Montag, 11. August 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 15. Tag: Verhandlungsmarathon

15. Verhandlungstag in
Regensburg
Der 15. Verhandlungstag im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath wird mit Spannung erwartet: Nicht nur die für heute vorgesehenen Plädoyers, sondern auch die Ankündigung des Angeklagten, eigene Anträge zu stellen und sich nunmehr auch selbst zur Sache einlassen zu wollen, sorgen für einen vollen Saal.

Der Prozesstag beginnt mit der Verlesung eines Berichts über die am 6. August 2014 erfolgte Durchsuchung der EDV-Anlage in der Arztpraxis R. in Nürnberg durch das örtliche Kriminalfachdezernat. Dort erhofften sich die Ermittler weiteren Aufschluss über die Entstehungsgeschichte des Attests, in welchem der Arzt Markus R. der damaligen Frau Mollath Verletzungen bescheinigt hatte. Ergebnis: Zwei durch die Verteidigung als fehlend monierte Dokumente konnten nicht mehr rekonstruiert werden. Der ursprüngliche Server sei seit dem fraglichen Zeitpunkt bereits ausgetauscht worden, außerdem könne es sich auch um Schreib- oder Bezeichnungsfehler handeln.




Anschließend erfolgt die Verlesung zweier früherer Schreiben Gustl Mollaths sowie eines aktuellen Schreibens von Martin Heidingsfelder an die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Diese führt aus, dass nicht prozessbeteiligte Personen zwar kein Anregungsrecht hätten, sie das Schreiben aber dennoch verlese, um keine Informationen zu verschweigen. Thema des Briefes sind Recherchen des Martin Heidingsfelder im Umfeld einer Nürnberger Orthopädie-Praxis, in welcher Mollaths Ex-Frau angeblich nach einem Sprung aus dem fahrenden Auto in Behandlung gewesen sein soll. Eine bereits auf Antrag der Verteidigung erfolgte Nachfrage dort war ergebnislos geblieben. Die generelle Unzuverlässigkeit dieses privaten Ermittlers veranlasse ihn nicht, einen neuen Beweisantrag zu stellen, führt Gerhard Strate dazu aus. Mollath entgegnet, »ein Herr Heidingsfelder« habe dort angerufen und Frau Mollath sei dort bekannt. Er bitte seine Verteidigung, einen ordentlichen Antrag zu stellen. Er halte es für »skandalös«, dass nicht ordentlich ermittelt werde. Die Vorsitzende Richterin erklärt, eine Schweigepflichtsentbindung liege nicht vor. Nebenklagevertreter Horn führt aus, der Name des Arztes sei durch den Angeklagten ins Blaue hinein ins Spiel gebracht worden und es bestehe keine Veranlassung für eine erneute Schweigepflichtsentbindung.

Auch die nun folgende Einlassung Mollaths ist gekennzeichnet von der Distanz zu seinen Verteidigern: Den Mangel an rechtsanwaltlicher Unterstützung bei seinen Ausführungen bitte er zu berücksichtigen, beginnt er seinen Vortrag und beteuert, »Dr. Strate nach wie vor dankbar« für seine Freiheit zu sein. Sodann erklärt er, die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen zu haben. Eine geistige Erkrankung sei nie vorgelegen, eine Gefahr nie von ihm ausgegangen. Vielmehr sei seine Ehefrau in kriminelle Geschäfte verwickelt gewesen, deren Strafmaß zwischen fünf und zehn Jahre hätte betragen können. Sie habe hochriskante Spekulationsgeschäfte durchgeführt, »die uns hohe Verluste einbrachten«. Als Zeugen hierfür benennt er Robert L. und Eduard S. Letzterer sei von seiner Ex-Frau so massiv bedroht worden, dass dieser eine Strafanzeige gegen sie erstattet habe. Beide Zeugen würden ihn seit seiner Schulzeit kennen.


»Behörden verschwendeten keinen Gedanken auf mein Schicksal«


Für die Beendigung der Straftaten habe er sich einsetzen müssen, doch diese seien nicht unterbunden worden. Seine Frau habe einfach verschiedene Straftaten gegen ihn behauptet, Gerichte und Behörden »verschwendeten keinen Gedanken auf mein Schicksal«. Schließlich sei seine Frau bei einem Streit aus dem Auto gesprungen und habe sich verletzt. Aus dem Weg habe man ihn räumen wollen und im Prozess Straftaten behauptet, die er nicht begangen habe. »Sie, nicht ich, könnte Wahnvorstellungen haben«, führt er unter Hinweis auf die neue Tätigkeit seiner Ex-Frau als Geistheilerin aus und benennt als Beweismittel ihre Website. Dabei handle es sich um die Vermarktung eigener Wahnvorstellungen mittels krimineller Energie, weshalb er ein aussagepsychologisches Gutachten anrege. Nach der Befragung ihres jetzigen Ehemanns, der auf das Thema Geistheilung vor Gericht ungehalten reagiert habe, sei die Website leergeräumt worden.

Außerdem beantragt Mollath die Ladung Wilhelm Schlötterers als Zeuge, der bestätigen könne, dass der psychiatrische Gutachter Pfäfflin Mollaths Geschichte ihm gegenüber als »plausibel« bezeichnet habe. Dies sei er bereit, auch vor Gericht zu bestätigen. Als weitere Zeugen benennt er die Psychiater Dr. Weinberger und Dr. Dieckhöfer zum Thema Falschgutachten sowie den ehemaligen hessischen Steuerfahnder Rudolf Schmenger, der ebenfalls »psychiatrisch entsorgt« worden war. Nedopil habe schließlich dessen geistige Gesundheit bestätigt. »In meinem Fall geht es um mehr«, denn die Öffentlichkeit habe nun ein Auge auf die psychiatrischen Anstalten geworfen. Schmenger könne zudem die Einflussnahme der Politik auf die Staatsanwaltschaften bestätigen: Hier gehe es nicht um Zufälle oder schlampige Arbeit, denn auch die Regensburger Staatsanwaltschaft habe zuerst einen besseren Wiederaufnahmeantrag vorgelegt und nach anschließender Weisung eine Soft-Version nachgelegt.

Die Vorsitzende Richterin kommt auf die Anlasstaten zurück: »Wollen Sie sagen, was sich am 12. August 2001 ereignet hat?« »Ich habe nichts hinzuzufügen«, antwortet Mollath, »ich habe die Taten nicht begangen.« Auf weitere Nachfragen ergänzt er, seine Aussagen dazu seien bereits umfangreich in den Akten festgehalten.


Mollath: »Mangelnde rechtsanwaltliche Unterstützung«


Nach einer Pause erklärt Rechtsanwalt Strate zu Mollaths Vorwurf der »mangelnden rechtsanwaltlichen Unterstützung«, er habe auf dessen Faxanschreiben hin eine »ausführliche Mail auf eine von ihm genannte Mailadresse« geschickt. Mollath erwidert, diese sei nicht bei ihm angekommen und stellt einen technischen Fehler in den Raum. Liest man das im Dokument »Beweisermittlungsantrag Mollath« auf strate.net veröffentlichte Schreiben Mollaths an Strate vom 31. Juli 2014, so fällt folgendes auf: Unter P.S. schreibt er, dass er momentan weder postalisch noch per Fax erreichbar sei, jedoch »versuchen« würde, seine »E-Mail-Adresse öffnen zu können«. Eine Formulierung, die nicht darauf schließen lässt, dass dies je zuvor gelungen wäre.  

Im Folgenden nimmt die Staatsanwaltschaft Stellung zu Mollaths Beweisangeboten, die nach Meindls Auffassung allesamt abzulehnen seien. So führt er unter anderem aus, dass die Aussagen von Dr. Weinberger und Dr. Dieckhöfer zu früheren Falschbegutachtungen Mollaths dem Zeugenbeweis gar nicht zugänglich seien. Vielmehr sei in einem solchen Fall ein weiterer Sachverständiger zu bestellen, denn ein Zeuge habe keine Beurteilungen abzugeben. Die Bescheidung von Mollaths Anträgen durch die Kammer verläuft erwartungsgemäß: sie werden abgelehnt. Sodann folgt die Verlesung von Mollaths Bundeszentralregisterauszug, der belegt, dass eine rechtskräftige Vorverurteilung nicht vorliegt. Anschließend wird die Beweisaufnahme geschlossen.


Das nun folgende Plädoyer von Oberstaatsanwalt Meindl ist eine absolute Herausforderung für das Sitzfleisch und die Nerven der Zuhörerschaft, denn es dauert über vier Stunden. Unwillkürlich muss man an die im SPIEGEL 27/2014 wiedergegebene Aussage Meindls vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss denken, wo er 2013 ausführte:

»„Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“« (Zitat nachlesbar bei Gabriele Wolff )

Wie gerne möchte man solchem sich selbst genügenden Formulierungseifer mit Goethe entgegnen, in dessen Faust es heißt:
»Es trägt Verstand und rechter Sinn 
Mit wenig Kunst sich selber vor; 
Und wenns Euch ernst ist, was zu sagen, 
Ists nötig, Worten nachzujagen?«


Sturz in die Klüfte der rhetorischen Eitelkeiten


Nicht ohne Grund stand schon der Dichterfürst einer allzu großen rhetorischen Kunst mit Misstrauen gegenüber, die er als »Kunst des Verstellens« erkannte. Damit könnte er durchaus Wolfhard Meindl gemeint haben, der seinen ganzen Stolz daraus zu ziehen scheint, alles logisch begründen zu können, also auch das Gegenteil. Dass in den schroffen Klüften der rhetorischen Eitelkeiten die Wahrheitssuche schon mal ins Bodenlose abstürzen kann, ficht den nicht an, der in einem derart geschlossenen Kosmos lebt. Und so mag es auch Meindl gar nicht groß bekümmern, dass sein Plädoyer an vielen Punkten in krassem Widerspruch zu den in seinem Wiederaufnahmeantrag dargelegten Erkenntnissen steht. Dortselbst heißt es beispielsweise auf Seite 47:

»Neue Tatsachen und Beweismittel belegen jedoch, dass die Angaben der Zeugin Petra M. unglaubhaft, die Zeugin selbst unglaubwürdig war.« [Quelle]

In Meindls Plädoyer hingegen heißt es, die Zeugin habe »immer den gleichen Geschehensablauf« geschildert. (Hat Meindl tatsächlich derselben Hauptverhandlung beigewohnt wie alle anderen?) Für ein Opfer sei es nebensächlich, ob es mit der flachen Hand oder der Faust geschlagen werde. Im Kernbereich weise die Aussage Konstanz auf, weshalb es nach seinem Empfinden keinen Belastungseifer gegeben habe. Zwar habe der Sachverständige Eisenmenger zwar in allem recht, er, Meindl jedoch, ziehe andere Schlüsse aus dessen Erkenntnissen. Petra M. hätte »prophetische Eingaben haben müssen«, um schon am 14.8. 2001 zu wissen, dass ihr Ehemann sie ein Jahr später anzeigen würde. Ob es dazu wirklich allzu großer Hellseherei bedurft hätte? Der lange Streit, der sich im Hause Mollath um das Thema Schwarzgeld aufgeschaukelt hatte, mochte ja vielleicht derartige vorbeugende Maßnahmen induziert haben. Eine Möglichkeit, die Meindl glatt übergeht. Dabei hätte er durchaus darauf kommen können, denn kurz darauf führt er aus: »Er zeigte sie zuerst an. Das darf er machen. Also zeigte sie ebenfalls strafrechtlich Relevantes an.« Es sei sein gutes Recht, sie beim Arbeitgeber »hinzuhängen«. Aber es sei auch ihr unbenommen, ebenfalls so zu reagieren.

Dass Meindl, entgegen seiner in der Hauptverhandlung offensichtlichen Versuche, die Glaubwürdigkeit des Zeugen Edward Braun zu erschüttern, diesem nun doch Glauben schenkt, kommt überraschend. Er gehe davon aus, dass es das Telefonat zwischen Petra M. und dem Zeugen tatsächlich gegeben habe. Dieses belege eine massive Wut auf den Ehemann, die nicht unverständlich sei. Er stellt die Frage in den Raum, ob Kurierfahrten in die Schweiz ein Rechtfertigungsgrund für Schlagen, Beißen oder Treten wären. Ein derartiger Rechtfertigungsgrund sei ihm nicht bekannt, unterstreicht er abschließend seine Auffassung, Mollath habe die Körperverletzung tatsächlich begangen. Anschließend führt er aus, er sehe zum Zeitpunkt der Taten keinen Hinweis auf wahnhafte Störungen. Eine eventuelle Krankheit mochte sich später entwickelt haben, aber »ich sehe sie nicht«. Dass es für Mitmenschen zwar unangenehm sein könne, mit jemand Derartigem in Kontakt zu kommen, zähle zum allgemeinen Lebensrisiko. Deshalb sei jemand noch nicht krank oder schuldunfähig: »Der Angeklagte weiß und wusste Recht von Unrecht zu unterscheiden«, schließt er seine Beweiswürdigung zu diesem Thema ab.

Seine Ankündigung, nun noch zum Sachbeschädigungskomplex zu plädieren, ruft kurzzeitig Unruhe im Saal hervor, denn Meindl spricht bereits seit geschlagenen zweieinhalb Stunden. Wem das zu lange dauern würde, dem sei es unbenommen, den Saal zu verlassen, erklärt er ungerührt und quittiert Rechtsanwalt Strates Einwurf, dass er das leider nicht könne, mit einem kurzen Lächeln.

Wie schon zuvor fasst er auch im Bereich der Sachbeschädigungsvorwürfe die Beweislage so ausgiebig zusammen, dass man auf die Idee kommen könnte, die Quantität der Rede bürge für deren Qualität. Die harten Holzstühle im Zuhörerbereich sowie der eklatante Sauerstoffmangel im Saal tun ihr Übriges, um bleierne Müdigkeit über diesen mit Abstand anstrengendsten Prozesstag im Mollath-Verfahren zu senken. Immerhin konstatiert Meindl, dass Mollath weder auf frischer Tat ertappt worden sei noch die Videofotos eine Identifizierung zulassen würden. Aufgrund der Verbindung der meisten angeblich Geschädigten zum Umfeld um Gustl Mollath jedoch sieht er in sieben Fällen die Sachbeschädigungen als erwiesen an. Lediglich zwei der Fälle: zerkratzte Autoscheiben bei Gerichtsvollzieher H. sowie eine angebliche Gefährdung des Rechtsanwalts G. bei einer Autobahnfahrt betrachtet Meindl als nicht nachweisbar.

Abschließend erklärt er, der Grund für Mollaths Einweisung in die Psychiatrie ergebe sich aus den Akten: Anlass sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Rechtsanwalt G. gewesen, den dieser gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Sachbeschädigungsvorwürfe erhoben hatte. Dies sei zum Anlass dafür geworden, dass schlichte Sachbeschädigungen als hochgefährliche Taten hochgestuft wurden. Ob besagter Rechtsanwalt für diesen Verfolgungseifer einen Grund gehabt haben könnte und weshalb dennoch nach heutigem Kenntnisstand niemals Schadensersatzansprüche an Mollath herangetragen worden waren, diese Fragen lässt Meindl glatt unter den Tisch fallen.

Im Anschluss fordert Meindl den Freispruch des Angeklagten aufgrund des Verschlechterungsverbots und die Zuweisung der Verfahrenskosten an die Staatskasse. In Sachen der Unterbringung seien die positiven Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben.


Nach einer kurzen Pause folgt das Plädoyer von Nebenklagevertreter Horn, der von einer ehelichen Auseinandersetzung ausgeht, die vom Angeklagten mit zunehmend wachsender Verbitterung geführt worden sei. So habe er von seiner Frau verlangt, Rechnungen zu begleichen, während er gleichzeitig ihre Geschäfte missbilligt habe. Vorgaben zur Lebensführung habe er ihr machen und ihr seine Weltsicht aufzwingen wollen. Zu seiner Verteidigung habe Mollath versucht, das »Attest in einen größeren Zusammenhang zu stellen«. Laut Horn zeige die Analyse der Aussagen, dass seine Mandantin »ohne jeden Belastungseifer« ausgesagt habe. Zudem habe der Zeuge Braun über einen Telefonanruf berichtet, den es nie gegeben habe.


Belastungseifer treibt giftige Blüten


Eben der Belastungseifer der Ex-Frau ist es, der im Zentrum des glänzenden Plädoyers der Verteidigung steht, das bereits jetzt im Volltext auf strate.net nachlesbar ist. In harten Schnitten stellt Gerhard Strate die parallel ablaufenden Geschehnisse im Rahmen der HVB-Innenrevision und der zeitgleich erfolgten Strafanzeigen Petra M.s gegen ihren Ex-Mann gegenüber. Plastisch arbeitet er den Zeitdruck heraus, unter dem die umtriebige Bankerin zwischen polizeilichen Verhören und Terminen mit der Revisionsabteilung in den entscheidenden Tagen gestanden haben muss. Dass ihr unter wachsendem Druck immer neue angebliche Straftaten ihres Ex-Mannes einfielen, wird durch die von Strate akribisch ausgeführte Zeitschiene der einzelnen Ereignisse überdeutlich. Auch ihr Hinweis an die Polizei auf eine angeblich fehlende Waffenbesitzkarte für ein eigentlich erlaubnisfreies Luftgewehr wird so als giftige Blüte ihres Belastungseifers erkennbar:

»Der Hinweis auf die Waffenbesitzkarte, die die Mutter ihres Wissens besessen habe, und die dann Mollath nach dem Tod der Mutter angeblich nicht mehr erneuert habe, ist einfach und schlicht eine Lüge, allein behauptet, um dem angesprochenen Polizeibeamten und seinen Kollegen nahezubringen, es müsse sich tatsächlich um eine erlaubnispflichtige, also scharfe Waffe handeln, und sie so zu einer Durchsuchung von Mollaths Haus zusätzlich zu motivieren.« [Quelle]

In zwingender Weise führt Strate die inneren Zusammenhänge der beiden Ereignisschienen aus, die ihren vorläufigen dramatischen Höhepunkt im September 2003 finden sollen. Hierzu heißt es im Plädoyer der Verteidigung:

»Der Vergleich [mit ihrem früheren Arbeitgeber] wird geschlossen am 16.9.2003. Der ist jetzt sicher unter Dach und Fach. Und jetzt beginnt die Abrechnung mit Gustl Mollath.
 Einen Tag später – und jetzt sind wir wieder auf unserem anderen Schauplatz –, und zwar am 17.9.2003, befindet die inzwischen in Berlin bei Martin M. lebende Petra Mollath sich wieder in Nürnberg. Sie besucht an diesem Tage in Erlangen in dem Klinikum am Europakanal eine Fachärztin für Psychiatrie, Frau Dr. K.«
[Quelle]

Wie zielgerichtet die naive Ärztin eingespannt wurde, ergibt sich schon daraus, dass Petra M. ihr weder vom Verlust ihres Arbeitsplatzes berichtete noch erwähnte, dass die ärztliche Stellungnahme gerichtliche Verwendung finden würde. Damit war die Abwärtsspirale in Gang gesetzt, in deren Sog Gustl Mollath schließlich für volle siebeneinhalb Jahre von der Bildfläche verschwinden sollte.


Anschließend plädiert Verteidiger Johannes Rauwald zu den Sachbeschädigungsvorwürfen, die er als absurd bezeichnet. Zum angeblichen Videobeweis führt er aus:

»Doch auf die Entstehung der Aufnahmen kommt es letztlich nicht an. Denn viel grundsätzlicher fragt sich, was mit den Aufnahmen, die – wie beabsichtigt – später zum Gegenstand von Strafprozessen gemacht wurden, nachgewiesen werden sollte. Zu Reifenbeschädigungen an den im Bild erkennbaren Fahrzeugen ist es in der betreffenden Nacht nicht gekommen. In der gesamten Akte befindet sich keine Strafanzeige wegen Reifenbeschädigungen, die in dieser Nacht am Danziger Platz stattgefunden haben. Es gibt noch nicht einmal eine telefonische Mitteilung bei der Polizeiwache über einen solchen Vorfall.« [Quelle]

Zur Verdeutlichung: Eine nicht identifizierbare Gestalt auf einem Video, von welchem nur wenige Einzelbilder vorhanden sind, macht sich in einer Nacht, in welcher es zu gar keinen Schäden gekommen ist, offenbar an einem Fahrzeug zu schaffen. Oder bindet ihre Schuhe zu. Wer weiß das schon so genau? Einfach entsetzlich, auf welchem Humbug die systematische Verräumung Gustl Mollaths gegründet werden konnte, ohne dass auch nur irgendeine Institution korrigierend eingegriffen hätte.

Am Ende des Plädoyers weist Rechtsanwalt Strate auf einen erstaunlichen Umstand hin:

»Bedauerlich finde ich, dass der hier gehörte Sachverständige Prof. Dr. Nedopil sich nicht dazu aufschwingen konnte, ein klares Wort zu früheren Gutachten zu sagen. Auf einem deutschpolnischen Psychiaterkongress in Polen im letzten Jahr hatte er sich dazu erklärt und unzweideutig früher in der Sache Gustl Mollaths tätig gewesenen Gutachtern vorgeworfen, sie hätten die im Jahre 2006 verabschiedeten Standards der forensisch-psychiatrischen Begutachtung nicht beachtet. Dazu hat er sich in dieser Hauptverhandlung offenbar nicht aufraffen können. Das Schicksal Gustl Mollaths gibt der Psychiatrie offenbar keinen Anlass zur Selbstkritik. Sie hat hierzu ein Motiv. Sein Fall war das Fiasko der Psychiarie.« [Quelle]

Strate bezieht sich hier auf eine Rede, die auch online verfügbar ist. Etwa ab Minute 27 spricht Nedopil Klartext, im Gegensatz zu seinem eher geschmeidigen Auftritt in Regensburg:



Das Plädoyer der Verteidigung schließt mit der allerletzten Bemerkung:

»Ein solcher Prozess wie der hier geführte ist geprägt durch dichte Terminierung, viel Vor- und Nachbereitung. In dem dadurch entstehenden täglichen Betrieb gibt es nur wenige Momente, die wirklich erheben. Immerhin bereiteten mir in der ersten Woche zwei Turmfalken-Pärchen gelegentlich einen solchen Moment. Wenn sie in weiten Kurven die Spitzen des Regensburger Domes umfliegen, hin und wieder durch gellend-krächzende Schreie auf sich aufmerksam machen und in hundert Meter Höhe mit scharfen Augen alles unter sich im Kleinsten verfolgen – das hat etwas Erhabenes! Hohes Gericht, nehmen Sie die scharfen Augen der Regensburger Turmfalken mit in die Beratung!
Ich beantrage, Gustl Mollath ohne Wenn und Aber freizusprechen.«

Gustl Mollath: »Mein Degen war die Feder!«


Anschließend, es ist schon nach 21.00 Uhr, hat Gustl Mollath das Letzte Wort. Schon im Verlauf des Plädoyers hatte sein Gesicht zu erkennen gegeben, dass er sich in diesen letzten Augenblicken seines Wiederaufnahmeverfahrens vielleicht zum ersten Mal über die außergewöhnliche Qualität seiner Verteidigung bewusst geworden ist, mit deren Arbeit er sich offenkundig nur am Rande beschäftigt hatte. Dass das überaus brillante Plädoyer von Strate und Rauwald nur die Quintessenz einer über viele Monate hindurch geleisteten Schwerstarbeit darstellt, scheint ihm irgendwie entgangen zu sein. Und so entbehrt es nicht einer gewissen Tragik, wie er sich gerührt beim »lieben Herrn Dr. Strate und dem lieben Herrn Rauwald« für das Plädoyer bedankt. Ob Mollath in diesem Moment schon klar ist, dass Gerhard Strate sich nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens »aus allen weiteren Aktivitäten in dieser Sache zurückziehen« wird? 

Auch für die Bemühungen des Gerichts findet Mollath lobende Worte, während seine Ansprache an OStA Meindl eher gallig ausfällt, was nach dessen vierstündigem Meisterstück der Rabulistik auch kein Wunder ist: Ausdrücklich bedankt sich Mollath bei ihm für diesen »Einblick in die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaften in Bayern.«

Anschließend führt er aus, seine Frau sei »kein kleines Hascherl« gewesen, das sich vom bösen Mann dominieren lassen würde. Vielmehr habe sie ihre Fähigkeiten genutzt, um ihn fertigzumachen. Sehr schwer sei es für ihn, zu realisieren, wozu sie fähig war. Nochmals betont er, die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen zu haben. Von Polizeibeamten sei er misshandelt worden, schlimmer als einen Tanzbären habe man ihn vorgeführt. »Gestandene Knackis winselten um einen Platz im Gefängnis«, umschreibt er die Zustände in den psychiatrischen Anstalten. Er sei kein Michael Kohlhaas und bitte um einen Freispruch mit bester Begründung:

»Ich habe nie den Pfad des Rechts verlassen, mein Degen war die Feder!«

Die Urteilsverkündung wird am 14. August um 9:00 Uhr erwartet.

>> Wortprotokoll vom 15. Hauptverhandlungstag



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41 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Frau Prem,
    Sie haben den langen Prozeß-Tag vollendet wiedergegeben, mit einer Distanz die den Beteiligten gerecht wird, wobei mir das Zitat von Oberstaatsanwalt Herrn Meindl nicht bekannt war (bei Frau Wolff).
    Erwähnenswert ist noch die Aussage von Meindl, "....daß ich an eine Verschwörungstheorie (Komplott) nicht glauben "darf"... ." Das sorgte für leise Heiterkeit unter den Zuschauern. Meindl ergänzte, bzw. verbesserte sich "kann". War es ein "Freudscher Versprecher" oder darf daran gedacht werden, Herr Oberstaatsanwalt wollte in seiner fähigen Art durchaus vermitteln, zu was er verdonnert wurde?! Es lässt sich alles wenden, wie es passt. Etwas erinnerte mich der Stil an die psychiatrische Stellungnahme von Herrn Prof. Nedopil, der Charakter von Herrn Mollath lässt sich "so oder so" darstellen, von welcher Perspektive aus der Charakter charakterisiert werden soll.

    Da zwischenzeitlich bekannt ist, ein Buch wird bald Hintergründe, erläuternde Sichtweisen des Anwaltes Herrn Strate aufzeigen, dürfen wir gespannt sein, welche Gedanken er vorbringen wird, welche so im Prozeß keinen Platz haben.

    Ergänzend etwas Erlebtes:
    als wir fast eineinhalt Stunden vor Prozeßbeginn zum Eingang des Gerichts gingen, warteten bereits einige "Gäste", die bisher von uns noch nicht gesichtet worden waren. Später kam noch Herr Heidingsfelder, Herr Manfred Riebe in die wartende Schlange. Gleich an der Türe ein älterer Herr auf einem Klappstuhl. Wir alle kamen ins Gespräch und im Laufe des Tages stellte es sich heraus, es war Herr Erich Stephany, die Geschichte mit den Spendengeldern. In der Mittagspause saßen wir noch mit anderen Prozeßbeobachtern im Rosarium, darunter eine "Vertaute" von Herrn Mollath Eva, ein weiterer Herr. Mitten in der Gesprächsrunde erzählte er eine bewegende Geschichte, wie er als Vater die Nabelschnur seines Sohnes durchschnitt, das Baby auf seiner Hand lag, wie ein "Schmetterling", so fügte er hinzu.
    Da einte sich Innen und Außen, der "Schmetterling" war angekommen, aus der Meditation, Zeit und Raum einten sich, Goethe hätte seine Freude, wäre er am Tisch gesessen.
    Später erzählte der Herr mir noch unmittelbar vor dem weiteren Prozeßverlauf, wie er von seiner Ehefrau geschlagen wurde, aber wem hätte er es damals zu jener Zeit erzählen können, er mußte alleine damit fertig werden.
    Und so gewinnt der Hinweis von Herrn Mollath eine ganz neue Variante, "er" mußte sich gegen seine Ehefrau wehren.
    Warum hat der Oberstaatsanwalt dies nicht einbezogen, es könnte doch sein, die Ehefrau ging auf Herrn Mollath los. Warum wird immer noch von der Gesellschaft oft nur einseitig der "schlagende" Mann gesehen?!

    Herrn Mollath würde ich sagen, bei der Bayerischen Justiz, bedarf es nicht eines "Degens", es bedarf des "Schwertes", so wie dem Christus das Schwert in einem bekannten Bild aus dem Munde fährt.
    In diesem Sinne mögen (meine) Feinde und Freunde die Worte verstehen, gerade wenn sich Dritte daran störten. Die Wahrheit ist manchmal auch ein zweischneidiges Schwert.
    Noch ist das Urteil nicht gesprochen..... . .
    Herrn Mollath (Dank an Eva) habe ich Frau Prem, dabei zufällig auch Herrn Strate kurz persönlich kennengelernt und viele Prozeßteilnehmer gesprochen, Schicksale berührt, Opfer von Justiz und Psychiatrie, aber auch der juristische Sachverstand von Prof. Müller war eine Freude in der Dramatik des Lebens. Ich gehe davon aus, mit dem Urteil, egal wie es ausgeht, beginnt der interessante Teil für die Allgemeinheit….

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    1. Gott habe ihn selig.
      Ich hoffe, er ist eines natürlichen Todes gestorben, denn auch er gehörte zur Riege jener, die im Zusammenhang mit dem Fall Mollath fertiggemacht wurden, wenn ich mich recht entsinne...

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  2. Liebe Frau Prem,
    vielen Dank für Ihren wiederum hervorragenden Bericht! (Auch das Atmosphärische ist recht plastisch, so dass man alles gut nachvollziehen kann.)

    Dr. Strates Plädoyer ist wirklich brillant. - Sehr erhellend ist die Entstehungsgeschichte des Zettele Numero 1. - Zwar ist vieles so, wie wir das schon früher vermutet hatten (=Generalprobe der P3M, auch die Rechtsanwältin im Hintergrund). Ganz neu ist aber, dass die Gottesanbeterin - womit ich den unschuldigen Kerfen nicht Unrecht tun möchte - auch die naive Dr. K. nach Strich und Faden geleimt hat. (Wie man ein ärztliches Dokument über Dritte erstellen kann, ohne den Verwendungszweck etc. drüber zu schreiben, ... eine unbeschreibliche Dummheit, die keiner Sekretärin passieren würde. Zumal in einer Einrichtung, wo Zetteles en gros anfallen.)

    Herzliche Grüße
    A.B.


    PS: Hier nochmal der Hinweis auf das angekündigte Buch, dass man schon vorbestellen kann.

    Strate, Gerhard: Im Namen des Volkes!
    Gustl Mollath, Monika Weimar und andere - Erfahrungen eines Strafverteidigers


    Verlag Orell Füssli
    288 Seiten, 19,95 EUR
    ISBN 3-280-05559-8
    ISBN 978-3-280-05559-5

    Erscheinungstermin: November 2014

    Verlagsankündigung: hier

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  3. Das Plädoyer des Staatsanwaltes gibt zu deutlich auf eine ungeschriebene Regel Hinweis: Wenn eine politische Weisung die Wiederaufnahme befiehlt, wird die Anklage die Vorwürfe verstärken. Eine Machtdemonstration.

    Der Staatsanwalt schwächte dadurch die Position der Justiz aber gleichzeitig enorm, denn wenn es ab nun rechtens sein soll, statt den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, befreundete Ärzte für Ferndiagnosen über einen mißliebig gewordenen Dritten einzusetzen, und die Mediziner sich dafür hergeben dürfen; wenn Schicksale über Atteste von Bekannten und deren Bekannten entschieden werden, während das Gericht zur zappelnden Marionette an den Fäden der Vorarbeiter verkommen möchte, dann ist das Ende des Rechtsstaates manifestiert.

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  4. Ein herzliches Dankeschön für den hervorragenden Bericht! IM NAMEN DES VOLKES von Herrn Strate habe ich vorbestellt. Ich bin gespannt, ob und wann Herr Mollath entsetzt feststellen wird, dass sich Herr Rechtsanwalt Strate zurückgezogen hat und ihm nicht mehr hilfreich zur Seite stehen wird? Er wird ihn noch dringend benötigen...

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  5. Die Einzelheiten des Geschehens um und mit Herrn Mollath sind so umfangreich, erst das Mitlesen der gesprochenen Worte lässt manches Geschehen neu bewerten. Herr Strate dankt der unbekannten Bankfrau oder Bankmann, welche den Revisionsbericht veröffentlichte. Der Bericht war die Grundlage für die physische Freiheit. Wohl durch die Öffentlichkeitsarbeit des Unterstützerkreises wurde das Gewissen der unbekannten Person geweckt, sie schickte den Bericht los. Nun ist in der Stellungnahme nachzulesen, Nedopil: "Ich möchte….. Vorbemerkungen machen. - Das ist einerseits erforderlich, weil im Laufe des Verfahrens im Saal …….. Mahnungen, Appelle an meine Ethik, wie ich mich zu verhalten habe."

    "Saal", das war die spontan gestellte Frage (1. Tag) an ihn, wegen des Gewissens, welche er mir mit einem klaren Nein beantwortete. Am nächsten Tag sein vorwurfsvoller Blick (er hatte wohl „hier“ mitgelesen), nun seine Reaktion, Mitteilung sogar gegenüber dem Gericht.
    Zu fragen ist, was ist "Gewissen". Es war ja die "Stimme" im inneren Mollaths, welche Prof. Pfäfflin als Anlaß nahm, zu spekulieren, vielleicht höre Mollath noch mehr Stimmen, dann könne spekulativ sogar Schizophrenie vorliegen. Diese Gedankenüberlegungen führen dazu, festzustellen, in der Psychiatrie darf es kein "Gewissen" geben, denn Gewissen ist grundsätzlich, das zeigen nun die veröffentlichten Gutachten, Bemerkungen der Psychiater, die Grundvoraussetzung für Schizophrenie, der erste Baustein sozusagen der Psychiater. Dies ist die logische Schlußfolgerung für das Geschehen der Psychiatrie mit Herrn Mollath. Pfäfflin und Nedopil begründen nun die „gewissenlose Psychiatrie“?!

    Eine glanzvolle Nebenleistung des Gerichtsverfahrens. Welche Diskussionen wird es nun in Folge geben. Man/frau darf jedoch wissen, das persönliche Gewissen ist eigentlich die Glanzleistung des Christlich-Abendländischen Bewußtseinsentwicklung, die individuell-götliche Stimme, oder der Christus in uns, eben die Stimme des Gewissens, ganz unabhängig religiöser Definitionen.

    Eine kleine Begebenheit aus dem Gerichtssaal an diesem Tage:
    am Ende einer Pause, bevor der Prozeß fortgesetzt wurde, kam Herr Manfred Riebe (Nürnbeg-Wiki) auf mich zu, erzählte, Herr R. Heindl (pens. Richter) sei am 1. August verstorben, in den nächsten Tagen sei die Beerdigung. Riebe fügte noch hinzu, Heindl sei Eltern-Sprecher der Rudolf Steiner-Schule in Nürnberg gewesen.
    Sagte Herrn Riebe, spüre in diesem Momente seine Anwesenheit, worauf Riebe emotional bewegt sagte, "könnte sein".
    Richter Heindl war eine wichtige Person für das weitere Schicksal von Mollath. Er ermöglichte bei Ministerin Haderthauer, daß ein privater Psychiater in die Forensik Bayreuth durfte, Mollath ließ sich explorieren.
    Verstorbene sind für uns Lebenden wichtig, Heindl war im Gerichtssaal anwesend. Nur kurze Zeit später kommt während des laufenden Prozesses eine Person, bittet mich zu rutschen, weil zwei Plätze weiter, der letzte noch freie Platz im Saal. Doch ich bleibe sitzen. Mir kommt das Gesicht des Mannes irgendwie bekannt vor. Neben meiner Ehefrau saß ein pensionierter Lehrer aus dem Unterstützerkreis, den ich zuvor kennengelernt hatte. Hörte in seinem Gespräch mit dem Manne, der Bruder sei Gerichtsreporter gewesen. Er erzählte von dem tragischen Tod (Krankheit), war emotional tief bewegt. Darauf sagte ich einen Namen. Es war der Bruder des Journalisten der Mittelbayerischen Zeitung, die jetzt live aus dem Prozeß berichtete. Der „Journalist“ hatte 1989 Kontakt mit uns aufgenommen, als wir auf der Flucht waren, später über den Versuch der Entmündigung meiner Person berichtete. Auch hier war der Verstorbene zu spüren, seine Anwesenheit, er war ja früher Gerichtsreporter in diesem Saal gewesen. Verstorbene, Lebende, Einheit.

    Es ist zu hoffen, die RichterInnen, auch die ehrenamtlichen (Schöffen), haben ein Gewissen, bevor sie ihr Urteil sprechen, auch wenn sie sich dadurch für Psychiater möglicherweise angreifbar machen.

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  6. Das ganze ist nur noch eine schauerlicher Prozeß, den ich persönlich als Beweis ansehe für meine Zeilen:
    Justitia verhüll` dein Haupt,
    deine Diener sind verblendet.
    Niemand ist mehr, der dir glaubt:
    Das Recht ist längst geschändet.
    Dein Schwert und Waage sind nicht mehr
    was sie einmal waren;
    Unrecht schleichet hin und her
    beugt Recht, was Rechte waren.
    (1PS)

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  7. Es war wichtig und wertvoll, dass Herr Dr. Strate die eines Rechtsstaates und seiner Justiz unwürdigen Unglaublichkeiten an das Licht geholt und einer Korrektur zugeführt hat. Er hat über die Maßen Großes geleistet, auch in menschlicher Hinsicht. Sein Mandant allerdings hat sich eines solches Verteidigers und Menschen im Verlaufe der Zeit als unwürdig erwiesen. Herr Mollath hat einen Gerhard Strate nicht verdient; für den "Fall" Mollath war Herr Strate die allerbeste Wahl, - für Herrn Mollath war er zu schade. Zu Gunsten von Herrn Mollath könnte man nur annehmen, dass er sich der übermenschlichen Leistung seines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens bewusst gewesen ist. Gerhard Dörner, mit welchem mich sonst nichts verbindet, hat etwas Kluges gesagt: Herr Mollath möge sich bei seinem Verteidiger öffentlich entschuldigen. Dafür aber ist es jetzt zu spät. Um Herrn Mollath wird es sehr schnell einsam werden. Und ich habe kein Mitgefühl mehr mit ihm.

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    1. "Sein Mandant allerdings hat sich eines solches Verteidigers und Menschen im Verlaufe der Zeit als unwürdig erwiesen."
      1. Sind Sie allgemein als Persn überhaupt nicht berechtigt solche Urteile über andre Menschen zu sprechen.
      2. Sind Sie, als konkrete Person, mit Ihren Verfehlungen, nicht in der Lage über die Würde zu urteilen.
      3. Das Verhältnis Mollath-Strate geht Sie, wie andere überhaupt nichts an.

      Mollath ist trotz einem oder hunderte Unterstützer alleine - er alleine hat 7,5 Jahre in der Psychiatrie gesessen, er alleine hat alles verloren, er alleine muss das Urteil annehmen, das der neue Prozess bringt; da braucht er kein Mitgefühl oder einen Clown, der Ihm Einsamkeit als Bannfluch und Strafe hinwirft.


      Ich verbitte Ihre Grenzüberschreitende Anmaßung gegenüber Herrn Mollath. Ist Ihnen klar, dass Sie sich auf dieselbe Schieflage willkürlicher (verhaltensabhängiger) Bewertung und Beurteilung wie Brixner, Leipziger und co begeben?
      Offenbar nicht.

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  8. Werter Herr Postel!

    Sie schreiben:

    "Sein Mandant allerdings hat sich eines solches Verteidigers und Menschen im Verlaufe der Zeit als unwürdig erwiesen."
    Obschon ich Herrn Mollath hart kritisierte, wie er mit Herrn Dr. Strate umging, werfe ich ihm nicht vor, er wolle nicht.

    Er konnte nach meiner Meinung nicht. Das ganze Geschehen überforderte ihn, er war ja früher auch nicht der Mensch für große Auftritte. Seine täglichen "Bezugspersonen" waren Autos mit ihren menschlichen Anhängseln.

    So lebte er anscheinend mit seiner Frau zu zweit zufrieden gegen den Rest der Welt, mit einem Privatleben in einer kleinen geschlossenen Gesellschaft, wie es viele biedere Deutsche tun. Bis sie ausbrach.

    Herr Strate rettete Herrn Mollath bildlich gesprochen von einer Strafinsel, begegnete ihm noch, als er vor vielen Menschen beim Schwimmen versagte.

    Aber der Ertrinkende schlug um sich, sah den Retter nicht, nur das stürmische Meer. Im entscheidenen Augenblick rettete sich der Anwalt mit einem verbalen Schlag, um nicht selbst mit unterzugehen.

    Ich finde beider Verhalten situationsbezogen völlig in Ordnung.

    Das Benehmen des Klienten drückte seine existenzielle Not und panische Angst unübersehbar aus, es zeigte uns, wie unmöglich es ist, von dem strampelnden Menschen jetzt zwischenmenschliches Gespür für leise Töne zu verlangen.

    Beinahe alle Opfer längerer Verbringung, seien es ehemalige Geiseln, einem Elternteil Entzogene, aus Abhängigkeitsbeziehungen extremer Art Freigekommene, oder aus autoritativen Institutionen Freigelassene, treten nach der Rückkehr erst noch souverän auf, klappen jedoch später seelisch ein.
    Häufig verschwinden sie dann im Schatten von Menschen mit Imponiergehabe, oder lassen sich von Therapeuten völlig vereinnahmen. Weil die ihre Welt so klein machen, wie sie es als Traumatisierte brauchen.

    Die Konsequenz heißt, Herr Mollath eignet sich heute und morgen nicht als Gallionsfigur für den Kampf gegen sogenannte Schwarzgeldverschiebungen und politische Ungerechtigkeiten. Wie sein Anwalt richtig sieht, kann Gentleman und Gentlefrau mit ihm derzeit keine weiteren öffentlichen Schritte gehen.
    Bevor er sich nicht wieder selbst gefunden hat.

    Ich wünsche Herrn Mollath die richtigen Helfer, rauszufinden, wo er sein privates Lebensoptimum erreicht.

    Herrn Strate?:
    Wertschätze ich überaus!

    Ergebenst
    ihr
    Anonym-Pechvogel

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    1. Sie begeben sich in Ihrer Deutung Herrn Mollath gegenüber in eine therapeutische Haltung. Damit begegnen Sie ihm nicht in Augenhöhe und entmündigen ihn, wenn auch in freundlicher Absicht. Herr Mollath aber ist "gesund" im psychopathologischen Sinne, so dass kein Raum für psychologisierende Entschuldigungen verbleibt, die mich im übrigen an die Verteidigungsmodelle a la "er hatte eine so schwere Kindheit ..." erinnern, die ebenso untauglich sind. Wenn ich psychisch gesund bin, habe ich mir zuzurechnen lassen, was ich tue; ich bin für meine Taten verantwortlich. Mit Ihrer Ansicht schädigen Sie, ungewollt, Herrn Mollath, da Sie ihn im Grunde für unzurechnungsfähig erklären. Das hat er nach allem nicht verdient. Ich hingegen bewerte den Charakter, der zum Beispiel in der achtungslosen und undankbaren und brüskierenden Handlungsweise des Mandanten seinem Verteidiger gegenüber in die Sichtbarkeit tritt.
      NB. Sie sollten sich nicht in die Opferrolle begeben und daraus Nutzen ziehen, indem Sie sich "Pechvogel" nennen, denn irgendwann wird man, was man lange heuchelt ...

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    2. Teil 1: Neulich nachts frisch geschieden, deswegen jetzt wieder mit Einfachnamen, melde ich mich zu Wort:
      "Sie begeben sich in Ihrer Deutung Herrn M. gegenüber in eine therapeutische Haltung."
      Das Leiden anderer anzuerkennen, und Nachsicht und Langmut zu üben oder für Toleranz und Verständnis zu werben, in einem Meinungsstreit, ist nicht das Gleiche wie eine "therapeutische Haltung". So dick stecken wir schon drin im Gedanken, das alles, was irgendwie kontrovers ist, gleich einer Therapie bedarf, wenn in diesem Sinne nicht Partei genommen wird, wenn ein Streitgeschehen auf Motive und aktuelle Lagen der Parteien zurückgeführt wird.
      Herr Pechvogel steht demnach, wenn diese in eine therapeutisch gemeinten Vorgang überginge, was er oder sie nicht so geschrieben hat, für einen "systemischen Ansatz", und Sie?
      "Herr Mollath aber ist "gesund" im psychopathologischen Sinne"
      Da werden besonders die Leser dieses Blogs erleichtert sein. Die dachten schon, er wäre ein Kranker. Und deswegen womöglich gefährlich!Gut, das hier ein Fachmann Ängste zerstreut!Allerdings würde Ihnen aber so mancher Kollege widersprechen, bspw. Herr Nedopil, wenn auch Einigkeit bezgl. der "Gefährlichkeit" besteht! Und wenn Sie mal Ihr AMDP vornehmen, und ihr ICD 10 F0-F99, und DSM 5 und das System der Triadischen Psychiatrie, Kurt Schneider, Karl Jaspers, vor allem aber die Altmeister Bleuler und Kräpelin, dann wüssten Sie es besser! Hausaufgaben machen, Herr Psychiater! Bzw. könnten sie mit Ihren Kollegen einen "wissenschaftlichen" Streit beginnen. Die Bipolare Depression 3. Grades haben Sie ja schliesslich selbst entdeckt! Und Sie könnten auch "das Fach stärken" indem sie alle anderen die hier posten, in den zahlreichen Krankheitsentdeckungsbüchern wiederfinden, und dazu alle anderen Leute die Sie "kennen", und wenn nur aus dem Internet. Was ein ganz Leichtes ist. Und immer stimmt. ", so dass kein Raum für psychologisierende Entschuldigungen verbleibt, die mich im übrigen an die Verteidigungsmodelle a la "er hatte eine so schwere Kindheit ..." erinnern, die ebenso untauglich sind. "
      Entweder "krank" oder "Zuchthaus", was? Sie könnten sich gleich bei Herrn Kröber bewerben, der sieht das genau so. Er sucht vielleicht einen Nachfolger, der "das Fach" rettet und fortschreibt. Das der Versuch ein Verständnis für ein Geschehen zu wecken das Gleiche wäre, wie eine Entschuldigung, erlaube ich mir übrigens zu bezweifeln.

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    3. Teil 2:
      "Wenn ich psychisch gesund bin, habe ich mir zuzurechnen lassen, was ich tue; ich bin für meine Taten verantwortlich." Also jetzt reden Sie von sich. Und wenn Leygraf Ihnen seinerzeit eine gefährliche Persönlichkeitsstörung bescheingt hätte, oder das Gericht es so gesehen hätte, und auf §63 erkannt hätte, was hätte es dann für eine Rolle gespielt, was SIE meinen? Vielleicht haben Sie das so gemeint, das man mit seiner bürgerlichen Freiheit spielt, wenn man sich „krankheitseinsichtig“ zeigt.
      "NB. Sie sollten sich nicht in die Opferrolle begeben und daraus Nutzen ziehen, indem Sie sich "Pechvogel" nennen, denn irgendwann wird man, was man lange heuchelt ..."
      Wirklich. Sie haben die Anstalt nie verlassen. Sie passen dahin wie das Schräubchen ins Getriebe. Als der, der weiss, das man an allem selbst schuld ist, also niemals Üblem ausgeliefert gewesen sein kann, was heisst, das man Opfer des Handelns anderer geworden ist, sondern alles nur eine Frage der "Haltung" wäre, und "Haltungsschwäche" die Krankheit ist, die behandelt werden soll.
      Und Sie können auch "heucheln" von "ernst gemeint" ganz genau trennen. Bei anderen. Woran haben Sie das erkannt? In welche Schubladen des Oberstübchens von "Pechvogel" haben Sie geschaut? Haben Sie welche gefunden? Ich meine, Schubladen. Jetzt verstehe ich, was Ihr Zunftgenosse Nedopil meinte, als er indirekt behauptete, er könne "Seelen durchleuchten".
      P.S.: Und das Mütchen an Herrn Seler kühlen- Wer sind eigentlich die schenkelklopfenden Hardcore-Christen, oder Atheisten oder Agnostiker, die sich freuen, wie Sie dem Anthro hier mal so richtig zeigen, was ne Harke ist, und ihm gleich noch einen weissen Schimmel vorhalten, der nur semantisch einer ist.

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    4. Korrektur:
      Sie passen da hin wie ein "Schräubchen ins Getriebe",
      musste natürlich heissen:
      Sie passen da hin wie ein "Schräubchen ins Gewinde",
      oder ein "Rädchen ins Getriebe".
      Das Sie jetzt als "Schräubchen im Getriebe"(der Psychiatrie) agieren, dafür werden Sie geehrt, und
      es ehrt Sie.
      Es ändert aber nichts an dem, was ich schrieb.


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    5. Ich für meinen Teil lese gerne, was Herr Seler sozusagen auf seine eigene Art "beseelt" schreibt, was ich hiermit in die Tasten drücke.

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    6. Lieber Feigling,

      ich finde ganz prima, was Sie schreiben, und ich verstehe Sie auch ein bisschen in Ihrem Anliegen. Vielleicht bewundere ich Sie fast ein wenig wegen Ihrer Bescheidenheit, die es nicht nötig hat, die schönen Ausführungen mit einer Identität zu versehen. Ich selbst bin noch nicht soweit und finde es auch nicht spannend, mit Gespenstern im Nebel zu diskutieren. Da gefällt mir Herr Seler besser, weil der immerhin mit seinem Namen für seine Sachen einsteht. Kommen Sie doch raus aus Ihrem Loch, Sie sind doch gar nicht so bildungsfern und haben Hintergründe, die sich sehen lassen können. Man braucht doch wirklich keinen Mut dazu? Was hat Sie so ängstlich werden lassen?
      Kommen Sie, schenken Sie sich ein Glas Rotwein ein, atmen Sie ruhig ein und aus, und dann schaffen wir das schon. Gemeinsam.
      Herzlich
      Ihr Gert Postel

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  9. @Anonym-Pechvolgel
    @Runde

    Gestern abend, heute morgen ging eine rundmail raus, ans Landgericht, die Prozeßbeteiligten, vor allem aber auch an Richtervereine, Presseorgane und Einzelpersonen. Von meiner Seite habe ich getan, was getan werden mußte. Ich hatte Ihren Impuls zu meiner Person mit aufgegriffen, war am letzten Prozeßtag vor dem Urteil im Gerichtssaal anwesend.

    Es war beeindruckend, wie nach dem hervorragenden Plädoyer von Herrn Dr. Strate, Herr Mollath die geistige Kraft hatte, noch frei zu sprechen, dem Oberstaatsanwalt Herrn Meindl seine Meinung zu sagen. Es war nicht verbittert, auch nciht gallig. Herr Mollath war erschüttert, wie Herr Meindl über vier Stunden einen Sud zusammenbraute...... .

    Ich habe nun aus dem Plädoyer von Herrn Strate zwei wichtige Aspekte herausgegriffen, verwendet und in einen Zusammenhang der Entwicklung unseres Rechtsstaates gestellt. So wie in Regensburg die seelisch-geistigen Kräfte sich verdichten, so geschieht dies parallel, synchron zur Welt. Jung sprach von Synchronizität der Ereignisse.

    Ich finde gut, wie Sie schreiben:

    "Ich finde beider Verhalten situationsbezogen völlig in Ordnung."

    Habe in meinem Schreiben ähnlich geschrieben. Vor allem Herr Mollath hatte ja durchaus Recht, Herr Strate lag mit seiner Einschätzung hinsichtlich der Begutachtung daneben. Die Vorsitzende Richterin hielt den psychischen Druck bis zuletzt aufrecht, es kam zur unklaren Situation, "Gutachten" oder "psychiatrische Stellungnahme", sogar Prof. Müller als Experte hörte weder von Nedopil, noch von Frau Escher ein klares Wort, nur der Inhalt des Vortrages ließ auf eine "Stellungnahme" schließen. - Ich finde, beide, Mollath und Strate haben sich im Konflikt sehr gut verhalten, jeder ist sich selbst gerecht geworden, wobei Herr Strate aus der Last der Verantwortung vielleicht verzeihlich verstehbar etwas in der Begriffswahl daneben lag. Ich finde es nobel von Herrn Strate, daß er den diesbezüglichen Brief von Mollath veröffentlicht hat.
    Ich gehe davon aus, das Urteil morgen wird "so oder so" gewaltig sein, in seiner Auswirkung ungeahnte Kräfte entfalten und ich freu mich auf die angekündigten Worte von Herrn Strate, der als Anwalt außergewöhnlichen Einsatz zeigte, über das Individuum hinaus..... .

    Danke den Mitlesern, welche alleine mit ihren Gedanken mitarbeiten, sogar wenn sie negativ sind, denn letztlich sind wir eine Menschengemeinschaft..... .
    Danke Frau Ursula Prem, ich habe mich sehr gefreut Sie persönlich kennengelernt zu haben
    und wünschen Ihnen im guten Sinne einen aufregenden Tag Morgen, als Krönung, Abschluß
    Ihrer aufreibenden Arbeit. Ihr so buntes Auto war jeden Tag eine Freude, Ihr materieller, ihr ideeller Einsatz außerordentlich, durch Sie habe ich auch Herrn Strate persönlich die Hand schütteln dürfen, einem Manne, welcher mir innerlich schon länger präsent war.
    Herzlichen Dank Ihnen, allen in der Runde,

    Ernst Seler

    meine Ehefrau wünscht noch hinzuzufügen,
    Herr Mollath sprach von einer "fulminanten Verteidigungsrede".

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    1. etwas weniger Geschwurbel von Ihrer Seite wäre auch hilfreich gewesen.

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  10. Lieber Herr Seler, dass Sie nun auch Herrn Strate "persönlich" die Hand haben schütteln dürfen, ist ja ganz wunderbar! Wirklich? Nein? Wie es wohl gewesen wäre, wenn Sie einfach nur Herrn Strate, nicht aber auch noch ihm "persönlich" Ihre Hand hätten reichen dürfen? Aber, um ernster zu reden: Es ist kein geringes Zeichen von Humanität, Ihre Kommentare freizuschalten; ich hoffe, das ist Ihnen bewußt? Bringen Sie Frau Prem dafür ein bisschen Dankbarkeit entgegen. Ach, und schön auch, dass Sie das Forum wissen lassen, dass Ihnen die hübsche Farbe des Autos der Autorin "jeden Tag eine Freude" war. Herrn Mollaths Lob ("fulminante Verteidigungsrede") ist übrigens gegenstandslos oder anmaßend, denn da spricht ein Blinder von der Farbe: insoweit gibt es schon starke Gemeinsamkeiten zwischen Ihnen ...
    Vergessen Sie bitte nicht, den morgigen Verkündungstermin zu kommentieren, manchmal macht Ihr Unsinn nämlich Spaß ...
    Herzlich, nicht verzagen,
    Ihr GP

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    1. @ Gert Postel

      Es unterscheidet Sie beide doch wesentlich, dass Herr Seler jemand ist, der seinen Mitmenschen mit Sympathie und Einfühlungsvermögen begegnet. Seine metaphysische Weltsicht mag man teilen, oder auch nicht. Jedenfalls teilt er seine Perspektive nur mit, ohne sie als die einzig richtige vor sich herzutragen.

      Herr Postel, ist Ihnen denn nicht aufgefallen, dass Sie hier nun schon etwa ein dutzend mal ziemlich exakt das Gleiche geschrieben haben? Das nützt niemandem.
      Beste Grüße
      A.B.

      PS: Von Ihnen hätte ich lieber bei Gelegenheit einmal etwas über Kröbers Verhalten rings um die Sendung bei Maischberger erfahren, die ich sehr goutiert habe. (Ich schrieb hier damals dazu, Sie hätten ihm "während der Fahrt die Luft aus den Reifen gelassen".) - Wäre spannend, ist aber aktuell nicht das Thema.

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    2. @ Anonym
      In diesem Fall möchte ich Herrn Postel aber doch zustimmen. Nach meinem Eindruck fühlt sich Herr Seler vor allem in sich selbst ein, teilt das aber in einer Form mit, die - auch da schließe ich mich Herrn Postel an - im allgemeinen zwar ermüdend, gelegentlich aber durchaus erheiternd ist.

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    3. Es trifft zu, dass Herr Postel seine Aussage - wie von Anonym am 13. August 2014 um 16:10 konstatiert - wiederholt vorgetragen hat. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Herrn Postels Ausführungen pointiert und zutreffend sind, leider aber offenbar vom angesprochenen Empfänger allenfalls nur zur Kenntnis genommen wurden. Eine erkennbare Wirkungen haben sie jedenfalls - leider - nicht gezeigt.

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  11. Liebes A.B.,

    ... Seler und Metyphysik, nicht schlecht, Herr Specht ... !Ich "begegne" Herrn Seler überhaupt nicht, das ist gar nicht möglich. Aber wer glaubt, eine erwachsene Öffentlichkeit an seinen selbstverliebten Verschrobenheiten teilhaben lassen zu sollen, darf sich über Antworten nicht wundern. Und ich gestatte mir, Blödsinn als Blödsinn zu bezeichnen, selbst dann, mein Lieber, wenn Sie im selben Zusammenhang von "Metaphysik" sprechen, womit Sie mich ziemlich erheitern, womit Sie auch einiges über sich selbst sagen .. Wenn ich Stellungnahmen solcher Güte abgeben wollte, würde ich, wie Sie, auch die Anonymität bevorzugen ...

    Lieber WalterJörgLangbein,

    vielen Dank für Ihre Zeilen! "Wirkungen" habe ich natürlich nicht erwartet. Aber ich war ich immer der Ansicht, dass Menschen ein Recht auf Antworten auf ihr Handeln haben. Und Herrn Seler habe ich eben meine Antworten gegeben. Vielleicht habe ich ihn damit ernster genommen als so mancher, der hier politisch korrekt und glattgebügelt herumschwadroniert und nicht kapiert hat, dass die Bezeichnung das Bezeichnete zu treffen hat. Toll fand ich (den Begriff im althergebrachten Sinne verstanden), dass jemand bei Herrn Seler eine "metaphysische Weltsicht" erkannt zu haben glaubte. Wunderbar! So schnell wird man hier in allerhöchste Höhen befördert ...

    Viele liebe Grüße aus Tübingen,
    Ihr Gert Postel

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  12. @ Gert Postel

    "Schuster bleib bei deinen Leisten"!

    @ all: https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

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    1. Der Leisten, mein Lieber, nicht die Leisten ...

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    2. Hier sind die umfangreichen Delikte, notorische Lügen etc.pp. (Gerichtsurteile) eines Gert Postel nachzulesen:

      http://www.wernerschell.de/Aktuelles/FalscherPsychiatrieoberarzt.pdf

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    3. @Anonym: Danke für den Link. Auch der Vorsitzende Richter am BGH Armin Nack scheint fasziniert von diesem Vorgang zu sein. :-)

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    4. @UP
      Ich verstehe gar nicht, wieso man hier einem Hofclown und seinem Narzsissmus diese Narrenfreiheit lässt.

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    5. @ Frau Prem:

      üblicherweise kommentiere ich nicht anonym, aber in dieser Angelegenheit geht es um (Selbst-)Schutz - auch für diesen guten Blog.

      Danke dass Sie sich nicht scheuten die Informationen freizuschalten :-)


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    6. @Anonym: Warum sollte ich mich scheuen, Dinge, die allgemein bekannt sind, freizuschalten? Dass die Justiz einen Künstler nicht immer von einem Betrüger zu unterscheiden vermag, ist ja keine so große Überraschung. :- )

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    7. @ Frau Prem: damit ist in dieser Sache alles gesagt :-))





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    8. anonym 22.06 Uhr

      Selbstschutz? Wovor haben Sie Angst? Sie werden hier nicht bestraft, wenn Sie Ihre Ansichten mitteilen. Mut für öffentliche Stellungnahmen hat es in anderen Zeitabschnitten der neueren Geschichte gebraucht. Warum sind Sie ein Feigling und schießen aus dem Hinterhalt mit Ihren Platzpatronen?
      GP

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    9. Herr Postel,

      es gab mal eine kurze Zeit, da meinten Supermärkte von ihren Kunden verlangen zu können, das man in deren Taschen schauen dürfe. Dem wurde mit einer Klage sehr schnell die vermeintliche Grundlage genommen.
      Erst vor kurzen gab es eine Entscheidung des BGHs das selbst bei einer angeblich falschen Bewertung eines Arztes die Anonymität bewahrt bleiben muss. Dem angeblich falsch Belasteten bleibt natürlich der juristische Weg offen.

      Um es kurz zu machen, es ist egal ob es Ihnen passt oder nicht, die Anonymität ist ein Grundrecht. Und sie können dieses Recht so oft wie sie wollen mit unqualifizierten Bemerkungen wie "Feigheit" attackieren, es ist weiterhin korrekt. Da hilft es auch nicht jemanden die Beweggründe, wie diese auch immer sein mögen abzusprechen.
      Jedenfalls solange Frau Prem im Rahmen ihres Hausrechtes anonyme Kommentare zulassen will. Sie kann dies natürlich durch entsprechende Regeln ändern.

      Es ist letztendlich erbärmlich, das Sie mit Beleidigungen, statt mit Argumenten sich hier zu Wort melden.

      Und erst recht erbärmlich für jemanden der nicht unerhebliche Teile seines Lebens mit der Täuschung über sein wahres ich gelebt hat.
      Und ich behaupte mal, das sie dabei mehr Schaden an anderen Personen verursacht haben (auch im Nachhinein) als alle anonymen Kommentare hier zusammen.

      Gaston
      (Pseudonym, aber nicht anonym)

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    10. Klar, "die Anonymität ist ein Grundrecht:" für Schwächlinge und Heckenschützen! "Beleidigt" habe ich übrigens niemand hier: Es kann der Spiegel nichts dafür, wenn ich in ihm hässlich aussehe. Es ist regelmäßig jedenfalls kein Zeichen von Hochbegabung, dann auf eben den Spiegel einzuschlagen. Und natürlich ist ein Pseudonym hier nichts anderes als ein "Anonym." Versuchen Sie, ein bisschen zu denken, bevor Sie schreiben: Falls denn diese Forderung keine Unbarmherzigkeit darstellt. Unabhängig davon: Ich kann Sie in Ihrer Not schon verstehen; das ist nicht ganz schwer.
      Beste Grüße
      GP

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    11. "Versuchen Sie, ein bisschen zu denken, bevor Sie schreiben: Falls denn diese Forderung keine Unbarmherzigkeit darstellt."

      Man sollte sich seine Ratschläge an Dritte ruhig auch zu Eigen machen!
      Ihr "Spiegel" scheint aber schon recht blind zu sein, da sie ihre eigen Fratze als die der Anderen identifizieren. ;-)

      Für mich ist das Thema hier beendet, da Sie mit Ihren Äußerungen wie z.B. "Schwächlinge" oder "kein Zeichen von Hochbegabung" von allein ihre häßliche Fratze ganz ohne Spiegen zeigen!

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  13. Als fast ständiger Prozeßbeobachter vor Ort, nach dem Urteil:

    die Befürchtungen von Herrn Mollath haben sich bewahrheitet. Mollath war aber nicht einsichtig, sich konkret zu den Vorwürfen der Körperverletzung zu äußern, das war seine persönliche Fehleinschätzung. Er hätte sich äußern können, nachdem Prof. Nedopil entlassen war.
    Die Einschätzung des Anwaltes Herrn Strate bewahrheitete sich nicht, obwohl er durch seine Gedankenführung und ausgeführten Belegen "bewies", es handelte sich um "untaugliche Beweismittel". - Daß Mollath nun wieder mit der Psychiatriekiste belastet wurde, kann auch so verstanden werden, die Vorsitzende Richterin Frau Escher verteidigt damit, daß ein Psychiater von Anfang an, fast jede Stunde im Prozeß anwesend war. Es war als Zuschauer nicht ersichtlich, warum Prof. Nedopil fast ständig anwesend war. Das Urteil ist als Rettungsversuch der bayerischen Gerichte zu erkennen, es war schon irgendwie doch alles richtig?!
    Ein großer Mangel an dem Prozeß liegt in der Tatsache, die verantwortlichen Richter haben von sich aus nicht die vielen so offen erkennbaren Fehler der psychiatrischen Gutachten durch ein Obergutachten überprüfen lassen, somit diese Fehler nun wieder verwendet. Insofern ist das Urteil in diesem Punkt letztlich ein Bärendienst für "Psychiatrie" an sich. Das Urteil ist auch für die Justiz und Psychiatrie letztlich unbefriedigend.
    Wer gestern die ZDF-Nachrichten am Abend sah, wie Frau Haslbauer von Herrn Mollath in den Arm genommen wurde, sie weinte, er tröstete, beide mit über sieben Jahren Psychiatrie belastet, erkennt in der Tatsache, daß ein öffentlich-rechtlicher Sender die Szene ausstrahlte, entsprechende Worte danach, wie das jetzige Urteil erst der Beginn einer größeren Debatte besonders für Psychiatrie ist. Trotz der Teilniederlage, ist der Mut des Anwaltes Herrn Strate, sich mit der Bayerischen Justiz und der Psychiatrie gezwungenermaßen anzulegen, hervorzuheben. Ohne Herrn Strate wäre Herr Mollath demnächst zwangsweise therapiert worden, zu seinem Wohle "abgespritzt", damit er laut Justiz wieder ein Leben in "Freiheit" beginnen kann. Solche Fälle enden regelmäßig damit, der Bürger wird verpflichtet, sich alle 14 Tage seine Depot-Spritze abzuholen. Vor diesem Schicksal hat ihn nun der Prozeß gerettet, das Verdienst seiner Anwälte im Gerichtssaal am Landgericht Regensburg.

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    1. Lieber Herr Seler,
      auch ich denke, dass Herr Mollath mit seiner Teileinlassung die Strategie der Verteidigung in die Grütze gefahren hat. (Schweigen darf nicht negativ ausgelegt weden, ein nur partielles schon. Jedenfalls macht es einen sehr schlechten Eindruck. - Für Schweigen kann es viele vernünftige Gründe geben, unter anderem auch den, dass das Auseinanderdröseln der Einlassung mit vielem hin und her von dem Hauptpunkt ablenken könnte, dass die ganze Beschuldigungskonstruktion nicht stichhaltig ist. Sie sehen, es kann auch für einen Unschuldigen sinnvoll sein, sich nicht zu äußern.)
      In eigener Sache hätte Herr Mollath nicht wie ein Tribun vor Gericht auftreten sollen, wenn er dann nicht tüchtig Butter bi de Fisch legen kann. - Herr Dr. Strate wird sich dazu nicht äußern - wegen der Anwaltsverschwiegenheit und aus menschlichem Anstand.

      Eine Einweisung, gar Zwangsmedikation hat Herrn Mollath nun nicht mehr gedroht. - Aber was im Prozessverlauf über die Verschubung nach Straubing herauskam, das war wirklich der totale Horror! Dort war das definitiv geplant. Und man weiß jetzt auch von wem: Leipziger. Gründe hat der in seiner Befragung keine genannt. (Rache für Insubordination?) - Hier hatte Herr Mollath wirklich einen guten Schutzengel, es ging um Haaresbreite. Das Vormundschaftsgericht und v.a. Herr Dr. Simmerl hatten ihn damals gerettet.

      Herzliche Grüße
      A.B.

      PS (für Mitleser): An der Auseinandersetzung mit Postel, die hier derweil noch lief, beteilige ich mich nicht. Nach seiner flegeligen Replik (2014-08-13 21:16 "Liebes A.B., ...") sehe ich darin keinen Sinn.

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    2. Eines vergaß ich noch. - Ist schon ein seltsames in dubio: als Rechtsfolge positiv, fürs Ansehen desolat. Wenn man es für mehr nähme als einen juristischen Kniff.

      Herr Garcia hat im Wolff-Blog angedeutet, er sähe da eine Möglichkeit der Gegenwehr, über die er aus taktischen Gründen noch nichts sagen möchte. (Wenn ich mich recht erinnere, hat er seinerzeit bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde zugearbeitet. Man darf also gespannt sein.)
      A.B.

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    3. Lieber Herr Seler,
      dazu hatte ich Ihnen ein paar Anmerkungen geschrieben, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht veröffentlicht wurden.
      Machen Sie's gut
      A.B.

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    4. @A.B

      Lieber A.B.,
      danke für Ihre Worte, die "flegelhaften" Beiträge habe ich alle nicht gelesen, das lenkt nur vom Wesentlichen ab. Nochmal zu Herrn Mollath. Er hatte am vorletzten Prozeßtag angekündigt, er werde sich zur Sache äußern, deshalb entstand der berechtigte Eindruck für das Gericht, auch für die Öffentlichkeit vor Ort, er werde inhaltlich sich äußern. Frau Escher hat dann mehrmals nachgefragt. Wenn er seine Gründe hat, nichts zu sagen, dann aber auch nicht ankündigen!

      Lese zufällig nach Ihren Beiträgen eine Erklärung aus dem Richterbund zu den Problemen des Prozesses:

      "Richterbund zu Gutachten: Gericht muss widerstreitende Aussagen prüfen"

      http://www.extremnews.com/nachrichten/vermischtes/e86814fb975d53d

      Ich sehe darin eine massive Kritik an der 6. Kammer des Landgerichtes, denn die Gutachten über Herrn Mollath sind ein Widerspruch. Wer die Aussage von Mollath, meine innere Stimme (Gewissen) sagt... ...hin zu "Stimmenhören" willkürlich erweitert und dann von Schizophrenie fabuliert (Leipziger), ist unqualifiziert, schafft Widersprüche.

      - Natürlich verbreite ich meine Ansichten direkt, also erhielt auch der Richterbund Material. - Ich war vor Jahren mit einem pens. Verwaltungsrichter in Kontakt. Er hatte den Kontakt gesucht. Schickte ihm später eine Verfassungsbeschwerde zu (es ging um gesetzliche Änderungen mit Krankenkassen). Er schrieb, für einen Nicht-Juristen ein außerordentlicher Schriftsatz. Natürlich erhalte ich keinerlei Erfolg mehr am BVerfG. Die Beschwerde wurde nicht als unzulässig abgewiesen, sie wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Mein Erfolg in der Kindergeldangelegenheit zeigt auch Dritten, wie es mir möglich ist, auch als "Laie" juristische Zusammenhänge zu erfassen, denn wesentlich ist doch, der Mensch ist der Mittelpunkt des Rechts. Und vom Menschen her gedacht, kann sich Recht auch neu formulieren. Der "Fall Mollath" (ich selbst wurde auch zu einem "Fall") zeigt doch, das eigentliche Problem war und ist das Unverständnis gegenüber den Verhaltensweisen eines Menschen, der seinen individuellen Weg geht. Ich halte es für möglich, die Bayerische Justiz wollte einfach "Schluß" machen. Ich halte es auch für möglich, bayerische Richter sind aufgrund ihrer Ausbildung nicht fähig, wirklich frei zu entscheiden. Im Vorfeld des Urteiles fanden sich diese zwei Sätze des Oberstaatsanwaltes (die werden gerne zu Richtern gemacht, vor allem "Präsidenten" von Gerichten): "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben" und "Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
      Ich habe diese Sätze vor dem Untersuchungsausschuß des Landtages zu Herrn Mollath auch dem Deutschen Richterbund zukommen lassen, auch der Regensburger Staatsanwaltschaft einen Tag vor dem Urteil. Am Tag des Urteiles war Herr Oberstaatsanwalt Meindl nicht im Gericht anwesend, angeblich krank.
      Sein über vier Stunden langes Plädoyer ist unter der Aussage von ihm, der Versuch, Herrn Mollath auf Teufel komm raus etwas anzuhängen, weisungsgebunden?! Er sagte ja im Prozeß, "die Justiz, das ist Beate Merk".

      Auch herzliche Grüße
      Ernst Seler

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  14. Liebe Kommentatoren,

    vielen Dank für Ihre Beiträge und den lebhaften Meinungsaustausch. Da die gegenseitigen Anschuldigungen von Kommentatoren, die ich jeden für sich sehr schätze, inzwischen einen gewissen Überhang bilden, schließe ich nun den Kommentarbereich zu diesem Beitrag. Auch weiterhin wird es auf diesem Blog die Möglichkeit geben, anonyme Kommentare abzugeben, da dies in anderen Zusammenhängen bereits mehrfach zu erstaunlich guten Rechercheansätzen geführt hat. Derartiges Whistleblower-Potenzial sollte meiner Ansicht nach nicht verschenkt werden. :-)

    Herzliche Grüße

    Ursula Prem

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