Dienstag, 15. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 6. Tag: Unsichtbare Luftballons

Gute Stimmung auf der
Verteidigerbank am 6. Prozesstag:
Gustl Mollath, Gerhard Strate,
Caroline Arnemann
So umfangreich und verwirrend der Fall Gustl Mollath sich darstellt, so einfach ist es, seinen einzigen roten Faden zu finden: Alle Vorwürfe verlieren sich konsequent im Nirgendwo. Wer hatte nochmal eigentlich das Video gesehen, auf welchem ein Mann, ähnlich gekleidet wie Mollath, unvorstellbare Dinge mit unschuldigen Autoreifen anstellen soll? – Das Nürnberger Landgericht jedenfalls nicht. Das bestätigt heute auch der damalige Schöffe Karl-Heinz Westenrieder als Zeuge im Regensburger Wiederaufnahmeverfahren. Und wer hat jemals die angebliche Narbe bemerkt, die Mollath durch einen Biss in den Arm seiner Ex-Frau verursacht haben soll? Hieß es im Urteil von 2006 noch, »dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu sehen ist«, so kann nicht einmal der jetzige Ehemann der Frau Auskunft darüber geben, ob diese Verletzung existiert. Die Bisswunde sei »so gut wie verheilt«, er wisse, dass es die gibt, am Ellbogen, rechts oder links, er habe nicht nachgeguckt.

Der medizinische Sachverständige
Prof. Dr. Eisenmenger
»Woher wissen Sie, dass es die Wunde gibt?«, erkundigt sich denn auch Oberstaatsanwalt Meindl. Die Antwort überrascht: Durch Zeitungsberichte will Ehemann Martin M. davon erfahren haben. Das alles sei »lange her« und ein »sensibles Thema«. Es fällt denn auch auf, dass Martin M. es möglichst vermeidet, die damals gegen Mollath erhobenen Vorwürfe konkret zu wiederholen. »Geschlagen und bedroht« worden sei Petra von ihrem Ex-Mann. Und »bedrängt« habe er sie. Wann und wo das passiert sein soll, wisse er nicht. Ob sie ihm nie eine zusammenhängende Schilderung der Tatvorwürfe gegeben habe?, möchte die Beisitzende Richterin wissen. Doch Martin M. belässt es bei vagen Andeutungen und weicht aus: Gefragt habe er sie, warum sie sich nicht früher getrennt habe. Da habe sie ihm unter Tränen geantwortet, dass sie ein Helfersyndrom habe.


Strate: »Welche Darstellung ist richtig? Brief oder Aussage?«


Beate Lakotta (SPIEGEL) und
Prof. Dr. Norbert Nedopil
Gesprächiger wird der Ehemann, wenn es um die blumige Darstellung angeblicher Absonderlichkeiten Mollaths geht. Auf Nachfrage von dessen Verteidiger Gerhard Strate schildert er ausführlich einen Restaurantbesuch mit seiner Familie: Nebst Gattin und Tochter sei er in einem Lokal gesessen, man habe schon die Getränke gehabt, als Mollath von außen hineinfotografiert habe. Daraufhin habe man sofort die Polizei gerufen. Strate fragt nach: »Ich verstehe das so, dass Sie das selbst beobachtet haben.« – »Ja, wir haben die Kamera gesehen!«, führt M. aus. Strate erwidert mit dem Vorhalt eines Briefes, in dem Martin M. davon abweichend berichtet hatte, noch auf der Fahrt durch einen Anruf Petras von der Situation erfahren zu haben: »Welche Darstellung ist richtig? Brief oder Aussage?« – Eine gerade noch rechtzeitig eintretende Erinnerungslücke bewahrt Martin M. vor einer Antwort, während sich Strate sichtlich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der Nürnberger Polizei zeigt: Gleich zwei Streifenwagen, um Martin M. vor Fotos zu schützen, so etwas sei in Hamburg kaum denkbar.

Doch das Schreiben, auf das Strate anspielt, wirft noch mehr Fragen auf: Warum er es am 3. April 2005 ausgerechnet an die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost geschickt habe, zu Händen eines bestimmten Polizisten, möchte der Verteidiger wissen und setzt hinzu: »Dieses Schreiben hat eine Funktion!« Sodann zitiert er aus dem Inhalt:

»Die Persönlichkeitsveränderung des Hr. M. schreitet fort. Er war und ist auch gewalttätig. Ein Verfahren wegen Körperverletzung läuft noch. Die zweimalige kurzfristige Einweisung in eine Nervenklinik genügt offensichtlich nicht, zumal nach der Entlassung immer wieder die gleichen Verhaltensmuster bei Ihm auftreten.«

Ob M. das Schreiben persönlich übergeben habe, möchte Strate wissen. Er sei mit Sicherheit einmal persönlich bei Herrn G. gewesen, erklärt M. Das sei im Jahre 2013 zu datieren, als er eine Anzeige wegen Diebstahls von Mollath-Demo-Plakaten erhalten habe, für die G. der Sachbearbeiter gewesen sei. Die Sache sei anschließend eingestellt worden. Doch Strate lässt nicht locker: Er frage nach dem Schreiben aus dem Jahre 2005 und ob M. im Jahre 2005 Kontakt zu G. gehabt habe.

Der adressierte Polizeioberkommissar G. habe auch die Vernehmung Petras durchgeführt und ihr das Video mit den angeblichen Reifenstechereien gezeigt, erinnert M. sich plötzlich im Laufe der weiteren Vernehmung. Er, M., sei persönlich nicht dabei gewesen, habe das Video aber gesehen. Petra sei sich nicht sicher gewesen, ob es tatsächlich Mollath zeigt, sie habe ihren Ex-Mann nicht belasten wollen. Anschließend habe man eben das Schreiben an G. geschickt.


Was ist mit den Nürnberger Deutschlehrern los?


Die offensichtliche Widersprüchlichkeit der überaus zähen Vernehmung des Martin M. weckt hohe Erwartungen an den 7. Verhandlungstag, wenn eben jener Polizeikommissar G. selbst in den Zeugenstand treten wird. Nach jetzigem Stand der Dinge scheint er einer der wenigen Offiziellen zu sein, die das angebliche Reifenstechervideo je gesehen haben. Oder ist er gar der Einzige?

Halten wir fest: Die Nürnberger Polizei scheint über erstaunliche Ressourcen zu verfügen. Ob dies auch für Nürnberger Deutschlehrer gilt, sei mal dahingestellt: Auffällig ist, dass Martin M.s Schreiben an Polizeioberkommissar G. dasselbe individuelle Muster an eklatanten Rechtschreibfehlern aufweist wie das ärztliche Attest des Markus R., das Petra M.s angebliche Verletzungen bescheinigte. Der damals noch junge Arzt hatte dies unter anderem mit möglicherweise »fehlerhaften Textbausteinen« begründet, aber auch eigenes Versagen nicht ausgeschlossen. Ob beide Männer dieselbe Schule besuchten, ist bislang noch unbekannt.


Das letzte Aufgebot


Möglich, dass die Nebenklägerin der Vernehmung ihres jetzigen Ehemanns mit einer gewissen Beklommenheit entgegengesehen hatte, da sie selbst nach wie vor die Aussage verweigert. Da mag der direkt im Anschluss vorgetragene Antrag des Nebenklagevertreters dazu gedacht gewesen sein, für sofortige Nervenberuhigung zu sorgen: Rechtsanwalt Horn beantragte die Beiziehung einer Ermittlungsakte der Staatsanwalt Hannover. Angeblich habe Mollath an Silvester 2013 in Bad Pyrmont eine massive Auseinandersetzung mit einer Frau geführt, bei welcher sogar Passanten eingegriffen hätten. Die Regensburger Staatsanwaltschaft erklärte, dass es Ende Dezember 2013 einen entsprechenden Vorfall gegeben haben soll, man der dürren Info jedoch keine Bedeutung beimesse und die Informantin nicht bekannt sei. Man erhebe keine Einwände gegen die Beiziehung der Akte. Eine Auffassung, der sich die Verteidigung anschloss: Die Kriminalpolizei Hannover, so Strate, sei findig genug, Mollaths Adresse oder die seines Anwalts herauszubekommen. Bleibt wohl nur die Frage zu stellen, woher der Nebenklageanwalt die entsprechende Information bekommen hat.

Dass Mollaths Gegner das Aufblasen des unsichtbaren Luftballons meisterhaft beherrschen, haben sie vielfach unter Beweis gestellt. Inzwischen scheint die Verzweiflung zu wachsen: Schlanke 32 Jahre liegen die Erinnerungen der letzten Zeugin des sechsten Prozesstages zurück. Schon damals will Renate B. die dazumal noch unverheiratete Petra gekannt haben, welche schon in dieser Zeit von Gustl Mollath misshandelt worden sei: »Ja, so isser!«, habe ihr eine gemeinsame Freundin namens Susan bestätigt. Und sogar seine Mutter habe er geschlagen. Und: Ja, sie habe ein sehr gutes Gedächtnis! Auch sie selbst sei von Mollath am Hals gepackt und in ihrer eigenen Wohnung an die Wand gedrückt worden, als er Petra abholen wollte. Nach Mollaths Entlassung habe sie ihre Anwältin beim Friseur getroffen. Diese habe ihr geraten, eine Zeugenaussage zu machen.

Auf die Frage, ob Renate B. auch mit der Presse gesprochen habe, verneint diese. »Sie haben mit keinem Mitarbeiter der Presse gesprochen? Wenn es anders war, kriege ich das heraus!«, kommentiert Rechtsanwalt Strate dieses letzte Aufgebot ominöser Anschuldigungen, das tatsächlich einer näheren Beschäftigung kaum wert erscheint.

Bericht und Bilder: Ursula Prem

>> Wortprotokoll zum 6. Verhandlungstag


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3 Kommentare:

  1. Liebe Frau Ursula Prem, Ihre Schilderungen sind von der Wirkung so ganz anders als die Berichte der "offiziellen" Medien. Kritiker Ihrer Persön könnten natürlich einwerfen, wer so "öffentlichkeitswirksam" (ungewollt) wie Sie den Angeklagten im Gerichtssaal begrüßt und auch eine herzliche Begrüßung mit dem Verteidiger nicht scheut, kann nur "befangen" berichten?! Also ein großer "Meinungskampf", wie der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg schreibt?! Nun, es gilt sich nicht von Äußerlichkeiten irritieren zu lassen. Was andere Medien ebenfalls berichten, erhält durch Ihre Schilderung einen "roten Faden": da ist eine alte Dame mit solch außerordentlich gutem Gedächtnis, direkt verblüffend, während Richter, Staatsanwälte und jetziger Ehemann irgendwie häuftig Erinnerungslücken aufweisen. Sie und andere Medien lassen aber etwas ganz anderes aufkommen, den begründeten Verdacht, die Justiz ist tiefer in den Fall verwickelt. Wie kam die Zeugenaussage der alten Dame an die Öffentlichkeit, wenn sie ausdrücklich nicht an die Presse ging. Wer verbreitete die Geschichten. Der von Ihnen zitierte Brief signalisiert, die "Lektion" mit den zwei Monaten Nervenlinik (Frechheit dies als "kurzfristig" zu bezeichnen) genügt nicht. Aha, sehr interessant. Es erinnert mich, wie der Psychiater Dr. Vogl des Bezirkskrankenhauses Regensburg mir drohte: "nach sechs Monaten entscheidet der Richter ob sie freikommen". Laut Gesetz hätte der Richter nur 6 Wochen zur Gutachtenerstellung einweisen dürfen. Unterschrieben hat er gleich drei Monate. Sollte ich also weichgekocht werden?! Ist das die Methode der bayerischen Justiz in Verbindung mit einer willfährigen und willigen Psychiatrie?! Die Dinge müssen endlich ganz auf den Tisch! Die Rechtsstaatlichkeit ist in Bayern bis auf den heutigen Tag eine Illussion. Es liegt ganz an dem jetzigen Verfahren am Landgericht Regensburg, was geschehen wird. Zufällig entdeckte ich gestern Abend, Anwalt Strate hat nun eine Erklärung abgegeben und die Wortprotokolle der ersten drei Tage veröffentlicht. - Am Sonntag telephonierte ich mit Manfred Riebe in Nürnberg, der erzählte, während der Anklageverlesung im Falle Ulfi K. konnte vor einiger Zeit kein einziges Wort richtig verstanden werden. - Mein schwacher Protest wegen des Trommelns, der nun in den Aufzeichnungen der Verteidigung vermerkt ist, zeigt mit dem Hinweis von Riebe auf, offensichtlich ist die Bayerische Justiz nicht fähig, ein ordentliches Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Ich hatte mit dem Pressesprecher des Landgerichtes gesprochen, angeregt, eine Lärm-Bann-Meile zu errichten, damit die Gerichte vernünftig arbeiten können. Ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, dazu ist die Bayerische Staatsregierung offensichtlich nicht in der Lage. Die Rechtsstaatlichkeit ist in mehrfacher Hinsicht beschädigt. Es ist tatsächlich nun die allerletzte Gelegenheit?!
    Setze bewußt eine Pause mit meiner Anwesenheit im Gerichtssaal und hoffe nicht live zu hören, Richter Herr Brixner ist aus diesem oder jenem Grunde entschuldigt......... .
    (nur für Erstleser, nach 12 Tagen war ich ungespritzt frei, der Presse sei Dank, hier dem Fernsehen, welche meine Ehefrau live in einem Münchner Studio interviewte, wir auf der geschlossenen Station 19a im Bezirkskrankenhaus Regensburg (jetzt "Bezirksklinikum"), Pfleger und Patienten Fernseh schauten. Nur das rettete mich vor einer Zwangsabspritzung. Ein Pfleger teilte mir später mit, die Pfleger haben sich geschlossen geweigert, einem Befehl der Ärzte.....)

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  2. ... während sich Strate sichtlich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der Nürnberger Polizei zeigt: Gleich zwei Streifenwagen, um Martin M. vor Fotos zu schützen, so etwas sei in Hamburg kaum denkbar

    [ironie an]Ist doch allgemein bekannt, das in Hamburg die Polizei mit dem Schanzenviertel beschäftigt ist.[ironie aus]

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  3. Danke für den Hinweis auf den weiteren Fall. Fall habe ich getwittert !! Gruß aus Exil !!

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