Gustl Mollath, von der Presse umlagert |
Die Vorsitzende Richterin erklärte, sie könne Mollaths Bedenken nachvollziehen und verstehe, dass er das als unangenehm empfinde. Allein: Auch sie sei an die Strafprozessordnung gebunden. Ein Gutachter könne nur mit Anknüpfungstatsachen arbeiten, und diese finde er im Gang der Hauptverhandlung. Die Frage, ob es überhaupt zu einer Begutachtung kommen werde, hänge jedoch vom Nachweis rechtswidriger Taten ab. Sei dieser nicht möglich, dann sei auch eine Begutachtung hinfällig.
»Ein unlösbares Dilemma«
Reges Medieninteresse schon vor Beginn. Im Hintergrund zu sehen: Prof. Henning Ernst Müller im Interview |
Mollath selbst ergänzte, Nedopil sei für ihn das »Damoklesschwert«, welches Reaktionen bei ihm auslöse, die vergleichbar mit einem Kriegstrauma seien. Er wolle dem Gutachter nichts unterstellen, sich aber frank und frei verteidigen können, was unter diesen Umständen nicht möglich sei, denn er bekomme Beklemmungen und Angstzustände. So finde kein faires Verfahren statt, seine Verteidigungsfähigkeit sei infrage gestellt. Trotz dieser Einwände fasste die Kammer den Beschluss, die Bestellung Nedopils aufgrund von § 244 und § 246 StPO aufrechtzuerhalten.
Die Last des Schwanenflaums
Auch Rechtsanwalt Gerhard Strate stand im Fokus der Journalisten |
Interessant ein von der Vorsitzenden Richterin verlesenes Schreiben vom 2. Juli, in welchem die Ex-Frau einer möglichen Untersuchung nach 81c Abs.1 StPO widerspricht. Hierbei dürfte es um eine eventuelle ärztliche Feststellung der angeblichen Bissspuren gehen, von denen sie im Jahre 2006 behauptet hatte, die seien heute noch zu sehen, zu einem Zeitpunkt also, als die angebliche körperliche Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Mann bereits fast fünf Jahre zurücklag.
»Bankseitige Beihilfe zur Steuerhinterziehung«
Auch bei der Wiederaufnahme an Mollaths Seite: Wilhelm Schlötterer |
Kommentar: Psychiatrische Gutachten – Beweiskraft trotz geringer Trefferquote
Das von Oberstaatsanwalt Meindl festgestellte »unlösbare Dilemma« rund um die Bestellung eines psychiatrischen Gutachters zur Beobachtung der Hauptverhandlung legt einmal mehr einen Finger auf die eigentliche Wunde unseres Rechtsstaats. Die Frage der Schuldfähigkeit noch vor den sauberen Nachweis auch nur einer einzigen angeblichen Tat zu stellen und zu ihrer eventuell späteren Klärung prophylaktisch eine »Wissenschaft« in Stellung zu bringen, deren selbst eingestandene Erfolgsquote geringer ist, als würde man einen Affen mit einem Zufallsgenerator ausstatten: Das hat schon was! Umso mehr, als diese Konstellation ausgerechnet auf einen Angeklagten trifft, der eine erneute Konfrontation mit der Psychiatrie aufgrund seiner persönlichen Geschichte als massive Demütigung erleben muss. Kanonen auf Spatzen. Doch eine justizielle Abrüstung ist eben in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen und könnte im Zweifelsfall sogar einen Revisionsgrund liefern. – Befriedigend? Mitnichten!
Durchschlagenden Erfolg ist den Beweisanträgen der Verteidigung zu wünschen: Nur durch die Beschäftigung mit dem Bankenthema wird es möglich sein, den im ursprünglichen Urteil von 2006 so lässig konstatierten fehlenden Belastungseifer der Ex-Ehefrau einer Prüfung zu unterziehen, wenn dem Angeklagten durch die Zeugnisverweigerung der Nebenklägerin schon das Konfrontationsrecht genommen wurde. Warum Petra M. diese einmalige Gelegenheit nicht genutzt hat, auch abseits nordbayerischer Provinzblättchen ihre Geschichte zu erzählen und damit ihre Glaubwürdigkeit wiederherzustellen? – Eine Frage, über die sich nachzudenken lohnt.
Bericht und Fotos: Ursula Prem
>> Wortprotokoll zum 1. Verhandlungstag
* Die entsprechende Aussage Nedopils findet sich hier: »Es gibt Fehleranfälligkeit von Gutachten in zweierlei Hinsicht. Einmal kann es Fehler zu Lasten der Allgemeinheit geben, die dann in der Presse groß publiziert werden. Hier liegt die Quote bei weniger als einem Fehler pro 500 Gutachten. Die andere Seite sind die Fehler zu Lasten des Untergebrachten, hier geht man von 60 Fehlern pro 100 Untergebrachten aus.«
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Habe ich mich inzwischen schon daran gewöhnt, die unfreiwillige psychiatrische Beobachtung als Zumutung zu empfinden, beginne ich allmählich zu verstehen, dass sie manchmal sozusagen "alternativlos" ist. Die Erfahrung – auch in anderen Berufsfeldern, in denen mit Zumutungen umzugehen ist – zeigt, dass diese regelmäßig durch freundliche, sachliche Gespräche gemildert werden können. Ist die Vorsitzende Richterin die einzige, die das versucht?
AntwortenLöschenWenn es tatsächlich so ist, dass die Entlassung des Gutachters in der StPO nicht vorgesehen ist, liefe das Bemühen, genau das zu erreichen, auf eine positive Diskriminierung hinaus. Ist das dann ein faires Verfahren? Vielleicht lohnt es sich, darüber einmal nachzudenken.
Dass es bereits in dieser frühen Phase zu einer solchen Verhärtung gekommen ist, bedaure ich außerordentlich. Und ich bin skeptisch, ob man Gustl Mollath wirklich einen Gefallen tut, wenn man ihn in seinen Ängsten und Aversionen bestärkt.
"Und ich bin skeptisch, ob man Gustl Mollath wirklich einen Gefallen tut, wenn man ihn in seinen Ängsten und Aversionen bestärkt."
AntwortenLöschenOh, wieder jemand der weiß was für Herrn Mollath gut ist und was Andere mit Ihm machen.
Ich glaube (!) das er selbst ganz gut weiß was er nicht will. Bei Ihrem Kommentar fehlt nur noch der Spruch "Hätte er sich von vornherein Begutachten lassen, wäre er nie in die Klapse gekommen" (Sinnbildlich von vielen Psycho-Gläubigen so geschrieben).
Ich habe Herrn Strate nun in den ganzen Monaten als einen gewitzten und mit feiner Ironie arbeitenden Menschen kennen gelernt. Ich glaube nicht, dass er irgendetwas in diesem Prozess ohne Grund macht.
Übrigens empfand ich als einzig "Verhärteten" den Anwalt der Nebenklägerin, was ich so lesen konnte.
Danke Frau Prem für Ihre so detailreiche Berichterstattung, welche sicherlich auch von den eingefleischten anwesenden "Feinden" von Herrn Mollath gelesen wird. Die Berichterstattung etwa von Frau Lakotta zum heutigen Tag ist gewollt negativ formuliert.
AntwortenLöschenWohltuend Ihre obektive Schilderung, wobei Sie auch im Kommentar nicht persönlich werden und doch Persönlichkeit zu spüren ist. Es war schon fast makaber, wie Herr Strate, später auch Herr Mollath, die Fehlerquoten psychiatrischer Gutachten vortrug, welche Herr Nedopil selbst einst genannt hatte und die Richterin fast in fröhlichem Tone (ich komme nicht ganz klar mit ihrer so präsenten Fröhlichkeit, die vielleicht gut gemeint ist, aber dem Fall nicht angemessen scheint), sich an die Prozeßordnung zwingend gebunden fühlt. Inzwischen hat Herr Prof. Müller in seiner juristischen Bewertung des heutigen Tages durchaus aufgezeigt, wie der Gutachter nicht zwingend die ganze Zeit anwesend sein müsste, diese Frage auch im Vorfeld hätte geklärt werden können. Herr Mollath hat nach dem ersten Prozeßtag gegenüber der Presse klar und deutlich formuliert, welche Grundrechtsprobleme er erkennt, sich widersprechende Rechte, wobei vor allem sein Grundrecht der persönlichen Verteidigung durch die Anwesenheit des Gutachters verletzt wird. Möglicherweise wird dieser Umstand, die Anwesenheit des Gutachters von Anfang an, später eine Frage für das Bundesverfassungsgericht werden und zu einer Änderung der Strafprozeßordnung führen. Selbst freue ich mich auf die Zeugenaussage von Herrn Dr. Braun, den Umstand, das jetzt schweigende Opfer von damals wird dem nicht widersprechen können, dann fällt offen ihre Glaubwürdigkeit. Ich gehe nicht davon aus, eine schriftliche Erklärung seitens ihres Anwaltes kann in das Verfahren eingeführt werden, nur ihre früheren Aussagen können verwertet werden. Es wird also sehr spannend. Ich freue mich auch auf die Aussagen von Herrn Anwalt Strate. Bei aller Dramatik und Tragik (die sieben Jahre Psychiatrie für Herrn Mollath) bin ich dankbar den Prozeß live mitzuerleben.
Nachdem Herr Mollath seine Bedenken gegen Herrn Nedopil vortrug, nahm ich die Gelegenheit wahr und habe Herrn Nedopil in einer Pause persönlich angesprochen, ihn gefragt, ob ihm das Gewissen nicht sage, von sich aus den Gutachterauftrag niederzulegen, nachdem er Herrn Mollath gehört hat. Seine spontane, ehrliche Antwort, wir blickten uns in die Augen, war: "Nein!" Knapp, glasklar. Mein persönlicher Eindruck in diesem "Augenblick" war, hat Herr Nedopil kein persönliches Gewissen?! Ob dies grundsätzlich in der Ausbildung von Psychiatern eine Rolle spielt, oder sogar eine Notwendigkeit für einen Gerichtspsychiater darstellt, bleibt offen. Aber wer, wie Herr Nedopil zugibt, wie es Herr Strate für das Gericht hervorhob, besonders für die Richter, fünfzig bzw. sogar sechzig Prozent der Gutachten sind falsch, muß berufsbedingt ein vorhandenes Gewissen ausschalten und da kann man/frau schon wieder Mitleid mit den Psychiatern haben. Langfristig kann der Prozeß mit Herrn Mollath gravierende Folgen für "Psychiatrie" haben. In welche Richtung?!
Schlußgedanke: die Richterin hätte ja das Verfahren aussetzen können, und das Verfahrensproblem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können, für eine Eilentscheidung.
Gibt es für die Nedopil-Aussage "60 Fehler pro 100 Untergebrachten" auch eine Primärquelle? Der o.a. Link verweist auf eine Programmankündigung der ARD, in der der Talk-Gast Nedopil lediglich mit dieser angeblichen früheren Äußerung angekündigt wird.
AntwortenLöschenNur der Neugier halber: Kann eine Zeugnisverweigerung im neuen Prozess eine Verjährung von Falschaussagen retten, die bei erneuter Äusserung hinfällig würde?
AntwortenLöschenWir müssen uns nicht so sehr mit der "Qualität" psychiatrischer Begutachtung beschäftigen, weil es so etwas nicht gibt. Ich war in einer ganze Reihe von Strafverfahren als Sachverständiger tätig. Ich habe es nicht einmal erlebt, dass Gerichte meinen Gutachten nicht gefolgt wären. Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack, 1. Strafsenat, hat mich höchstselbst ausdrücklich gelobt und mich anderen Sachverständigen vorgezogen (siehe insoweit den Film unter www.gert-postel.de). Allein, ich war in Wahrheit nicht Psychiater, sondern Hauptschüler und ehem. Postbote ohne jede forensische Ausbildung. Ich hätte in den Schuldfähigkeitsgutachten alles, jeweils auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil begründen können, ohne dass man mir widersprochen hätte. Das sagt doch alles, wirklich alles (!) aus über den Wert solchen Schwadronierens.
AntwortenLöschenIch habe mich während meiner Tätigkeit deshalb immer auch als ein Hochstapler unter anderen Hochstaplern gefühlt.
Halt ! Die Aussage von Prof. Nedopil darf nicht so verstanden werden, dass es *insgesamt* 60% Fehldiagnosen gäbe. Vielmehr sagt Nedopil damit: Es gibt auf der einen Seite bis zu 60% "falsch Positive", auf der anderen Seite gibt es ca. 0,2% "falsch Negative".
AntwortenLöschenDies nur zur rein logischen Klarstellung. Das bedeutet nicht, dass die Kritik am System Forensische Psychiatrie und am Gutachter(un)wesen nicht berechtigt wäre! Man sollte bloß nicht mit falschen (bzw. in diesem Fall falsch interpretierten) Zahlen argumentieren.
Hallo, Herr Winzen, danke für die Anmerkung. Betrachtet man die Situation Gustl Mollaths, so kann für ihn die Falsch-Negativ-Rate nicht relevant sein: Er ist als ehemals Untergebrachter in der Situation eines Betroffenen, sodass für ihn tatsächlich die angegebene Fehlerquote von 60 % gelten würde, unterstellt man, dass die Angaben von Prof. Nedopil stimmen. Nur diese hat ihn und seine Verteidigung zu interessieren.
LöschenIch habe den Beitrag von Herrn Prof. Nedopil so verstanden:
Löschen- 50 % der Gutachten sind falsch
- 50 % der Gutachten sind demnach richtig
- von den falschen Gutachten sind 1:1000 "gegen die Allgemeinheit" falsch
- von den falschen Gutachten sind demnach 999:1000 "gegen den Begutachteten" falsch
Die Wahrscheinlichkeit als Begutachteter ein richtiges Gutachten zu bekommen ist demnach: 0,5 = 50%
Die Wahrscheinlichkeit als Begutachteter ein zwar falsches, aber fehlerhaft günstiges Gutachten zu erhalten ist demnach: 0,5 x 1/1000 = 0,05%
Die Wahrscheinlichkeit als Begutachteter ein falsches und ungünstiges Gutachten zu bekommen ist demnach: 0,5 x 999/1000 = 0,4995
Probe: 0,5 + 0,05/100 + 0,4995 = 1,000
Die Behauptung "1:1000" ist dabei recht unsinnig. Wie sollte Herr Prof. Nedopil eine solch kleine Quote ermittelt haben und auf welchem Signifikanzniveau? Wie viele Gutachten hat er denn dafür untersucht? Das ist eine Taschenspielerargumentation, um die 50% etwas besser klingen zu lassen. Am Ergebnis der ca. 50% für den fehlerhaft Begutachteten ändert dies jedoch erkennbar praktisch nichts - er hätte auch 1:1000000000 behaupten können. Da könnte ich einfach in jedem Zweifelsfall ein für den Begutachtenden ungünstiges Gutachten schreiben - so würde es nach der Argumentation folgerichtig gemacht. Allerdings ist mir dann unklar, wie man in solchen Zweifelsfällen auf eine "hohe Wahrscheinlichkeit" für die Prognose kommt, die das Gericht wohl benötigt.
Zusammenfassend: Ich begrüße die Ehrlichkeit von Herrn Prof. Nedopil. Wenn seine Zahlen stimmen, sollte man solche Gutachten allerdings lieber nicht verwerten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. M. Müller
Die
Die Wahrschei
Lieber Herr Professor Müller,
LöschenIhre Zahlenspiele mögen alle zutreffen, aber es sind akademische Glasperlenspiele, leere Begriffe, die nicht einer Anschauung entnommen sind, und damit hier wertlos. Es gibt keine "richtigen" psych. Gutachten, so, wie es kein "richtiges" Leben im falschen gibt (Adorno). Der Begriff der Richtigkeit in diesem Zusammenhang hält Definitionsversuchen nicht stand. Auch der Begriff der "hohen Wahrscheinlichkeit" stellt ein Abstraktum dar.
Wenn man aber Wahrscheinlichkeiten nennt, muss man sich auch daran messen lassen.
LöschenDie Interpretation der Angaben zeigt vielmehr wessen Geistes Kind Herr Nedopil ist.
LöschenNedopil nimmt billigend in Kauf, dass 60 % der Probanden zu Unrecht interniert werden, damit er der Allgemeinheit garantieren kann, dass seine Zunft nur 0,2% der gefährlichen Irren unentdeckt draussen rumlaufen lässt.
Ein Hardliner in Sicherheitsfragen sozusagen…
Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor.
Aufgrund der Radionachrichtensendungen der zusammengefassten ARD-Anstalten, also bundesweit, über den ersten Prozeßtag, ein ergänzendes Detail. Es zeigt, wie wichtig es ist, nicht nur Journalisten berichten über den Prozeß, sondern wir Bürger haben die Möglichkeit mit dem Internet unsere Erfahrungen zu verbreiten. Das Schlimme war ja im ersten Prozeß irgendwie die fehlende Öffentlichkeit, nur so konnte Richter Herr Brixner Herrn Mollath niederbrüllen, ihn schreiend "vernichten".
AntwortenLöschenAlso, ARD berichtet von der freundlichen Richterin, was ja stimmt, wobei bei mir persönlich auch noch eine Spur Fröhlichkeit hinzukommt, aber vielleicht muß ich erst noch ein paar Prozeßtage erleben, um ihre Prozeßführung richtig zu würdigen, jedenfalls genau das Gegenteil von Herrn Brixner, was erst einmal ja ganz gut ist. Da lobt also ARD die Richterin und will das noch demonstrativ unterstreichen. Sie habe freundlich einen Zuhörer auf die Prozeßordnung hingewiesen, der sich über das Trommeln (außen vor dem Fenster) beschwert hatte. Das Trommeln fand draußen als Demonstration statt, just während der Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt. Ich hörte mir das eine Zeit lang an und es war sonnenklar, ein Gerichsprozeß muß schon irgendwie in ordentlichen Bahnen verlaufen können. Natürlich haben Menschen ein Demonstrationsrecht, sie können also mit Plakaten usw. ihre Meinung äußern, aber wie das Parlament eine Bannmeile hat, damit die Politiker ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, sollte ein Gericht durchaus eine Lärm-Bannmeile haben, das war mein Anliegen an die Richter. Nach meinem Statement reagierte sofort der Staatsanwalt in einem so bissigen Ton, eine solch grundsätzlich menschenverachtende Haltung, welche sich wohl wegen der manchmal schlimmen Straftaten als Grundhaltung in dieser Person manifestierte, schnellte mir in seinen Worten entgegen, mit der Drohung, er lasse mich bei nächster Gelegenheit aus dem Saal entfernen, es wirkte im Ton wie "brutales rausschmeißen". Die Richterin beobachete das nur freundlich, tatsächlich blieb sie ruhig und gelassen, diese Nachricht stimmte schon, aber die Zurechtweisung meiner Person kam in Wahrheit aus dem Munde des Staatsanwaltes.
Ich habe nun ein Problem. Kann ich öffentlichen Nachrichten denn in Zukunft noch ein Wort glauben, egal was sie sagen?! - Der Vorfall zeigt die Nowendigkeit unabhängiger Beobachtern.
Vielleicht ärgerte sich der Staatsanwalt, da der Fluß seiner Anklage so gleich mehrfach gestört wurde..... . deswegen sein bissiger Ton.....
Oh, leicht zerstückelt!
AntwortenLöschenDas Zeugnisverweigerungsrecht kann auf persönlichen und/oder sachlichen Gründen beruhen.
AntwortenLöschenEin sachlicher Grund liegt vor, wenn sich der Zeuge durch die Aussage selber belasten würde.
Frau M. hat sich ausweislich der Erklärung ihres Anwalts auf den persönlichen Grund bezogen, der ihr als geschiedener Ehefrau des Angeklagten zusteht.
Der Gesetzgeber hat die persönlichen Zeugnisverweigerungsrechte zum Schutz der derzeitigen oder auch der früheren Beziehung begründet, um Loyalitätskonflikte zu vermeiden.
Im vorliegenden Verfahren dürfte als konkretes Motiv dieser Zeugnisverweigerung das Gegenteil der vom Gesetzgeber angenommenen Zielrichtung leicht vorstellbar sein.
Der sich selbst verhindernden Zeugin M. mag zugestanden werden, dass sie zu Recht befürchtet, sich durch ihre Aussage in eine Lage zu bringen, die ihr einen sachlichen Grund zur Zeugnisverweigerung eröffnen könnte.
Eben hörte ich in einer Kurzmeldung (Radiosendung), Herrn M. stünde eine Entschädigung von Euro 25,00 pro Tag zu, falls er freigesprochen werde.
AntwortenLöschenFünfundzwanzig Euro für jeden Tag, den Herr M. als Gesunder in der Psychiatrie gegen seinen Willen verbringen musste? Das ist keine angemessene Entschädigung, das ist lächerlich.
Und welche Konsequenzen muss ein Gutachter tragen, der ein offensichtlich falsches Gutachten fabriziert hat, das im vorliegenden Fall Herrn M. eine langjährige Unterbringung in der Psychiatrie einbrachte? Gar keine.
Sie sind leider falsch informiert.
LöschenVon den 25 Euro werden noch die entstandenen Unkosten für Kost und Logis zum Abzug gebracht.
Schliesslich hat Herr Mollath diese ja auch in Anspruch genommen, obwohl er als Unschuldiger diesen Anspruch gar nicht gehabt hätte…
Nach Abzug der Aufwändungen, die Herr Mollaths unschuldigsein verursacht hat, bleibt ihm vielleicht noch 19 Euro.
Die 25€ (minus einer Pauschale für Verpflegung etc.!) sind der traurige Standard in Deutschland. Falls er Vermögensschäden belegen kann, die direkt aus der Zwangsunterbringung folgen, steht ihm auch dafür eine Entschädigung zu. Leider stellen sich die Gerichte dabei extrem zickig an und verschleppen die Gewährung der Zahlungen über Jahre. Oft, wie im Fall Horst Arnold, bis über den Tod des unschuldig Inhaftierten hinaus.
LöschenDas ist die Visitenkarte eines "Rechtsstaates"....
AntwortenLöschenSina:
AntwortenLöschenBei Frau Lakotta geht es nicht darum, einem unbequemen Journalisten den Mund verbieten zu wollen. Ebenso wenig, unbequeme Wahrheiten nicht akzeptieren zu wollen.
Bei Frau Lakotta geht es darum, dass sie in ihren Ausführungen Fehler machte, die jeder sehen konnte, der sich die Zeit nahm, die umfassend vorliegenden (Gerichts-) Dokumente selbst zu lesen. Und eine falsche Behauptung wird nicht deshalb zur *Wahrheit*, wenn sie nur oft genug - versteckt oder offen - wiederholt wird.
Ein Journalist, der (Recherche-) Fehler unumwunden einräumt, nötigt Respekt ab, denn ich kann mich als Leser darauf verlassen, nicht immer weiter unvollständig oder falsch informiert zu werden.
Ein Journalist, der seine öffentlich sichtbar gewordene Fehler zu einem späteren Zeitpunkt dem Leser von hinten durch die Brust schmackhaft machen möchte, verspielt die Glaubwürdigkeit vieler Journalisten.
Es stimmt deshalb sehr nachdenklich, dass der Spiegel noch immer keinen anderen Journalisten mit der Berichterstattung beauftragt hat.