Samstag, 12. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 5. Tag: »Gute Reise, Frau Heinemann!«

5. Verhandlungstag
in Regensburg
Sie war Beisitzende Richterin in der Nürnberger Verhandlung gegen Gustl Mollath, sie hatte das Urteil formuliert, das sein Schicksal besiegeln sollte: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Vernehmung der Petra Heinemann am 5. Verhandlungstag in Regensburg gerät zu einer eindrucksvollen Demonstration der Gefährlichkeit. Nicht der Gefährlichkeit Gustl Mollaths, wohlgemerkt: Dass die Blindheit der Justitia schnell in gefährliche Ignoranz umschlagen kann, wenn auf der Richterbank Protagonisten am Werk sind, die ihrer verantwortungsvollen Aufgabe weder ethisch noch intellektuell gewachsen sind, dürfte die wichtigste Lehre sein, die aus dem 5. Verhandlungstag zu ziehen ist.

Sie habe das Urteil diktiert und sei anschließend in den Urlaub gefahren, berichtet Heinemann. Auch die Akten hätten ihr nicht vorgelegen, jedoch »wesentliche Auszüge in Kopie« sowie ihre handschriftlichen Notizen. Der Beisitzende Richter der aktuellen Verhandlung hakt nach: »Kann man das dann als Urteilsentwurf bezeichnen?« – »Könnte man so sagen«, bestätigt Heinemann. »Genügt es Ihren eigenen Ansprüchen?« Nun, sie sei eben in Eile gewesen. – Sollte die ehemalige Richterin von Reue geplagt sein, so weiß sie das professionell zu verbergen. Besonderes Interesse an den weitreichenden Folgen ihrer Handlungen legt sie nicht an den Tag, denn auch heute ist sie auf dem Absprung. Natürlich in den Urlaub. Ihren Ziehkoffer Marke Hackenporsche hat sie sogar in den Gerichtssaal mitgebracht, wohl um die lästige Verzögerung ihrer Abreise a) wirkungsvoll zu demonstrieren und b) möglichst gering zu halten. Auch ihre Ladung zum Untersuchungsausschuss vor einem Jahr war nicht reibungslos verlaufen: Ein Auslandsaufenthalt hatte ihr persönliches Erscheinen verhindert. Dass die weit gereiste Dame von Welt eben keinen Nerv für einzelne Menschenschicksale aufbringen kann, auch dann nicht, wenn diese maßgeblich von ihren Entscheidungen abhängen, wird in Regensburg überdeutlich.  


Lückenhafte Erinnerung oder Falschaussage?


Dass sie das Errichten juristischer Potemkinscher Dörfer bis heute nicht verlernt hat, erweist ihr durchschaubarer Versuch, den vom Oberlandesgericht Nürnberg anerkannten Wiederaufnahmegrund nachträglich doch noch auszuhebeln: Das ärztliche Attest der Petra Mollath, das inzwischen als unechte Urkunde enttarnt wurde. Ihrer Erinnerung nach sei die Ärztin Madeleine R. sehr wohl als Zeugin geladen gewesen, habe sich bei der Verhandlung im Jahre 2006 jedoch kurzfristig wegen des »laufenden Praxisbetriebs« telefonisch entschuldigen lassen. Im Rahmen dieses Gesprächs habe Madeleine R. auch thematisiert, dass das Attest nicht von ihr, sondern vielmehr von ihrem Sohn stamme, welcher aber zum Verhandlungszeitpunkt gerade verreist gewesen sei. Es habe sogar zur Debatte gestanden, zu vertagen, um die Zeugin zu laden, fabuliert die inzwischen pensionierte Richterin weiter. Das aber sei »schwierig« gewesen, wegen des anstehenden Urlaubs.

Würden diese Ausführungen der Wahrheit entsprechen, wäre die unechte Urkunde rein formal gar keine unechte gewesen, da das Gericht dann von ihrer tatsächlichen Herkunft schon 2006 Kenntnis gehabt hätte. Doch Rechtsanwalt Strate ist auf solche Winkelzüge vorbereitet und konfrontiert Heinemann mit der damaligen Ladungsliste, auf welcher der Name Madeleine R. nicht auftaucht. Ein Fakt, der ihr schönes Märchen als Falschaussage enttarnt, was die pensionierte Richterin schulterzuckend zur Kenntnis nimmt.



Sinnlose Zeugenparade


Die Ladungsliste von 2006 birgt noch eine weitere Überraschung, denn sie enthält immerhin 13 Zeugen, alle terminiert im engen Zeitfenster zwischen 9:45 Uhr und 11:15 Uhr. Auf Gerhard Strates Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Planungen gibt sich Heinemann salopp: »Das hatte der Vorsitzende gemacht.« Da die gründliche Befragung von 13 Zeugen innerhalb von eineinhalb Stunden völlig utopisch ist, liegt die Vermutung nahe, dass eine derartige Parade lediglich dazu diente, Gründlichkeit vorzutäuschen und das Urteil wasserdicht aussehen zu lassen. Eine weitere von vielen Nebelkerzen, welche die nachträgliche Aufklärungsarbeit im Fall Mollath so schwierig machen.

Auch die anwesenden Sachverständigen haben interessante Fragen an Petra Heinemann. So möchte Dr. Nedopil wissen, wann und wodurch Mollaths Gefährlichkeit denn überhaupt konkret festgestellt worden sei, welcher nach dem Gutachten immerhin noch eine lange Zeit in Freiheit verbracht hatte. Die Antwort hierauf verweigert Petra Heinemann mit Hinweis auf das richterliche Beratungsgeheimnis. Der medizinische Sachverständige Prof. Eisenmenger fragt nach dem Widerspruch, wie die angebliche Geschädigte, Petra Mollath, im Zustand der Bewusstlosigkeit Tritte gezählt haben wolle. Und Dipl.-Ing. Rauscher möchte als technischer Sachverständiger erfahren, ob das Gericht denn Lichtbilder von den angeblichen Reifenschäden gesehen habe. Fragen von einer wohltuenden Konkretheit, die im Fall Mollath so lange schmerzlich vermisst wurde.

Die Antworten der Petra Heinemann bleiben trotzig-nebulös. Mag dies zum Teil dem langen Zeitlauf geschuldet sein, so entsetzt das von ihr zur Schau getragene völlig fehlende Aufklärungsinteresse: Sommer, Sonne und Sangria warten mal wieder auf sie. Gute Reise, Frau Heinemann!


Strate: »Mit „beruhigtes Umfeld“ meinen Sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt?«


Im Gegensatz zu diesem auch atmosphärisch erschütternden Auftritt versuchte sich der damalige Amtsrichter Eberl in einer Demonstration der Harmlosigkeit. Schon am 22. April 2004 hatte er als Strafrichter eine Verhandlung gegen Gustl Mollath geführt, an deren Ende der Beschluss stand, Mollath »zur Beobachtung« einzuweisen, da er mit dem anwesenden Sachverständigen Thomas Lippert nicht sprechen wollte. Sieben Verhandlungen mit insgesamt acht Angeklagten habe er an diesem Tage gehabt, weshalb er sich kaum daran erinnern könne. Für die fragliche Verhandlung habe er deshalb nur einen »Sitzungsrenner« vorbereitet, eine Übersicht der wichtigsten Daten nebst Zeugen. Er wisse deshalb nicht mehr, welche Gedankengänge er im Laufe der Verhandlung gehabt habe, führt Eberl aus. Durchaus naheliegend bei einem derartigen Fließbandgeschäft, möchte man meinen. An eine »atmosphärische Abkühlung« während der Verhandlung aber könne er sich erinnern. Er habe daraus den Schluss gezogen, dass nur ein »beruhigtes Umfeld« die nötige Exploration ermöglichen könne.

Wilhelm Schlötterer im Gespräch
mit Michael Kasperowitsch (NN)
»Mit „beruhigtes Umfeld“ meinen Sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt?«, erkundigt sich Mollath-Verteidiger Strate fassungslos. Anschließend erkundigt er sich bei Eberl, ob ihm denn die schon damals gültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unbekannt gewesen sei, wonach eine Anordnung zur Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen nicht erfolgen könne, wenn das Wesen der geplanten Untersuchung dessen freiwillige Mitwirkung voraussetzt. Hier unterbricht die Vorsitzende Richterin durch den vorsorglichen Hinweis, dass Eberl sich nicht selbst belasten müsse. Anschließend führt Eberl aus, dass er diese Entscheidung mit Sicherheit nicht gekannt habe, da er zu dieser Zeit erst seit drei Wochen Strafrichter gewesen sei. Ob denn Psychiater Dr. Leipziger, mit dem er schließlich Telefongespräche geführt hatte, diese Entscheidung gekannt habe?, möchte Strate wissen. Das wisse er nicht, antwortet Eberl. Ob ihm ein Polizeibeamter namens G. Akten über beschädigte Autoreifen übersandt habe, die er an Dr. Leipziger weitergeleitet habe? Eberl verneint: Er habe diese Akten von der Staatsanwaltschaft erhalten. Doch Strate lässt nicht locker: Das könne in dieser Form nicht von der Staatsanwaltschaft gekommen sein! Ob Eberl keine Erinnerung an polizeibeamtliche Ermittlungsakten habe, die er an Dr. Leipziger gegeben habe? – Eberl gibt an, er erinnere sich nicht. Fehlende Puzzleteile, welche die für nächste Woche geplante Vernehmung von insgesamt fünf ermittelnden Polizeibeamten im Sachbeschädigungskomplex zu einem spannenden Ereignis machen werden.

Bericht und Bilder: Ursula Prem

>> Wortprotokoll zum 5. Verhandlungstag



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14 Kommentare:

  1. An Ihrer Schilderung kommen die großen Medien nicht herum, der Bann ist gebrochen.

    Eine zusätzliche Schilderung der Abläufe im Gerichtssaal gibt dieser Bericht wieder:

    "Zweifel an der Gemeingefährlichkeit"
    http://www.ovb-online.de/bayern/zweifel-gemeingefaehrlichkeit-3696297.html

    Als athmosphärische Stimmung im Saal enstand der Eindruck, die beteiligten Richter wollen sich nicht erinnern, der Fall Mollath sei ein Tagesgeschäft gewesen.
    Interessant wurde es, als Herr Mollath den "Diebstahl" detailreich schildert und der Richter dann zugab, ja, das haben Sie damals so erzählt. Als Zuschauer und Zuhörer im Saal entsteht der Eindruck, es wird von Seiten der Richter bewußt gelogen, vorgebliche Erinnerungslücken. Eine ältere Zuhörerin erzählte uns (meine Ehefrau begleitete mich), ihre Schwester, welche mit 30 Jahren noch Jura studierte, Anwältin wurde, "Du wirst sehen, Richter und Staatsanwälte werden sich alle auf Erinnerungslücken berufen". Erst einmal Respekt, unsere Gesprächspartnerin war 76 Jahre alt und kam fast jeden Tag in den Gerichtssaal. Sie notiert das Geschehen fleißig, um ihrer Anwalts-Schwester zu berichten, welche nicht in Bayern wohnt. So verbreitet sich das Geschehen im Saal auf vielfältige Weise. Herr Mollath hat endlich die Öffentlichkeit, welche er von Anfang an verdient hätte. Ich selbst erlebte es als fragwürdig, wie ein Richter des Landgerichtes Regensburg im Bezirkskrankenhaus Regensburg 1989 die nichtöffentliche Verhandlung (was ich als verfassungswidrig empfand, als Unrecht werte) die Verhandlung führte. Im "scharfen" einschüchternden Ton. Bei der richterlichen Anhörung Tage zuvor durch einen Regensburger Amtsrichter war der vom Gericht beigeordnete Anwalt nicht erschienen, so daß ich ohne Rechtsbeistand war, selbst der Einweisung widersprach. Gegen die einschüchternde Art des Richters des Landgerichtes, wagten zwei junge Anwälte kein Wort, da meine Entlassung durch Informierung der Öffentlichkeit, Fernsehen, feststand. Das "Landgericht" Regensburg braucht offensichtlich im Einzelfall dringend der Überwachung durch die Presse. Die Justiz Bayern leidet, das zeigte mein Fall, das zeigt der Fall Mollath, das würden viele, viele andere Fälle zeigen unter dem "Filz" der sich als System einschleicht, wenn eine Partei über Jahrzehnte an der Macht ist, die Richterposten verteilt, einrichtet. Die Justiz ist nicht unabhängig. Insofern sagte Herr Oberstaatsanwalt Meindl mit der humoristischen Zwischenbemerkung vor ein paar Tagen, die Bayerische Justiz, das ist Beate Merk.Das ist die Crux Bayerns. Es wird spannend, was der Psychiater Herr Leipziger und der Richter Herr Brixner zu sagen haben, zur Gemeingefährlichkeit des Herrn Mollath, warum die Anordnungen der Fußfesseln, des Bauchgurtes, Fesseln jedes Jahr zur gerichtlichen Anhörung. Es verdient echte Bewunderung, mit welcher Gefasstheit, Klarheit, sogar ohne persönliche Anklage in der Stimme, Herr Mollath im Gerichtssaal spricht. Es lohnte sich, bereits um halb fünf jeden Tag aufzustehen, 12 km durch den Wald zum Zug zu fahren über 14 Stunden unterwegs zu sein. Die Regensburger Richter stehen unter öffentlicher Aufsicht! Und das ist gut so! Gerade sprach ich noch mit Herrn Manfred Riebe am Telephon, erfuhr mehr Einzelheiten, erkannte auch Personen auf seiner website, welche auch in Regensburg anwesend sind. Ich rechne noch mit eklatanten Überraschungen in den nächsten Tagen...... .

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  2. "Doch Rechtsanwalt Strate ist auf solche Winkelzüge vorbereitet und konfrontiert Heinemann mit der damaligen Ladungsliste, auf welcher der Name Madeleine R. nicht auftaucht."
    Als Lisa Rokahr die Ärztin kontaktierte, schien sie überhaupt nicht informiert zu sein.

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  3. Liebe Frau Prem!

    Sie berichten, dass Frau Heinemann gesagt habe, Frau Reichel wäre seinerzeit durchaus als Zeugin geladen gewesen, habe sich aber wegen des laufenden Praxisbetriebes entschuldigt.

    War Frau Reichel zu dem Zeitpunkt, also 2006, denn überhaupt noch aktiv in der Praxis tätig? ich meine in den letzten Tagen verschiedentlich gelesen zu haben, dass sie sich schon Jahre vorher aus der Praxis zurückgezogen habe.

    Wenn dem so wäre, wäre das dann nicht eine uneidliche Falschaussage der Frau Heinemann?

    Vielen Dank für Ihre tollen Berichte, ich finde, Sie beschreiben vor allem die Atmosphäre sehr plastisch und auch eindringlich, ohne jedoch irgendwie reißerisch oder einseitig zu wirken bzw. werden.

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    1. @Anonym: In meinem Beitrag heißt es weiter:

      "Doch Rechtsanwalt Strate ist auf solche Winkelzüge vorbereitet und konfrontiert Heinemann mit der damaligen Ladungsliste, auf welcher der Name Madeleine R. nicht auftaucht. Ein Fakt, der ihr schönes Märchen als Falschaussage enttarnt, was die pensionierte Richterin schulterzuckend zur Kenntnis nimmt."

      Bedeutet: Die damalige Ladungsliste ergibt einwandfrei, dass die Ärztin eben NICHT geladen war und Frau Heinemanns Erinnerung, aus welchen Gründen auch immer, FALSCH ist.

      Ursula Prem

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    2. Liebe Frau Prem!

      Das hatte ich schon auch gelesen und verstanden.

      Allerdings hat sich für mich daraus die Überlegung ergeben, dass es doch ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich, irrtümlicherweise, glaube und behaupte, Person X sei geladen gewesen , oder ob ich zu eben dieser Ladung noch eine vielteilige, real erlebt klingende, in sich schlüssig wirkende Geschichte zu erzählen habe. (Und das auf dem Hintergrund, dass Frau H. sich ja, abgesehen von speziell dieser Sache, kaum an irgendetwas aus diesem Verfahren auch nur vage erinnern konnte.)
      Das Eine kann man mit: „Da muss ich mich wohl getäuscht, geirrt haben“, erklären, das Andere nur mit: „Oh, da muss ich wohl intensiv phantasiert haben“.
      Und hinzukommt eben, nur darauf wollte ich vorhin hinaus, dass sich das allerdings damals nicht mal theoretisch so zugetragen haben kann, weil Frau R. bereits nicht mehr in der Praxis gearbeitet hatte, sprich von Frau H. willentlich frei erfunden worden sein muss.

      Allerdings habe ich bereits andernorts zu dieser Problematik gelesen, dass dadurch, dass sie anschließend eingeräumt hat, sich wohl getäuscht zu haben, keinerlei rechtliche Konsequenzen für sie zu befürchten sind.

      Zurück bleibt der mehr als fade Beigeschmack, wie wohl mit einem „Normal-Bürger“ vor Gericht (seitens des Gerichts!) verfahren würde, der sich derartiges im Zeugenstand erlauben UND sich dabei anschließend noch auf das Beispiel von Frau H. berufen würde.

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    3. Falsche Erinnerungen sind oft sehr detailreich, mit Details die eigentlich unmöglich sind. Das hängt damit zusammen, wie unsere Erinnerung funktioniert: Nur in groben Zügen, die Details werden auf Grund allgemeiner Erfahrung vom Gehirn hinzugefügt, ohne dass uns das bewusst ist.

      Tatsächlich wird das aber von Gerichten oft nur berücksichtigt, wenn es um falsche Aussagen von Kollegen, anderen Beamten usw. geht, oder wenn ihnen eine Aussage von unbekanntem Wahrheitsgehalt nicht passt.

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  4. Wenn die Dame nicht im Urlaub ist, ist sie im Krankenhaus, wird sich der Oberstaatsanwalt gedacht haben. Der stand ja ziemlich unter Zeitdruck, nachdem die Verteidigung ihren Wiederaufnahmeantrag bereits vorgelegt hatte, und musste schließlich darauf verzichten, Madame zu vernehmen.
    "Demonstrative Geste" - wie treffend.
    Das ist schon beinahe zuviel des Guten (oder des Schlechten).

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  5. Eine unechte Urkunde bleibt eine unechte Urkunde. Dass die damaligen Richter gewusst haben, dass die Urkunde nicht echt ist, ist laut Prof. Müller sogar ein Grund *mehr* für ein Wiederaufnahmeverfahren: http://blog.beck.de/2014/07/12/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-schlaglichter-vom-f-nften-tag , dort Kommentar # 14

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    1. Herr Müller deutet es nur an: Bei dem weiteren Wiederaufnahmegrund, der sich ihm zu Folge dadurch zeigt, dürfte es sich wohl um § 359 Abs. 3 StPO handeln: strafbare Amtspflichtverletzung eines Richters.

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  6. Durch Lesen des Blogs von Gabriele Wolff kam ich zu ihren Hinweis auf den Blog den Otto Lapp neu eingerichtet hatt. Der "Fall Mollath". Das Bild mit den Augen ist grenzwertig, verletzt meiner Ansicht nach durch die Montage gezielt die Persönlichkeitsrechte. Es soll wohl der "stechende Blick" vorgeführt werden. Soweit ich mich erinnere hat der medizinische Sachverständige dem Betreuer-Anwalt, der vor Gericht hervorhob, er habe die Zwangsversteigerung des Hauses verhindert (aber im Hintgergrund mit Petra Mollath den Zivil-Verkauf zu ihren Gunsten organisiert, soweit ich mich erinnere, kam es dann durch Verkauferei des Hauses zu einen nicht unerheblichen Rein-Gewinn für Frau Mollath). Die website wirkt wie ein verzweifelter Versuch Herrn Mollath etwas ranzuhängen. Ich aber Frage mich, wo hat Herr Otto Lapp den Überblick?! Ich bin ihm dankbar, weil durch seinem neuen blog erfahre ich nun, wie der Fall des Münchner Teppich-Händlers mit dem Fall Mollath verbunden ist, dergestalt:
    "Anwälte versuchen, eine Möglichkeit zu finden, Gustl Mollath aus der Klinik herauszuholen. Sie scheitern. Einer von ihnen möchte seinen Namen nicht in der Öffentlichkeit sehen. Bezahlt hat ihn ein ehemaliger Münchner Kunst- und Teppichhändler, der sein eigenes Schicksal mit dem von Mollath vergleicht. Auch er sollte in der Psychiatrie untergebracht werden, auch in seinem Fall soll die Ehefrau dies angestrengt haben. Aber der Kunsthändler konnte in die Schweiz fliehen."
    Der Teppichhändler, so berichtet der Journalist Otto Lapp traf dann Herrn Schlötterer. Eine wertvolle Information. Ich habe damals den Fall des Teppichhändlers ausführlich in den Medien studiert, ihn der Politik den Psychiatern Deutschlands unterbreitet. Wie damals der Psychiater den Teppichhändler an der Haustüre begutachtete, im Grüßen sozusagen, das ist mehr als grenzwertig. Genervt habe ich bewußt das Bundesverfassungsgericht, das ja zwischenzeitlich immerhin den jetzt im Landgericht von Anwalt Herrn Strate verlesenee Entscheidung als Gesetzeskraft erlassen hatte, die der junge Amtsrichter Herr Eberl nicht kannte. Es christallisiert sich immer mehr heraus, Herr Mollath soll für verrückt von Otto Lapp propagiert werden, weil er einfach klar strukturiert denkt, eben nicht mit den Psychiatern mitspielt. - Ein kleines persönliches Detail: es ist schon witzig 1995 sprach live der Journalist Herr Seibert vom ZDF mit mir. Er wurde ins Münchner Studio zugeschaltet. Ein Reporterteam hatte stundenlang vor unserem Hause gewartet, uns dann schnell noch in die laufende live-Sendung nach München gefahren. War ja noch ganz unerfahren mit Medien. Bei der Frage von H. Seibert mekrte ich, solle mit der Frage "vorgeführt" werden. Deswegen sagte ich einfach, ich verstehe ihre Frage nicht, worauf schupps meine Ehefrau interviewt wurde, belanglose Sätze wurden ausgetauscht. Jetzt ist er der Pressesprecher von Bundeskanzlerin Frau Merkel. Zuvor wurde er zufällig "katholisch", trat in die Kirche ein. Ja die Welt ist klein und gerade geht das erste gut krachende Gewitter hier herunter. Die Götter sprechen halt immer noch mit. Sie helfen den Mutigen, Mut, den Herr Mollath bewiesen hat, aber solches ist in Bayern ja wieder Grund für eine Psychiatrisierung, wetten.

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  7. Liebe Frau Prem,
    mich packt nun wirklich das blanke Entsetzen! ... - Jetzt habe ich allerdings auch den (im UA des Bayr. LT) hingeraunzten Satz des "Monolithen" kapiert: "Das ist nicht mein Urteil". - Mein lieber Scholli! - so viel Menschenverachtung, wie sie nun zutage tritt, hätte ich mir nicht ausdenken können.
    Ich sage es mal ganz scharf und deutlich: Was soll denn überhaupt irgendeine "Unabhängigkeit der Justiz" bedeuten, wenn dann solche Charaktere, einmal losgelassen, sich ungezügelt austoben können??? (Wer zieht die dann wieder aus dem Verkehr?! und wie??? - "Unabhängigkeit", schrankenlos... OMG.)

    Ich würde mir wirklich dringend wünschen, liebe Frau Prem, dass Sie Ihre Beiträge zu einem Buch verarbeiten (und würde das auch sofort subskribieren).
    Vielen Dank & herzliche Grüße
    A.B.

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    1. Liebe/r A.B.!

      Mit diesem Wunsch - Buch! - sind Sie gewiss nicht allein! Auch ich würde sofort subskribieren! U nd zwar gleich mehrere Exemplare!

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    2. Lieber Herr Langbein,
      das freut mich sehr, dass Sie das auch so sehen. - Ich schätze bei Frau Prem vor allem die analytische Kompetenz.
      Viele haben irgendwie schon mal etwas von diesem Justizskandal gehört. Frau Prem bringt den ganzen komplizierten Kram immer genau auf den Punkt. Und genau das ist es, was es braucht. Dahinter steckt unendlich viel Arbeit. - (Alles Material einfach so mal auskippen und die Leser sortieren lassen kann jeder.)
      So gesehen ist gerade diese Verdichtung und die absolute Zuverlässigkeit unverzichtbar. - Es ist ja gar nicht so, dass "die Leute" sich nicht interessieren, - ganz im Gegenteil!
      Jetzt schreiben in den Medien aber eben auch die Halbinformierten, die sich ihr Ding irgendwie aus Agenturmeldungen zusammenreimen. (Dass aus 7 1/2 Jahren 7 werden ist schon allgemein geworden, etc.)
      Herzliche Grüße
      Ihr A.B.

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  8. Lieber A.B., lieber Walter,

    bevor alle hier mich noch völlig verlegen machen, düse ich jetzt mal lieber wieder ab nach Regensburg und sehe zu, ob ich noch ein paar weitere Infos gewinnen kann. Diesen Fall alleine den großen Medien zu überlassen, wäre fahrlässig. Auf alle Fälle danke für das Lob, was mich natürlich sehr freut!

    Herzliche Grüße

    Ursula Prem

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