Freitag, 25. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 12. Tag: Das »Instrument der Betreuung«

Tag 12 im WA-Verfahren gegen
Gustl Mollath
Der heutige 12. Verhandlungstag vor dem Regensburger Landgericht steht im Zeichen der Psychiatrie. Obwohl beide von Beruf Psychiater, könnten die für heute geladenen Zeugen unterschiedlicher nicht sein. Als Erster sagt Dr. Johann Simmerl aus, seines Zeichens leitender Arzt der Allgemeinpsychiatrie am Bezirksklinikum in Mainkofen. Er hatte im Jahre 2007 ein Gutachten über Gustl Mollath erstellt, das die Frage seiner Geschäftsfähigkeit beantworten sollte. Sein damaliges Fazit:

»Zur Frage einer eventuellen Betreuungsbedürftigkeit des Herrn Mollath kann mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Betroffene über die Begebenheiten u. Hintergründe, die zum Betreuungsantrag führten, genau informiert ist. Er weiß über seine wirtschaftlichen, sozialen u. finanziellen Verhältnisse Bescheid. Der Unterzeichner vermag nicht zu erkennen, weswegen der Betroffene in dieser Hinsicht als geschäfts- oder einwilligungsunfähig gelten sollte.«

Dr. Simmerls geradlinige Ausführungen retteten Gustl Mollath damals nicht nur davor, dauerhaft unter wirtschaftliche Betreuung gestellt zu werden, sondern dürften ihn auch vor einer medikamentösen Zwangsbehandlung bewahrt haben.


»Wo das hingeführt hat, sehen Sie jetzt!«


Schon der Beginn der damaligen Exploration gestaltete sich völlig anders als gewohnt: Auf der Station habe er Mollath besucht, berichtet der unkomplizierte Simmerl. Er sei hingegangen, habe sich vorgestellt und ihn selber gefragt, ob er mit ihm reden möchte oder nicht. Daraufhin sei Mollath sofort oder mit wenigen Sekunden Verzögerung bereit gewesen, mit ihm zu sprechen. Seine Geschichte habe er ausführlich erzählt und dabei Eheprobleme und illegale Machenschaften seiner Ehefrau im Zusammenhang mit Schwarzgeldgeschäften thematisiert. Dass er zuerst mit milderen Mitteln versucht habe, seine Frau von dieser Vorgehensweise abzubringen, ehe er dann Anzeigen und Eingaben bis in die höchste politische Ebene gestartet habe. Er sei ins Leere gelaufen. »Wo das hingeführt hat, sehen Sie jetzt!«, habe Mollath resümiert. »Ich wüsste selbst auch nicht genau, wie ich mich verhalten würde, wenn ich in einer Forensik säße«, erklärt Simmerl ganz offen. Seine Diagnose weise bewusst eine gewisse Unschärfe auf, da er ja nicht habe kontrollieren können, ob Mollaths Schilderungen den Tatsachen entsprachen. Kulturfremd oder bizarr seien sie jedenfalls nicht gewesen. Von Mollaths Unterlagen habe er wenig gelesen, da er diesem lieber habe zuhören wollen.

Simmerl zeigt mit seinen Ausführungen, wie einfach es auch für andere hätte sein können, mit Mollath ins Gespräch zu kommen. Auf diesen normalsten Gedanken des menschlichen Umgangs scheinen nur die wenigsten von Simmerls Kollegen jemals gekommen zu sein.

Im Anschluss möchte die Vorsitzende Richterin wissen, ob Mollath thematisiert habe, wie er in die Forensik geraten sei. Hierauf antwortet Simmerl, es sei eindeutig klar gewesen, dass er die Vorwürfe als nicht zutreffend einordnen würde, wobei er ziemlich sicher schon einmal gesagt habe, dass er sich gegen die Frau auch tätlich habe wehren müssen. Doch er sei unschuldig.

Die Beisitzerin erkundigt sich, ob er damit ein körperliches oder ein verbales Wehren gemeint habe. Simmerl antwortet, er glaube schon, dass dies über rein verbales Wehren hinausgegangen sei. Ob Mollath denn von einem Strafbefehl über 1000 € erzählt habe, den er für den Vorfall erhalten habe? Simmerl: »Ich erinnere mich, dass ich mich fragte, wie ein Strafbefehl in die Forensik führen und ob das wahr sein könne.«


Den Oberstaatsanwalt interessieren die Banken


Der Oberstaatsanwalt möchte wissen, ob in dem Gespräch auch Banken genannt worden seien. Diese seien eindeutig das Hauptthema gewesen, was im Gutachten vielleicht nicht so zentral herauskomme, antwortet Simmerl. Es könne nicht angehen, dass Vermögende ihr Geld in die Schweiz schieben, während woanders Kinder verhungern, habe Mollath ausgeführt. Auf die Frage, ob auch Namen von Personen in diesem Zusammenhang gefallen seien, erinnert sich Simmerl, dass Mollath von Kollegen der Ex-Frau erzählt habe. Ob er sich als Opfer einer Intrige, einer Superkonstruktion gesehen habe, fragt Meindl weiter. »Nein, Superkonstruktion hat er nicht gesagt. Aber dass er als Opfer einer Intrige verräumt worden sei, hat er sicher erwähnt.«

Gustl Mollath fragt, ob Simmerl sich erinnern könne, dass er nie den Kausalzusammenhang hergestellt habe, dass alle Leute, die ein Konto bei der Hypobank hätten, auch Schwarzgeldverschieber seien. Simmerl bestätigt dies, fügt jedoch humorvoll hinzu: »Aber so entspannt wie heute waren Sie auch nicht.« Mollath spielt den Ball zurück: »Ich genieße eine relative Freiheit ohne die Segnungen der bayerischen Forensiken. Könnte das daran liegen?« Simmerl: »Das ist anzunehmen.«


Wahnhafte Gewissheit war nicht erkennbar


Der Sachverständige Dr. Nedopil möchte wissen, was es mit dem Wort »Verrannt« auf sich habe, das Simmerl in seinem Gutachten verwendet hatte. Der Zeuge antwortet, dieser Begriff sei von ihm gewählt worden. Er habe damit ausdrücken wollen, dass man auch über das Ziel hinausschießen könne in einer derartigen Situation. Eine wahnhafte Gewissheit jedenfalls sei nicht erkennbar gewesen, Mollath habe deutlich relativieren können. Nicht sagen könne er jedoch, in welchem Zustand Mollath sich zwei oder drei Jahre vorher befunden habe. Ob es Übertreibungen gegeben habe in Richtung einer Größenvorstellung, fragt Nedopil weiter. Simmerl antwortet, er habe Mollaths Darstellung des Schwarzgeldskandals ein bisschen übertrieben gefunden, dies aus dessen Sicht jedoch nachvollziehen können.

Zum Abschluss der Vernehmung merkt Verteidiger Gerhard Strate an, er finde es einen bemerkenswerten Kontrast, wenn Oberstaatsanwalt Meindl Dr. Simmerl nach Namen von Personen im Zusammenhang mit dem Bankenskandal frage: Personen, die zur Aufklärung beitragen könnten, seien schließlich in seinem von der Staatsanwaltschaft abgelehnten diesbezüglichen Beweisantrag enthalten.


In der Zeile zu weit nach oben gerutscht


Der zweite Zeuge des Tages wird mit besonderer Spannung erwartet: Als Verfasser des Einweisungsgutachtens nimmt Klaus Leipziger eine zentrale Rolle im Fall Mollath ein. Die Vorsitzende weist den Zeugen darauf hin, dass er keine Erinnerungen einbringen dürfe, die in der Zeit von Mollaths Unterbringung zur Beobachtung nach § 81 StPO gewonnen worden seien [verfassungswidrige Totalbeobachtung]. Sodann lässt Mollath durch seinen Verteidiger die Schweigepflichtsentbindung erklären, ausgenommen die Phase der Vollstreckung. Leipziger erklärt, es habe keine ausführlichen Gespräche mit Herrn Mollath gegeben, wenn, dann seien Äußerungen gegenüber Mitarbeitern dokumentiert worden. Anschließend spricht er von »Schwierigkeiten mit Mitpatienten«, die organisatorische Maßnahmen wie die Verlegung auf eine andere Station notwendig gemacht hätten und zitiert aus ihm vorliegenden Unterlagen. Bei der Aufnahme sei Mollath nur teilweise kooperativ gewesen, habe Untersuchungen verweigert und über einen Finanzskandal seiner Ehefrau gesprochen. Umständlich spricht Leipziger über die »affektive Schwingungsfähigkeit«, »fragile Halluzinationen« und »psychomotorische Unruhe« Mollaths, um sich kurz darauf zu korrigieren: Diese Angaben beruhten auf einem Arztbrief aus Erlangen, er sei in der Zeile zu weit nach oben gerutscht. Gerhard Strate hakt ein, das Verfahren der Verlesung von Berichten der Erlanger Klinik durch Leipziger sei nicht akzeptabel, weshalb Mollath die Entbindung von der Schweigepflicht zurücknehme.

Die Vorsitzende befragt Leipziger anschließend zu dessen Erinnerungen an die Hauptverhandlung vom 8. August 2006. Dort habe sich Mollath nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen, sondern Schwarzgeldvorwürfe zum Thema machen wollen. Diese seien vom Gericht aber nicht vertieft zugelassen worden. Auf seine Feststellung einer »wahnhaften Störung« habe Mollath Leipzigers Erinnerung nach »überrascht« reagiert. Die Angaben der früheren Ehefrau in der Hauptverhandlung hätten das Bild der Entwicklung einer wahnhaften Störung nachgezeichnet.  Salopp gesagt sei er zu dem Bild gekommen, dass Mollath »psychisch angeschlagen« gewesen sei, aus seiner Sicht durchaus nachvollziehbar als Folge der psychischen Störung.

Rechtsanwalt Strate interessiert sich für ein Telefonat, das laut einem Aktenvermerk zwischen Amtsrichter E. und Klaus Leipziger stattgefunden habe. Hierzu führt Leipziger aus, er sei sich sicher, dass es ein oder mehrere Telefonate mit Richter E. gegeben habe. Er sei von diesem darauf hingewiesen worden, dass noch weitere Ermittlungen gegen Mollath geführt würden.


Verlegung nach Straubing: Bahn frei für die Betreuung?


Mollath stellt die Frage, ob es Leipziger gewesen sei, der bestimmt habe, dass er vom BKH Bayreuth nach Straubing verlegt worden war und erkundigt sich nach der Rechtsgrundlage. Leipziger antwortet, es habe »Zuspitzungen« zwischen Mollath und Patienten auf verschiedenen Stationen gegeben. Man habe tätliche Auseinandersetzungen befürchten müssen. Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung habe das Gericht dann das Einverständnis zur Verlegung erteilt. Strate wirft ein, dass es in der Akte nicht notiert sei, weshalb Mollath nach Straubing verlegt werden sollte. Ob es nicht vielmehr so gewesen sei, dass mit der Verlegung eine Betreuung errichtet werden sollte, die sich auch auf Heilbehandlung und Gesundheitsfürsorge erstrecken sollte: »War es im Gespräch, dass man Herrn Mollath auch in anderer Weise als nur durch Worte betreuen kann?«

Leipziger erklärt, er hätte dies in seinem Gutachten bereits ausgeführt, wo es tatsächlich heißt:


»Gegebenenfalls wäre auch hier eine unterstützendet eher symptomatisch zu sehende neuroleptische Behandlung des Angeklagten angezeigt.« [Quelle


»Hatten Sie mit Ärzten in Straubing besprochen, dass eine Zwangsmedikamentierung stattfinden soll?«, unterbricht Strate. Hierzu sagt Leipziger, er habe im Arztbrief vermerkt, dass der Patient mit dem Instrument der Betreuung die Hilfen erhalten könne, die er benötige. Diese zynische Erklärung veranlasst Strate, seine Frage zu wiederholen: »Hatten Sie mit Ärzten in Straubing besprochen, dass eine Zwangsmedikamentierung stattfinden soll? Wäre diese in Straubing einfacher durchzuführen gewesen als in Bayreuth?« Dies sei nicht sein Sprachgebrauch, wehrt Leipziger ab. Er habe vom »Instrument der Betreuung« gesprochen, wie überhaupt seine ganze Aussage einen Hang zum Nebulösen aufweist.


Krankenakten nicht zur Einsicht »vorgesehen«


Jahrelang habe er um Einblick in seine Krankenakte gebeten. Diese sei ihm verweigert worden. Warum?, möchte Mollath wissen. Diese Akten seien nicht zur Einsicht »vorgesehen«, erhält er zur Antwort. Er habe den Vorgang an die zuständigen Justizbehörden gegeben, als Mollaths jetziger Verteidiger habe Einblick nehmen wollen. Mollath führt aus, die Krankenakte stimme nicht. Deshalb könne er keine Schweigeentbindung erteilen: »Daraus macht der Gutachter sein Gutachten. Hierzu aber müsste man zuerst aufklären und Zeugen laden.«

Die Vernehmung des Klaus Leipziger hinterlässt ein erschütternd technokratisches Bild: Hatte kurz zuvor noch Dr. Simmerl durch empathische Menschlichkeit beeindruckt, bietet Leipziger den direkten Gegenentwurf: Sein kalter, von funktionalen Euphemismen durchsetzter Sprachgebrauch stellt schnell klar, dass er sein Arbeitsumfeld eher nicht auf der menschlichen Ebene findet. Der reichliche Gebrauch des fast roboterhaften Fülllauts »Ääääh« in seinen Ausführungen reizt stellenweise zum Lachen, das jedoch schnell verstummt, wenn man die ungeheuerlichen Konsequenzen von Leipzigers Ausführungen nachvollzieht.


Anwaltliches Schattenkabinett?


Einige Nachfragen erreichten mich aufgrund meiner gestrigen Ausführungen zur Rolle des Martin Heidingsfelder im Zusammenhang mit der gestrigen Mandatsniederlegung durch die jetzigen Pflichtverteidiger Gerhard Strate und Johannes Rauwald. Gestern hatte regensburg-digital.de gemeldet:

»„Ich habe diese Auseinandersetzung mit Strate befeuert“, räumte etwa ein Vertrauter Mollaths am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion ein. „Das hätte eine richtig große Nummer werden können, aber der Strate zieht einfach nicht mit.“«

Eine Äußerung, deren Hintergrund etliche Prozessbeobachter zu interessieren scheint. Nun denn:

Am 18. Juni 2014 vormittags berichtete mir Heidingsfelder in einem Telefonat, er habe in einer »Freihandvergabe« volle fünf (!) Anwälte damit beauftragt, eigenständig Anträge auszuarbeiten, die Mollath in Regensburg vortragen solle. Hierbei gehe es unter anderem [O-Ton Heidingsfelder]»um das Thema Grundrechtsverstöße, von dem Strate keine Ahnung hat, da der ja Strafverteidiger ist.« Die Anträge seien ein »Faustpfand«, von dem Gerhard Strate nichts wissen solle, da das Gericht sonst vorgewarnt werden könnte. Der Plan ist es demnach gewesen, an dem von Mollath mandatierten Anwalt vorbei ein anwaltliches »Schattenkabinett« zu etablieren, um so nach Art der Piraten die Prozessführung zu entern. Sachen gibt´s …

>> Wortprotokoll zum 12. Hauptverhandlungstag


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4 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Frau Prem, Ihre Darstellung gibt in Kürze wieder, was sich im Verlaufe des Verfahrens manchmal recht zäh in Stunden dahinzieht. Die Nachfrage von Herrn Mollath erbrachte, die Psychiater kennen sich durch Veranstaltungen.
    Habe zwischenzeitlich die anderen Kommentare gelesen. Auf die Schnelle kann jede Position für sich Verständnis finden. Es ergaben sich gestern zwei kleine Gespräche mit Herrn Schlötterer, der wiederholt ausdrückte, er verstehe die Position von Analt Herrn Strate und die Position von Herrn Mollath. Herr Schlötterer führte aus, durch die Äußerung von der Vorsitzenden Richterin Frau Escher, die Kammer werde sehr lange beraten müssen, um zu einer Entscheidung am Ende zu kommen (ich selbst hörte die Aussagen von Richterin Escher) habe Herr Mollath eben die Befürchtung, am Ende komme unerwartet ein Urteil... .
    Da ich das Privileg habe, wenn auch nur 12 Tage Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie erlebt zu haben, kann ich mich in die Position von Herrn Mollath einfühlen, die drohende Ungewissheit, welche Richterin Frau Escher in den Gerichtsraum stellte. Warum hat sie dieses Signal gesetzt?! Wollte sie bewußt Angst in Herrn Mollath hervorrufen. Frau Escher mag rein juristisch fähig sein, sie hat aber nicht bedacht, was sie mit ihren Worten anrichten wird, in fast - tödlicher - Konsequenz. Ich hörte ihre Worte, das Drohende im Unterton, die drohende Ungewissheit, welche nun Herr Mollath empfinden muß und wie Herr Schlötterer mir dies nun im Gespräch bestätigt, wie Herr Mollath empfindet.
    Aus diesem Wissen ist manche Haltung, manches Rätsel verständlicher. Ich hatte mir die Mühe, den Aufwand gemacht, viele Tage im Prozeß anwesend zu sein, habe manches gegebene Interview von Herrn Mollath in Gänze gehört, während die Sender ja nur Ausschnitte daraus senden. Herr Mollath hat die Leistung von Herrn Anwalt Strate hervorgehoben, seine Dankbarkeit ausgedrückt. Möglicherweise wird von einzelnen Medien gezielt Sand in das Getriebe gestreut, mit gezielten Fragen. Die Medien spielen ihr Spiel. Sind sie wirklich an Gerechtigkeit interessiert, oder nur an Sensation. Man/frau müsste jedes einzelne Wort von Herrn Strate und Herrn Mollath vernehmen, um eine von Dritten konstruiertes Mißverhältnis zu erkennen. Eine Dritte Person machte mich gestern mit Herrn Mollath persönlich bekannt. Es war möglich, zum ersten Male unmittelbar die Person von Herrn Mollath zu erleben. Wer die sieben Jahre Psychiatrie in Bewußtsein hat, nun diesen Mann in Freiheit erlebt, die Aussage des Schweizer Anwaltes Herrn Schönenberger kennt, Psychiatrie ist ein Herrschaftsinstrument, erahnt, der Prozeß ist durch seine Natur auf einer gewissen Weise unbefriedigend in seinem Ablauf, weil er nicht leisten kann, was immerhin ein emeritierter Professer zum Ausdruck bringt:

    "BONN. Während vor dem Landgericht Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath läuft, wartet der emeritierte Bonner Professor Klemens Dieckhöfer darauf, dass er selbst seinen Beitrag dazu leisten kann, "dass dem Mann Gerechtigkeit widerfährt".

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/vermischtes/bonner-schrieb-gutachten-im-fall-mollath-article1409363.html

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  2. Fortesetzung:

    Es liegt an der Vorsitzenden Richterin Frau Escher, die hörbare, die wahrnehmbare und die nachvollziehbare Drohung, das "Damoklesschwert" für Herrn Mollath im Prozeß zu entfernen. Da ich Zeuge ihrer Worte bin, selbst Erfahrener und die Machenschaften von Psychiatern kenne, besonders hier in Bayern im Sinne der Worte von Herrn Anwalt Schönenberger, kann ich mich in die Lage von Herrn Mollath einfühlen, eindenken. Die grauenvollen sieben Jahre, tagtäglich hinter geschlossenen Türen, schlimmste Schicksale... . Dankbarkeit kann Herr Molalth vielleicht erst erleben, wenn er wie Prof. Dieckhöfer als Psychiater hervorhebt, Gerechtigkeit erfährt.
    Die Mittelbayerische Zeitung schrieb 1994 vom "Damoklesschwert", auch ich sollte unter amtliche Betreuung, oder "Kuratel", wie der Journalist Karl-Heinz Weigel schrieb, gestellt werden. Wissen Richter eigentlich, welches Unheil sie oft anrichten?! Mich rettete nur das Bundesverfassungsgericht..... . Am Fall Mollath zeigt sich eine kranke Gesellschaft!!!

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  3. Wenn jemand querulatorische Züge aufweist, dann wohl Herr Heidingsfelder. Mit seinem Krawall ist er schon bei Vroniplag rausgeflogen. Seine Aktionen sind nicht nur peinlich, sondern für Herrn Mollath auch schädlich.

    Prof. Dr.-Ing. M. Müller

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  4. Sascha Pommrenke25. Juli 2014 um 08:39

    Vielen Dank, Fraum Prem, für Ihren unermesslichen Einsatz! Ihr Engagement ist ein (leider) notwendiges Korrektiv und schafft erst - im Verbund mit anderen Beobachtern - die entscheidende Transparenz und damit die Bedingungen für Kontrolle und Meinungsbildung.

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