Mittwoch, 21. Oktober 2009

Der Heurige – ein Stück österreichische Tradition!


Der „Heurige“ gehört zu Wien und Österreich wie die Spaghetti zu Italien. Wohl kaum ein anderer Begriff symbolisiert die österreichische „Gemütlichkeit“ derart anschaulich und so mancher Tourist gerät in haltloses Schwärmen bei seinen Erinnerungen an herrlich verklönte Nächte beim Heurigen im letzten Wien-Urlaub.
Ein kurzer historischer Rückblick
Was bedeutet das Wort „Heuriger“ überhaupt und woher stammt es? Nun, die Sache beginnt ursprünglich damit, dass Wien eine der wenigen Großstädte ist, die über eigene Weinanbaugebiete verfügen. Das Thema „Wein“ war somit allgegenwärtig, allerdings waren gute Weine früher für den Großteil der Bevölkerung einfach zu teuer, da griff man dann doch lieber zum Bier. Eine Lösung für dieses Problem war schnell gefunden. Man begann „jungen“ Wein auszuschenken, dessen Trauben der diesjährigen („heuer“ bedeutet in Österreich „dieses Jahr“) Lese entstammten. Dieser „heurige“ Wein war billiger, weil er noch nicht die volle Reife erlangt hatte und somit für die Bürger erschwinglich.
Vergleich mit Frankreich
Ähnliches findet man beispielsweise auch in Frankreich, wo die französischen Winzer für die Weinsorte Beaujolais die Genehmigung bekommen haben, den aktuellen Jungwein als „Beaujolais noveau“ bereits im November des Herstellungsjahres auszuschenken.
Exakte gesetzliche Regelungen fehlen
Somit war ein Heuriger ursprünglich eine Buschenschank, in der Jungwein aus eigenen Rieden ausgeschenkt wurde und entsprach damit im Prinzip einer Straußwirtschaft (der Name leitet sich von dem Föhrenbusch ab, mit dem derartige Schenken üblicherweise gekennzeichnet sind). Das Recht der Winzer, Eigenbauwein im eigenen Haus ohne besondere Lizenz auszuschenken, geht in Österreich auf eine Verordnung des Kaisers Joseph II. (nicht zu verwechseln mit dem bekannten Kaiser Franz Joseph) aus dem Jahr 1784 zurück. Allerdings ist bis heute der Begriff „Heuriger“ weder rechtlich definiert noch geschützt, sodass jeder Gastwirt seine Gaststätte als Heurigen bezeichnen kann und dort auch alle Speisen und Getränke verkaufen darf, welche seine Gastgewerbe-Lizenz erlaubt. Somit wäre rechtlich zwischen „echten“ Heurigen, welche dem Buschenschankgesetz unterliegen und jenen Betrieben, die im Prinzip nichts anderes als ein Restaurant mit Gartenbetrieb sind, zu unterscheiden. Dies spielt jedoch in der Praxis kaum eine Rolle, denn viel wichtiger als irgendwelche rechtliche Unterscheidungen ist für den Heurigenbesucher die Qualität des Angebotes und die echte „Heurigen-Atmosphäre“.
Auf die Atmosphäre kommt es an
Ein Blick ins Lokal genügt und man weiß, woran man ist. Ein echter Heuriger verfügt immer über ein – kaltes – Buffet, es herrscht Selbstbedienung. Die Einrichtung ist meist schlicht und aus getäfeltem Holz, oft handelt es sich bei derartigen Schenken auch um Kellerlokale, was den Gemütlichkeits-Faktor zusätzlich steigert. Musikalische Untermalung ist eher nicht üblich, ausser durch eigene Heurigen-Musiker, wie z.B. die legendären „Schrammeln“. Allerdings werden derartige Darbietungen aufgrund ihrer relativen Aufdringlichkeit, die bis zur Bettelei gehen kann, von einheimischen Heurigen-Besuchern eher weniger geschätzt.
Beliebte Heurigenorte
Wo lassen sich nun in Österreich gemütliche Heurige finden? Nun, in Wien ist DAS Heurigen-Gebiet schlechthin natürlich Grinzing. Die Preise dort sind allerdings an der Grenze zur Abzocke. Nette Heurige lassen sich auch in Stammersdorf, Strebersdorf und in Neustift am Walde finden, ein Geheimtipp ist Oberlaa. In Niederösterreich ist sicher Gumpoldskirchen am bekanntesten, von dort kommen auch etliche österreichische Prädikatsweine. Im Burgenland wird man rund um den Neusiedler See fündig und in der Steiermark ist die steirische Weinstraße eine gute Adresse.
Also, vielleicht sieht man sich ja mal beim Heurigen!
I
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