Samstag, 26. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 13. Tag: Erkenntnisquellen

Dr. Norbert Nedopil
In wissenschaftlichen Zusammenhängen stellt das Instrument der Begutachtung ein wohltuend-rationales Element in der oft emotional aufgeladenen Atmosphäre eines Rechtsstreits dar. Im aktuell laufenden Regensburger Wiederaufnahmeverfahren ist dies bereits am 10. Verhandlungstag durch das medizinische Gutachten von Professor Dr. Eisenmenger und am 11. Prozesstag durch Dipl.-Ing. Rauscher deutlich geworden. So hatte sich Eisenmenger mit Akribie dem Attest zugewandt, das die angeblichen Verletzungen der Petra Mollath bescheinigt hatte und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sachlage ein »Sammelsurium von Aspekten« darstelle und es zahlreiche Inkonsistenzen in den Schilderungen der Ex-Frau gebe. Rauscher, der die Mollath zur Last gelegten Reifenschäden einer sachverständigen Betrachtung unterzogen hatte, war zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen: Auch von diesen Vorwürfen war im Licht der rationalen Betrachtung nichts übriggeblieben. Gefährliche Situationen habe es laut Rauscher nicht gegeben, ja, es ist nicht einmal nachweisbar, ob es überhaupt zu mutwilligen Beschädigungen von Autoreifen gekommen ist.

Ob auch die menschliche Psyche sich als Gegenstand gutachterlicher Betrachtung eignet, ist zuerst einmal eine philosophische Frage. Zähle die Wassertropfen im Ozean!, denke ich mir unwillkürlich, wenn wieder einmal der Versuch unternommen wird, eine menschliche Seele in das Korsett der Wissenschaft zu zwängen. So lange dies im Rahmen eines geschützten, freiwilligen und vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient geschieht, mag der Versuch angehen, sich mit sprachlichen Mitteln dem eigentlich Unaussprechlichen zu nähern. Vollkommen anders sieht dies aus, wenn ein Arzt im Auftrag Dritter die menschliche Psyche in den Rang eines Autoreifens degradiert und auf verstörende Weise den Versuch unternimmt, etwas zu objektivieren, was seiner Natur nach subjektiv sein muss. Mehr noch: Das öffentliche Sezieren des innersten Wesenskerns eines Menschen im Rahmen eines Gerichtsprozesses sollte sich bereits aus ethischen Gründen verbieten.

Da dies die Strafprozessordnung zumindest bis heute noch anders sieht, schlug am 13. Verhandlungstag die Stunde von Dr. Norbert Nedopil, der seine psychiatrische Stellungnahme zu Gustl Mollath abgab. Sich in diesem Moment in die Situation Mollaths zu versetzen, der Nedopil nicht nur von Anfang an kategorisch abgelehnt hatte, sondern nun bei dessen Versuch zusehen musste, sein Innerstes anhand von »Anknüpfungstatsachen« öffentlich nach außen zu kehren, ist nur schwer erträglich: Das systemische Grundproblem, das sich zur »Causa Mollath« aufgeschaukelt hat, ist an dieser Stelle mit Händen zu greifen.


Medizinisch nachvollziehbar?


Nedopil beginnt seinen Vortrag mit der Nennung seines Auftrags: ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Gustl Mollath nach § 20/21 zu erstatten. Als Quellen von Anknüpfungstatsachen benennt er insgesamt 6.000 Seiten ihm zugänglicher Unterlagen sowie seine persönliche Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er führt aus, dass das Ergebnis einer Begutachtung umso zweifelhafter sei, je weniger Erkenntnisquellen dem Gutachter zur Verfügung stünden. Aus dem Maßregelvollzug könnten Patienten nur entlassen werden, wenn kein Verdacht der Gefährlichkeit mehr bestehe. Immer wieder weist er darauf hin, dass Mollath eine Exploration abgelehnt habe. »Wer trägt die Last, wenn Zweifel nicht geklärt werden können, weil der Betroffene sich verweigert?«, fragt Nedopil. Er erklärt, dass ein Gutachter seine Zweifel gegebenenfalls dem Gericht offenlegen müsse, dass er jedoch schon aus ethischen Gründen von einer einmal angefangenen Begutachtung nicht mehr zurücktreten könne.

Die Aussage der Frau Dr. K. aus Erlangen bezeichnet er als »medizinisch nachvollziehbar«. Zur Erinnerung: Frau Dr. K. ist jene Psychiaterin, die eine schriftliche Stellungnahme zu Gustl Mollath verfasst hatte, die ausschließlich auf den Angaben der Ex-Ehefrau beruhte. Das Procedere hatte man laut Aussage der Frau Dr. K. beim gemeinsamen Kaffeetrinken besprochen, im Anschluss an einen Termin mit ihrer Bankberaterin, Frau Mollath. Da auch Nedopil natürlich weiß, dass dies eine recht dünne Ausgangsbasis ist, bedient er sich einer feinen Unterscheidung: Nur medizinisch nachvollziehbar sei die Diagnose, nicht jedoch aus forensisch-psychiatrischer Sicht, »da Anknüpfungstatsachen fehlen«. Er mahnt zudem an, einem Arzt dürften Diagnosen nicht vorgeworfen werden, wenn ihm neuere Informationen nicht zur Verfügung gestanden hätten.

Anschließend versucht sich Nedopil an einer Erklärung der Misere. Das frühere Gericht habe einen Routinefall verhandeln wollen, Herrn Mollath jedoch sei es bei der gewünschten Klärung der Geldgeschäfte um Existenzielles gegangen. So habe man aneinander vorbeigesprochen, denn jeder der Beteiligten habe etwas anderes klären wollen. Damals sei Mollath nicht in der Lage gewesen, sich der Hauptverhandlung anzupassen. Als Grund hierfür benennt Nedopil einen angeblichen Charakterzug Mollaths, den er als im positiven Sinne »geradlinig und rechtschaffen«, im negativen Sinne »stur und starrsinnig« bezeichnet. Für eine Diagnose sei es jedoch nötig, festzustellen, ob der Betroffene in der Lage sei, seine Privatrealität zu verlassen oder nicht. Als Beispiel führt er Mollaths Aussage an, der Erlanger Arzt Dr. W. habe ihm ein für ihn günstiges Gutachten angeboten, wenn Mollath im Gegenzug über dessen angebliche Beteiligung an Schwarzgeldgeschäften schweigen würde. Dr. W. hatte hierzu ausgesagt, er habe Mollath eine rasche Begutachtung angeboten, damit die Situation für diesen schneller vorbei sei. Mit Schwarzgeld habe er nichts zu tun.


Nicht zu begründen und auch nicht auszuschließen


Nedopil führt aus, gewisse Anzeichen könnten zwar einer psychiatrischen Klärung bedürfen, könnten aber genauso auch andere Erklärungen haben. Wenn man den Aussagen der Ex-Ehefrau nicht folge, könne man keine Wahndiagnose stellen. Die Psychiater Pfäfflin und Simmerl jedoch hätten das Bild einer psychopathologischen Persönlichkeit gezeichnet. So habe Simmerl eine unflexible, rechthaberische Persönlichkeit festgestellt. Diese Erkenntnisse ließen sich durchaus wiederfinden, zum Beispiel im häufigen Wechsel von Anwälten, deren Mandate stets vorübergehend seien. Darlegen ließe sich dies auch am Grund, der zur Niederlegung des Mandats durch Strate und Rauwald in der jetzigen Hauptverhandlung geführt hätte. Diagnostische Überlegungen seien »nicht unbedingt verfehlt«, ließen sich jedoch ohne Exploration weder verifizieren noch falsifizieren. Zwar sei Mollaths Gedanke, dass die Psychiater L. und W. mit der Bank zusammenarbeiteten, nicht nachvollziehbar, Mollath habe seine Ideen gegenüber Psychiater Dr. Simmerl jedoch auch relativieren können, indem er eingeräumt habe, sich vielleicht »etwas verrannt« zu haben. Nedopil führt aus, dass Einsicht in das eigene Handeln unabhängig von einem eventuellen Wahn sein könne und bezeichnet es als »nicht nachvollziehbar«, wie es zu einer Steuerungsunfähigkeit gekommen sein sollte. Die damalige »massive Ehekrise« könnte zudem Auswirkungen auf die Kompromissfähigkeit gehabt haben.

Die Diagnose »Persönlichkeitsstörung« sei nach Ansicht Nedopils nicht zu begründen, jedoch auch nicht auszuschließen. Mollath habe »seine politische Wirksamkeit so dargestellt, wie sie nicht der Realität entsprach«, als er angab, die »größte Friedensdemonstration« organisiert zu haben oder den »größten Schwarzgeldskandal« anzeigen zu wollen. Wie es zur Diagnose einer wahnhaften Störung gekommen sei, sei nachvollziehbar, auch dann, wenn Mollaths Überzeugungen auf einem realen Kern beruhten. Eine »normalpsychologische Motivation« sei ebenso denkbar, für den Fall, dass das Gericht die Taten als erwiesen ansehen würde.

Zur »prognostischen Einschätzung« ist nach Ansicht Nedopils nicht viel zu sagen: Die formalen Voraussetzungen für den § 63 entfallen. Nach dem Zeitpunkt der angeklagten Körperverletzung habe Mollath noch Jahre außerhalb der Anstalten verbracht, ohne vergleichbare Taten. Eine Gefährlichkeit lasse sich demnach aus dem Vorliegenden nicht ableiten. Die gute Nachricht ist also: Folgt das Gericht dieser Einschätzung Nedopils, dann ist eine erneute Unterbringung Mollaths endgültig vom Tisch.


»Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft überzeugen mich nicht!«


Auf eine entsprechende Nachfrage der Vorsitzenden Richterin antwortet Nedopil, aus seiner Überzeugung habe das Handeln Mollaths so viel realen Hintergrund, dass er eine wahnhafte Motivation nicht annehmen könne. Dies aber hätten die damals zuständigen Psychiater nicht gewusst.

Der Oberstaatsanwalt führt aus, Mollath habe im Laufe der Hauptverhandlung immer wieder nach Verbindungen zu anderen Personen gefragt und diese miteinander in Beziehung gebracht. Ob dies aus heutiger Sicht einen Rückschluss zulasse, dass die Gedankenwelt der privaten Realität gestört sei, möchte er von Nedopil wissen. Dieser antwortet, Mollath sei sicher übermäßig misstrauisch und suche nach Zusammenhängen, die es nicht immer gebe, manchmal aber doch. Außerdem habe er sich zufriedengegeben, wenn die Zeugen verneinten. Bei einem Wahn, so Nedopil, würde eine Erklärung nicht ausreichen.

»Wissen Sie, wie lange ich das Mandat schon habe?«, wendet sich Anwalt Gerhard Strate an Nedopil. Ob man bei einer Dauer von eineinhalb Jahren von einem vorübergehenden Ereignis sprechen könne, möchte er wissen. Nedopil führt zwei weitere Beispiele an, darunter das von Thomas Dolmány, dem früheren Pflichtverteidiger Mollaths und antwortet, das Zerbrechen sei ein Zeichen dafür, dass die Kompromissbildung beendet sei. Der deutliche Belastungseifer, den der Nürnberger Anwalt im Rahmen seiner Zeugenaussage gegen seinen ehemaligen Mandanten entfaltet hatte, war Nedopil wohl entgangen. Strate konfrontiert Nedopil sodann mit dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft, wo es heißt:

»Zumindest aus Herrn Mollaths Sicht war es aufgrund des Verlaufs und der Inhalte der zwischen ihm und Herrn Dr. Wörthmüller geführten Gespräche tatsächlich nicht abwegig oder gar wahnhaft, den Schluss zu ziehen, Dr. Wörthmüller habe ihm ein »Gefälligkeitsgutachten« angeboten, weil er mit »Schwarzgeldverschiebern« in Verbindung steht. Dies war zwar objektiv falsch, eine derartige Fehleinschätzung aber keineswegs wahnbedingt, sondern lediglich eine unzutreffende, objektiv betrachtet durchaus auch abwegige, aber zumindest logisch erklärbare Schlussfolgerung Herrn Mollaths aus realen Begebenheiten.« [Quelle]

Nedopil, der es in seinem Gutachten als »nicht nachvollziehbar« bezeichnet hatte, dass Mollath einen Psychiater in Verbindung mit Schwarzgeldverschiebung setzen konnte, reagiert trotzig auf den Vorhalt: »Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft überzeugen mich nicht!« »Ich bin auch kein Psychiater!«, wirft der Oberstaatsanwalt ein. »Nein, Sie sind ein normal denkender Mensch!«, konstatiert Strate und fragt weiter: »Was wissen Sie über die Dimensionen der Schwarzgeldverschiebung der HypoVereinsbank?« Nedopil antwortet, es habe sich um eine Selbstüberschätzung Mollaths gehandelt, als er die »größte Schwarzgeldverschiebung Europas« beschrieben hatte. Strate kontert: »Wir wissen nichts über die Realität. Die Realität ist nicht geklärt. Also handelt es sich um eine freie Meinungsäußerung!«


»Sich rauszustehlen wäre falsch!«


Nedopil erklärt, ein Sachverständiger arbeite im Auftrag des Gerichts und stelle sein Fachwissen zur Verfügung. In den meisten Fällen sei dies im Sinne des Betroffenen. »Sich rauszustehlen wäre falsch«, jedoch müsse ein Gutachter ja trotzdem etwas sagen, wenn ihm Erkenntnisquellen abgeschnitten würden.

Mollath erinnert Nedopil daran, dass er ihn als Gutachter abgelehnt habe. Nedopil erwidert, eine Exploration sei die Grundlage. Ein Gutachter könne nur bestätigen oder entkräften, wenn er seine Kompetenz auch einsetzen könne. Mollath fragt hierauf, ob es wünschenswert sei, dass der Proband Vertrauen hat. Hierzu führt Nedopil aus, viele Menschen kämen gezwungenermaßen zu ihm. Die meisten hätten kein Vertrauen, wenn es um einen Strafprozess gehe. Als Sachverständiger sei es seine Aufgabe, fair zu sein, sodass er auch noch in den Spiegel schauen könne. Mollath wäre seiner Ansicht nach »gut beraten gewesen«, wenn er sich der Untersuchung gestellt hätte.

Anschließend führt Mollath die Gründe aus, die aus seiner Sicht angesichts der »unsäglichen Chronologie« von ihm zu führender Prozesse zu Anwaltswechseln geführt hätten. Er spricht von nicht vorgelegten Beweisen, vergessenen Anhörungsterminen und fragt, ob diese Gründe für Nedopil nachvollziehbar seien. »Wenn ich mich auf eine Antwort einlasse: So, wie Sie das sagen, könnte ich das Misstrauen verstehen!«, sagt er vorsichtig. Die Vorsitzende Richterin wirft ein: »Wenn wir das Thema Anwälte herausnehmen, ergäbe dies ein anderes Bild in Ihrer Begutachtung?«

Doch Nedopil lehnt ab: Er wehre sich gegen die Salamitaktik, einzelne Mosaiksteine herauszunehmen, bis nichts mehr übrigbleibe: »Ich bin kein Colaautomat, bei dem Sie die Zehnerl reinwerfen und irgendwann kommt die gewünschte Coladose!« Und überhaupt: Wenn er angewiesen sei auf das, was er im Gerichtssaal aufnehmen könne, müsse er auch Beispiele heranziehen, die im Gerichtssaal offensichtlich würden. Den anschließenden Versuch Mollaths, als weiteren Zeugen den ehemaligen hessischen Steuerfahnder Rudolf Schmenger zu benennen, um die Realität des Schwarzgeldskandals zu belegen, unterbindet die Vorsitzende: Sie habe großes Verständnis, aber so gehe es nicht weiter. Mollath erklärt daraufhin: »Ich gebe an dieser Stelle auf. Ich könnte Belege und Zeugen benennen, dies wird mir hier jedoch nicht ermöglicht!«


Psychiatrischer Gemischtwarenladen


Dass Mollath mit Nedopils Stellungnahme unzufrieden sein muss, obwohl sie ihn zumindest gutachterlicherseits von den Zumutungen des unsäglichen Gummiparagrafen 63 StGB befreit, ist mehr als naheliegend: Der nicht umsonst gerne als Psychiatrie-Papst titulierte Formulierungsvirtuose hat die hohe Kunst der feinen Dosierung aller Zutaten wieder einmal meisterhaft unter Beweis gestellt. Er pathologisiert Mollath genau in dem Maße, welches notwendig ist, um seine Kollegen zu exkulpieren, auch wenn er nicht unerwähnt lässt, dass diagnostische Zweifel eigentlich dem Gericht offenzulegen seien. Die früheren Gutachter konnten nach solcher Lesart gar nicht anders, als einen Wahn zu konstatieren, da ihnen schließlich nicht alle Informationen vorgelegen hätten und Mollath sich nicht im gewünschten Maße zu Explorationen bereitfand. Auf der anderen Seite entschärft Nedopil seine diagnostischen Ansätze so weit, dass eine erneute Unterbringung Mollaths aufgrund angeblicher Gefährlichkeit nicht mehr in Betracht kommt. Ein Kilo Wahn, drei Pfund Persönlichkeitsstörung, ein Dutzend Euphemismen und zur Garnierung etwas Rechtfertigung: Vielen Dank, beehren Sie unseren psychiatrischen Gemischtwarenladen bald wieder!


Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie unendlich dehnbar, bruchlos biegbar und nahezu unfassbar beliebig das Instrumentarium der forensischen Psychiatrie ist: Nunmehr wäre er meisterhaft erbracht. Ganz nebenbei ist diese Stellungnahme ein Lehrstück darüber, wie eigentlich selbstverständliche prozessuale Rechte eines Angeklagten durch solche Stigmatisierung vom Tisch gewischt werden können und den Anschluss des Betroffenen ans Rechtssystem untergraben: Die Nichtteilnahme an einer psychiatrischen Exploration ist ein selbstverständliches Recht, entsprechend dem Aussageverweigerungsrecht, aus dessen Inanspruchnahme sich demzufolge keine Nachteile ergeben dürften. Dass Nedopil ganz selbstverständlich ausführt, Mollath wäre gut beraten gewesen, sich der Untersuchung zu stellen, zeigt eines ganz deutlich: Es ist allerhöchste Zeit, das aktuell gültige System komplett zu überdenken.

>> Diskussion zum Thema im Blog von Gabriele Wolff

>> Wortprotokoll zum 13. Verhandlungstag


Literaturempfehlung zum Thema:

Karl Kraus - Sittlichkeit und Kriminalität
»Ich hasse das Handwerk, weil es auf brüchigem Wissensgrund den Machtwahn des Individuums nährt und gleich dem Journalismus seinen Mißbrauch in sich trägt. Ich sehe in den Psychiatern, denen ich zumeist die Fähigkeit bewußten Handelns, somit auch das Talent zur Bestechlichkeit abspreche, Geistesgestörte, deren Verhältnis zu den passiven Irren ich als den Unterschied zwischen konvexer und konkaver Narrheit bezeichnen möchte.« 
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9 Kommentare:

  1. Vielen Dank für den mustergültigen Beitrag, der auch der journalistischen Komponente vorbildhaft gerecht wird.

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  2. Danke Frau Pem, Ihr " Es ist allerhöchste Zeit, das aktuell gültige System komplett zu überdenken."
    passt im Gedankenraum zu den letzten Stunden. Ich bin dabei darzustellen, wie Herr Prof. Nedopil ungewollt der "Totengräber" ist.... ..
    Als ich Sie in den Vorhallen des Gerichtes darauf verwies, ich muß nun erstmals "spirituell" zu wirken beginnen (ich verwendete ein anderes Wort), wußte ich nicht, am nächsten Tage wird das Bayerische Fernsehen genau an diesem Fleck im Vorraum um ein Interview bitten. Wahrscheinlich ist den Redakteuren vom Bayerischen Fernsehen aufgefallen, wie Herr Prof. Müller und meine Person an die zwanzig Minuten miteinander nach dem Vortrag von Herrn Nedopil sprachen. Es gesellte sich dann noch eine Dame hinzu, die auf Nachfrage von mir, ich mußte die Frage widerholen, da ich spürte, sie kommt mit einer gewissen Absicht zu dem Gespräch. Sie bekannte. sie kommt vom Bezirkskrankenhaus. Das weitere Gespräch war interessant.
    Zu dem Fernsehinterview, das sicherlich nicht gesendet wird: Sagte dem Redakteur, das ist "großes Theater" hier und auf Nachfrage zum Prozeß und Ausgang: die "Bösewichter" versuchen, sich reinzuwaschen. Ich endete damit, der Paragraph 63 wird fallengelassen, Herr Mollath muß nicht mehr in die Psychiatrie (es freut mich, laut und deutlich meine Meinung im Inneren des Gerichtes ausgesprochen zu haben, das "klebt" nun im Gericht) - Am Nachmittag wurde im großen Theater in Bayreuth der Tannhäuser aufgeführt, erfuhr dies erst am Abend, auch von der Panne. Während es im Regensburger Theater des Landgerichtes sprichwörtlich doch um "Leben oder Tod" geht (ich kann mich in Herrn Mollath versetzen), tändeln in Bayreuth die Spitzen der Gesellschaft herum, bis unerwartet ein technisches Problem auftauchte. Soll erstmals eingetreten sein, wie ich las.

    C.G.Jung erklärt die Synchronizität der Ereignisse. Aber da muß man/frau sich wieder vor den Psychiatern hüten. Wenn ein Schamane sein Ritual vollzieht, ein tib. Lama seine Zeremonie vollführt, dann ist das für den Psychiater nur Wahn, während der indianische Medizinmann tatsächlich sogar Regen "herbeizaubern" kann, wie verblüffend Europäer wiederholt erlebten.

    Ihr Text ist hervorragend, welcher Genius hat Sie geleitet?
    Ach ja, Herr Prof. Müller sagte mir, eigentlich kann nur Stellungnahme auf dem Schriftsatz von Herrn Nedopil stehen, nicht Gutachten. Herr Müller hat dies inzwischen auf seinem blog bestätigt. Insofern kann man/frau die Worte von Herrn Nedopil nur als Hinweis von Möglichkeiten verstehen. Der Fall Mollath in puncto Verhalten der Psychiater sollte noch von einem psychiatrischen, unabhängigen Sachverständigen beurteilt werden. Der Bayer Herr Nedopil war eine Fehlbesetzung. Er schützte nur seine Kollegen und die Justiz... .

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  3. Liebe Frau Ursula Prem, Ihre Schlußworte: "Es ist allerhöchste Zeit, das aktuell gültige System komplett zu überdenken. " sind "angekommen" und lösen bei Dritten - berechtigte - Angst aus.

    "Zum Abschluss des diesjährigen Kongresses des Forums Deutscher Katholiken hat der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen vor einem Zurückdrängen des Christentums in Deutschland gewarnt. In einer Gesellschaft ohne Gott, in der Kreuze aus Klassenzimmern und Gerichtssälen verbannt würden, gerate die Welt in einen „Zustand des Unheils“, sagte der Bischof am Sonntag im Fuldaer Dom."

    http://kath.net/news/46875

    Ihre Aussage Frau Prem "gültige System" bezieht sich ja auf das eingespielte gesellschaftliche System. Das "Verbrechen" von Herrn Mollath war ja auch der "wirre" Brief an den Papst, der in den Medien mit den Schwarzgeldern verbunden wurde, tatsächlich jedoch eine Anklage wegen der Haltung der Katholischen Kirche, deren Verständnis für "Bomben" (Bischof Lehmann) im Jugoslawien-Krieg war, die Austrittserklärung von Herrn Mollath. Der Psychiater erwähnte die "Ideologie Rudolf Steiners" in seiner Stellungnahme. Dies ist eigentlich das "rote Tuch". Die "kompromißlose" Haltung von Jesus Christus zu Waffengewalt, als Petrus das Ohr mit seinem Schwert Abschnitt, Herr Mollath sich dieses "Ideal" (Psychiater Herr Nedopil würde von "Ideologie" sprechen?!) zu eigen macht, das kann auch als "Rückgrat" gewertet werden. Ein Mensch mit unerschütterlichen Erkenntnissen, nicht nur Prinzipien. Es hätte also gelohnt, Lehrer der Waldorfschule zu befragen, wie sie Herrn Mollath erlebten, Menschen aus dem Unterstützerkreis, ehemalige Klassenkameraden, wenn schon die Psyche von Herrn Mollath für das Gericht ein Thema ist. Meiner Ansicht nach, ist die psychiatrische Stellungnahme, nur das sprichwörtliche Feigenblatt für Psychiatrie und Justiz, aus der sich Justiz und Presse reichlich bedienen.
    Die gestrige Stellungnahme des Bischofs Algermissen zeugt von der Angst.... .

    Ich bin gespannt, welche Beobachtungen ich heute am "letzten" Prozeßtag machen kann, bevor Anwalt Herr Strate sein Plädoyer hält. Natürlich wird auch das Plädoyer der Anklage interessant sein.
    Ob Ihre Worte, Frau Prem, die Konsequenz in den Worten (die indirekt im Bischofswort ihr Echo fanden), ankommen?! Wird die siebte Strafkammer des Landgerichtes Regensburg am Ende eine Riesendummheit begehen?!
    Ach ja, Sie hatten ganz am Anfang unseres persönlichen Kennenlernens erzählt, wie Prof. Müller Ihnen das künstlerische Kreuz im Gerichtssal erklärte, warum es nur aus zwei losen rechtlichen Winkeln besteht........ (der Kreis ist geschlossen).

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  4. Ob Stellungnahme oder Gutachten - der Gutachter(!) hätte auch Gutachten drüber schreiben können: Er wäre auf jeden Fall - entgegen der Ankündigung zu Prozeßbeginn - gehört worden.
    Vielleicht hätte man ja auch "Mini-Gutachten" drüber schreiben sollen...
    Die Auswirkungen bleiben jedenfalls völlig gleich und fatal.

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  5. Sehr geehrte Frau Prem,
    schade, dass sie meinen Beitrag als Psychiaterin zum Auftreten von Herrn Nedopil nicht freigeschaltet haben. Es wäre nett, den Grund dafür von Ihnen zu erfahren,

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    1. Sehr geehrte Frau Kutschke, ich habe auf der Moderationsseite des Blogs nachgesehen: Leider finde ich dort keinen entsprechenden Beitrag von Ihnen. Vielleicht gab es ja ein technisches Problem beim Absenden? Wenn Sie ihn einfach nochmals einstellen würden, werde ich ihn gerne freischalten.

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    2. Sehr geehrte Frau Prem,
      mit Spannung habe ich auf Ihren Bericht über die Aussage von Prof. Nedopil gewartet. Herzlichen Dank für Ihren Bericht und Ihre Analyse, der ich mich nur anschließen kann, Zuvor hatte bereits Herr Dr. Leipziger als Zeuge ausgesagt.
      Aufgrund der notwendigen Entziehung von der Entpflichtung der Schweigepflicht, konnte man sein unwissenschaftliches Gutachten leider nicht diskutieren. Wen es interessiert, der kann meine fachpsychiatrische methodenkritische Untersuchung dieses so genannten Gutachtens unter www.psychiatrie-missbrauch.de nachlesen.
      Sie schrieben sehr passend:
      “ Das öffentliche Sezieren des innersten Wesenskerns eines Menschen im Rahmen eines Gerichtsprozesses sollte sich bereits aus ethischen Gründen verbieten.“
      Über diesen Gesichtspunkt hatte ich bereits mit Prof. Müller im beck-blog diskutiert. Ich gehe davon aus, dass dies nicht nur gegen ethische Gründe verstößt, sondern auch gegen die ärztliche Berufsordnung. Die permanente Anwesenheit von Herrn Nedopil hat die Gesundheit von Herrn Mollath gefährdet, was dieser auch zum Ausdruck brachte. Ein Arzt kann nicht von einem Richter zu solch einer Maßnahme verpflichtet werden. Ebenso, wie ein Richter auch keinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden kann. Es sei denn, es betrifft ihn persönlich.
      Sie schrieben:
      „Da dies die Strafprozessordnung zumindest bis heute noch anders sieht, schlug am 13. Verhandlungstag die Stunde von Dr. Norbert Nedopil, der seine psychiatrische Stellungnahme zu Gustl Mollath abgab. Sich in diesem Moment in die Situation Mollaths zu versetzen, der Nedopil nicht nur von Anfang an kategorisch abgelehnt hatte, sondern nun bei dessen Versuch zusehen musste, sein Innerstes anhand von »Anknüpfungstatsachen« öffentlich nach außen zu kehren, ist nur schwer erträglich: Das systemische Grundproblem, das sich zur »Causa Mollath« aufgeschaukelt hat, ist an dieser Stelle mit Händen zu greifen.“
      Die Juristen wollen uns vormachen, dass die Strafprozessordnung es nicht anders vorsieht, als dass Herr Nedopil zur Abgabe einer psychiatrischen Stellungnahme verpflichtet sei. Dies ist so nicht richtig. Zwar mag im Rahmen der Aufklärungspflicht das Gericht verpflichtet sein, einen psychiatrischen Sachverständigen zu beauftragen. Es hängt dabei aber vom Sachverständigen ab, ob er z.B. verlangt, dass er der Verhandlung beiwohnt. So sagt es § 80 StPO:
      [Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung]
      (1) Dem Sachverständigen kann auf sein Verlangen zur Vorbereitung des Gutachtens durch Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten weitere Aufklärung verschafft werden.
      (2) Zu demselben Zweck kann ihm gestattet werden, die Akten einzusehen, der Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten beizuwohnen und an sie unmittelbar Fragen zu stellen.


      Da mein gesamter Text sich hier unter "Kommentar"nicht einstellen läßt, können Sie ihn unter www.,psychiatrie-missbrauch.de zu Ende lesen.

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  6. @Joachim Bode

    ein "Gutachten" ist eine staatlich bestelltes Wertsystem über einen Bürger. Eine "psychiatrische Stellungnahme" handelt zwar über einen Menschen, enthält also indirekte Bewertungen, treffen aber nicht die Person direkt, nicht das ICH-BIN in seiner Gänze, nicht das Innere. Die Stellungnahme berührt natürlich letztlich auch das Innere, von Außen, ist aber nur eine Hilfestellung für das Gericht. Soweit ich mithörte, fällt die psychiatrische Schaukelei des "Gutachters" in sich zusammen. Als die Gutachten öffentlich wurden, habe ich öffentlich darauf verwiesen, wie die Äußerung von Herrn Mollath, eine "innere Stimme" sage mir, zu einem eventuellen Stimmenhören von Leipziger umgedeutet wurde. Die Auswirkungen von Psychiatern sind fatal, da stimme ich Ihnen zu, wenn auch in der rechtlichen Wertung ein Unterschied zwischen Stellungnahme und Gutachten bestehen dürfte, sonst hätte Prof. Müller dies gegenüber mir nicht betont.

    AntwortenLöschen
  7. @Sina
    @Runde
    Sie schreiben das geistige Problem richtig an, besser als ich es vermocht hätte.

    Frau Petra Kutschke hat als Psychiaterin einen Beitrag zum 13. Prozeßtag neu eingestellt, der aufzeigt, warum Herr Mollath die Anwesenheit von Herrn Prof. Nedopil als Qual erleben mußte. Indirekt belegt dies nun ein Versagen der verantwortlichen Prozeßteilnehmer und zwar angefangen von der Vorsitzenden Richterin Frau Escher, dem Oberstaatsanwalt Herrn Meindl und auch des Verteidigers Herrn Dr. Strate?!

    Hat auch der Verteidiger das seelische Empfinden des Angeklagten nicht beachtet?!? Müssen sich angesichts des Hinweises von Frau Petra Kutschke, immerhin Psychiaterin, die Beteiligten schämen, bis hin zu den Medien, von denen keiner auf die Idee kommt, wie es Herrn Mollath seelisch während des Prozesses gehen muß.

    Nun, dem scheint nicht so. Zur Entlastung von Herrn Dr. Strate will ich kurz wiedergeben:
    es gab ein kurzes Gespräch mit Frau Prem, in welchem ich ihr das Grundrechtsproblem mit der Anwesenheit des Psychiaters darlegte, daß eigentlich ab jenem Momente wegen der Strafprozeßordnung Herr Dr. Strate sofort eine Verfassungsbeschwerde hätte einreichen müssen, mit Antrag auf Einstweilige Verfügung. Ich habe mich nicht verhört, Frau Prem signalisierte mir, es ist Herrn Dr. Strate bewußt!

    So genommen, kann es auch so gesehen werden: Herr Dr. Strate ist sich des ganzen Prozesses bewußt, was eigentlich vor sich geht, was nun wie ein Zerbrechen, Zerplatzen des Prozesses aussieht, ist in Wahrheit irgendwie Regie des Rechtes an sich. Ich will also Herrn Dr. Strate nicht unterstellen, er schauspielerte, nein. Er hat aber die Intelligenz, das was Frau Petra Kutschke bei Frau Prem veröffentlichte, sofort am ersten Tag bereits erkannt zu haben !!!!!
    (das zeigte mir die kleine Bemerkung von Frau Prem).

    Da wir nun wissen, "Focus" liest hier mit, ich gehe nicht davon aus, Frau Prem hat dort angerufen,
    wissen nun Teile der Medien von den Hinweisen von Frau Petra Kutschke. Es ist davon auszugehen, das alles macht nun seine Runde.
    Noch eins, ich sprach mit einem ehem. Waldorflehrer, der mich bat, unbedingt weiter am Prozeß teilzunehmen. Eigentlich wollte ich nicht mehr physisch anwesend sein, nur noch spirituell arbeiten. Unabhängig ob anwesend oder nicht, hat sich nun ergeben, eine kleine Schrift, die Letzte in dem Verfahren zu erstellen, welche als Überschrift den Titel tragen wird, sinngemäß, noch nicht ausformuliert "Der Rechtsstaat - Feind des Menschen".
    Ich wurde am Montag in der Pause von Jemanden angesprochen, der mir seinen Fall erzählte, der nun wie ein klassisches Beispiel zeigt, Richter, Staatsanwalt, Verteidiger arbeiten im Einzelfall zusammmen, der Bürger ist dann "erledigt". Noch habe ich Internet und so wird eine Kopie, wie frühere, auch die amerikanische Botschaft (u.a. auch die Chinesen) erhalten, denn was in Regensburg passiert, hat überörtliche Bedeutung.
    Die Angelegenheit ist auf gutem Wege, bei aller, allerhöchster Dramatik,
    auch dank aller Beteiligten, welche gewollt oder ungewollt zum "Gelingen" beitragen.

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