Freitag, 28. März 2014

Gustl Mollath – bayerische Justizfolklore

Grundrechtsverstöße offiziell für »gegenstandslos« erklärt


Ein Kommentar von Ursula Prem

Ein Unrecht ist juristisch völlig belanglos, wenn es zum Zeitpunkt der gerichtlichen Befassung damit bereits beendet ist. - Auf diese ebenso einfache wie kafkaeske Formel lässt sich ein Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg reduzieren, der am 24. März 2014 in Sachen Gustl Mollath ergangen ist. Vorausgegangen war eine beispiellose Klatsche des Bundesverfassungsgerichts, das den Bambergern sorgfältiges Nachsitzen verordnet hatte: Am 26. August 2011 hatte das OLG eine Beschwerde Gustl Mollaths gegen die vom Landgericht Bayreuth angeordnete Fortdauer seiner Unterbringung in der forensischen Psychiatrie des BKHs Bayreuth verworfen. 


Den damaligen Bamberger Beschluss fasste das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung folgendermaßen zusammen:

»Das Landgericht Bayreuth habe zu Recht die Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden könne, dass dieser bei einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Der Sachverständige Prof. Dr. Pfäfflin stelle in seinem überzeugenden Gutachten ausführlich begründet dar, dass der Beschwerdeführer bei Fortbestehen der Einweisungsdiagnose einer wahnhaften Störung keinen Zugang zu seiner eigenen Aggressivität finde und daher gefährdet sei, erneut vergleichbar gefährliche Handlungen vorzunehmen.«   
Quelle: strate.net  

Wer sich die Mühe macht, das Gutachten des Friedemann Pfäfflin zu lesen, wird vor allem eines feststellen: Das darin gezogene Fazit

»dass die sachverständig zu beurteilenden Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 63 StGB weiterhin vorliegen«

passt in keiner Weise zu den im selben Gutachten vorangegangenen Ausführungen. Es schwebt im luftleeren Raum und erweckt den Eindruck, Pfäfflin könnte sogar durch eventuell parallele Arbeit an verschiedenen Gutachten schlicht und einfach die Schreibdateien verwechselt haben. Eine zusammenfassende Betrachtung der pfäfflinschen Kapriolen gab es bereits hier im Blog. Wer sich einen vollständigen Eindruck verschaffen möchte und starke Nerven hat, dem ist die Lektüre des Originals zu empfehlen, das auf der Website von Rechtsanwalt Gerhard Strate abrufbar ist .  


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil


Weder das Landgericht Bayreuth noch das Oberlandesgericht Bamberg scheint sich damals die Mühe des vollständigen Lesens gemacht zu haben. Die vollkommene Unvereinbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse mit dem daraus gezogenen Fazit fiel beiden nicht auf: Kritiklos schlossen sie sich der Auffassung des »Sachverständigen« an. Erst beim Verfassungsgericht, das sich im Sommer 2013 mit der Beschwerde befasste, scheint es Schriftkundige zu geben, weshalb das forensische Martyrium Gustl Mollaths auch nach dem Pfäfflin-Gutachten noch volle zweieinhalb Jahre weiter andauerte.

Dass das Verfassungsgericht pikanterweise ausgerechnet das OLG Bamberg dazu verdonnert hatte, über die eigene damalige Fehlleistung neu zu entscheiden, mag den dortigen Richtern sauer aufgestoßen sein: Ihr dazu jetzt ergangener Beschluss, an dessen Ausstehen RA Strate sie im Dezember sogar nochmals explizit erinnern musste, ist eine Demonstration der spezifisch-bayerischen Auslegung richterlicher Unabhängigkeit: unabhängig von jeglicher Logik. Unabhängig sogar vom Bundesverfassungsgericht.

Statt nämlich in den ebenso sauren wie unvermeidbaren Apfel zu beißen und den damaligen Fehler festzustellen, übt sich das OLG einfach in Arbeitsverweigerung, indem es die Beschwerde für »erledigt« erklärt:

»Mit der Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Vollzug der Unterbringung aufgrund Anordnung der Wiederaufnahme des Erkenntnisverfahrens durch Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 06.08.2013 ist die verfahrensgegenständliche Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth vom 09.06.2011 jedoch gegenstandslos geworden und das hier aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2013 weiter anhängige Beschwerdeverfahren hat sich somit spätestens zu diesem Zeitpunkt objektiv erledigt.« 
Quelle: strate.net   


Ein feiner Schachzug ohne Aussicht auf Bestand 


Eine jahrelang erlittene, vom Verfassungsgericht festgestellte Grundrechtsverletzung also ist laut Auffassung eines bayerischen Oberlandesgerichts »gegenstandslos«.

»Eine Maßnahme, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, ist daher grundsätzlich nicht anfechtbar«,

heißt es weiter in diesem Dokument des Grauens. Nicht anfechtbar, damit dürften nach dieser Lesart dann auch Mollaths eventuelle Schadenersatzansprüche hinfällig sein. Ein feiner Schachzug, jedoch mit wenig Aussicht auf Bestand: Zusammen mit dem Beschluss hat RA Strate auch gleich seine Gegenvorstellung veröffentlicht. Der bayerischen Justizfolklore setzt er eine klare Erinnerung entgegen:

»Gemäß § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Diese Bindungswirkung kommt auch den Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zu.«

Weiter heißt es:

»Die Missachtung der Bindungswirkung einer vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidung verstößt gegen Art. 20 Abs. 3 GG und verletzt darüber hinaus den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG.«

Und:

»Ich bitte ebenso höflich wie nachdrücklich darum, den Beschluss vom 24.3.2014 nochmals zu überprüfen. So oder so: dieser Beschluss wird nicht das letzte Wort sein.«

Nachtrag 27.4.2014:
Mit Datum vom 26. April 2014 legten die Rechtsanwälte Strate und Ventzke Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung ein.
  
Foto: Pixelio, La-Liana
Vollständige Dokumente hier nachlesen:



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18 Kommentare:

  1. Kern ist ja (Zitat Strate) - und das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! :
    "Die Missachtung der Bindungswirkung einer vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidung verstößt gegen Art. 20 Abs. 3 GG und verletzt darüber hinaus den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG"

    Darum ganz klar:
    "So oder so: dieser Beschluss wird nicht das letzte Wort sein."

    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf

    Ganz unglaublich mal wieder!
    Danke für diesen Beitrag, Ursula!

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  2. Selbst das Sprachrohr von Dr. Leipziger und von der Ex-Ehefrau Mollaths, irgendwie das Sprachrohr der Staatsmacht überhaupt, der Chefermittler des NK Otto Lapp, hat ja bemerkt, daß das OLG Bamberg sich vor einer Entscheidung gedrückt hat. Das will ja was heißen:

    "Gustl Mollath: Erneute Niederlage vor Gericht
    Von Otto Lapp
    BAMBERG. War Gustl Mollath zu Recht die letzten beiden Jahre in der Psychiatrie? Das Oberlandesgericht drückt sich in seinem jüngsten Bescheid um eine klare Antwort. Und damit auch um die Frage, ob Mollath eine Entschädigung zusteht. Der wird weiter klagen."
    http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/gustl-mollath-erneute-niederlage-vor-gericht_243536

    Der Rest seines Artikels ist glücklicherweise nur gegen Bezahlung lesbar, und wer bezahlt schon für seine Propaganda?

    Blöd war eben nur, daß das Bundesverfassungsgericht trotz vorangegangener Entlassung von Gustl Mollath dessen Feststellungsinteresse an einer Verfassungswidrigkeit einer lange zurückliegenden Fortdauerentscheidung bejaht hatte. Das kommentiert das OLG so:

    "Dem steht nicht entgegen, dass die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts trotz der kurz zuvor aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 06.08.2013 erfolgten Entlassung des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und ggf. einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des erkennenden Senats bejaht hat. Diesem Interesse des Angeklagten ist durch die Entscheidung der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2013 bereits Genüge getan worden. Davon zu unterscheiden ist nämlich die Frage der Rechtmäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung nach einfachem Recht, zu der sich das Bundesverfassungsgericht nicht geäußert hat, und das hieran bestehende Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers nach Beendigung der Unterbringung aus anderen Gründen.

    Es verbleibt daher bei der deklaratorischen Feststellung der Erledigung der sofortigen Beschwerde und der gleichzeitigen Ablehnung des Antrags des Angeklagten aus dem Schriftsatz seines Verteidigers vom 13.12.2013."
    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf#page=6

    Pfffft: „ggf. einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des erkennenden Senats“ – gegebenenfalls? Blendet das OLG die Tatsachen aus? Agiert es wahnhaft? Das BVerfG hat die Entscheidungen von Bayreuth und Bamberg ausdrücklich als verfassungswidrig festgestellt. Nur deshalb liegt der Ball ja wieder im Spielfeld des OLG Bamberg.

    RA Strate hat im Klartext erwidert:

    "Das trotz „prozessualer Überholung“ fortbestehende Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Freiheitseingriffs gilt natürlich nicht nur für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde, sondern für jedes Beschwerdeverfahren, in welchem die Überprüfung einer Freiheitsentziehung ansteht. Es geht eben nicht nur um „die Frage der Rechtmäßigkeit der Unterbringung nach einfachem Recht“, wie es der Senat zu formulieren beliebte, sondern um angewandtes Verfassungsrecht, welches stets berührt ist, wenn das „einfache“ Recht die Anordnung einer Freiheitsentziehung erlaubt."
    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-2014-03-27.pdf#page=4

    Ich hätte nicht gedacht, daß das OLG Bamberg eine zweite Klatsche des BVerfG riskiert. Dem OLG-Präsidium sei empfohlen, diese Senatsbesetzung durch Umverteilung zu zerstreuen, sie insbesondere nicht mehr im Strafrechtsbereich agieren zu lassen.

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    1. Im Zuge der Recherchen zu meinem Artikel habe ich auch den belanglosen Lapp-Artikel gelesen. Am Ende kann er sich mal wieder nicht verkneifen, auf Mollaths angebliche "Wahnerkrankung" in Bezug auf die Schwarzgeldvorwürfe hinzuweisen. Im Gegensatz zu seiner reißerisch-falschen Überschrift kommt aber auch Lapp nicht umhin, im Artikel zuzugeben, dass das Gericht die Frage nicht beantwortet, sondern lediglich für "erledigt" erklärt hat. Außerdem lässt er auch RA Strate zu Wort kommen. Im Gesamtkontext des Artikels schrammt die verwendete Überschrift hart an der Grenze zur irreführenden Werbung entlang, aber das nur am Rande. ;-)

      Psychiatern jedenfalls liefert der Beschluss des OLG eine neue mögliche Definition der Schizophrenie: Die konstruierte Unterscheidung zwischen Verfassungsrecht und "einfachem Recht", die hat schon was ... :-)))

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  3. Wenn das Gericht formuliert, dass "die verfahrensgegenständliche Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth vom 09.06.2011 jedoch gegenstandslos geworden" sei, heißt das doch nicht, dass es die "Grundrechtsverstöße offiziell für »gegenstandslos« erklärt“ hat. Damit suggerierien Sie, dass das Gericht Grundrechtsverstöße verharmlost oder sie gar billigt. Das scheint mir allerdings nicht der Fall zu sein, es wird vielmehr eine Entscheidung abgelehnt mit Verweis auf die Verfahrenshistorie. Das war ja das Leitmotiv der monatelangen Diskussion: die vielen Verfahren an mehreren Orten, ständig die Frage, in welcher Reihenfolge welche Entscheidungen fallen, dann wurde da auch viel Neuland betreten. So kann ich mir –als juristischer Laie –durchaus vorstellen, dass diese Entscheidung der Nicht-Entscheidung letztlich juristisch vertretbar ist – auch wenn man sich gerade hier eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Aber was hat das mit "Mollaths eventuellen Schadensersatzansprüchen“ zu tun? Da ginge es doch erst einmal darum, den Schaden zu definieren, der Mollath – ohne sein Zutun – entstanden ist, auf jeden Fall darum, auch inhaltlich und nicht nur formal zu argumentieren. Möglicherweise habe ich einiges überlesen, aber bis jetzt würde ich als jemand, der regelmäßig mit "Dokumenten des Grauens“ befasst ist, ein solches hier wirklich nicht erkennen.

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    1. Denken Sie denn, das Verfassungsgericht wäre zu doof gewesen, die Verfahrenshistorie eigenständig im Blick zu haben? Trotz der zwischenzeitlichen Entlassung Mollaths hat es dem OLG Bamberg ausdrücklich aufgegeben, in der Sache erneut zu entscheiden. Die einfache Erklärung der Sache als "erledigt" stellt aber keine Entscheidung dar. Sie ist vielmehr dazu angetan, nicht nur das BVerfG am Nasenring durch die Manege zu ziehen, sondern auch Gustl Mollath ins Gesicht zu schlagen, nachdem er bereits Unsägliches durchgemacht hat.

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    2. Sollte Ihre Frage ernst gemeint sein: nein, ich denke nicht, dass das Bundesverfassungsgericht "zu doof“ ist, das ist es mit Sicherheit nicht.
      Ich habe inzwischen erhebliche Zweifel, dass man Gustl Mollath adäquat unterstützt, wenn man das Unrecht, das ihm bekanntlich geschehen ist, immer wieder auf’s Neue beschwört. Natürlich, er strebt die "vollständige Rehabilitierung“ an, was auch immer er darunter versteht, und da kann alles, was man als Hindernis auf dem Weg dorthin interpretieren könnte, irritieren, ja verärgern. Allerdings liegen die Probleme ganz woanders und mit denen wird man sich früher oder später auch beschäftigen müssen.

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    3. Es geht nicht darum, "das Unrecht immer wieder zu beschwören", sondern es zuallererst einmal abzustellen. Dazu gehört, es auch offiziell gerichtlich anzuerkennen. Ein einsichtsvoller Bescheid aus Bamberg wäre ein wichtiger Schritt dahin gewesen. Zugleich hätte er das Signal gesetzt, dass die Justiz über zwar ausbaufähige, aber dennoch vorhandene Ansätze zur Selbstkorrektur verfügt. Doch einmal mehr hinterlässt eine Entscheidung Verständnislosigkeit, wie sich auch in einem Artikel der Süddeutschen widerspiegelt:

      http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268

      Welche "Probleme ganz woanders" Sie meinen, führen Sie leider nicht aus. Vollständige Rehabilitierung jedoch, und am besten ohne Gänsefüßchen, kann nur über den juristischen Weg erfolgen.

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  4. Strate verheddert sich mal wieder in seiner eigenen Logik. In der Tat, das BVerfG hat bindend festgestellt, dass die Fortdauer der Unterbringung Mollaths auf der Grundlage der damaligen, unzureichend begründeten Beschlusse nicht rechtmäßig war. Gerade weil das so ist, ist aber für eine erneute Entscheidung der Fachgerichte hierüber kein Raum - sie könnten aus einer rechtswidrigen Unterbringung ohnehin nicht rückwirkend eine rechtmäßige machen, und eine nochmalige fachgerichtliche Feststellung dessen, was schon das BVerfG bindend festgestellt hat, ist sinnlos. Und das wiederum ist genau das, was das OLG Bamberg mit "prozessualer Überholung" meint.

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    1. Gastmann ist ein Problem für die Erziehung der OLG Richter in Bamberg

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    2. Nun, Gastmann wird nicht der einzige im Umfeld der bayerischen Justiz sein, der dem OLG Bamberg zur Seite steht. Insoweit betrachte ich ihn weniger als pädagogisches denn als logisches Problem: denn das BVerfG stand vor derselben "prozessualen Überholung wie jetzt das OLG und hat dennoch in der Sache entschieden, ohne indes "durchzuentscheiden". Dieser Auftrag wurde an das OLG erteilt.
      Was sagt der liebe Gastmann denn eigentlich dazu, daß die GStA Bamberg den Antrag gestellt hatte, den Beschluß des LG Bayreuth von 2011 aufzuheben, mithin in der Sache zu entscheiden?

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  5. Wer die von Herrn Strate veröffentlichten Dokumente im Fall Mollath studiert, kann sich auch als Nicht-Jurist mit klarem Verstand ein objektives Urteil über die Vorgänge in Bayern machen. Als unser Anwalt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichte, ließ der damalige Ministerpräsident Herr Streibl ein rechtliches Gutachten in Auftrag geben, welche Folgen ein Austritt Bayerns aus dem Bund haben würde. Die Drohung aus dem Süden hatte keinen Erfolg, jedoch hat der nachfolgende Ministerpräsident Herr Stoiber wiederholt die strafwürdige Aussage getätigt (1995/Kruzifixurteil): wir respektieren das Urteil, aber akzeptieren es inhaltlich nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied also jetzt in einer gewissen "bayerischen Tradition". Wie äußert sich jetzt eigentlich der Bayerische Richterverein, oder der neue bayerische Justizminister. Ich will hier doch ein interessantes Detail öffentlich machen, ein Schreiben des Datenschutzbeauftragten Dr. Hans-J.Menzel:
    mail vom 20.2.2014
    Sehr geehrter Herr Seler,
    für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem Fall Mollath bedanke ich mich. Auch ich halte die Bemühungen von Rechtsanwalt Dr. h.c. Strate für einen sehr verdienstvollen Teil eines geistigen Meinungskampfes und um „große Aufklärung“. Als Datenschutzbeauftragter frage ich allerdings auch, ob es die Meinungsäußerungsfreiheit, die ja laut Grundgesetz „ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen findet“, wozu auch das Bundesdatenschutzgesetz gehört, tatsächlich empfindlich beschränkt hätte, wenn Herr Dr. h.c. Strate die vielen Namen und personenbezogenen Informationen von nur passiv in den Fall Mollath geratenen Personen geschwärzt oder durch Initialen abgekürzt hätte, wie es bei veröffentlichten Gerichtsentscheidungen geschieht. Es bedarf einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutzgrundrecht. Diese nehme ich zurzeit vor.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hans-J. Menzel
    Wer miterlebte wie über Wochen, ja Monate die frühere Justizministerin Beate Merk Herrn Mollath als gemeingefährlichen Irren der Öffentlichkeit vorstellte, als für Jeden bereits zu erkennen möglich war, da sind nicht nur Fehler in dem Verfahren vorhanden, ahnt, in einer Abwägung von "Meinungsfreiheit" und "Datenschutzgrundrecht" kann nur die (juristische) Meinungsfreiheit siegen. Kein Anwalt der Welt, auch Herr Strate nicht, hat gegenüber dem Bollwerk bayerische Justiz ohne Einschaltung der Öffentlichkeit den Hauch einer Chance, das zeigt die jetzige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg eindringlich. Die Vorzeichen für das anstehende Gerichtsverfahren sind eindeutig. Nachdenkenswert ist, wenn Herr Stoiber sich vor einiger Zeit am 28.4.2013 gegenüber der MZ so äußert: „Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bayern in seiner Substanz getroffen. Ich habe die Entscheidung damals zwar formal respektiert, aber nicht inhaltlich akzeptiert“.
    Warum also aufregen, das Oberlandesgericht Bamberg setzt inzwischen eine bayerische Tradition fort?!

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    1. @ Ernst Seler

      Mir ist nicht klar, warum Sie diese E-Mail veröffentlichen. Als Bestätigung Ihrer Meinung, dass Herr Dr. h.c. Strate "große Aufklärung“ leistet? Ich rätsle auch schon eine Weile darüber, wie sich "große Aufklärung“ mit "geistigem Meinungskampf“ vetragen könnte, aber dies hier nur am Rande. Jedenfalls kann ich mir nur schwer vorstellen, dass Herr Dr. Menzel, zumal als Jurist, spontan von "großer Aufklärung“ geschrieben hätte.
      Herr Strate hat wichtige Dokumente veröffentlicht und viele exzellente Texte verfasst, damit eine plausible Version der Vorgänge und Zusammenhänge geschaffen. Aber bewiesen ist sie noch nicht und ist in Teilen möglicherweise auch nicht beweisbar, weder für die bayrische noch für sonst eine Justiz. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich opportun, die bayrische Justiz zu schelten, mal - wie im aktuellen Fall – mehr, mal weniger nachvollziehbar. Eine Prognose für das kommende Verfahren lässt sich daraus aber nicht ableiten, wie nicht nur Sie es tun. Dass man wie gehabt über Mollath hinwegprozessieren wird, während die Öffentlichkeit zusieht, kann ich mir schwer vorstellen. Man wird sehen, ob das Gericht "große Aufklärung“ leisten wird, immerhin sind zahlreiche Termine angesetzt. Wenn aber im Zusammenhang mit der Arbeit eines Anwalts von "großer Aufklärung“ gesprochen wird, bin ich immer skeptisch, denn er vertritt nun einmal vorrangig die Interessen seines Mandanten, so auch Herr Strate. Angenommen, seine Ausführungen wären zu ergänzen oder im einen oder anderen Punkt zu revidieren - würde er uns das mitteilen? Wohl kaum.
      Dem "sehr verdienstvollen Teil eines geistigen Meinungskampfes“ würde ich da schon eher zustimmen. Der war in der Tat sehr verdienstvoll, hatte es sich doch beispielsweise eine Justizministerin geleistet, einen Mitbürger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen, obwohl sie es hätte besser wissen können. Das Problem dabei: wie bei jedem Kampf kommt es auch zu "Kollateralschäden“. Wenn Namen und Gerüchte einmal in der Welt sind, entwickeln sie schnell eine Eigendynamik und Behauptungen wäre entgegenzutreten, sollten sie sich als wenig belastbar erweisen, was schwer praktikabel ist und auch während der Kampagne nicht geschah. Nein, es kann nicht sein, dass in einer Abwägung von "Meinungsfreiheit" und "Datenschutzgrundrecht" … nur die (juristische) Meinungsfreiheit siegen“ kann. Das Ausmaß des Unrechts, das Mollath geschehen ist, kann es doch nicht rechtfertigen, dass die Rechte anderer verletzt werden, nur weil sie an der Peripherie des Falles auftauchen. Würden Sie auch so apodiktisch schreiben, wenn Sie oder Ihnen nahe stehende Personen betroffen wären? Da muss schon sehr sorgfältig abgewogen werden. Wobei das eigentliche Problem doch ist, dass Anonymität faktisch nicht einfach wiederhergestellt werden kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass Herr Strate das ähnlich sieht und in Zukunft einen etwas sensibleren Umgang mit den Daten bevorzugen würde. Ganz unabhängig von der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten.

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    2. @ Anonym, 31. März,18:58 Uhr: Mir ist leider nicht ganz klar, was Sie mit "Kollateralschäden" meinen. Die in den Dokumenten genannten Personen unterteilen sich in zwei Gruppen: Einmal die aktiv handelnden Träger verschiedenster Rollen in diesem Drama, zum anderen Menschen, die aus anderen Gründen mit der Sache in Berührung kamen. Zur ersten Gruppe ist am besten Herr Dr. Strate zu zitieren, der dazu sagt:

      »Bei den damals tätigen Personen handelt es sich um voll verantwortliche erwachsene Menschen, deren Handeln für Mollath Schicksal, für sie selbst Alltag war.«

      (Quelle: http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-03-22.pdf#page=2)

      Die zweite Gruppe ist in etwa vergleichbar mit zufälligen Passanten, die einem Filmteam beim Dreh auf der Straße zufällig durchs Bild laufen. Sie lächeln einmal freundlich, winken kurz in die Kamera und weg sind sie. Wo ihnen dadurch ein Schaden entstehen soll, ist mir schleierhaft.

      Im übrigen kann ich bestätigen, dass Herr Seler die Mail richtig wiedergegeben hat: Er hatte mir das Original samt Mailheader zugeleitet, es liegt mir vor.

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    3. "Ich rätsle auch schon eine Weile darüber, wie sich "große Aufklärung“ mit "geistigem Meinungskampf“ vetragen könnte, aber dies hier nur am Rande. Jedenfalls kann ich mir nur schwer vorstellen, dass Herr Dr. Menzel, zumal als Jurist, spontan von "großer Aufklärung“ geschrieben hätte."

      Sie scheinen Herrn Menzel ja sehr gut, wahrscheinlich persönlich zu kennen?! Danke für Ihre vielen Zeilen, Gedanken. Ich denke Frau Prem hat das Problem mit den Namen sehr gut dargestellt, als Künslterin ein nachvollziehbares Bild gewählt und es ist vielleicht auch für Manchen eine Ehre "Statist" in dem Stücke zu sein. Im Ernst, Ihr Rätsel löst sich insofern, da in meiner mail, die nicht an Herrn Mentzel sondern direkt an den Leiter der Behörde ging, auf einen Zeitungsartikel verwiesen wird, in welchem "große Aufklärung" als Zitat meiner Person vorkommt und Herr Menzel in freier Gestaltung dies Herrn Strate mit zuordnete. Hier der link zu dem Artikel:

      http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/grosses-theater-nicht-nur-auf-der-buehne/1006428/grosses-theater-nicht-nur-auf-der-buehne.html#1006428

      In Szenenpausen wurden verschiedene Psychiatriefälle per Projektor auf die Bühne gebracht, darunter auch der Fall Mollath oder der inzwischen auch bundesweit bekannte Fall Haslbauer. Inzwischen entsteht schon etwas der Eindruck, ohne eine künstlerische Ader kann auch ein Jurist sein Geschäft nicht ordentlich betreiben und soweit bekannt, ist Herr Strate umfassend gebildet, auch in der Kunst. Vielleicht rührt daher eine besondere Art des Wahrheitsempfindens, Wahrheitsstrebens. Unabhängig wie der anstehende Prozeß ausgeht, bekannt ist inzwischen, wie Richter des Landgerichtes Regensburg ungestraft die Zeugenaussage von Herrn Braun eigenmächtig in einen Wiederaufnahmeantrag verfälschten und diesen so als "unzulässig" abschmettern konnten und so den Zeugen mit seiner Aussage verschwinden ließen. Herr Mollath hätte sofort per Einstweiliger Anordnung aus der Psychiatrie entlassen werden müssen, da ja auch zu jenem Zeitpunkt seine Hinweise auf die Finanzabläufe allgemein in der Presse als begründet bekannt waren, besonders durch das interne Gutachten der Bank. Lesen Sie das Buch "Wahn und Willkür" von Herrn Schlötterer, das ich selbst erst dieser Tage lese. Sie lernen die Machenschaften der Gerichte, Behörden und Politiker Bayerns kennen und die Ohnmacht vieler Polizei-Beamten, die in ihren Hosentaschen die Fäuste ballen..... . (vielleicht gesellen sich zu den Beamten auch einige Staatsanwälte dazu)..... .

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    4. @ UP

      Vielleicht haben Sie es inzwischen schon selbst bemerkt: ich habe in keiner Weise die Authentizität der E-Mail angezweifelt. Mir schien es nur so, als hätte es irgend einen Stimulus für die Formulierung "große Aufklärung“ gegeben ("… spontan“) und das hat Herr Seler inzwischen ja durch sein Verweisen auf den Presse-Artikel bestätigt.
      So anschaulich die Bildlichkeit des Theaters auch ist – wir sollten nicht übersehen, dass es sich um reale Personen, die sich auch korrekt oder zumindest nicht nachweislich kriminell verhalten haben könnten, in ihrem realen Lebensumfeld handelt und eben nicht um abstrakte Rollen, so weit sind wir noch nicht.
      Ach, das Theater! Da erfreuen wir uns doch stets an Intrigen, die eigentlich nur auf der Bühne aufgelöst werden können.

      @ Ernst Seler

      Danke für Ihre Ausführungen, die ich als sehr anregend empfinde.
      Ganz offensichtlich gab es im Fall des Herrn Mollath zumindest ab einem bestimmten Zeitpunkt Machtmissbrauch. Das Problem ist nur, dass durch noch so berechtigte, doch immer wieder recht pauschal wirkende Klagen über die bayerische Justiz die Konturen des Mollath-Skandals, bei dem auch gezielte Manipulationen eine Rolle gespielt haben könnten, zunehmend unschärfer werden. Wie soll man da noch unterscheiden, ob wir es mit chronischem Justizversagen oder einer im Einzelfall kriminellen Justiz zu tun haben? Das ist eines der Grunddilemmata in der Diskussion des Mollath-Skandals. In letzter Konsequenz werden auch die Bemühungen von Herrn Strate, die Vorgänge und die Zusammenhänge zu rekonstruieren, zumindest bis zu einem gewissen Grad konterkariert.
      Ach so, ja: ich kenne den Datenschutzbeauftragten nicht und das ist auch nicht notwendig. Meine Überlegungen, zu denen Sie mich inspiriert haben, sind mehr allgemeiner Natur. Ich fände es eben schon problematisch, wenn der unsensible Umgang mit Daten Schule machen würde. Vielleicht sollten wir uns zu einem späteren Zeitpunkt, wenn wir alle mehr Distanz gefunden haben, noch einmal im Sinne einer Manöverkritik über Chancen und Grenzen der Transparenz und über Kollateralschäden der Kampagne austauschen. Vorläufig wünsche ich Herrn Mollath und seinen engagierten Unterstützerinnen und Unterstützern eine zufriedenstellende juristische Aufarbeitung und - auch unabhängig davon – vor allem eines: die Rückeroberung von Lebensqualität!

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    5. @Anonym 1. April 2014 00:12

      "Das Problem ist nur, dass durch noch so berechtigte, doch immer wieder recht pauschal wirkende Klagen über die bayerische Justiz die Konturen des Mollath-Skandals, bei dem auch gezielte Manipulationen eine Rolle gespielt haben könnten, zunehmend unschärfer werden. Wie soll man da noch unterscheiden, ob wir es mit chronischem Justizversagen oder einer im Einzelfall kriminellen Justiz zu tun haben?"

      Nach einem Blick auf unsere Homepage www.hansdietrich.de unter "aktuelles" und der Ausstellung des Whistleblower-Netzwerkes "Whistleblowing - Licht ins Dunkel bringen" (http://www.whistleblower-net.de/whistleblowing/fall-beispiele-fur-whistleblowing/ausstellung/ausstellung-intro/) kommen Sie vielleicht schneller zu einer Entscheidung, ob es sich um einen Einzelfall handelt. Die Beispiele - es gibt noch weitere - zeigen ein bundesweites Problem, wobei der Fall Mollath natürlich ein besonderes Extrem darstellt.

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  6. Für mich stellt sich die Grundfrage, ob ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle von Internet-Veröffentlichungen (etwa auch für online-Veröffentlichungen der Presse?) überhaupt zuständig ist. Das scheint mir eine angemaßte Rechtsposition zu sein, die zudem mit den zivilrechtlichen Abwehrmöglichkeiten der Betroffenen kollidiert. Die schon deshalb keine Ansprüche gegen RA Strate gestellt haben, weil dessen Dokumentationstexte auf seiner Homepage von Google nicht erfaßt werden. Man findet sie also, abgesehen von Link-Verbreitungen, nur, wenn man unter dem Menüpunkt "Dokumentation" auf die dort angebotenen Links zugreift.

    Herr Dr. Menzel müßte sich zunächst einmal mit der Kompetenz von Datenschutzbeauftragten befassen. Deren Aufgabe ist es, den Mißbrauch von Datenerfassung und -weitergabe von Behörden und im Verhältnis Bürger-Wirtschaftsunternehmen zu bekämpfen.
    Ein Eingriff in die Veröffentlichungspraxis von Privaten und Medien im Internet steht ihnen gar nicht zu -: mir ist völlig unklar, wie Datenschutzbeauftragte davon ausgehen, sie hätten diese Kompetenz. Eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz obliegt ganz offensichtlich nur den Zivilgerichten.

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  7. Ich halte diesen Beschluss des OLG Bamberg schlichtweg für Rechtsbeugung. Das ist kein einfaches Fehlurteil, sondern grob vorsätzliche Missachtung der Weisung des Bundesverfassungsgerichtes, in der Sache erneut und unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden. Solche Richter haben an einem OLG nichts zu suchen. Da genügt keine Umbildung des Senats. Da müssen Zeichen gesetzt werden und endlich einmal das scharfe Schwert der Anklage wegen Rechtsbeugung gezückt werden. Der neue bayerische Justizminister hätte hierzu die Möglichkeit, indem er der Staatsanwaltschaft Weisung zur Anklage gibt.

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