Donnerstag, 24. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 11. Tag: Freund und Feind

Der 11. Verhandlungstag im Mollath-Prozess beginnt für mich unter einem gewissen Zeitdruck, denn aufgrund folgender Twitter-Nachricht hatte ich mich aus Sorge um einen Parkplatz ziemlich beeilt:

»Weiterhin in Vorbereitung: Straßensperre vor dem Gericht in Regensburg! "Freispruch 1. Klasse für Gustl Mollath" Mittwoch 8-10 Uhr«

22. Juli 2014, Quelle: Twitter

Dass die Befürchtung in Sachen Parkplätzen nicht ganz grundlos ist, sehe ich bei der Einfahrt in die Augustenstraße mit einem Blick: Die Auswahl ist sehr groß, die Entscheidung fällt richtig schwer und die Erkenntnis, dass Aktionen von Martin Heidingsfelder grundsätzlich aus heißer Luft bestehen, gewinnt wieder mal an Erfahrungstiefe.

Die Regensburger Augustenstraße sieht sehr
übersichtlich aus, an diesem Morgen des 23. Juli 2014

Der erste Zeuge des Tages ist der technische Sachverständige Dipl.-Ing. Hubert Rauscher, der zur Frage der angeblich durch Mollath beschädigten Autoreifen Stellung nehmen soll. Rauscher zeigt sich als gut vorbereiteter, sehr versierter Gutachter, der erkennbar viel Mühe auf seine Stellungnahme verwendet. Schade deshalb, dass spätere Ereignisse des Tages die Berichterstattung kurz darauf überlagern werden.

Um seine Begutachtung auf eine breite Basis zu stellen, hat Rauscher zahlreiche Quellen als Grundlage genutzt: Neben den vorliegenden Akten und Zeugenaussagen nebst Befragung hat er auch eigene Versuche mit verschiedenen Werkzeugen unternommen sowie einen Stechversuch zu Demonstrationszwecken vorbereitet. Auch reale Erlebnisse anderer Personen mit Reifenschäden hat er eruiert sowie eine Besichtigung der angeblichen Örtlichkeiten unternommen. Als ausdrücklich fehlend bezeichnet er die damals angeblich beschädigten Reifen, Angaben über deren Bauart und Alter sowie eine genaue Dokumentation über die Art der Schäden. Vergleiche in Bezug auf ähnliche Beschädigungsmerkmale bezeichnet Rauscher deshalb von Anfang an als nicht möglich.


Gefährliche Situationen? – Fehlanzeige!


Als erstes Zwischenergebnis trägt der Sachverständige vor, dass er objektiv nicht beantworten könne, ob die Reifen zerstochen worden seien. Er schließt auch die Möglichkeit von Luftverlust aus anderen Gründen nicht aus, da es keinen einzigen Reifen gebe, der absolut luftdicht sei. 0,1 - 0,2 bar pro Monat gingen alleine durch Diffusion verloren, hinzu kämen Differenzen aufgrund der Verwendung verschiedener Messgeräte sowie durch Temperaturschwankungen. Nach einigen weiteren technischen Erklärungen beginnt Rauscher mit seinem Vergleich der einzelnen, Mollath konkret vorgeworfenen Fälle. Sein Grundtenor: In keinem einzelnen Fall sei es zu einer gefährlichen Situation gekommen. Die Fahrzeuge seien entweder geparkt gewesen oder der eventuelle Luftverlust war während der Fahrt gar nicht bemerkt worden. Auch die große Serie angeblicher Beschädigungen von bis zu 56 Autoreifen bei der Firma L. scheint Rauscher nicht zu überzeugen: Da die Firma L. mit alten Fahrzeugen handelt, führt der Sachverständige aus, dass er zuerst definitiv hätten wissen müssen, ob die ebenfalls alten Reifen unmittelbar vor Feststellung der Schäden überhaupt intakt gewesen seien. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass eingelagerte Reifen immer voll mit Luft befüllt seien, so der Gutachter. Als mögliche Gründe für Luftverlust führt Rauscher mehrere Punkte an: Diffusion, Überalterung, Schäden am Ventilstock, Felgenschäden oder Beschädigungen im Fahrbetrieb.

Als Fazit von Rauschers Ausführungen bleibt, dass aus seiner Sicht nicht ein einziger mutwillig verursachter Reifenschaden überhaupt sicher festgestellt werden kann. Eine Fahrt mit 200 km/h und plötzlichem Luftverlust auf der Autobahn, wie im Urteil des Landgerichts Nürnberg festgehalten, habe es gar nicht gegeben. Ein Gutachten, das sämtlichen haltlosen Spekulationen der letzten Jahre ein wohltuend-rationales Ende setzt.


Strafprozess oder Staatstribunal?


Nach der Entlassung des Sachverständigen folgte eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu verschiedenen Beweisanträgen der Verteidigung, unter anderem zu der Frage, ob der Vernehmung einiger (teils ehemaliger) Mitarbeiter der HVB entgegengetreten werde. Oberstaatsanwalt Meindl erklärte hierzu, er sehe die Vernehmung dieser Zeugen für die anstehende Entscheidung als nicht von Bedeutung an und lehnte die Anträge unter Berufung auf § 244 Abs. 3 StPO ab. »Wir würden uns sonst anders verhalten als in anderen Prozessen«, erklärt er hierzu.

Mollaths Verteidiger Gerhard Strate tritt diesen Ausführungen entgegen, die Staatsanwaltschaft genüge mit dieser Erklärung nicht den Ansprüchen, denn bei einer Berufung auf die Bedeutungslosigkeit eines Beweismittels habe diese auch die tatsächlichen Umstände zu benennen. Da die Hauptbelastungszeugin das Zeugnis verweigere, sei das Gericht laut dem BGH aufgerufen, Beweise besonders sorgfältig zu prüfen. »Wenn es denn nicht ganz richtig ist, was Frau M. berichtet, wird sie ein Motiv gehabt haben«, führt Strate aus. »Wenn wir Möglichkeiten haben, dies aufzuklären, dürfen wir uns diesen Möglichkeiten nicht entschlagen.«

Meindl erwidert daraufhin, die zu erwartenden Ergebnisse dieser Beweisanträge ließen allenfalls eine Denkmöglichkeit zu, entwickelten jedoch keine Beweiskraft, weshalb die Kammer dies ablehnen könne. Anschließend gibt Gustl Mollath eine Erklärung ab.


Mollath: »Befremdet und entsetzt über die Auswahl der Zeugen«


Mollath führt aus, er sei von Anfang an befremdet und entsetzt über die Auswahl der Zeugen durch Staatsanwaltschaft und Gericht gewesen. 30 Zeugen habe er benannt, doch es seien nur Zeugen aufgeboten worden, die im Zusammenhang mit seiner Ex-Frau stünden. Dass Mitarbeiter von Banken und Vermögensanlageunternehmen nicht geladen seien, sei skandalös. Hierauf erklärt die Vorsitzende Richterin Escher, ein Strafprozess sei nicht dazu da, alles aufzuarbeiten, was aufarbeitbar sei. Das Gericht werde beraten und über die Anträge entscheiden. Sie werde nun nicht mehr in eine Diskussion mit Mollath eintreten, erklärt Escher abschließend, ehe sie die Mittagspause verkündet.

Nach dieser öffentlichen Misstrauensbekundung seines bisherigen Mandanten erklärt Gerhard Strate im Anschluss an die Mittagspause das Mandat für beendet. Er verstehe durchaus, dass es in einer so belastenden Situation nicht immer einfach sei, Freund und Feind zu unterscheiden. Mollath habe erklärt, dass 30 Beweisanträge nicht vorgetragen worden seien. Außerdem gebe es eine Differenz in Bezug auf die Verfahrensweise des Gerichts. Aufgrund seiner 35-jährigen Erfahrung als Verteidiger lobt Strate ausdrücklich die sorgfältige Arbeit des Gerichts. Entsetzen zu artikulieren sei nicht in seinem Sinne, denn: »Hier wird sehr rechtsstaatlich verfahren!« Auch Rechtsanwalt Johannes Rauwald schließt sich Strates Erklärung an.

Mollath zeigt sich überrascht, denn »die Arbeit wurde soweit gut gemacht«. Er habe nach wie vor »Vertrauen« in seinen Verteidiger und finde das »sehr traurig, wenn Strate jetzt hinschmeißt.« Ein nennenswertes Fehlverhalten sehe er nicht. Im Anschluss stellt der Oberstaatsanwalt den Antrag, Strate und Rauwald als Pflichtverteidiger beizuordnen, welchen das Gericht nach kurzer Beratung annimmt.


Öffentliche Brüskierung Strates durch Mollath


Nun ist es natürlich für Außenstehende schwierig, das Innenverhältnis zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten zu beurteilen. Unwillkürlich jedoch muss ich an eine öffentliche Brüskierung denken, die Mollath seinem Anwalt schon am 2. November 2013 angedeihen ließ, und deren Zeugin ich wurde. Diese begab sich anlässlich eines gemeinsamen Mittagessens in Bamberg in einem voll besetzten Gastraum, wo Gustl Mollath Gerhard Strate zunächst die Unterschrift unter eine dringend benötigte Vollmacht verweigerte. Er tat dies mit der Begründung, in diesem Wiederaufnahmeverfahren werde sowieso nichts aufgeklärt, der Prozess werde eine Farce werden, die jeder beliebige Pflichtverteidiger führen könne: Dazu benötige er Strates Dienste nicht! Einige am Nebentisch sitzende Gäste, die Mollath natürlich erkannt hatten, schienen diese niederschmetternde Unterhaltung höchst interessant zu finden. Dass Gerhard Strate sich damals dennoch bereitfand, nur eine halbe Stunde später an einem Treffen mit Mollaths Unterstützerkreis teilzunehmen, weswegen er extra von Hamburg nach Bamberg gefahren war, fand ich schon damals erstaunlich. Im Anschluss an das Treffen hatte sich die Lage wieder beruhigt, Stunden später wurde die Vollmacht dann doch noch ausgestellt. Die Erklärung für seine grundsätzliche Nachsicht lieferte Strate dann am 30.12.2013. In seiner »Anmerkung der Verteidigung« schrieb er:

»Gustl Mollath war und ist ein unangepasster Querkopf. Seine Widerständigkeit brachte ihm seine Freiheit. Dass ihm jene in dem nun eröffneten Weg „von Monte Christo nach El Dorado“ nicht verloren geht, sollte niemanden verstören. Wer erwartet, Mollath möge sich doch möglichst bald wieder in der Normalität einrichten, hat ihn nur aus der Ferne betrachtet und nicht verstanden.
In diesem Unverständnis spielen natürlich eigene Interessen eine Rolle. Denn nicht nur Justiz und Psychiatrie, auch selbsternannte Unterstützer wünschen sich ein stromlinienförmig-ideales Justiz-, Gender-, Psychiatrie-, Politik- & Bankenopfer, das eine vielseitige Projektionsfläche für ihre eigenen Anliegen bietet. Da Gustl Mollath aber noch nicht einmal ein idealer Mandant ist, wird er für den Rest schon gar nicht taugen.«
[Quelle] 

Womit wir bei den sogenannten »Unterstützern« wären, die Mollaths besondere Situation nach einem siebeneinhalbjährigen massiven Unrechtserleben für ihre Zwecke ausnutzen. Machen wir uns nichts vor: Die jetzige Situation wurde verursacht durch den von Mollath offenbar als »guten Freund« betrachteten Martin Heidingsfelder. Leicht zu durchschauen, dass er der Interviewpartner von regensburg-digital.de war, wo es heute heißt:

»„Ich habe diese Auseinandersetzung mit Strate befeuert“, räumte etwa ein Vertrauter Mollaths am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion ein. „Das hätte eine richtig große Nummer werden können, aber der Strate zieht einfach nicht mit.“« [Quelle]  


Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr …


Der ebenso profilierungssüchtige wie offenbar jede Detailarbeit scheuende Nürnberger »Plagiatsjäger« Heidingsfelder hat es durch ein paar rasch arrangierte, ebenso vordergründige wie lautstarke Aktionen zugunsten von Psychiatrieopfern geschafft, Mollaths Vertrauen zu gewinnen. Auf Twitter versteht er es, subtil zu vermitteln, dass Mollath bei ihm nicht nur ein und aus geht, sondern auch schon mal das Essen zubereitet.

21. Juli 2014, Quelle: Twitter, @goalgetter32
 

Zeitnah erfolgen dann Meldungen wie die eingangs zitierte Aufforderung zur Straßensperre vor dem Regensburger Gericht: Die subtile Diskreditierung Mollaths als jemand, der das von ihm selbst gewünschte »ordentliche Wiederaufnahmeverfahren« torpediert, indem er bei Steak und Bier mit seinem Spießgesellen Straßensperren plant, ist in vollem Gange. Garniert wird das Menü auf Twitter mit einer durchwachsenen Mischung diskreditierender Nachrichten, gerichtet gegen den bislang von Mollath mandatierten Anwalt. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr: Qui bono?


Zeugenvernehmung: Psychiater Friedemann Pfäfflin


Angesichts dieser Ereignisse des Tages gerät die anschließende Zeugenvernehmung des Psychiaters Friedemann Pfäfflin fast zu einem Nebenschauplatz. Sein Gutachten war es immerhin gewesen, auf welches das Verfassungsgericht sich in seiner Entscheidung bezog. Dort heißt es:

»Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. Vor diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung beschränken.« [Quelle]

Nach einer eher langatmigen Verlesung großer Teile des Gutachtens durch den Verfasser selbst erfolgt die Befragung des Zeugen. Auf eine entsprechende Frage des Oberstaatsanwalts antwortet Pfäfflin, es sei nicht seine Aufgabe, die Angaben des Begutachteten zu überprüfen, dies sei Sache der Ermittlungsbehörden oder des Gerichts. Ob die Exploration in einen veranstaltungsmäßigen Zusammenhang eingebettet gewesen sei, möchte Strate wissen und macht damit deutlich, dass er auch als Pflichtverteidiger nicht von seinem Kurs abweicht. Pfäfflin räumt ein, dass es zeitgleich eine Tagung im BKH Bayreuth gegeben habe, auf welcher er als Redner aufgetreten sei. Mollath möchte wissen, warum das eigentlich positive Gutachten bei der mündlichen Anhörung vor Gericht immer negativer geworden sei: »„Machen Sie Ihre Arbeit selber!“, hätte ich sagen sollen«, räumt Pfäfflin ein, damit auf die nachlässige Vorgehensweise der zuständigen Strafvollstreckungskammer verweisend.

Der Sachverständige Nedopil möchte wissen, ob Mollath seine Ehefrau als diejenige bezeichnet habe, welche die Intrigen gesponnen habe. Pfäfflin bejaht. Ob diese Einschätzung realitätsnah oder -fern gewesen sei, fragt Nedopil weiter. Pfäfflin antwortet, dieser Gedanke habe einen realen Ausgangspunkt gehabt, der sich ausweitete. Eine Frage, die von Strate umgehend beanstandet wird: »Sie betrifft das Gutachten, das wir nicht zum Thema machen wollten!«

Friedemann Pfäfflin schließt seine Ausführungen mit einer Portion Selbstmitleid: Es habe ihn geärgert, dass sein Gutachten im Netz verfügbar sei. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. »Das fand ich fürchterlich!«, führt er aus und kann seine Tränen kaum zurückhalten. Gerhard Strate erwidert, dass die Presse bereits aus dem Gutachten zitiert hatte, »und zwar nur das, was ins Bild des verrückten Mollath passte«. Die Veröffentlichung sei deshalb zum reinen Selbstschutz notwendig gewesen.

Bericht und Bild: Ursula Prem

>> Wortprotokoll zum 11. Verhandlungstag


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6 Kommentare:

  1. Liebe Frau Ursula Prem, Ihre Schilderung der Ereignisse des gestrigen Tages zeigt mir diesmal eindringlich, wie notwendig Verständnis von Kunst, Philosophie und sogar Religion ist, um in dem realen Bühnendrama dieses außerordentlich langen Prozesses kühlen Kopf zu bewahren, wie die Redewendung es ausdrückt.
    Durch einen Hinweis auf BR zu den Gutachter von 2011 kam ich doch zu dem gestrigen Prozeßtag, um diesmal bewußt in der ersten Reihe das Seelenleben der Beteiligten irgendwie hautnah mitzuerleben, auch die Regungen der Kammer aufzunehmen. Ein Highlight war gestern das erleben von Oberstaatsanwalt Herrn Meindl und des Vertreters Herrn Horn im Anschluß des gestrigen Prozeßtages, im Hintergrund unterhielten sich Anwalt Herr Strate und sein Mandant Herr Mollath, als wäre nichts gewesen, nur ein Sturm im Wasserglas?! Es zeugt von einem hohen inneren "Können" Beider, wie sie da so friedlich saßen, während andernorts "Krieg" tobte, der Krieg der Worte. Als ich so unmittelbar nahe Herrn Oberstaatsanwalt Meindl erlebte, ihm dabei auch erstmals aus der Nähe tief in die Augen blicken konnte, während er fast einen kleinen Privat-Vortrag für eine kleine Gruppe von "Aufgeregten" hielt, darunter der Journalist Herr Otto Lapp und Frau Lakotta, die unmittelbar vor mir standen, da spürte ich, wie den Beiden sprichwörtlich die Felle davonschwammen, prozessuale Angst, wo bleibt dann die Unterbringung, wenn das BVerfG sie eigentlich verbot. Herr Meindl zeigte den Paragraph 126 a auf, der hätte angewandt werden müssen. Nur erklärte Herr Meindl nicht, auch dafür braucht es handfeste Beweise, konkrete Vorfälle, aber die hätte es auch für Paragraph 126 a nicht gegeben. - Ihre Schilderung in dem Bamberger Lokal ist in mehrfacher Hinsicht aufschlußreich. Für mich persönlich, der in der Rudolf Steiner Schule in Nürnberg die Mysteriendramen Rudolf Steiners in Gänze erleben durfte, ein Name der gestern gleich zweimal in dem vorgelesenen Text von Herrn Psychiater Prof. Pfäfflin auftauchte (Rudolf Steiner Schule), war das Geschehen gestern einfach nur K-uns-t auf höchstem Niveau, welche von denen richtig genossen werden kann, die sich die notwendige Bildung angeeignet haben, vor allem ihr Herz... .
    Es mag weder leicht sein, Herrn Strate sofort zu verstehen, erst recht nicht Herrn Mollath. Im Zusammenklang aller Ereignisse entsteht eine Symphonie - und da wir ein religiöses Symbol in abstrakter Version im Saale haben - welcher die Götter fast engelsgleich von oben ihren Segen schenken, wie in der Schlußszene des Faust von Goethe. Ich durfte einst im Gotheanum in der Schweiz die Schlußszene erleben, wo nach tiefster Dramatik von oben die Rosenblätter zusammen mit dem Gesang der Engel.... .
    Ihre fette Zeile, Frau Prem "Öffentliche Brüskierung Strates durch Mollath" könnte dazu verführen, das Persönliche allzu persönlich zu halten, dem Schein zu huldigen, das Sein zu mißachten. So war der "Theaterdonner" notwendig. Herr Prof. Müller hat auf seinem blog einen sehr guten wissenschaftlichen Text gestern verfasst, den ich mir noch vor dem Schlafe zu Gemüthe führte. So dürfen wir dankbar sein, allen Mitspielern, auch den Polizisten. Als ich einst in die katholische Gegend hier kam, besuchte ich im Nachbarorte einen Gemeindeabend. Er endete in geselliger Runde in einem großen Saal mit viel Gesang. Das letzte Lied drückte viel geheimes Verstädnis aus: "Wer das Spiel zu spielen weiß... ."
    Es war ein gutes Spiel, gestern, das Hoffnung und Freude auf mehr.... .

    Als wir gestern am Bahnhof eine Person verabschiedeten, die nach München fuhr, donnerte am Himmel ein kleines Gewitter..... .

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  2. Ich war von Beginn an solidarisch mit Herrn Mollath und bin es immer noch. Sein Verhalten seinem Verteidiger gegenüber im gestrigen Hauptverhandlungstermin weist allerdings eine Unverschämtheit und eine Undankbarkeit auf, die ihresgleichen sucht und kaum finden wird. Rechtsanwalt Dr. Strate gehört zu den ganz wenigen herausragenden Vertretern seines Standes in Deutschland. Er verteidigt Herrn Mollath seit mehr als eineinhalb Jahren nicht nur kostenlos mit einem geradezu übermenschlichen Aufwand, nahezu Tag und Nacht, auf allerhöchstem juristischen Niveau und in unzähligen Verfahren. Er hätte während dieser in der causa Mollath investierten Zeit unzählige hoch bezahlte Mandate führen können. Er finanziert seit eineinhalb Jahren alle durch das Verfahren Mollath entstehenden Kosten (Flüge, Hotels, Ausgaben für zwei weitere Rechtsanwälte etc. pp.) aus eigener Tasche. Nach vorsichtigen Schätzungen dürften sich die Kosten für die Verteidigung im vorliegenden Verfahren bisher auf deutlich mehr als 1 Mio. belaufen: Ein Geschenk Rechtsanwalt Dr. Strates an Herrn Mollath. Zudem war die Verteidigung Herrn Mollaths überaus erfolgreich. Ohne Herrn Rechtsanwalt Dr. Strate säße Herr Mollath auch heute noch gewiß im Maßregelvollzug. Wäre ich in Herrn Mollaths Situation, ich wäre einem solchem Verteidiger aus tiefstem Herzen dankbar. Ich wäre auch beschämt, so unendlich viel geschenkt zu bekommen. Ich würde meinerseits für einen solchen Verteidiger alles tun, was mir zu tun möglich wäre. Ich würde, um es pathetisch auszudrücken, vor Dankbarkeit auf Knien rutschen. Ein solcher Mensch und Rechtsanwalt ist ja ein Geschenk des Himmels, welches einem eigentlich nicht zuteil wird! Ich denke, dass so nahezu jeder empfinden würde, der von einem Rechtsanwalt aus solchem Sumpf gerettet worden wäre. Aber was macht Herr Mollath? Er brüskiert seinen Verteidiger öffentlich (und blamiert sich dadurch doch nur selbst). Dafür sollte er sich schämen und Herrn Strate aufrichtig um Verzeihung bitten. Es ist wahrlich nicht so, Herr Mollath, dass Ihr Verteidiger Sie braucht, um berühmt zu werden. Er war es schon lange, bevor er sich mit Ihrer Sache beschäftgit hat. Und die ausufernde Beschäftigung mit Ihrer Sache stellt auch keine "Werbung" für ihn dar. Schminken Sie sich das ab, solche Annahme zeugt von Dummheit und Borniertheit, - oder von Größenwahn. Sie aber brauchten und brauchen Herrn Strate. Seien Sie ihm von Herzen dankbar, - und verhalten Sie sich ihm gegenüber entsprechend.
    Er hat Sie gerettet.
    Ich trete nicht den Arzt, der mich ins Leben zurückgeholt hat, auch noch mit Füßen. Über Ihr Verhalten bin ich zugegebenermaßen enttäuscht: ich hätte es niemals für möglich gehalten. Herrn Dr. Strate bewundere ich für seine mitfühlende Menschlichkeit, seinen Anstand und seine Größe. Ich selbst hätte Sie nach den von Ihnen begangenen Unsäglichkeiten nichtg mehr verteidigt.

    Gert Postel

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    1. Herr Postel,

      Dankbarkeit ist eine Sache.
      Was sie hier Fordern ist keine Dankbarkeit, sondern eine Unterwürfigkeit.
      Mal abgesehen, das ich dies alles scheinbar nicht so verbissen sehe wie Sie, ist es natürlich das gute Recht von Herrn Mollath auch den "Arzt der ihn ins Leben zurück geholt hat", also in diesem Fall Übertragen Herrn Strate zu kritisieren.
      Ob gerechtfertigt oder nicht wollen Sie ja nicht erörtern, von daher lasse ich dies auch mal außen vor. ;-)

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  3. An Herrn Mollath!

    Als wie sie von großem, fortwährendem Unrecht betroffener Mensch meines Landes, kann ich ihr zerschmettertes Vertrauen in Mitmenschen und Institutionen sehr gut nachfühlen.

    Die Unterstützung Vieler trug sie Glückskind bis zum Punkt der Wiederaufnahme des Verfahrens. Ziel dessen ist die objektive, diesmal mit Sorgfalt und unter den Augen einer wachsamen Öffentlichkeit abzuhandelnde Feststellung, ob sie sich, aus welchen Gründen auch immer, als "in einer Rille einer Schallplatte festhängender Mensch" erweisen, oder zu einer gegenwärtigen Interaktion mit ihrem Umfeld fähig sind. Diese bestünde derzeit darin, ihren wahren Mitstreitern , ihrem Anwalt und dem Gericht, mit Respekt vor deren Einsatz zur Wahrheitsfindung zu begegnen.

    Reine Rhetoriker ohne zugehörige Ausbildung eignen sich als Privatkontakt, aber nicht als Ratgeber für ihren Umgang in der Rechtswelt.

    Das Schicksal stellte ihnen den disziplinierten Herrn Strate zur Seite, er ist der Fachmann, er muss ihnen sagen, wann etwas zu ihren Ungunsten läuft, nicht ein Einflüsterer ihnen, und dann sie dem Anwalt und dem Gericht.
    Die Rolle Strates ist vergleichbar mit der eines Pannenhelfers, der sie erst einmal aus der Gefahrenssituation herausziehen möchte, dem sie sich aber gestern aufgeregt gegenüberstellten wie einer, der mitten auf der Autobahn dem Helfer statt dessen lieber erklären möchte, wie alles begann, um nicht als Schuldiger dazustehen.
    Sie handelten aus logischer Angst, das verstehe ich.
    Angst trieb wohl auch eine ihnen nahe gestanden habende Person an, und liess sie sie nicht mehr sehen. Wiederholen sie ihren Fehler nicht.

    Sie liegen mit ihrem Erleben nicht falsch, Herr Mollath, nur hängen sie verständlicherweise in einer durch die Traumatisierung bedingten Zeitschleife, die sie wesentliche Schritte in der Gegenwart versäumen lassen könnte, wenn sie nicht aktiv dagegenhalten.

    Ihr Traumziel wäre, mit der Hilfe eines Rechtsstaatlich geführten Prozesses das Vertrauen wieder zu finden.
    Das Gericht leistet dieses Mal seinen Beitrag durch Genauigkeit, vermutlich werden sie von den wesentlichen Vorwürfen entlastet, aber das kann niemals reichen für die Wiederfindung des Vertrauens: eines von ihnen selbst zu erbringenden Gefühlsaktes!

    Ich meine, die Heilung des verletzten Vertrauens beginnt mit dem sich Anvertrauen. Jetzt ihren Anwälten, die unabhängig vom Ausgang ein hartes Stück Weg mit ihnen gingen und gehen, und selbst dabei viel riskieren!

    Herr Mollath, wir durch Unrecht in unserer Basis Erschütterte bedürfen uns überlegener Menschen, um wieder im Vollsinn Mensch zu werden, wie es unserem eigentlichen Grundnaturell entspricht.

    Ich habe das Glück nicht, sie haben es, nehmen sie es mit vollen Händen, und zeigen sie für diese ausserordentliche Geschenk schon am ganzen Weg, nicht erst am Ziel, dankbar.

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  4. Die Sache mit den Reifen, die angeblich auf magische Weise zur Zeitbombe würden, hat mich über Jahre gewundert - weil kein Artikel erklärte, wie sowas denn möglich wäre. Wieder ein Beispiel für die derzeit miese Qualität der hauptsächlich durch Praktikantenanwärter produzierten Presse.

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  5. Tja, der Herr Mollath. Er verwechselt immer noch Recht mit Gerechtigkeit. Da wird er sich wohl auch nicht mehr ändern. Ohne diese zugegebenermaßen schwierige Einstellung wäre er ja auch gar nicht erst in die Situation gekommen, aus der ihn Herr Strate jetzt wieder herausholen will. Aber ich bin sicher, daß die Anwälte das professionell und sachlich handeln und Herrn Mollath wird der leichte Stupser, den er von Herrn Strate bekommen hat, auch ganz gut tun.

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