Freitag, 22. März 2013

Gustl Mollath: Warum tut sich die bayerische SPD so schwer? - die Freitagskolumne von Ursula Prem

Ursula Prem
Wer die unklare Haltung der bayerischen SPD zum Fall Gustl Mollath beobachtet hat, fragt sich unwillkürlich, wie die regierende CSU es wohl geschafft hat, derart treue Mitarbeiter innerhalb einer anderen Partei zu gewinnen, welche sich traditionell als politischer Gegner versteht. Die rabulistischen Fähigkeiten des bayerischen Landtagsabgeordneten Franz Schindler (SPD) könnten dazu beigetragen haben, die Aufklärung des Falls in die Länge zu ziehen. Schindler, der von 1998 bis 2003 als Vorsitzender des Petitionsausschusses tätig war und seit dem 21. September 2003 die Position des Vorsitzenden des Rechtsausschusses innehat,wusste nach eigenem Bekunden schon seit 2003 von Mollaths Anzeige. Tatsächlich erklärte er noch am 16.1.2013 auf abgeordnetenwatch.de:

»Nach meiner Überzeugung bestand in dem Verfahren gegen Herrn Mollath wg. gef. Körperverletzung u.a. kein zwingender Grund für das Gericht, zu klären, ob seine Ehefrau tatsächlich an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt war oder nicht.«

Dass es diesen Grund durchaus gegeben hätte, erschließt sich selbst dem juristischen Laien beim Lesen des gegen Mollath ergangenen Urteils, wo es in der Beweiswürdigung auf S. 17/V unter Punkt 2 heißt:


»Die Feststellungen zu dem Verlauf der Ehe des Angeklagten, die Schilderung seines eigenartigen Verhaltens und seiner sich immer weiter steigernden Aggressivität beruhen ebenfalls auf der Aussage seiner geschiedenen Ehefrau, an deren Glaubwürdigkeit die Kammer keinen Zweifel hat.

 Die Feststellungen zu Fall 1 und 2 beruhen auch auf den Angaben von Petra Müller [vormals Mollath, Ergänzung von mir]. Diese schilderte die Taten des Angeklagten so -wie oben dargelegt-, ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer.«




Beweiswürdigung aus der Hölle

Wären Glaubwürdigkeit und Belastungseifer möglicherweise anders beurteilt worden, wenn ein unbefangenes Gericht auf Mollaths Vorwürfe eingegangen wäre? Wie konnte ein Gericht Derartiges einfach ausblenden, zumal es offenkundig nicht in der Lage war, auch nur eine einzige von Mollaths angeblichen »Taten« wirklich zu beweisen, es also maßgeblich auf die Zeugin ankam? Ist diese Form einer Beweiswürdigung aus der Hölle dem gelernten Juristen Schindler tatsächlich bis heute nicht aufgefallen?

Gustl Mollath, dessen Gefangenschaft in der forensischen Psychiatrie bereits im achten Jahr andauert, darf jetzt endlich hoffen: In der laufenden Woche hat nun auch die Staatsanwaltschaft Regensburg ihren Wiederaufnahmeantrag gestellt und damit auch behördlicherseits bekundet, dass tatsächlich erhebliche juristische Zweifel an Mollaths Unterbringung angezeigt sind.

Kurz zuvor noch hatte Franz Schindler in einem Interview auf heise.de ein weiteres entlarvendes Beispiel für seinen unklaren Kurs abgeliefert: Noch immer bedient sich der wackere Jurist genau der Verdrehungen, mit deren Hilfe die Verräumung Gustl Mollaths 2006 gelungen war. So führt Schindler bei Heise aus, er habe von dem Fall erstmals im Zusammenhang mit der Strafanzeige gehört, die Mollath breit gestreut und unter anderem auch »an den Papst« geschickt habe. Klar: Einer, der eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Schwarzgeldverschiebung an den Papst richtet, kann nicht alle Sinne beisammen haben, implizieren diese Ausführungen. Ist Gustl Mollath also zurecht untergebracht, da er nicht in der Lage ist, seinen Eingaben einen sinnvollen Verteiler zuzuordnen?


Mollaths Schreiben an den Papst

Leider werden gewisse Feinheiten von Schindler übergangen. Auf meine Rückfrage hin teilt mir der Unterstützerkreis mit, dass Mollaths Anzeige selbstverständlich nicht an den Papst geschickt wurde. Zwar existiert mit Datum vom 14.03.2000 ein Schreiben an den damaligen Papst Johannes Paul II., jedoch hat dieses eine ausführliche, logisch nachvollziehbar formulierte Begründung für Mollaths Kirchenaustritt zum Inhalt und mit seinen Schwarzgeldvorwürfen nicht die Bohne zu tun (nachlesbar hier). Sollte dieser Fakt Herrn Schindler, der nach eigenen Aussagen erstmals im Jahr 2003 mit dem Fall Mollath in Berührung gekommen war, bis heute entgangen sein? Ich hoffe es sehr, denn jeder andere denkbare Grund, derartige Verzerrungen zehn Jahre später immer noch zu kolportieren, würde ein mehr als schräges Licht auf die Rolle der SPD werfen.

Immerhin baut Schindler inzwischen vor, falls die Wiederaufnahme zu dem Schluss kommen sollte, dass Mollath zu rehabilitieren sei. Zur Möglichkeit einer Absprache auf hoher Ebene zu Mollaths Nachteil führt er bei Heise markig aus:

»Und wenn mir morgen jemand den Beweis liefert, dass es so ist, dann kaufe ich eine Knarre und mache die Revolution.«

Meiner Meinung nach ist das ein Satz, aus dem ein findiger psychiatrischer Gutachter spielend eine »Gemeingefährlichkeit« Schindlers stricken könnte, wenn dies irgendjemandem nützen würde ...

>> Lesen Sie hier meine weiteren Artikel zum Fall Gustl Mollath



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24 Kommentare:

  1. Liebe Frau Prem,

    daß Ihr heutiger Kommentar wie der letzten Freitag hervorragend aufklärt – wissen Sie freilich selbst. Sie erklären, für mich überzeugend, etwas, das es nicht gibt: demokratisches Engagement eines führenden bayrischen SPD-Amigo für Gustl Mollath.

    Erlauben Sie mir, bitte, zwei Kurzergänzungen:

    Ausweislich seines Heise-Interview-Zitats http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html

    »Und wenn mir morgen jemand den Beweis liefert, dass es so ist, dann kaufe ich eine Knarre und mache die Revolution«

    profiliert sich der Herr Rechtsadvokat SPD-MdL-Bayern, Sch. aus Sch., nicht nur als ein politischer Kretin. Sondern auch ein rechter Dummkopf, wenn er öffentlich verkündet:

    "Revolution" ist, wenn ich mit ´ner "Knarre" rumballere ...


    Die zweite Bemerkung ist tiefgehender: Bisher gibt es m.W. k e i n e einzige öffentliche pro-Mollath-Erkärung oder FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH JETZT-Forderung irgendeiner bekannten deutschen Organisation für Bürger- und Menschenrechte. Auch das halte ich für erklärenswert und wüßte gern wie dieser Tatbestand zu deuten ist.

    Besten Gruß, Heine, 22. März 2013

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    1. Liebe/r Herr/Frau Heine, vielen Dank für Ihren Kommentar. Für mich ist die Bemerkung mit der Knarre der Versuch, jederzeitige Handlungsbereitschaft vorzutäuschen. So, stellt sich Herr Schindler vor, redet ein Mann der Tat, der notfalls mit Waffengewalt das Recht durchsetzt. Ein Bürger, der sich derart beschützt fühlt, kann ungestört weiterschlafen, so das mögliche Kalkül. Dumm nur, dass das Internet immer neue Leute hervorbringt, die alles und jedes hinterfragen. :-)

      Warum die Organisationen schweigen, darüber kann ich nur mutmaßen. Spontan fallen mir zwei mögliche Theorien dazu ein:

      * Auch die Menschenrechtsorganisationen könnten Opfer der "Wir-leben-in-einem-Rechtsstaat"-Suggestionen geworden sein. Nimmt man diese Einflüsterungen ernst, dann ist ein rechtskräftiges Urteil nahezu sakrosankt. Da die dem Urteil zugrunde liegende Anklage zudem eine angebliche Körperverletzung eines Mannes an einer Frau betraf, schafft die ganze Konstellation eine grundlegende Verwirrung beim organisierten Opferschutz.

      * Gustl Mollath passt möglicherweise nicht ganz in das Opferschema berufsmäßiger Gutmenschen. Wäre er früher ein armer Schlucker gewesen und hätte an VW-Käfern oder noch besser an alten Fahrrädern herumgeschraubt statt Ferraris zu bearbeiten, wäre die Lage eindeutiger. Zur Erinnerung: Auch die Proteste gegen die Haft des russischen Ölmagnaten Chodorkowski waren mehr als verhalten. In beiden Fällen versagt das gewohnheitsmäßige Schwarz-Weiß-Denken der Gesellschaft, wonach nur ein wirklich Armer jemals Opfer sein kann.

      Viele Grüße

      Ursula Prem

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    2. Sehr geehrte Frau Prem,

      immer wieder bin ich beeindruckt von Ihrer Kunst, den so gewaltig komplexen Sachverhalt des Falles Mollath (hier einmal nur an dem exemplarischen SPD Schindler Franz) so leicht verständlich und vor allem durchschaubar(!) darzustellen. Ihre Kunst kommt bei mir sehr gut an. Meinen Dank "hefte" ich gerade an diesen Blogbeitrag von Ihnen, der mir mindestens so gut gefällt wie Ihr eigentlicher Artikel.

      Wie weit die Ausgrenzung in unserer Gesellschaft durch Psychiatrie geht, mag man aus dem Umstand ableiten, wie wenig Interesse im Allgemeinen diesem fast schon tabuisierten Thema gewidmet wird. Dabei hat gerade erst der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan Ernesto Méndez, in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, zu grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung erklärt. Wer dem aufgeschlossen ist oder sich dafür interessiert, dem seien z. B. die Seiten http://www.die-bpe.de oder auch http://www.zwangspsychiatrie.de empfohlen.

      Mit bestem Dank und Wünschen, Dian

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    3. Ach, und fast hätte ich es vergessen: Ihre Erkenntnis der "Gemeingefährlichkeit" des Schindler Franz begrüße ich auch sehr und begründe diese allerdings weniger mit seinem etwaigen oder zu befürchtenden Besitz an einer Waffe. Für mich ist seine Idee, eine Revolution(!) mit seinem bewaffneten Auftreten zu entfachen, so bar jeder menschlichen Vernunft und vor allem so entfernt von den letzten 90 Jahren der Geschichte seiner Partei, dass man ihm nur raten kann, lieber nichts mehr zu sagen, bis er eine Patientenverfügung nach http://www.patverfue.de für sich selbst errichtet hat.

      Sorry, er ist für mich auch ein Mensch mit Grundrechten :-)

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    4. Hallo Dian, vielen Dank für Ihre Kommentare. Den Sachverhalt wirklich umfassend darzustellen ist eine Aufgabe für Juristen. Als Publizistin begnüge ich mich mit einzelnen Ausschnitten, die ich versuche, einem größeren Publikum verständlich zu machen. Ich bin sicher: Wenn die große Mehrheit der Bürger auch nur annähernd verstehen würde, wie dieser Fall abgelaufen ist, hätten wir längst Großdemonstrationen auf den Straßen: Zum einen für die Freilassung von Gustl Mollath, zum anderen für die generelle Abschaffung von Zwangspsychiatrie und Forensik.

      Was Schindler angeht: Ich glaube nicht, dass er gemeingefährlich ist, jedenfalls nicht im gewalttätigen Sinn. Ich wünsche ihm, dass er niemals, so wie Mollath, einem Psychiater in die Hände fallen möge, der so ein Zitat von ihm ausgräbt und etwas daraus strickt. Es ist ja nur eine Frage der Interpretation, ob man so eine Aussage als leeres Geschwätz oder als Drohung auffasst: Die Psychiatrie entbehrt nun mal der wissenschaftlichen Natur an sich, sodass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind.

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    5. Hallo zurück, liebe Frau Prem,

      da bin ich aber froh, dass Sie Ihre Einschätzung der Gemeingefährlichkeit von Schindler Franz nur zum Teil zurücknehmen - "jedenfalls". Die wirklich Gefährlichen sind doch in erster Linie die geistigen Brandstifter, oder?

      Nochmals danke ich Ihnen insbesondere für Ihre abermalige Aufgeschlossenheit und Ihre Stellungnahme zum aktueller werdenden Thema Ächtung der Psychiatrie, so also und auch mit Ihrer Hilfe.

      Schönes Wochenende wünscht Ihnen
      Dian

      (kann, muss aber nicht veröffentlicht werden ;-)

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  2. Hallo Frau Prem,

    auf diesem Wege ein kurzes Danke für Ihre schönen Texte. Sowohl hier wie auch auf abgeordnetenwatch.de schreiben Sie mir meist aus der Seele.

    Da mir bei dieser Aussage von Herrn Schindler bei heise.de auch sofort der Hals geschwollen war, Sie aber "nur" den Papst beschreiben, frage ich mich natürlich warum Sie nichts über den Bundeskanzler geschrieben haben?

    Hat Gustl Mollath die ERSTE Anzeige (also nicht eine spätere Eingabe) an Gerhard Schröder verteilt?

    Vielen Dank und Gruß
    Arne A

    (Ich bin übrigens sehr auf die Antwort von Hr. schindler auf Ihre Frage vom 12.02 gespannt und einer der 83 eingetragenen Interessenten.)

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  3. Hallo Herr A., vielen Dank für den Kommentar. Was den Bundeskanzler betrifft: Der Unterstützerkreis schrieb mir hierzu, auch diese Angabe Schindlers sei falsch, dieser habe damit wahrscheinlich das angebliche Schreiben an Bundespräsident Heuss gemeint (das, wie inzwischen bekannt wurde, eine geschliffene Satire Mollaths an Wolfgang Gerhard und Guido Westerwelle gewesen ist und keine Schwarzgeldanzeige). In meinem Beitrag habe ich diese Zusammenhänge weggelassen, da schon die Behauptung mit dem Papst genügt, um die grundsätzliche Stoßrichtung Schindlers im Fall Mollath darzustellen.

    Es ist mein Ziel, eine weitestmöglich vereinfachte Darstellung der einzelnen Umstände herauszuarbeiten. Wie mir zu Ohren gekommen ist, zögern sehr viele Menschen, sich mit dem Fall zu befassen, weil sie nicht wissen, wo sie mit dem Lesen anfangen sollen. Zu viele kleine Details machen schnell mutlos und könnten so manchen hindern, Gustl Mollath tatkräftig zu unterstützen.

    Was meine Frage auf abgeordnetenwatch angeht: Keine Antwort ist in diesem Fall auch eine Antwort, aus der nicht nur 83 Interessierte ihre Schlüsse ziehen werden. ;-)

    Viele Grüße

    Ursula Prem

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  4. Vielen Dank für die Antwort - ich bin erleichtert, da ich schon befürchtet habe, dass Hr. Schindler womöglich wirklich Recht und ich somit Unrecht gehabt haben könnte.
    Ihre Erklärungen machen für mich Sinn.

    Danke + Gruß
    Arne A

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  5. Aus eigener Erfahrung mit Herrn Schindler, kann ich nur sagen, das dieser selbsternannte Rechts- u. Verfassungsexperte der SPD ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis hat. Herr Schindler ist auch Mitglied bei Amnesty, um so erstaunlicher ist sein Verhalten im Fall Mollath. Eigentlich sollte so ein Fall Mollath das gefundene Fressen für einen Oppositionspolitiker sein um der CSU und vor allem der Merk zu schaden. Was macht er, er leistet Schützenhilfe. Da kann man schon den Verdacht bekommen das auch er oder ein anderer SPD-Genosse, auch einige größeren Scheine in die Schweiz, durch die Fr. Mollath, verschieben hat lassen. Nicht nur im Fall Mollath, sondern auch im Fall einer Gefangenenmißhandlung in der JVA-Amberg, zeigt Herr Schindler ein seltsames Rechtsverständnis. Über die Gefangenenmißhandlung habe ich ihn informiert und gebeten, gegen die Verbrecher etwas zu unternehmen. Aber dazu hat er geschwiegen. Als ich dann einen rauheren Ton angeschlagen habe, war der Herr Schindler beleidigt. Das geht bei deutschern Politikern ganz schnell. Die sind ja so empfindlich. Jedenfalls ist Beleidigung für die ein wesentlich schwereres Verbrechen als wie Freiheitsberaubung oder Gefangenenmißhandlung. Art. 5 GG ist dem Herrn Schindler auch unbekannt. Über Gefangenenmißhandlung regt man sich nur auf, wenn so etwas in Abu Graib oder in der Türkei passiert. Auf welchem geistigen Niveau Herr Schindler agiert, zeigt sein Spruch mit der Knarre. Wenn ihm einer mit der Knarre drohen würde, dann würde er diesen sofort wegen Bedrohung anzeigen. Bei solchen Mitglieder braucht sich die SPD in Bayern nicht wundern, wenn sie nicht über 20% kommt.

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    1. Was ich als so unangenehm empfinde, ist die lakonische Art, mit der Herr Schindler über Einzelfälle wie den des Gustl Mollath hinweggeht. Er gibt sich keine große Mühe, wenigstens zu verbergen, dass ihm das Schicksal eines einzelnen Bürgers offenbar gleichgültig ist. Klar: Politikern kommt es auf die Wählermassen an, nicht auf Einzelne. Dabei vergessen sie jedoch, dass jede Wählermasse sich aus Einzelnen zusammensetzt ...

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  6. Sehr geehrte Fr. Prem, ich habe den Eindruck dem Herrn Schindler kommt es nicht einmal auf die Wählermassen an. Die hat er nicht hinter sich. In seinem Wahlkreis wird schwarz gewählt, egal ob da ein Mensch oder ein Kartoffelsack aufgestellt wird. Ich habe da einmal eine Wahlstatik aus seinem Wahlkreis gefunden. Da hatte er nur eine sehr kleine Wählerschaft, wenn man auch noch die Nichtwähler abzieht. Der kommt nur in den Landtag, weil ihn die SPD auf einen sicheren Listenplatz setzt. In seinem Interview bei Heise lässt er anklingen, als wenn die Politik und somit auch die Justiz unfehlbar wären und somit jede Kritik unberechtigt wären ("Je länger man sich auch in dem System bewegt, desto mehr neigt man dazu, das System für unfehlbar zu halten; man schätzt es so gut ein, dass man jegliche Kritik daran schon als ungebührlich empfinde"). Dabei verkennt er aber, das auch die Justiz einer Dienstaufsicht unterliegt und somit auch kontrolliert werden muß. Also richterliche Unabhängigkeit nichts mit richterlicher Narrenfreiheit zu tun hat und somit auch die Politik eingreifen muß, wenn es zu solch einem Justizunrecht gekommen ist, wie im Fall Mollath. Jeder der diesen Fall eingehend verfolgt muß zu dem Ergebnis kommen, das es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Welche Interessen und Ziele dieser Herr Schindler in dem Fall Mollath verfolgt ist also sehr schleierhaft. Jedenfalls sind es keine die einem demokratischen und rechtsstaatlichem Politiker zuzurechnen sind.

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  7. das Herr Schindler den Grünen und Freien Wählern im Landtag vorgeworfen hat, dass ( zurecht ) geäußerte Mißtrauen gg. Herrn Nerlich lasse auf einen Wunsch nach einem politischen Prozess schließen, war eines Juristen nicht würdig. Der Vorwurf, das würde an dunkelste Zeiten der Deutschen Justiz ( 3.Reich ) erinnern, in meinen Augen eine absolute Unglaublichkeit.
    Das anschließend die SPD geschlossen mit der CSU und FDP den Antrag auf eine Entbindung Nerlichs abgelehnt hat, zeigt für mich überdeutig, dass die SPD nicht Opposition ist und keinerlei Interesse an einer Regierung mit Parteien hat, mit denen es Übereinstimmungen in Ihrem Parteiprogramm gibt.

    Die SPD ist eine Mogelpackung um unbedarfte Wähler zu täuschen, jedes Prozent Wählerstimmen für diese Partei ist eines zu viel, belügen können wir uns schließlich selbst.

    und auch von mir ein recht herzliches "Danke" für Ihre sachlichen und zugleich unterhaltsamen Kommentare,
    für eine kurze Fassung wie Sie es betreiben werden Ihnen ebenfalls viele Menschen dankbar sein.

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    1. Hallo Anonym, vielen Dank für Ihre Kommentare. Ja, der Vorwurf mit dem 3. Reich war unterste Schublade, ganz klar! Aber genau das zeichnet die rabulistischen Fähigkeiten Herrn Schindlers aus: Mit wenigen Sätzen erklärt er Schwarz zu Weiß und umgekehrt. Es ist genau diese Art der Rechtsverdreherei, die unser gesamtes Justizsystem untergräbt: Schuld oder Unschuld werden einfach so lange relativiert, bis nichts mehr davon übrig bleibt. Hierauf hat Schindler kein Exklusivrecht, es scheint vielmehr System zu haben.

      Ein offensichtlich ehrenhaft handelnder Polizist wie Wolfgang Daschner, der angesichts von Gefahr im Verzug eine schwere Entscheidung zu treffen hatte, musste sich von einem habgierigen Kindermörder wie Magnus Gäfgen wie ein Tanzbär am Nasenring durch die Arena ziehen lassen, um Gäfgens Menschenrechte zu wahren. Mollaths Menschenrechte hingegen scheinen weniger wichtig zu sein, was wohl daran liegt, dass er niemanden umgebracht hat. Beide Fälle verstärken das Gefühl, dass es immer die Anständigen sind, die von der Justiz in besonderer Weise auf die Mütze kriegen.

      Wenn wir es als Gesellschaft nicht erreichen, dass die Schnittmengen von Rechtsempfinden und tatsächlichem Recht wieder größer werden, dann sehe ich dunkel für den gesamten Staat.

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  8. Warum sich die SPD so schwer tut ?

    Ich kann es Ihnen sagen: Hören Sie mal, wie Sigmar Gabriel (der SPD-Chef) die Psychiatrisierung politisch benutzt:

    http://youtu.be/JR-9P9FeW5Q

    An diesen Schilderungen von Gabriel dürfte deutlich werden, dass der Fall Mollath kein Zufall gewesen ist, sondern vom System politisch gewollt gewesen ist.

    Wer entscheidet politisch, was womöglich ein "guter Zweck" ist...?

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    1. Kein schöner Gedanke, dass Einsatz und Ergebnis der Psychiatrie ausschließlich von der charakterlichen Eignung ihrer jeweiligen Auftraggeber abhängen. :-(

      Sigmar Gabriel glaubt, davon erzählen zu können, weil es in diesem Einzelfall um den guten Zweck ging. Die Selbstverständlichkeit aber, mit der er davon spricht, kann einem Angst und Bange machen.

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  9. Manchmal hat man den Eindruck, CSU und SPD wollen in Bayern nicht (mehr) regieren, ja, nicht mal mehr im Landtag sein.

    Dass die SPD dieses Ziel erreicht, ist ihr durchaus zuzutrauen.

    Falls die CSU auch diesen Wunsch hat....Dass wird schwierig, sehr sehr schwierig.

    Robert Stegmann

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    1. Ja, hier könnte man auch einen Besenstil aufstellen und CSU dranschreiben: Es gibt eine gewisse Anzahl von Stammwählern, die auch dann noch ihre Stimme dafür hergeben würden. Ich denke, dass der Wandel langsam gehen wird. Bei der letzten Wahl hat er ja schon begonnen: Was für eine Schmach für die mehrheitsverwöhnte CSU, plötzlich gemeinsam mit der FDP regieren zu müssen ...

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  10. Hier noch ein Beispiel für politisch-motivierte Psychiatrisierung:

    http://youtu.be/vZQ0LbLs7BA

    Der Fall Bob Baer ist wohl 1:1 auf Gustl Mollath und auch andere Fälle übertragbar !! Die deutsche Justiz hat sich diese Machenschaften wohl bei der CIA abgeguckt...

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  11. Alle SPD-MdL’s sind erfreulicherweise nicht so ein merkwürdige geistige Erscheinung, wie dieser Schindler.

    Zum Beispiel hat sich Inge Aures im Fall Mollath im Landtag mehrmals sozusagen eingesetzt für Mollath.


    An Franz Maget und an dem jetzigen Fraktionsvorsitzenden Rinderspacher habe ich geschrieben, sie sollen diesen Schindler, der aus welchen Gründen auch immer - mal wieder in Sachen Mollath keinen Durchblick hat, geistig etwas aufbauen, ihn verwarnen, ihn vom Alkohol abhalten und auf Linie bringen.

    Nix war zu hören. Maget mag eh nicht mehr und Rinderspacher pflegt lieber seinen neuen Bart.

    Hans Woestner

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  12. Liebe Frau Prem und Mitlesende:

    Skandal-“Fall Mollath“ oder noch einmal mal über die Praxis des autoritären Staats mit regierungs- und staatskriminellen Zügen

    -Da es mir aus welchen Gründen auch immer und immer noch nicht gelang, die beiden „Anklageschriften“ genannten Antimollathtexte (2003; 2005) zu erhalten und wie geplant sozialwissenschaftlich-hermeneutisch zu analysieren – darf ich auf Ihren vorletzten Freitagskommentar (150313) verweisen. Dort wird unter der doppelten Fragestellung: Wie konnte das geschehen? / Wie alles anfing… so kundig wie engagiert ins Jahr 2003 rückgeblendet.[1]

    -Als politikjuristisches Scandalon sehe ich den „unerhörten Vorgang“ (Bertolt Brecht) an, daß – grad so als wäre das Bundesland / der Freistaat Bayern rechtsfreie Zone – bisher nicht der geringste Versuch unternommen wurde, den fürs persönliche Schicksal von Herrn Mollath als Geisel dieser Großkopferten oder Bayernamigos wichtigen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (041012) theoretisch zur Kenntnis zu nehmen und praktisch umzusetzen.[2]

    -Diesem Unterlassungshandeln entspricht ein weiteres: die sogenannten Strafvollstreckungskammer (soweit ich weiß in Regensburg) tut wenig(er als wenig) oder nichts, um von sich aus pflichtgemäß und „von Amts wegen“ zu prüfen, ob Herr Mollath, nach nunmehr gut sieben Jahren aus der Geschlossenen des BHK Bayreuth zu entlassen und (gegebenenfalls unter Auflagen) nun endlich freizulassen ist.

    -Im Übrigen sitzt Herr Mollath am falschen Ort fest: wäre er in Peking oder Schanghai hinter Mauern – hätte da nicht schon lange die Meute bundesdeutscher SpitzenpolitikerInnen nebst staatlich anerkannten Bürger- und Menschenrechtsorganisationen FREE GUSTL MOLLATH NOW – FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH JETZT lautstark gefordert?

    [1] http://www.ein-buch-lesen.de/2013/03/das-kronzeugendrama-des-gustl-mollath.html
    [2] http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

    Richard Albrecht, 240313
    http://eingreifendes-denken.net

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    1. Lieber Herr Albrecht,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Die Durchsetzung einer wie auch immer gearteten faktischen Rechtswirksamkeit für das Grundgesetz gestaltet sich an vielen Stellen unseres Staates als schwierig. Ich behaupte: Würde man das Grundgesetz tatsächlich ernst nehmen, könnte man den größten Teil der restlichen Gesetze vergessen. Würden wir Begriffe wie Menschenwürde oder Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit tatsächlich umsetzen, dann könnte beispielsweise unser Schulsystem mit seinen Zigtausend Regelungen in seiner heutigen Form gar nicht existieren sondern würde sich von selbst erledigen. Das Recht auf Eigentum (Art. 14) ist ebenso schon lange außer Kraft, da nicht mal die gigantische Verfassungsklage eines Dr. Schachtschneider es geschafft hat, dem ruinlsen Euro-Rettungsschirm einen echten Riegel vorzuschieben. Wir dürfen nun also danebenstehen, während unsere das Grundgesetz ignorierenden Lenker das Vermögen von Bürgern und Staat verfrühstücken und unseren Kindern einen Schuldenberg auftürmen, den diese nie wieder werden abbezahlen können. Würde irgendjemand das Grundgesetz nicht nur als rechtsstaatlich schmückende Deko betrachten sondern für seine konsequente Anwendung sorgen, wären alle Probleme mit einem Schlag gelöst und auch ein Herr Mollath wäre niemals in die Situation gekommen, in der er sich jetzt befindet.

      Abgesehen davon: Ich warte schon seit Wochen sehnsüchtig darauf, dass ein chinesischer oder russischer Botschafter die Gunst der Stunde nutzen und bei unseren Spitzenpolitikern in Sachen Gustl Mollath vorsprechen möge. Für die müsste es doch eine Freude sein, nach allen deutschen Belehrungen den Ball auch mal zurückzuspielen. ;-)

      Viele Grüße

      Ursula Prem

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  13. Ich greife hier mal einige Gedanken auf, z.B. den von Herrn Hoffmann. Psychiatrisierung ist ein gängiges Mittel um lästige Zeitgenossen aus dem Verkehr zu ziehen. In diesen Fall eben Herrn Mollath, weil er in Freiheit, einigen Herrschaften, die da Geld verschoben haben, gefährlich geworden wäre. In der Klapse war er weg und alles was er da von sich gibt, fällt unter seinen Wahnsinn. Das gleiche Spiel in Hessen mit den Steuerfahndern die wahrscheinlich einigen Freunden des Herrn Koch gefährlich werden hätten können. So läuft das in unserer Bananenrepublik. Nun nochmal das Thema Schindler und SPD. Egal ob man den Herrn Schindler auf Gefangenenmißhandlung aufmerksam macht oder eine andere SPD-Grösse, man hört nur schweigen im Walde. Gilt genauso für die FW oder FDP. Man kann den Eindruck gewinnen, Politiker haben Angst vor der Justiz. Kann vielleicht daran liegen, das alle Dreck am Stecken haben und nicht gegen das kriminelle Treiben der Justiz vorgehen, um im Fall der Fälle, das etwas aufkommt, nicht mal negativ gegen die Justiz agiert zu haben um von denen gut behandelt zu werden. Wie das so üblich ist, eine staatliche Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich kenne seit vielen Jahren ein Fall, da geht es weder um Knast oder Klapse, da geht es um ein paar Grenzsteine oder -nägel. Dieser Familie wird seit 28 Jahren auf die übelste Weise mitgespielt und keine Behörde und kein Politiker ist für die Sache zuständig, weil man sich gegenseitig nicht weh tun will. Für diese Familie gilt kein Grund- und Menschenrecht, wie für Gustl Mollath und viele andere. http://www.rechtsverweigerung.de/
    Somit macht sich jeder mitschuldig, der zur Wahl geht und von den etablierten Parteien jemanden wählt.

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  14. Es sieht schlecht aus für Herrn Mollath, weil bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsform nicht das Verhalten (der Herrschenden) berücksichtigt wurde. Dadurch kann keine den Menschenrechten entsprechende Rechtspolitik geboten werden.
    Herr Mollath ist vom Wohlwollen der Gruppe aus Psychiatrie und Justiz abhängig. Dieses Wohlwollen ist durch die von bekannten Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram Experiment und vom Stanford Prison Experiment - http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ) nicht vorhanden. Rechtsanwalt BOSSI 2006 an einen Untergebrachten:
    „… Hieraus wollen Sie sehen, dass Sie im Maßregelvollzug rechtlich ohne jede Hilfe und ausschließlich auf die Beurteilung der Ärzte angewiesen sind. …“ BOSSI legte dem Betroffenen „händeringend“ nahe, sich den Ärzten zu fügen. (Diskussionsforum „Flucht und Ausreise“, http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=threadview&t=3882058&pg=1 ).
    Außerdem gibt es eine bekannte Selbstliebe, den Narzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ), eine Gruppenaggressivität, die Xenophobie (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) und das Bestreben, Kritiker zu ächten (vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm ). Rechtsmittel und auch Petitionen sind übrigens Kritiken. Es gibt auch weitere egoistische Interessen wie z.B. Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw.. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist auch bekannt.
    Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Ein derartiges, vom Narzissmus geprägtes selbstgefälliges Gruppenverhalten kann z.B. auch bei der Bundesregierung beobachtet werden (vgl. z.B. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt (vgl. http://wikimannia.org/Frank_Fahsel , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ u.a.)
    Herrn Mollath sollte gestattet werden, aus der „Staatsbürgerschaft“ der BRD entlassen und ihm überlassen werden, in einem Land politisches Asyl zu bekommen.
    Unter „Pariah-Staat Deutschland missachtet internationale Rechtsnormen“ kann man u.a. lesen:
    Deutsche Staatsbürger können mit Aussicht auf Erfolg politisches Asyl in den USA beantragen ( vgl. http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm ).
    Vorschlag gegen den Machtmissbrauch:
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Diesen Gremien sollten keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.

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