Donnerstag, 10. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 3. Tag: Zeugenmarathon

Dritter Prozesstag in Regensburg
Sein Verbleib war lange unklar gewesen, im Juli 2013 war es dennoch auf geheimnisvolle Weise aufgetaucht: Das lang verschollen geglaubte ärztliche Originalattest über die angeblichen Verletzungen, welche Gustl Mollath seiner Ehefrau zugefügt haben soll, hatte sich genau zum richtigen Zeitpunkt eingefunden. Als »unechte Urkunde« hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg die im Prozess verwendete Zweitfassung in ihrem Wiederaufnahmeantrag erkannt, da die scheinbare Ausstellerin Dr. Madeleine R. nicht die Unterzeichnerin gewesen war, sondern ihr Sohn, Weiterbildungsassistent Markus R., das Dokument ausgestellt hatte. Der zusätzliche Vermerk »i.V.« (in Vertretung), der das Dilemma hätte lösen können, erwies sich auf dem Original als deutlich besser lesbar. Sollte die Urkunde also gar keine unechte sein und der eindeutige Wiederaufnahmegrund damit hinfällig?

Beim Aufräumen habe die Mollath-Ex das Attest gefunden, berichtete damals Merkur online, just in dem Moment, als das Tauziehen um eine Wiederaufnahme des Prozesses auf seinem Höhepunkt war.

Was schon damals nach einem märchenhaften Zufall klang, erwies sich am dritten Prozesstag als noch fragwürdiger: Sie habe sich das Attest nochmals durchgelesen, bestätigte Petra S., ihres Zeichens Arzthelferin in der ausstellenden Praxis und Ehefrau des Ex-Schwagers von Gustl Mollath. Sie habe es sogar dabei, eigens nochmals ausgedruckt. Stempel und Unterschrift auf dem Dokument, das sie dann bei Gericht vorzeigt, versetzen Verteidiger Gerhard Strate in höchstes Erstaunen, denn logischerweise enthalte keine Word-Datei Stempel und Unterschrift: Dies hier sei eine Kopie des Originals!

Auf die Nachfrage, woher sie die Kopie habe, verwickelt sich Petra S. in Widersprüche. Beim Besuch des Regensburger Oberstaatsanwalts Meindl in der Nürnberger Arztpraxis sei es wohl aufgetaucht und irgendwie kopiert worden, sinniert sie irritiert. Ob sie nicht gewusst habe, dass die Nachsuche nach dem Original stattgefunden habe, setzt Strate nach. Doch, sie sei informiert gewesen. »Sie können keine Antwort geben, wie Sie in den Besitz des Originals gekommen sind!«, konstatiert Strate, ehe das Gericht das Dokument in Augenschein nimmt. Zeit für Petra S., weiter über diese Frage nachzudenken, ehe Strate anschließend den Faden wieder aufnimmt:

»Nach wie vor haben wir keine Erklärung dafür, wie Frau S. in den Besitz des Originals gekommen ist. Dass das Original noch in der Praxis lag, war unbekannt!« Es sei nicht in der Praxis gelegen, verstrickt sich Petra S. weiter in Widersprüche: »Wie haben Sie dieses Dokument in die Hand bekommen? Sie wissen, dass es woanders lag! Haben Sie es von Frau M. erhalten? [gemeint ist Mollaths Ex-Ehefrau]« – »Ja, von Frau M., letzten Sommer«, bekennt die Zeugin widerstrebend. »Und Sie haben versucht, einen zeitlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Oberstaatsanwalts in der Praxis herzustellen!«, zieht Gerhard Strate die Schlinge zu.


»Wie Frau S. an die Kopie gekommen ist, müssten wir sie selbst fragen!«


Wenig später wird auch der so als Alibi missbrauchte Oberstaatsanwalt Meindl seine dienstliche Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben. Aufgrund eines Zeitungsartikels sei er in Kontakt mit der Arztpraxis getreten und um eine Aussage zur Entstehung des fraglichen Attests gebeten. Beauftragt mit dem Betreiben der Wiederaufnahme, sei er im Winter nach Nürnberg gefahren und habe Dr. Markus R. vernommen. Es sei ein handschriftliches Vernehmungsprotokoll gefertigt worden, er habe sich nichts aushändigen lassen. Das fragliche Attest sei erst viel später per Kurier von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zur Staatsanwaltschaft Regensburg gebracht worden. Beide Fassungen enthielten inhaltlich keine Unterschiede, lediglich das »i.V.« sei auf dem Original erkennbar, wenn man darauf hingewiesen werde. »Wie Frau S. an die Kopie gekommen ist, müssen wir sie selbst fragen!«

Auf erneute Nachfrage erklärt die Zeugin, die Kopie aus dem Besitz von Frau M. erhalten zu haben. »Von wem bekamen Sie die Kopie? Von Frau M. selbst oder von jemandem, der sie vertritt?«, fragt Strate weiter. Und: »Woher wussten Sie, dass »i.V.« von Bedeutung ist? »Aus Presseartikeln«, antwortet die Zeugin irritiert. Ob bestimmte Reporter sie darauf hingewiesen hätten, etwa Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier? »Ja, und Frau Lakotta! [SPIEGEL


Echte Diagnose oder abrechnungstechnische Gründe?


Auch der nächste Zeuge sieht sich schwierigen Fragen ausgesetzt: Dr. Markus R. wird vom Gericht nach der Herkunft von Rechtschreibfehlern in seinem Attest gefragt, deren Existenz er wahlweise auf die automatische Korrekturfunktion von Word, fehlerhafte Textbausteine oder eigene Tippfehler zurückführt. Ob Frau M. zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsfolgebescheinigung nochmals in der Praxis erschienen sei, erkundigt sich der Oberstaatsanwalt, und warum der Arzt seine Diagnose Erschöpfungsdepression einfach fortgeschrieben habe. Könnten auch abrechnungstechnische Gründe gewesen sein, so der Zeuge.

Gerhard Strate konfrontiert den Zeugen mit der Frage nach drei verschiedenen Dateinamen desselben Datums, die nach Ansicht des erfahrenen Anwalts auf die Existenz eines weiteren Attests hinweisen könnten. Ob der Arzt ein zweites Attest für die Krankenkasse erstellt habe, möchte Strate wissen und bittet um Vorlage der entsprechenden Dateien. Auch die klaren Nachfragen des medizinischen Gutachters Prof. Wolfgang Eisenmenger tragen Wesentliches zur Aufklärung bei: Ob er im Gesicht nach punktförmigen Einblutungen gesucht habe, die typisch für den Nachweis des Würgens wären. Ob es sich um Würgemale oder Hämatome gehandelt habe. Warum er die Farben der Hämatome nicht schriftlich niedergelegt habe. Ob Frau M. trotz behaupteter Bewusstlosigkeit Tritte wahrgenommen habe. Warum er die in der Krankenakte erwähnten Schürfwunden im Bereich der Schulter nicht im Attest erwähnt habe. Ob denn seitens der Patientin überhaupt von Tritten die Rede gewesen sei, die zwar im Attest, nicht aber in der Krankenakte erwähnt seien.


»Bauen Sie Ihre Ängste ab: Vor mir brauchen Sie keine Angst zu haben!«


Doch auch Gustl Mollath selbst sollte am heutigen Tage trotz seiner Aussageverweigerung überraschend das Wort ergreifen. Dass sein manchmal gezeigtes Misstrauen nicht immer unberechtigt war, beweist der denkwürdige Auftritt von Rechtsanwalt Thomas Dolmány, in zwei früheren Prozessen als Mollaths Pflichtverteidiger tätig. Dass er die zur Aussage nötige Schweigepflichtentbindung dazu nutzte, Mollath mehr oder weniger subtil mit neuen Straftaten in Verbindung zu bringen, dürfte ein wohl einmaliger Vorgang sein. Er habe nach wie vor Angst und fühle sich bedroht. Im Sommer nach Mollaths Entlassung habe er einen platten Reifen gehabt, und er fahre immerhin einen Mercedes. Den Reifen habe zwar gewiss nicht Mollath zerstochen, wird er später hinzufügen, aber trotzdem. Diese bizarren Ausführungen ergänzt der Zeuge durch die Behauptung, Mollath sei ihm kürzlich begegnet ohne ihn zu grüßen, bekleidet mit einem gelben T-Shirt und einer Kette mit Peace-Zeichen um den Hals. Dass ihm dieser Mandant zutiefst zuwider war, daran lässt Dolmány keinen Zweifel. Und dass er es bis heute für ein Unglück hält, von diesem Mandat nicht entbunden worden zu sein. Immerhin habe Mollath damals an einem Freitagabend an seine Kanzleitür geklopft und nach ihm gerufen, woraufhin er, Dolmány, sich bis 23.00 Uhr nicht aus dem Haus getraut habe. Und überhaupt, er fühle sich auch von Mollaths Unterstützern bedroht, die ihm unfreundliche Faxe schicken würden.

»Mich bestürzen die Angstzustände des Herrn Dolmány«, führt Mollath hierzu aus. Seinerseits habe es ein kurzes Gespräch durch die Tür gegeben, anschließend sei er wieder gegangen. Außerdem besitze er gar kein Peace-Zeichen an einer Kette. »Bauen Sie Ihre Ängste ab: Vor mir brauchen Sie keine Angst zu haben. Es tut mir außerordentlich Leid, doch ich habe auf solche sogenannten Unterstützer keinen Einfluss!«, beendet Mollath seine Erklärung.

Der überaus lange Verhandlungstag endet um etwa 19.00 Uhr nach der Vernehmung von Ralph G., dem ehemaligen Betreuer Mollaths, der wenig Verständnis für Mollaths damalige Lage zeigte. In BKHs Untergebrachte mit Gutachten müssten sich eben krankheitseinsichtig zeigen und ihren Betreuern eine Chance geben, führt er auf eine Nachfrage von Dr. Nedopil aus und macht damit wahrscheinlich ungewollt die unvorstellbare Situation der Entrechtung beklemmend nachfühlbar, der Mollath so lange ausgeliefert war.

Bericht und Foto: Ursula Prem

>> Wortprotokoll zum 3. Verhandlungstag


Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

2 Kommentare:

  1. Klasse-Blog-Text. Man hat das Gefühl, man wäre selbst im Gerichtssaal an diesem 3. Verhandlungstag gewesen und hätte die Verhandlung selbst live mitverfolgt. Klasse und sehr präzise geschrieben. Man weiss bei Ihrem Text immer sehr genau, wer was wann in der Verhandlung gesagt hat.

    AntwortenLöschen
  2. Es würde nicht wundern, wenn Beate Lakotta und Otto Lapp demnächst auf der Zeugenbank Platz nehmen müssten - vielleicht gäbe es ja im Gericht auch einen anderen Sitz für sie?
    Beide führen trefflich vor, wie weit Geltungsbedürfnis und Distanzlosigkeit die eigentliche journalistische Aufgabe in den Hintergrund treten lassen.

    AntwortenLöschen

+++ Aus aktuellem Anlass +++
Schon von zwei Seiten kam nun der Hinweis, dass es beim Absenden von Kommentaren aus dem Browser Firefox zu Problemen kommen kann: Der Kommentar wird dem Nutzer dann zwar als versandt gemeldet, landet aber im Nirgendwo. Wir empfehlen Ihnen deshalb nach Möglichkeit die Nutzung von Google Chrome oder des Microsoft Internet Explorers. Bei diesen Browsern sind solche Schwierigkeiten unserem Kenntnisstand nach bisher nicht aufgetreten.

Zur Formatierung Ihrer Kommentare stehen Ihnen einige HTML-Befehle zur Verfügung. Eine Vorlage zum Abkopieren >>gibt es hier.

Hier weiterlesen

Related Posts with Thumbnails

Labels

Walter-Jörg Langbein (655) Ursula Prem (275) Freitagskolumne (155) Sylvia B. (104) Osterinsel (79) Tuna von Blumenstein (37) Peru (34) Gerhard Strate (33) g.c.roth (32) Karl May (27) Nan Madol (27) Für Sie gelesen (23) Maria Magdalena (22) Jesus (21) Karl der Große (19) Make Make (19) Rezension (19) Bibel (18) Externsteine (18) der tiger am gelben fluss (17) Autoren und ihre Region (16) Apokalypse (15) Vimanas (15) Atlantis der Südsee (13) Weseke (13) Blauregenmord (12) Der Tote im Zwillbrocker Venn (12) Nasca (12) Palenque (12) meniere desaster (12) Krimi (11) Pyramiden (11) Forentroll (10) Hans Schindler-Bellamy (10) Malta (10) Ägypten (10) Mexico (9) National Geographic (9) Straße der Toten (9) Lügde (8) Thriller (8) Briefe an Lieschen (7) Der hässliche Zwilling (7) John Frum (7) Kinderbuch (7) Märchen (7) Sphinx (7) Tempel der Inschriften (7) Winnetou (7) Marlies Bugmann (6) Monstermauern (6) Mord (6) Satire (6) altes Ägypten (6) 2012 - Endzeit und Neuanfang (5) Atahualpa (5) Dan Brown (5) Goethe (5) Hexenhausgeflüster (5) Lyrik (5) Mexico City (5) Vorsicht Liebensgefahr (5) ABC Walpurgisnacht (4) Atacama Wüste (4) Bildungssystem (4) Cheopspyramide (4) Ephraim Kishon (4) Europa (4) Grundschule (4) Kinderkrimi (4) Leonardo da Vinci (4) Machu Picchu (4) Menschenrechte (4) Sacsayhuaman (4) Schule (4) Teutoburger Wald (4) große Pyramide (4) Alphabet (3) Hathor (3) Hexen (3) Javier Cabrera Darquea (3) Meniere (3) Mondpyramide (3) Mysterien (3) Ruth Westheimer (3) Sakrileg (3) Shakespeare (3) einmaleins lernen (3) Österreich (3) Bestatten mein Name ist Tod (2) Bevor die Sintflut kam (2) Bildungspolitik (2) Das Sakrileg und die heiligen Frauen (2) Lexikon der biblischen Irrtümer (2) Markus Lanz (2) Vincent van Gogh (2) Vorlesebuch (2) Walpurgisnacht-Reihe (2) forensische Psychiatrie (2) Interview Markus Lanz (1)