem Fall die Gefahr einer Erkrankung, gäbe es nicht die Verlagerung in die physische Befindlichkeit, auch als Somatisierung bekannt. Bekannt ist bei den Anpassungsstörungen (u.a. PTBS, PTED,...) das erhöhte Auftreten von Herzerkrankungen. Letzteres kann als der Preis angesehen werden, den der Betroffene dafür zahlt, nicht tatsächlich eine dauerhafte (chronifizierte) Persönlichkeitsstörung, in diesem Fall die komplexe posttraumatische Persönlicheitsstörung gemäß ICD 10 F 62 davonzutragen. Der bekannte Fall des Lehrers Horst Arnold ist ein beredtes Beispiel dafür. Eine Fehldiagnose kann also nicht nur zu Freiheitsberaubung führen, sondern eben auch zu fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Eine vorsätzliche Fehldignose sollte auch als das geahndet werden was sie ist, nämlich eine vorsätzliche Körperverletzung. Juristisch gesehen ist das wohl auch so.
    Ich habe Gustl Mollath am vergangenen Samstag auf dem Marienplatz in München gesehen. Gewiss, an diesem Tag war es heiss, doch dass Mollath zu unmotivierter (keine körperliche Anstrengung) starker Schweissbildung auf der Stirn neigt, könnte (muss nicht!) Anzeichen einer herannahenden Herzinsuffizienz sein - er sollte sich unbedingt kardiologisch untersuchen lassen. Hinter seiner schweissperlenden Stirn aber scheint, wie es jeder Anwesende beobachten konnte, alles in Ordnung zu sein. Wer mitverfolgte, mit welcher Empathie er vom Schicksal anderer Zwangsuntergebrachter berichtete, dem erschlesst sich nicht, wie diese den hippokratischen Eid mit Füssen tretenden Gaganauten und "Koniferen" die Chuzpe haben können zu versuchen, ihm nun auch noch eine narzisstische Persönliichkeitsstörung anhängen zu wollen. Im Übrigen stellt auch diese in Gerichtssälen sehr beliebte Diagnose keinen Einweisungsgrund dar, sonst wären die Vorstands-Etagen großer deutscher Konzerne (insbesondere Banken) entvölkert.

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    1. @Gerd Hellmood
      Vielen Dank! Sie haben das, was ich in meiner Zwischenbetrachtung recht abstrakt ansprach, gut auf den Punkt gebracht.
      Diagnostik ohne jede Empathie und Heilungsabsicht ist per se tendenziell zynisch. Wo er im Gespräch interveniert, ist er ein billiger therapeutischer Scharlatan. - Das Ganze ist übergriffig. Er ist sich wichtiger als sein Proband, geschweige Patient.
      A.B.

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    2. Also was Pfäfflin da vorschlug, war: versuchen Sie doch Schwamm drüber zu machen, einen Schlusstrich zu ziehen, sich mit dem Unvermeidlichen abzufinden. Das war der Vorschlag, Mollath möge sich doch zum Idioten machen lassen, der in den Händen von Pfäfflins Kollegen gut aufgehoben ist, um damit der Sache eine Wendung zu geben, mit der Mollath angeblich gut fahren würde.
      Schwamm drüber! so sein Vorschlag. Und Mollath galt deswegen als gefährlich, weil er das nicht mitmachte. Vor allem muss die Professores und Dottores gewurmt haben, das die Konzeption der psychischen Krankheit als Motiv seines Denkens und Handelns, für deren Beweis er auserkoren war wie Millionen andere, ihm so garnicht via Medikation nahegebracht werden konnte. Denn das durchzieht alle Gutachten: Mollath lässt sich partout nicht behandeln, ja sogar die
      Zwangsmedikation hat er abwehren können. Dafür konnten ihn die Gutachter nicht leiden. Das war sein "Fehler" der ihn "gefährlich" machte für diese Leute, und das Gericht nahm das dankbar für bare Münze.
      Aber ein Wort Herr Hellmond:
      Sollte Herr Mollath Herzbeschwerden haben, wird er das sicher selbst merken. Ich finde das geradezu ferndiagnostisch übergriffig, das Sie ihm zum Kardiologen raten, wobei gegen Kardiologie an sich garnichts eingewandt sein will.
      Was aber den Schweissausbruch angeht:viele Menschen, die auf die Bühne gehen, schwitzen einen ganzen Satz Klamotten durch: Musiker, Schauspieler, Redner. Denn das ist eine aufregende Situation, da schwitzt man eben. Wirklich, Herr Hellmond: ihre Empörung über das ganz und gar alltägliche Geschäft der Forensischen Psychiater in allen Ehren, aber Ihre medizinischen und diagnostischen Ratschläge dürften Sie ruhig auch mal überdenken, zuallererst, weil sie auf Fernbeobachtung und wenig Beachtung der Situation beruhen.....
      Und was die Herzerkrankungen bei PTBS und soweiter angeht: ich weiss nicht, wie da behandelt wird. Sollte es aber neuroleptisch sein, dann wäre in Erwägung zu ziehen, ob die diese Herzerkrankungen fördern, denn offensichtlich unabweisbar tun manche bei Dottores sehr beliebte Neuroleptika das, sonst müssten es die
      Hersteller nicht auf den Beipackzettel schreiben.

      Das Kummer, Nöte, Sorgen, bedrückende Lebensverhältnisse der körperlichen Gesundheit abträglich sind, ist allerdings auch nicht einfach von der Hand zu weisen. Da sind deutliche Grenzen der Medizin zu erkennen.




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    3. Liebe/r C.O.
      Ich habe keine Ferndiagnose in den Raum gestellt sondern nur in Betrachtung gezogen, dass sich eine traumatisierende Situation, zumal wenn sie sich, wie im Falle Gustl Mollaths, über Jahre hinzieht, durchaus auch Beeinträchtigungen der physischen Befindlichkeit evozieren kann. Es beginnt oft mit Bluthochdruck und das Heimtückische an Hypertonie ist es nun einmal, dass der Betroffene davon nichts spürt. Ich habe also nicht gesagt: das ist so sondern angeraten das abklären zu lassen. Eben weil lange nichts bemerkt wird, ist das keine Übergriffigkeit sondern wohlmeinend. Im Übrigen spreche ich aus Erfahrung.

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  12. "Sind der unempathisch-bürokratische Stil eines Klaus Leipziger und das zynisch angehauchte Idiom eines Hans-Ludwig Kröber leicht zu entlarven, so sind es eben die leisen, jovialen Töne eines Friedemann Pfäfflin, in denen die größte Gefahr verborgen liegt."

    Das haben Sie sehr schön auf den Punkt gebracht!Denn was nutzt ein enlullender Explorationsstil und das Herausarbeiten von positiven Veränderungen, wenn am Schluß dann doch nur ein Anschluß an Eingangsgutchten und Urteilsfeststellungen herauskommt?

    Ich bin mit Ihnen einig, daß Pfäfflin es sehr absurd fand, diesen "Schwarzgeld-Wahn" zu unterstellen, nachdem Mollaths Geschichte ja absolut plausibel war (und dem Urteil an sich ja nicht widersprach: dort waren ja keine Widerlegungen seiner Geschichte, die das Belastungsmotiv der Ehefrau aufzeigte, vorhanden). Aus diesem Grund kreierte er neue, durchaus vage, "Wahninhalte", an die sich im Nachhinein auch L. und K. klammern.

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  13. Liebe Leser und Kommentatoren, aufgrund einer Baustelle in unserer Straße bin ich leider seit heute Mittag von Internet (und Telefon) abgeschnitten. Bitte deshalb nicht wundern, wenn sich das Online-Stellen neuer Kommentare verzögert: Diese gehen nicht verloren, sondern bleiben im Hintergrund gespeichert, bis ich wieder Zugriff zur Moderation habe.

    Herzliche Grüße

    Ursula Prem

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    1. Liebe U.P.,
      Freitag, der 13.
      Nicht dass Sie noch abergläubisch werden... Nach dem zweiten Flicken am Hinterrad meines Velos habe ich heute sogar noch alle Einkäufe geschafft.
      :-))
      A.B.

      PS: Sollte ich mal Unfug schreiben, der nicht zur Sache gehört, ist es doch OK, den zu versenken...
      Lg!

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  14. Weshalb werden diese Psychiater Leipziger, Körber und Pfäfflin
    1. nicht auf ihren Lebenslauf durchleuchtet,
    2. wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten, nicht disziplinar bestraft
    und
    3. nicht von ihren Arbeitgebern aus dem Dienst entfernt?

    Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sollten eigentlich automatisch anlaufen.

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  15. Friedrich Weinberger hielt bei der Großkundgebung am 27. Juli 2013 in Nürnberg eine Rede. siehe:

    * Friedrich Weinberger (Nürnberger Rede)
    http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Friedrich_Weinberger_(Nürnberger_Rede)

    Darin greift er die Gutachter Leipziger, Kröber und Pfäfflin scharf an. Seine Rede wurde bisher 1.169-mal abgerufen.

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  16. Diese Gutachter-Schwadroneure - offensichtlich ein Greuel. Wer je in die Klauen dieser selbstzufriedenen Meute fallen mag - Gnade ihm Gott! Dieses seichte, sinnlose Geschwurbel, das gleichzeitig alles und nichts aussagt... - wie widert mich sowas an! Wie inkompetent sind solche "Gutachter"! Mögen wir uns immer vor solchen Heuchlern und Pseudo-Gutmenschen, solchen Tätern in weißen Gewändern zu schützen wissen! Jeanbavaro

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  17. Warum unterdrücken Sie meine Kommentare? Das dürfte weder zu ansonsten von Ihnen hochgehaltenen Erkenntnissen noch zu ebensolchen Gesinnungsäußereungen passen.

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  18. Liebe Frau Prem, Sie haben meinen Beitrag wohl aus rechtlichen Erwägungen nicht freigeschaltet, da in dem Schreiben (Herbst 2012) an den Psychiater Herrn Pfäfflin welches zitiert wurde, von den angedrohten Schlägen berichtet wird, wobei das Bezirkskrankenhaus und der betreffende Psychiater mit Namen genannt sind. Selbstverständlich können Sie sich nicht darauf verlassen, die Klinik und der Arzt kennen meine Darstellungen seit Jahren und auch die öffentliche Verbreitung dieses Vorfalles, so daß jetzt keine Klage gegen meine Person, oder Sie veranlasst werden kann. Herr Strate wagt viel mit seinen Veröffentlichungen der Dokumente, es wurde ja bereits versucht ihn strafrechtlich zu verfolgen. Nun wir sind keine Anwälte, das Risiko kann zu groß sein, wiewohl die breite Öffentlichkeit das mit den angedrohten Schlägen durchaus erfahren soll. Während des Schreibens höre ich gerade einen interessanten Beitrag auf dem Deutslandfunk, der zum Hintergrund des Falles Mollath passt (Prof. Herfried Münkler)
    "Der Staat und sein Ansehen"
    http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-die-kapriolen-des.html
    Es kommt darin auch der Begriff "Rechtsstaat" vor. Der Text wird nach der Sendung freigeschaltet. Der Fall Mollath, Rechtsstaat, Finanzwelt, das passt alles zusammen.

    Mein Anliegen des ersten Beitrages ist: es darf nicht sein, der Fall Mollath gestaltet sich im öffentlichen Raum nur als eine Anhäufung von Fehlern und die jetzige Haltung des Betroffenen wird ihm letztlich als neuer Wahn ausgelegt: denn sein Hinweis, es war ein "Komplott", das wollen die politischen Vertreter nicht wahrhaben. Es kann auch von Dritten das Verhalten von Herrn Mollath so gesehen werden, es überfordert letztlich den (Schein) eines Rechtsstaates (in Bayern), will er sein Ziel eines funktionierenden "Rechtsstaat" erreichen.
    "Wir" Betroffenen, welche die "Bosheit" hautnah erlebten, die sich in ihrer größten Ausgestaltung im Dritten Reich auch mit Hilfe fast aller Richter verwirklichte, sind berechtigt, den sog. Rechtsstaat herauszufordern, weil wir vom Schein zum Sein...... .

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    1. Lieber Herr Seler, Ihr Beitrag war nicht online gegangen, da bei uns am Freitag um 10:15 Uhr im Rahmen einer Großbaustelle vor dem Haus die Telefon- und Internetleitung beschädigt wurde. Die Reparatur dauerte bis heute Vormittag, weshalb die Moderation der Kommentare sich leider verzögert hat.

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  19. Ein weiteres aufrüttelndes Beispiel zum Thema Psychiatrie, Gefängnis, Haltung des Rechtsstaats zu einem Fehlurteil bzw. Wiedergutmachung erlittenen Unrechts und Haftentschädigung zeigt auch dieser Filmbeitrag von "Tag 7" über den inzwischen verstorbenen Lehrer Horst Arnold.

    http://www.wdr.de/tv/tag7/sendungsbeitraege/2013/0915/unverschuldet_im_gefaengnis.jsp

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  20. Bei der Lektüre des Gutachtens von Herrn Dr. Pfäfflin stach mir folgende Passage in's Auge: "Außerdem findet sich ein umfangreicher anwaltlicher Schriftwechsel im Vollstreckungsheft mit wechselnden Anwälten und hinweisen darauf, dass es wiederholt zu tief greifenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Herrn M und seinem jeweiligen Anwalt bzw. seiner jeweiligen Anwältin gekommen war."

    Es scheint also völlig normal zu sein, dass Briefe an Anwälte im Maßregelvollzug angehalten, geöffnet, kopiert und den Akten beigefügt werden, um später gegen den Schreibenden verwendet zu werden (s. S. 7 des Gutachtens). So normal, dass Herr Dr. Pfäfflin keine Notwendigkeit sah, die Zensur des Anwaltsverkehrs zu begründen - und so normal, dass keiner der im bayerischen "Rechts"verkehr mit diesem Gutachten konfrontierten Menschen anstoß nahm. Schließlich ist der Mann ja irre und für Irre gelten keine Verteidigungs- und Menschenrechte - oder wie soll ich diese stillschweigende Akzeptanz interpretieren?

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  21. "Bildung" und so, ... man hat Abitur.

    Aber, aber, Herr Professor, warum denn Michael Kohlhaas bemühen? - Wie wäre es mit Büchners Woyzeck, z.B. dieser Dialog hier:

    Doktor: Woyzeck, Er hat die schönste Aberratio mentalis partialis, die zweite Spezies, sehr schön ausgeprägt. Woyzeck, Er kriegt Zulage! Zweite Spezies: fixe Idee mit allgemein vernünftigem Zustand. – Er tut noch alles wie sonst? Rasiert seinen Hauptmann?
    Woyzeck: Jawohl.
    Doktor: Ißt seine Erbsen?
    Woyzeck: Immer ordentlich, Herr Doktor. Das Geld für die Menage kriegt meine Frau.
    Doktor: Tut seinen Dienst?
    Woyzeck: Jawohl.
    Doktor: Er ist ein interessanter Kasus. Subjekt Woyzeck, Er kriegt Zulage, halt Er sich brav. Zeig Er seinen Puls. Ja.

    Das schärft die Sicht auf gewisse Psychiater und deren hochmoderne Methoden.
    A.B.

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    1. Zu beiden Klassikern lassen sich natürlich nur bedingt Parallelen zu Mollaths Sache ziehen, denn sowohl Michael Kohlhaas als auch Woyzeck griffen zu Mord und Totschlag. Als archetypische Vorlage des durchgedrehten Psychiaters jedoch passt Woyzecks Doktor wie die Faust aufs Auge. :-))

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    2. Wohl wahr!

      Da war ja noch diese infame kryptische Anspielung auf Mordopfer, man wisse nicht, was in GMs Kopf vorgeht(!?), Breivik etc. in Kröbers Telepolis-Interview. - Alles wohlkalkulierte Verzerrungen, bewusst abgezielt auf halbinformiertes Publikum, um einen durch und durch friedfertigen Menschen ins Gegenteil zu verzerren.
      Lg!
      A.B.

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    3. Ja, stimmt. Und es wäre zu wünschen, dass auch große Medien sich der Gutachten annehmen würden, damit eine breite Öffentlichkeit diese "Methoden" versteht. Das wäre dann das Ende dieser Art von "Wissenschaft".

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