Freitag, 18. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 9. Tag: Nur eben »ungewöhnlich«



9. Verhandlungstag
im WA-Verfahren Gustl Mollath
Als sich Psychiater Dr. W. und Gustl Mollath zum ersten Mal über den Weg liefen, deutete nichts darauf hin, dass man sich nicht lange danach unter ganz anderen Vorzeichen wiedertreffen würde. Den Nachbarn von Dr. W. hatte Mollath aufsuchen wollen: Bernd R., einen langjährigen Arbeitskollegen seiner Frau. Dass ihm dabei ausgerechnet Dr. W. über den Weg lief und dieser später eine persönliche Einschätzung dieser Begegnung gegenüber seinem Nachbarn kundtat, sollte wenig später zu beträchtlichen Verwicklungen führen. Nachbarn Gustl Mollaths hätten Dr. W. »privat auf dessen Zustand angesprochen«, sollte es später im Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth heißen, weshalb der Sachverständige sich für befangen erklärt und gebeten habe, ihn von der Gutachtenerstellung zu entbinden.

Nun, am 9. Prozesstag des Wiederaufnahmeverfahrens, sagte Dr. W. als Zeuge in Regensburg aus. Er habe Mollath ursprünglich angeboten, die gerichtlich angeordnete Begutachtung innerhalb weniger Tage abzuwickeln, was Mollaths Anwalt Strate zu der Frage veranlasste, ob denn die Diagnose schon festgestanden sei, was Dr. W. von sich weist. Auf die Frage nach der Stellungnahme der Ärztin Krach legt er Wert auf die Feststellung, »dass das keine Mitarbeiterin von mir ist.« W.s Vorschlag zur nahtlosen Verlegung aus dem Klinikum am Europakanal in Erlangen nach Bayreuth zu Dr. Leipziger habe den Sinn gehabt, Mollath »eine weitere Festnahme zu ersparen.«

Ob sich Mollath denn aggressiv verhalten hätte, möchte der Beisitzer wissen. – Nein, aggressiv sei er nicht gewesen, so W., nur eben »ungewöhnlich«. Einen Brustbeutel mit Comicfigur habe Mollath getragen, außerdem habe er ihn, Dr. W., mit Schwarzgeld in Verbindung gebracht. Dabei sei Nachbar R. nicht sein Vermögensverwalter gewesen. Er habe nichts mit Schwarzgeld zu tun. Er habe Mollath den Rat gegeben, einer Begutachtung zuzustimmen, da dies günstig für ihn sei. Natürlich habe er darüber nachgedacht, ob es nicht möglich wäre, den HVB-Themenkomplex »an den Rand zu stellen«, um eine psychiatrische Begutachtung zu ermöglichen.


HVB: Thema »an den Rand gestellt«?


Die persönliche Beteiligung der Ehefrau mache es doch fraglich, wie eine Begutachtung ohne das HVB-Thema möglich sein sollte, erwidert Strate und stellt die Frage: »Was hatten Sie damit im Sinn, über Mollath ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu wollen, in dem das Thema HVB an den Rand gestellt wird?«

Dr. W. antwortet in wohlgedrechselten Worten, dass ein Proband bereit sein müsse, »sich als Mensch erfassen zu lassen, nicht bezogen auf ein Delikt.« Er könne nachvollziehen, dass die Umgebung für Mollath »nicht angenehm« gewesen sei, doch er dürfe nun mal niemanden ohne Anordnung entlassen.

Im Laufe der Vernehmung stellt Rechtsanwalt Strate den Antrag, die Krankenakte an das Gericht zu übersenden, verbunden mit einer Versicherung, dass diese vollständig sei. Die Vorsitzende Richterin gibt jedoch zu bedenken, dass die Verwertbarkeit der Dokumente aufgrund der zugrundeliegenden Totalbeobachtung zweifelhaft sei. Ein hoffnungsvoller Hinweis darauf, wie die Kammer mit dem Gutachten des Dr. Leipziger zu verfahren gedenkt, dem ebenfalls eine vom Verfassungsgericht untersagte Totalbeobachtung zugrunde liegt?


Vor der zweiten Zeugenvernehmung des Tages gibt es Aufregung im Zuschauerbereich: Die angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit sei nicht sichergestellt!, lautet die plötzlich kursierende Devise. Kein Wunder: Der nächste Zeuge ist Otto Brixner, der als Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg maßgeblich das frühere Urteil gegen Gustl Mollath zu verantworten hatte, was manchen Neugierigen nach Regensburg lockt. Tatsächlich: So voll wie bei dieser Vernehmung war der Saal nicht einmal am ersten Prozesstag. Die zähen Stunden juristischer Aufklärungsarbeit scheinen nicht jedermanns Sache zu sein, weshalb so mancher plötzliche Beschwerdeeifer ein wenig aufgesetzt wirkt. Die gewohnheitsmäßige Verwechslung von schriller Lautstärke mit echten Inhalten, die so mancher »Unterstützer« regelmäßig an den Tag legt, stellt überhaupt zuweilen eine Nervenbelastung dar.


Brixner: »Einige schreien, ich sei der Freisler!«


Die Vernehmung des Otto Brixner beginnt mit dessen Erklärung, er habe keine Erinnerung mehr an das Verfahren. Er habe sich das damalige Urteil zwar geben lassen, insgesamt jedoch sage ihm das nichts mehr. Überhaupt habe er ein sehr schlechtes Personengedächtnis. Zwar habe er jeweils schriftliche Aufzeichnungen angefertigt, doch diese seien mit seiner Pensionierung vernichtet worden. Für gewöhnlich rede er sowieso etwas laut, weshalb es schon sein könne, dass er Mollath lautstark angegangen sei. »Einige schreien, ich sei der Freisler«, verkündet Brixner in normaler Lautstärke.

Neben seiner Richtertätigkeit habe er verschiedene Handballmannschaften trainiert, führt Brixner aus, unter den Spielern sei vor vielen Jahren auch Martin M. gewesen. Näherer Kontakt habe nicht bestanden. An das Verhalten des Angeklagten während der Verhandlung habe er keine Erinnerungen, auch nicht an die ihm zur Last gelegten Taten. Das Ganze sei passiert. Da brauche er keine Entschuldigung zu suchen. So etwas sollte zwar nicht passieren, doch so manche Presseberichterstattung sei schließlich schludriger als das Urteil seiner Kammer: »Dem Bundesgerichtshof hat unser Urteil gereicht!«, verkündet er im Brustton der Überzeugung. Na immerhin.

Die Vorsitzende Richterin fragt nach dem damaligen Pflichtverteidiger Thomas Dolmány. Zur Erinnerung: Die einzige Einigkeit zwischen Mollath und Dolmány hatte in einer herzlichen gegenseitigen Abneigung bestanden. Schon im vorhergehenden Verfahren am Amtsgericht hatte der ängstliche Rechtsanwalt sich zum Zeugen gegen den eigenen Mandanten aufgeschwungen. Grund für eine Entpflichtung? – In den Augen des Gesetzes schon, für Otto Brixner mitnichten: Könne schon sein, dass Mollath ihn nicht mehr wollte. Da solle ja an die Tür geklopft worden sei, weshalb Dolmány sich nicht raus getraut habe: »Ist halt ein etwas kleinerer Herr …«, sinniert Brixner.

Gefragt nach dem Aktenvermerk des Finanzamts „M. = Spinner“ führt der pensionierte Richter aus, dieser müsse nicht von ihm stammen, sondern könne auch eine Schlussfolgerung des bearbeitenden Beamten gewesen sein.



Ein 140-seitiges Pamphlet im Internet


Oberstaatsanwalt Meindl führt aus, dass die damalige Beisitzerin Petra Heinemann Fehler bei der Urteilsgestaltung bereits eingeräumt habe. Brixner argumentiert mit Arbeitsüberlastung: »Die Zahl der Ruderboote wird ständig vergrößert, die Zahl der Ruderer ist gleich geblieben.« Eigentlich sei er ja für Mollath gar nicht zuständig gewesen. Doch zum Jahre 2006 sei die Geschäftsverteilung geändert worden. Und: Ja, er hätte bemerken müssen, dass das Urteil mit nur einer Unterschrift nicht fertig sei, das sei sein Fehler, das sei ihm halt passiert: Uneinsichtigkeit klingt anders, Reue aber auch. Ob er denn die eigenen Notizen mit dem Urteilsentwurf der Frau Heinemann abgeglichen habe? – Normal schon, im konkreten Fall jedoch wisse er das nicht mehr.

Dass ihn das Geschehene tatsächlich aufregt, ist nicht erkennbar. Weitaus stärker scheinen ihn die Reaktionen der Öffentlichkeit zu nerven, sowie der angebliche Verstoß von Karl-Heinz Westenrieder gegen das richterliche Beratungsgeheimnis: »Dem [Mollath] schaut der Wahnsinn aus den Augen«, hatte der frühere Schöffe Brixner zitiert, eine Bemerkung, an die dieser sich nicht mehr erinnern will. Das Zitat habe er der Presse entnommen.

Ob er weniger über diese Äußerung empört sei, als über die von Herrn Westenrieder?, möchte Strate wissen. Sichtlich amüsiert erkundigte er sich außerdem nach einer Bemerkung Brixners zu dem »140-seitigen Pamphlet im Internet: Was meinten Sie damit?«

»Na Ihren Wiederaufnahmeantrag!«, erregt sich Brixner. Ich konnte gar nicht glauben, dass ein Anwalt sowas macht. Es gibt ja auch Standesregeln, aber offenbar wird das gemacht!«

»Ist Ihnen beim Lesen des Pamphlets nichts in Erinnerung gekommen? Ein wiederholter Antrag auf Entlassung Dolmánys? Ein Interessenkonflikt?«, fragt Strate weiter. – »Es kann nicht im Ermessen des Angeklagten stehen, sich so zu benehmen, dass sein Pflichtverteidiger entbunden wird!«, antwortet Brixner im Brustton der Überzeugung.


Eine späte Genugtuung wird Gustl Mollath an diesem 9. Prozesstag zuteil: Hatte Richter Brixner sich im Jahre 2006 noch geweigert, Mollaths vorgelegte Verteidigungsschrift auch nur anzulesen, geht die Vorsitzender Richterin 2014 in Regensburg einen anderen Weg: Im Rahmen einer Verlesung trägt die Kammer einige zentrale Schreiben vor, die Mollath damals dem Ordner beigelegt hatte. Hatten die Schriftstücke damals bei ihren jeweiligen Empfängern nur wenig Wirkung gezeigt, dürfte ihre Verlesung im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens nun endgültig erwiesen haben, dass ihr Verfasser niemals wirr gewesen ist.

>> Sitzungsprotokoll zum 9. Verhandlungstag


Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

2 Kommentare:

  1. Liebe Frau Ursula Prem, mir fällt auf, Sie schonen den Namen des Psychiaters, kürzen ab. Schaue nach, finde bei "Welt", den Namen ausgeschrieben. Möglicherweise gibt es tatsächlich Datenschutzrichtlinien, welche die Namenskürzung anraten lassen. Ich will also den Psychiater der Klinik am Europakanal Mister X nennen. Was auffällt, Mister X wirkt mehr wie ein Technokrat, ein Aktenmensch, nicht Jemand, dem das seelische Empfinden des Einzelnen am Herzen liegt. Als ich 1989 in die Psychiatrie eingewiesen wurde, sagte ich sofort dem leitenden Stationsarzt, in der anthroposophischen Medizin, stellt sich der Arzt den Patienten als Teil eines umfassenderen, gemeinsamen Iches vor. Worauf die spontane Antwort kam, "da hätte ich viel zu tun". Natürlich bewirkt die Vorstellung eines gemeinsamen Iches ein ganz anderes Verantwortungsgefühl, Mitempfinden, sich Hineinversetzen in den Patienten, damit auch neue Lösungssansätze.
    Der gestrige Prozeßtag zeigte, wie kaltschnäuzig staatliche Psychiatrie im Einzelfall ist. Wer die Worte von Herrn Mollath hörte, wie er die Tage bei Mister X verbrachte, konnte erschaudern. Herr Mollath wurde als schlimmster, tatsächlicher Gewaltverbrecher bewußt "gequält". Er hatte sich freiwillig gestellt, warum die Fesselung, warum die Fesselung während des Hofgangs. Mister X streitet ab, die Anweisung hierzu gegeben haben. Er streitet dies wiederholt ab. Wer aber die Hierarchie deutscher Behörden und Anstalten kennt, weiß, er hatte die Verantwortung und die Fesselung geschah nur durch Anordnung. Aber vielleicht gab diese eine ganz andere Behördenstelle?! Sollte man/frau in der Bayerischen Staatsregierung nachfragen?! Fragen sind erlaubt. Die Schilderung von Herrn Mollath zeigt ein grundlegendes verfassungsrechtliches Problem. Darf ein Bürger, der dem Zwang einer Gutachtenerstellung unterliegt, hinein in die geschlossene Psychiatrie geworfen werden, hinein in den Alltag der schreienden, der geqäuelten Seelen, welche Herr Mollath vernehmen mußte, nicht helfen konnte, obwohl er wollte. Auch ich wurde hineingeworfen in die geschlossene Station 19a des Bezirkskrankenhauses Regensburg, jetzt umbenannt in "Bezirksklinikum". Auch "nur" zur Erstellung eines Gutachtens, wie ich erst nach 12 Tagen außerhalb erfuhr. Der Schuldige jetzt ist also der Gesetzgeber! Er ermöglicht den Psychiatern nach persönlichem Gutdünken, eigentlich Bösdünken im Einzelfall, zu schalten und zu walten wie es passt. Es sollte tatsächlich eine physische und psychsiche folterähnliche Situation geschaffen werden, damit Herr Mollath endlich "mitspielt". Mister X hat es ja mit psychiatrischer Engelsgeduld, wie er es schildert, versucht, gestern den Eindruck erwecken wollen, er hat sich so um das Wohl von Herrn Mollath gekümmert, Mollath hat aber nicht "mitgespielt". - Leider ging gestern unter, der vorsitzende Richter Br. gab an, bei ihm würden die Angeklagten nicht mit Handfesseln, Bauchgurt und Kette sitzen. Mollath fragte ihn wegen "Zwangsjacke", welche ja tatsächlich aus Handschelle, Bauchgurt und Kette bestand. Eigentlich müsste ein Aktenvermerk angeben, warum Herr Mollath "so" gefesselt vor Gericht erscheinen mußte. Später jedes Jahr, bis Anwalt Herr Strate bei der letzten Anhörung erreichte, die Fesselung blieb weg. Wann, wo ist niedergelegt, warum Fesselung. Es fehlt nach wie vor Transparenz.......

    AntwortenLöschen
  2. Uff!!!
    Herr Dr. Strate hat nun das Protokoll vom 4. Tag zum Download bereitgestellt (82 Seiten).
    Die Befragung der Frau Dr. K.: dort auf Seiten 42 ff.
    Damit hat sich meine Frage wohl erledigt.
    A.B.

    AntwortenLöschen

+++ Aus aktuellem Anlass +++
Schon von zwei Seiten kam nun der Hinweis, dass es beim Absenden von Kommentaren aus dem Browser Firefox zu Problemen kommen kann: Der Kommentar wird dem Nutzer dann zwar als versandt gemeldet, landet aber im Nirgendwo. Wir empfehlen Ihnen deshalb nach Möglichkeit die Nutzung von Google Chrome oder des Microsoft Internet Explorers. Bei diesen Browsern sind solche Schwierigkeiten unserem Kenntnisstand nach bisher nicht aufgetreten.

Zur Formatierung Ihrer Kommentare stehen Ihnen einige HTML-Befehle zur Verfügung. Eine Vorlage zum Abkopieren >>gibt es hier.

Hier weiterlesen

Related Posts with Thumbnails

Labels

Walter-Jörg Langbein (655) Ursula Prem (275) Freitagskolumne (155) Sylvia B. (104) Osterinsel (79) Tuna von Blumenstein (37) Peru (34) Gerhard Strate (33) g.c.roth (32) Karl May (27) Nan Madol (27) Für Sie gelesen (23) Maria Magdalena (22) Jesus (21) Karl der Große (19) Make Make (19) Rezension (19) Bibel (18) Externsteine (18) der tiger am gelben fluss (17) Autoren und ihre Region (16) Apokalypse (15) Vimanas (15) Atlantis der Südsee (13) Weseke (13) Blauregenmord (12) Der Tote im Zwillbrocker Venn (12) Nasca (12) Palenque (12) meniere desaster (12) Krimi (11) Pyramiden (11) Forentroll (10) Hans Schindler-Bellamy (10) Malta (10) Ägypten (10) Mexico (9) National Geographic (9) Straße der Toten (9) Lügde (8) Thriller (8) Briefe an Lieschen (7) Der hässliche Zwilling (7) John Frum (7) Kinderbuch (7) Märchen (7) Sphinx (7) Tempel der Inschriften (7) Winnetou (7) Marlies Bugmann (6) Monstermauern (6) Mord (6) Satire (6) altes Ägypten (6) 2012 - Endzeit und Neuanfang (5) Atahualpa (5) Dan Brown (5) Goethe (5) Hexenhausgeflüster (5) Lyrik (5) Mexico City (5) Vorsicht Liebensgefahr (5) ABC Walpurgisnacht (4) Atacama Wüste (4) Bildungssystem (4) Cheopspyramide (4) Ephraim Kishon (4) Europa (4) Grundschule (4) Kinderkrimi (4) Leonardo da Vinci (4) Machu Picchu (4) Menschenrechte (4) Sacsayhuaman (4) Schule (4) Teutoburger Wald (4) große Pyramide (4) Alphabet (3) Hathor (3) Hexen (3) Javier Cabrera Darquea (3) Meniere (3) Mondpyramide (3) Mysterien (3) Ruth Westheimer (3) Sakrileg (3) Shakespeare (3) einmaleins lernen (3) Österreich (3) Bestatten mein Name ist Tod (2) Bevor die Sintflut kam (2) Bildungspolitik (2) Das Sakrileg und die heiligen Frauen (2) Lexikon der biblischen Irrtümer (2) Markus Lanz (2) Vincent van Gogh (2) Vorlesebuch (2) Walpurgisnacht-Reihe (2) forensische Psychiatrie (2) Interview Markus Lanz (1)