Sonntag, 13. Oktober 2019

508. »Die Sache mit der Erbsünde«

Teil 508 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«
von Walter-Jörg Langbein


Foto 1: Die »Erbsünde« ist mit mosaischem
Gesetz unvereinbar!

Die »Evangelische Johanneskirche« im oberfränkischen Michelau war bis auf den letzten Platz besetzt. Dekan Mädel unterzog uns Konfirmanden einer Prüfung. Wir sollten beweisen, dass wir im Konfirmandenunterricht aufgepasst und Texte aus dem Gesangbuch und aus Luthers »Kleinem Katechismus« aus dem Gedächtnis ohne Zögern aufsagen konnten. Erst nach bestandener Prüfung vor versammelter Gemeinde waren wir zur Konfirmation zugelassen. Durchgefallen ist bei dieser Prüfung allerdings nie jemand.

Als ich an der Reihe war, da fragte mich der einem Propheten aus dem Alten Testament gleichende Dekan nach der Bedeutung der »Erbsünde« und der Taufe. »Die Taufe dient dazu, dass unsere Sünden weggespült werden!«, wiederholte ich die Worte, die uns der Dekan im Konfirmandenunterricht als Merksatz diktiert hatte. Mit meiner Antwort war der Kirchenmann aber nicht wirklich zufrieden. Er hakte nach und führte mich aufs sprichwörtliche Glatteis: 

Foto 2: Von der Schlange
verleitet brachte Eva
Adam dazu, auch vom
verbotenen Baum
zu essen.

»Welche Sünden? Du wurdest als Baby getauft. Da hattest du doch noch gar nicht gesündigt! Welche Sünden sollten dann bei deiner Taufe weggespült werden?« Wie aus der Pistole geschossen antwortete ich: »Die Erbsünde!« Der Dekan wurde zum »advocatus diaboli«: »Aber deine Eltern sind doch auch getauft, da wurde doch schon bei deinen Eltern die Erbsünde weggespült!« Fast schon verzweifelt antwortete ich: »Aber meine Eltern haben nach ihrer Taufe gesündigt! Diese Sünden sind als Erbsünde auf mich übergegangen. Sie wurden von mir als Baby weggespült!« Auf weitere Fragen an mich verzichtete Dekan Mädel und ging zum nächsten Prüfling über. Ich muss gestehen, dass ich heute, über ein halbes Jahrhundert nach der Konfirmandenprüfung den Begriff der Erbsünde immer noch nicht verstehe.

Nach dem »Katechismus der katholischen Kirche« hat es sich beim »Sündenfall im Paradies« um ein reales Geschehnis gehandelt (1) handelt: »Der Bericht vom Sündenfall verwendet eine bildhafte Sprache, beschreibt jedoch ein Urereignis, das zu Beginn der Geschichte des Menschen stattgefunden hat. Die Offenbarung gibt uns die Glaubensgewissheit, daß die ganze Menschheitsgeschichte durch die Ursünde gekennzeichnet ist, die unsere Stammeltern freiwillig begangen haben.«

Es hat demnach etwas wie eine »Ursünde« gegeben, die von Generation zu Generation weiter vererbt wird. Es muss dem Gerechtigkeitssinn jedes Menschen widerstreben, dass die Menschen bis ans Ende aller Zeiten unter der Schuld der ersten Menschen leiden sollen.  Allerdings steht diese Vorstellung von »Erbsünde« im krassen Gegensatz zu konkreten biblischen Geboten.

Das Weitervererben einer Schuld über Generationen hinweg wird im zweiten Buch Mose beschrieben (2): »Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen.«

Im Widerspruch  dazu wird, auch im mosaischen Pentateuch (Siehe Fotos 1+3!), gefordert (3): »Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.«  (4): »Denn nur wer sündigt, der soll sterben. Der Sohn soll nicht tragen die Schuld des Vaters, und der Vater soll nicht tragen die Schuld des Sohnes, sondern die Gerechtigkeit des Gerechten soll ihm allein zugutekommen, und die Ungerechtigkeit des Ungerechten soll auf ihm allein liegen.«

Was gilt nun? Wird die »Ursünde« seit Adam und Eva bis ans Ende der Zeit weitervererbt? Oder mussten nur die ersten drei oder vier auf Adam und Eva folgenden Generationen für die (wie auch immer geartete) Verfehlung der ersten beiden Menschen büßen? Oder gilt, dass jeder Mensch nur für eigene Sünden büßen muss, nicht für die seiner Vorfahren? Der »Katechismus der Katholischen Kirche« räumt ein (5):

Foto 3: Nach Moses (Foto: Kloster Benedikbeuern)
wird keine Sünde von Adam und Eva bis ans
Ende der Zeit weiter vererbt

»Die Weitergabe der Erbsünde ist jedoch ein Geheimnis, das wir nicht völlig verstehen können.« Wie wahr! Und nicht nur das! Die Lehre von der »Erbsünde« widerspricht eindeutig klaren biblischen Geboten. Dennoch hält die katholische Kirche an der »Erbsünde« fest.

Wurde doch nach ihrer Glaubenslehre der Opfertod Jesu am Kreuz nötig. Die Erbsünde steht im Zentrum christlichen Glaubens. Nach christlicher Überzeugung erlöste uns Jesus durch seinen Opfertod am Kreuz von der Erbsünde. Wenn es keine Erbsünde gab, dann wird auch die Kreuzigung Jesu bedeutungslos. Gibt man die Erbsünde auf, verliert der christliche Glaube seine Grundlage: Wenn es keinen Sündenfall mit folgender Erbsünde gab, wird Jesu Kreuzestod sinnlos. Im »Katechismus der Katholischen Kirche« wird das so formuliert (6): »Die Kirche, die den Sinn Christi‹ hat, ist sich klar bewußt, daß man nicht an der Offenbarung der Erbsünde rühren kann, ohne das Mysterium Christi anzutasten.«

Die katholische Kirche versucht nun einen gewagten theologischen Spagat. Auf der einen Seite büßt der Sünder nur für von ihm selbst begangene Sünden. Auf der anderen Seite erbt er aber die Ursünde von Adam und Eva, an der er nun wirklich nicht beteiligt war. Also wird die erste Sünde, begangen von den ersten Menschen, zu einer Art Erbkrankheit oder zu einem genetischen Defekt. Gewiss, Adam und Eva haben sich, von der bösen Schlange verleitet, dazu hinreißen lassen, gegen Gottes einziges Verbot zu verstoßen. Das war zunächst eine »persönliche Sünde«, erklärt uns der »Katechismus der Katholischen Kirche« (7).

Ich versuche der theologischen »Logik« zu folgen, was mir, offen gesagt, nicht leicht fällt. Hätten Adam und Eva nur eine gewöhnliche »persönliche Sünde« begangen, dann würden nur sie selbst und nicht ihre Nachkommen bestraft. Aber ihre Verfehlung, so der »Katechismus der Katholischen Kirche« (8), »trifft die Menschennatur, die sie in der Folge im gefallenen Zustand weitergeben. Sie ist eine Sünde, die durch Fortpflanzung an die ganze Menschheit weitergegeben wird, nämlich durch die Weitergabe menschlichen Natur, die der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit ermangelt. Deshalb ist die Erbsünde ›Sünde‹ in einem übertragenen Sinn: Sie ist eine Sünde, die man ›miterhalten‹, nicht aber begangen hat, ein Zustand, keine Tat.«

Foto 4:
Adam
Nach dem »Katechismus der Katholischen Kirche« wird die Erbsünde also »durch Fortpflanzung an die ganze Menschheit weitergegeben«. Für den protestantischen Theologen, begeisterten Astrologen und Mitstreiter Mitstreiter Luthers Philip Melanchton (*1497; †1560) war die Erbsünde eine »angeborene Seuche«, die wie eine Infektion von Generation zu Generation weitergereicht wird. Im Jahre 1530 überreichte Melanchton dem katholischen Kaiser Karl V. (*1500; †1558) in Augsburg das »Augsburger Bekenntnis«. In 28 Artikeln werden die Grundlagen des protestantischen Glaubens dargelegt. Gleich im 2. Artikel heißt es über die Erbsünde: »Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner, dass diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden.«

Foto 5: Der
angebissene
Apfel
Hat Melanchton in der Taufe eine Art heilsame Impfung gegen die »Erbkrankheit« Erbsünde gesehen? Erschreckend negativ ist Melanchtons Sicht des Menschen, der für ihn von Geburt an »voll böser Lust und Neigung« ist.

Die biblische Geschichte von der Erbsünde glaubt fast jeder zu kennen (8): Gott erschafft Adam und Eva. Er setzt sie ins Paradies. Von allen Früchten dürfen sie essen. Die Äpfel vom Baum der Erkenntnis aber sind Tabu. Der Teufel in Form einer Schlange verführt Eva. Die beißt in den Apfel (Foto 5). Schließlich verleitet sie auch noch Adam dazu, ebenfalls vom Apfel zu essen. Damit haben beide gegen Gottes Verbot verstoßen. Sie haben nach christlichem Verständnis gesündigt und werden aus dem Paradies geworfen. So ist die Erbsünde in die Welt gekommen und wird seither von Generation zu Generation weitergereicht.

Wer aber in der Bibel nachliest, wird feststellen: Nirgendwo ist da von einem Biss in einen Apfel die Rede, sondern nur von einer Frucht, die gegen Gottes Verbot gegessen wird. Wie kam dann der Apfel in die christliche Überlieferung? Durch einen Übersetzungsfehler! Die Schlange verspricht Eva für den Fall, dass sie von der verbotenen Frucht nascht (9): »Ihr werdet sein wie Gott, wissend das Gute und das Böse!« heißt es in meiner wortgetreuen Übersetzung. In der Luther-Bibel von 2017 lesen wir:

»Ihr werdet sein wie Gott und wissen, was gut und böse ist.« Der hebräische Original dieses Verses wurde ins Lateinische übersetzt. Das Böse heißt im Lateinischen »malum«. Malum kann aber auch Apfel heißen. So wurde durch einen Übersetzungsfehler aus der Frucht, an der Adam und Eva knabberten, der Apfel.

Foto 6: Die Erbsünde nach Michelangelo (um 1510).

Ich kann die kirchliche Lehre von der Erbsünde nicht im Alten Testament entdecken. Sie kommt da nicht vor, genauso wie es den ominösen verbotenen Apfel im Paradies nicht gab. Theologen wie der Amerikaner Hal Lindsey versuchen den Begriff der Erbsünde plausibel zu machen (10): »Wären wir an Adams Stelle gewesen, dann wäre die Wahrscheinlichkeit groß gewesen, dass wir genauso gehandelt hätten wie er.  Gott mit seinem großen Vorauswissen (mit seiner Allwissenheit), konnte sehen, dass alle Menschen tatsächlich Adams Rebellion durch ihr eigenes Handeln gutheißen würden.« Ich finde, da wird Gott ein fragwürdiges Denken und Handeln unterstellt. Adam sündigte, weil er gegen Gottes Verbot verstieß. Er rebellierte gegen Gott. Alle künftigen Generationen sind nun genauso schuldig wie Adam. Warum? Weil sie, so sie an Adams Stelle gewesen wären, genauso gehandelt hätten wie der »erste Mensch«. Gott bestraft also alle Menschen dafür, dass sie, wären sie an seiner Stelle im Paradies gewesen, genauso gehandelt hätten?

Foto 7: Hesekiel
in der Piscator-Bibel von 1684.
Der Theologe und Evangelist Carl G. Johnson unterstellt Gott ein vergleichbares, gelinde gesagt skurriles Verständnis von Gerechtigkeit (11): »Gott hat Gesetze geschaffen, nach denen die Sünden der Eltern in physischer und geistiger Erkrankung der Nachkommenschaft resultieren. Wenn ein Mann ein Trinker ist, vererbt er seinen Kindern Armut, Schande, schlechte Gesundheit und oftmals das Verlangen nach starken Getränken.« Die Nachkommen, so schlussfolgert er, erben nicht die Sünde der Väter, für die die Väter selbst büßen müssen, sondern die Neigung zur Sündhaftigkeit. Johnson argumentiert so (12): »Es ist wahr, dass Gott nicht die Sünde und Schuld des Bösen den unschuldigen Kindern in Rechnung stellt. Der Sohn trägt nicht die Schuld des Vaters und der Vater nicht die Schuld des Sohnes. Jeder Mensch muss die Verantwortung für die eigenen Sünden vor Gott tragen. Doch die sündhafte Natur wird von den Söhnen auf die Kinder weitergegeben.« Die Neigung zur Sündhaftigkeit aber sollte selbst für den strengsten christlichen Fundamentalisten keine Sünde sein. Erst die begangene Sünde, nicht die Neigung zur Sünde, verstößt gegen frommes Gebot! Ein banaler Vergleich aus unserem Alltag: Wer betrunken autofährt, der macht sich strafbar, nicht der, der vielleicht betrunken autofahren würde, es aber dann lässt.


Fußnoten
(1) »Katechismus der Katholischen Kirche«, München 1993, S. 130, Abschnitt 390, 8.-12. Zeile von oben
Anmerkung: Die Zitate aus dem »Katechismus der Katholischen Kirche« wurden buchstabengetreu in unveränderter Rechtschreibung übernommen. Die Rechtschreibreform(en) wurden nicht berücksichtigt!)
(2) Das zweite Buch Mose Kapitel 20, Vers 5
(3) Das fünfte Buch Mose Kapitel 24, Vers 16
(4) Der Prophet Hesekiel Kapitel 18, Vers 20
(5) »Katechismus der Katholischen Kirche«, München 1993, S. 134, Absatz 404, 3.-5. Zeile von oben
Anmerkung: Die Zitate aus dem »Katechismus der Katholischen Kirche« wurden buchstabengetreu in unveränderter Rechtschreibung übernommen. Die Rechtschreibreform(en) wurden nicht berücksichtigt!
(6) Ebenda, S. 130, Abschnitt 389, 4.-6. Zeile von oben
(7) Ebenda, S. 134, Abschnitt 404, 8. Zeile von oben
(8) Das erste Buch Mose Kapitel 3
(9) Das erste Buch Mose Kapitel 3, Vers 5
(10) Lindsay, Hal: »The Late Great Planet Earth«, Zondervan Publishing House, 1981, S.52
(11) Johnson, Carl G.: »So the bible is full of contradictions?«, Grand Rapids, Michigan, S. 20
(12) Ebenda

Zu den Fotos
Foto 1: Foto 1: Die »Erbsünde« ist mit mosaischem Gesetz unvereinbar! Mosesfigur am Dom zu Bremen.
Foto Walter-Jörg Langbein

Foto 2: Von der Schlange verleitet brachte Eva Adam dazu, auch vom verbotenen Baum zu essen. Foto Walter-Jörg Langbein
Foto 3: Nach Moses (Foto: Kloster Benedikbeuern) wird keine Sünde von Adam und Eva bis ans
Ende der Zeit weiter vererbt (Foto Walter-Jörg Langbein)

Foto 4: … Adam aß auch vom verbotenen Baum. Foto Walter-Jörg Langbein
Foto 5: Auch der angebissene Apfel ist am »Adam und Eva Haus« zu sehen. Foto Walter-Jörg Langbein
Foto 6: Die Erbsünde nach Michelangelo (um 1510). Foto Archiv Walter-Jörg Langbein
Foto 7: Hesekiel in der Piscator-Bibel von 1684. Foto Walter-Jörg Langbein

509. »Vom ›Menschwesen‹ und seiner Frau«,
Teil 509 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«
von Walter-Jörg Langbein,
erscheint am 20. Oktober 2019



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